Der Handel mit Menschen zum Zweck der Arbeitsausbeutung verletzt die Würde der Betroffenen auf schwerwiegende Weise, aber auch die Würde der Menschen, die damit in ihrem eigenen Lebensbereich konfrontiert werden. Er lässt ein hohes Maß an Menschenverachtung erkennen und tritt zumeist in Form international organisierter Kriminalität auf. Betroffen sind nicht nur Frauen, sondern gleichermaßen auch Männer, Kinder und Jugendliche.
Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung belastet nicht nur die Opfer schwer, sondern auch ihre Angehörigen und Freunde sowie die Menschen im engeren und weiteren Beobachtungsumfeld. Mitunter nehmen auch unbeteiligte Beobachter entsprechende Menschenrechtsverletzungen mehr oder weniger deutlich wahr, ohne zu wissen, ob ein solcher Fall tatsächlich vorliegt und was hiergegen getan werden kann.
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Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung gilt als das Gegenteil von menschenwürdiger Arbeit. Völkerrechtlich verbindlich wird "Menschenhandel" in Artikel 3 a) des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
(sog. Palermo-Protokoll) definiert.
Dort heißt es:
"Im Sinne dieses Protokolls bezeichnet der Ausdruck „Menschenhandel“ die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder den Empfang von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Körperorganen".
Im internationalen Sprachgebrauch werden deshalb auch die Begriffe „Zwangsarbeit“ (vgl. hierzu „Die Kosten des Zwangs“
) oder "Moderne Sklaverei"
verwendet. Das entscheidende Merkmal für die Feststellung des Menschenhandels ist dabei sein auf die "Ausbeutung" der Menschen gerichteter "Zweck", der sowohl im o.g. Palermo-Protokoll zum Ausdruck kommt als auch im nationalen Recht verankert ist.
Nach § 233 Strafgesetzbuch (StGB)
liegt Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung vor, wenn eine Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung zu Arbeitsbedingungen gebracht wird, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben.
Als Ursachen gelten objektive Gründe in den Lebensumständen Betroffener und ihrer Angehörigen sowie subjektive Motive und Situationen, die Menschen in die Zwangslage führen können, wie Waren gehandelt zu werden, sich fortwährend ausbeuten lassen zu müssen und obendrein in fremder Umgebung isoliert und völlig hilflos zu sein. Zu den Ursachen des Menschenhandels zählen aber auch eine restriktive Migrationspolitik der Zielländer sowie die Nachfrage nach billigen Arbeitskräften in den Zielländern. Zudem ist das Risiko der Menschenhändler bestraft zu werden bisher gering, da die Beweislage sehr schwierig ist. Das einzige „Beweismittel“ sind i.d.R. die Opfer selbst, die aber aufgrund ihrer schwierigen sozialen und rechtlichen Situation besonders verletzlich und nur selten bereit sind, mit Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren, weil sie z.B. eine Abschiebung befürchten.
Europol
nennt in seiner Veröffentlichung "Trafficking in human beings in the European Union: a Europol Perspective" vom Februar 2008 (die jährliche Fortschreibung dieser Europol-Veröffentlichung datiert vom Juni 2009)
folgende Gründe, Zwänge und Motive für den Handel mit Menschen:
Menschenhandel zählt neben illegalem Drogen- und Waffenhandel weltweit zu den lukrativsten kriminellen Geschäften und damit größten Verbrechen. Europol
und die Polizeibehörden vieler Mitgliedstaaten gehen davon aus, dass Menschenhandel das zurzeit am schnellsten wachsende kriminelle Gewerbe sei.
In zahllosen Berichterstattungen der Medien (vgl. hierzu "Sklaverei im 21. Jahrhundert"
bzw. "Menschenhandel: Europas neuer Schandfleck"
), aber auch in Büchern, Filmen (z.B. „Human Trafficking“
, „Trade“ und „Gardens of Night“) usw. wird immer wieder auf die Gefahren hingewiesen und vor ihnen gewarnt.
Weltweit wird die Zahl der Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung (also ohne sexuelle Ausbeutung) von der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation - ILO)
mit über 8 Mio. Menschen angegeben. Die Gesamtkosten dieser „Zwangsarbeit“ (vorenthaltene Löhne, Anwerbegebühren) werden auf knapp 21 Mrd. US-Dollar geschätzt (vgl. hierzu „Die Kosten des Zwangs“
). Aus allen Formen erzwungener Arbeit (also inklusive sexueller Ausbeutung) wird der weltweite Gewinn pro Jahr auf 44 Milliarden US-Dollar geschätzt (vgl. hierzu "Forced Labour and Human Trafficking: the Profits", ILO 2006).
Ebenfalls von einem weltweiten Anstieg der Opferzahlen geht der im Februar 2009 veröffentlichte zweite „Global Report of Trafficking in Persons“
des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC)
für den Zeitraum von 2003 bis 2007 aus. Der Bericht basiert auf den Kriminalstatistiken von 155 Ländern sowie den Zahlen sozialer Einrichtungen und internationaler Organisationen wie IOM
, ILO
, ECOWAS
, Interpol
u.a. (vgl. hierzu auch Migration-Info.de, Newsletter 03/2009
).
Für die Europäische Union spricht die europäische Polizeibehörde Europol
in Den Haag in ihrem Situationsbericht „Trafficking in human beings in the European Union: a Europol Perspective“ vom Februar 2008 von hunderttausenden Menschenhandelsopfern in der Gemeinschaft (die jährliche Fortschreibung dieser Europol-Veröffentlichung datiert vom Juni 2009
).
Für Deutschland bezifferte die ILO
in ihrer letzten Schätzung aus dem Jahre 2005 die Zahl der Opfer von Menschenhandel auf 15.000 Fälle (vgl. hierzu "Opfer von Menschenhandel sollen Hilfe bekommen"
). Nach Angaben des Netzwerks Migration in Europa
gilt Deutschland als eines der Zielländer für den globalen grenzüberschreitenden Menschenhandel mit Opfern aus Asien und Afrika.
Das Bundeskriminalamt
vermeldet in seinem Bundeslagebild zum Menschenhandel
für das Jahr 2007 insgesamt 92 Fälle des § 233 StGB
(2006: 78) mit 101 Opfern (2006: 83) des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, darunter 39 Männer und 62 Frauen. Den Staatsanwaltschaften, Gerichten sowie den Polizeibehörden liegen insgesamt nur geringe Erfahrungswerte vor, so dass das Ausmaß des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft nur bedingt abschätzbar ist. Aus den vorliegenden Fällen ergibt sich, dass die Delikte nach § 233 StGB
und § 233a StGB
schwerpunktmäßig im Gaststättengewerbe zum Nachteil sich illegal in der Bundesrepublik aufhaltender Ausländerinnen und Ausländer verübt oder die Opfer als Haushaltskräfte ausgebeutet werden.
In Berlin werden nach Angaben der Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel "Ban Ying"
pro Jahr fünf bis zehn Fälle von moderner Sklaverei publik (vgl. hierzu "Sklaven-Restaurant wird geschlossen"
). Mitunter kommt es zu spektakulären Einzelfällen, die diese Annahmen weit übertreffen (vgl. hierzu "Internationaler Schleuserring ausgehoben"
).
Nach Schätzungen internationaler Organisationen, die Opfer von Menschenhandel betreuen oder seine globalen Erscheinungsformen beobachten, existiert eine hohe Dunkelziffer, die weit über die Anzahl der in den amtlichen Kriminalstatistiken bzw. im Bundeslagebild zum Menschenhandel
erfassten Fälle hinausgeht. Schätzungen über eine Berliner Dunkelziffer liegen nicht vor.
Nach Angaben der ILO
wird Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung typischerweise angetroffen in privaten Haushalten, der Landwirtschaft und Fischerei, der Bauwirtschaft, dem Dienstleistungsbereich (Hotel- und Gaststättengewerbe, Reinigungsgewerbe) sowie im Bereich des Schwarzhandels. Weitere Beispiele sind organisiertes Betteln, Handtaschen- und Straßenraub oder der Handel mit Drogen.
Durch die Aufmerksamkeit und Hilfe vieler Menschen sowie journalistische Recherchen wurden in Deutschland immer wieder (spektakuläre) Einzelfälle bekannt: Asiatische und afrikanische Spezialitätenköche
, ukrainische Bauarbeiter, Au-pair-Mädchen, Haushaltshilfen, Landwirtschaftshilfen oder auch organisiertes Betteln rumänischer Staatsangehöriger.
Seit dem 19. Februar 2005 sind Strafvorschriften in Kraft, die den Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung umfassender bekämpfen. Damit setzte die Bundesregierung internationale Übereinkommen auf UN- und EU-Ebene in nationales Recht um und schuf die gesetzlichen Voraussetzungen, um die Täter härter zu bestrafen und die Opfer besser zu schützen.
Das Bundesministerium der Justiz
führt dazu aus:
„Für Opfer von Menschenhandel wird es mit dem neuen Recht einfacher, Strafanzeige gegen ihre Peiniger zu erstatten. Denn: Strafrechtliche Ermittlungen, die sich auf mögliche ausländerrechtliche Verstöße des Opfers selbst beziehen, können leichter eingestellt werden. Nun kommt es darauf an, das neue rechtliche Instrumentarium auch in der Praxis zur Bekämpfung des Menschenhandels wirkungsvoll einzusetzen.“
Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft oder der sexuellen Ausbeutung wird gemäß § 233 StGB
bzw. gemäß § 232 StGB
als Straftat verfolgt und ist mit Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren bedroht. Gemäß § 233a StGB
droht auch denjenigen Verfolgung und Freiheitsentzug bis zu 10 Jahren, die Menschenhandel nach § 232 StGB
oder § 233 StGB
Vorschub leisten, indem sie eine oder mehrere andere Personen anwerben, befördern, weitergeben, beherbergen oder aufnehmen. Menschenraub und Verschleppung werden gemäß § 234 StGB
bzw. § 234a StGB
strafrechtlich verfolgt und geahndet.
Seit Sommer 2009 hat sich das „Berliner Bündnis gegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“
zur Aufgabe gemacht, einer Verbreitung des Menschenhandels schon in seinen Anfängen entgegenzuwirken. Zusammen mit rund 30 Institutionen und Behörden, die mit Opfern und Tätern des Menschenhandels konfrontiert werden, will es Kommunikations- und Kooperationsstrategien an „Runden Tischen“ initiieren, um das Problem durch erweiterte Präventions-, Integrations- und Repressionsmaßnahmen möglichst frühzeitig zu identifizieren und eine menschenverachtende Fortentwicklung nicht zuzulassen.
Ausgehend von der Region Berlin soll das Pilotprojekt bundesweit Impulse geben, um Menschenhandel dort, wo er auftritt, besser zu identifizieren und zu bekämpfen. Damit trägt das Projekt dazu bei, Verletzungen von Menschenrechten in der Region Berlin entgegenzuwirken und die gewonnenen Erkenntnisse auf Deutschland und Europa zu übertragen. Das „Berliner Bündnis gegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“
wird maßgeblich aus Mitteln der EU (Xenos), des Bundes und des Landes Berlin gefördert.
Als Bündnispartner wirken in dem Modellprojekt zusammen:
Mit dem Berliner Pilotprojekt tragen das Land Berlin und die Bundesrepublik Deutschland der von der EU im Vertrag von Amsterdam
und den Programmen von Tampere (1999)
und Den Haag (2004)
festgelegten Zielsetzung Rechnung, das Territorium der Gemeinschaft als „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zu wahren und menschenverachtende Erscheinungsformen, darunter den Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung, zu bekämpfen.
Um Wege aus der Zwangssituation
zu finden, haben Opfer, Angehörige und Beobachter aus dem Umfeld die Möglichkeit, erste Kontakte aufzunehmen sowie Beratung und Betreuung zu finden bei:
BAN YING e.V.![]()
Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel
Anklamer Str. 38
10115 Berlin
Kontakt:
Tel.: (0 30) 440 63 73/ -74
Fax: (0 30) 440 63 75
E-Mail
Arbeitnehmer/innen ohne Aufenthalts- und Arbeitspapiere, die von Arbeitgeber/innen ausgebeutet werden, können sich über ihre Rechte informieren bei:
ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg![]()
Anlaufstelle für undokumentierte Arbeitnehmer/innen
Köpenicker Str. 30
10179 Berlin
Raum E 10 (Erdgeschoß)
Kontakt:
Tel.: (0 30) 88 66 - 56 22 (nur während der Beratungszeit)
E-Mail
Öffnungszeiten:
2. Mittwoch im Monat von 9:00 - 11:00 Uhr
4. Mittwoch im Monat von 18:00 - 20:00 Uhr
Hinweise auf Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft gemäß § 233 StGB
nimmt in Berlin entgegen:
Der Polizeipräsident in Berlin
Landeskriminalamt
LKA 23
Gothaer Straße 19
10823 Berlin.
Anzeigenaufnahme:
Tel.: (0 30) 46 64 - 92 34 03
Fax: (0 30) 46 64 - 92 02 99
E-Mail
Sie können Ihre Hinweise auch mit Hilfe eines Formulars online an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales übermitteln. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales leitet Ihre Hinweise anschließend an die zuständige Verfolgungsbehörde weiter.
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Stadtplan
Tel.: (0 30) 90 28 - 0
Fax: (0 30) 90 28 - 20 56
Organigramm
Fahrverbindungen
U-Bahnhof:
U Spittelmarkt:
U2
U Kochstr./Checkpoint Charlie:
U6
U Moritzplatz:
U8
Bushaltestelle:
Waldeckpark:
248, M29, N42
Lindenstr./Oranienstr.:
248, M29, N42
Kommandantenstr.:
248, N42
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