Pressemitteilung 22/09
Lucien Favre ./. Hertha BSC Berlin: Arbeitsgerichtliches Verfahren ruht
Die heutige Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin in der Kündigungsschutzsache des Trainers Lucien Favre ./. Hertha BSC Berlin dauerte nur wenige Minuten. Beide Seiten erklärten, sie wollten ein in der DFB-Ordnung vorgesehenes Schiedsverfahren beim Deutschen Fußball Bund in Frankfurt durchführen, innerhalb dessen sie über eine gütliche Einigung verhandeln wollten. Das hiesige Arbeitsgerichtsverfahren solle vorläufig zum Ruhen gebracht werden; beide Seiten wollten zur Sache heute nicht Stellung nehmen.
Die Richterin erklärte, sie werde das Verfahren nur auf Antrag einer der Parteien fortführen; beide Seiten vereinbarten, sich zu Ende Januar diesbezüglich und über den Stand des Schiedsverfahrens erklären zu wollen.
Az.: 54 Ca 19228/09
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