Direkt zum Inhalt der Seite springen
EU-Fahne

Berlin und die Europäische Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik

Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-8-Staaten

Seit dem 1. Mai 2011 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für die acht 2004 der EU beigetretenen mittel- und osteuropäischen Staaten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn haben jetzt freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht mehr erforderlich. Neben Österreich war Deutschland das einzige Land der EU, das sieben Jahre lang Übergangsregelungen in Anspruch genommen hat. Für Bulgarien und Rumänien gelten weiterhin Einschränkungen mindestens bis zum 1. Januar 2012 mit der Option auf Verlängerung bis zum 1. Januar 2014.

Zu den Fragen der Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales am 2./3. Dezember 2010 eine Fachtagung durchgeführt.

Mit der Beschäftigung in und der Entsendung nach Deutschland stellen sich für die Betroffenen viele rechtliche Fragen. Die Broschüre(Externer Link) „Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürgerinnen und –bürgern - 50 Fragen und Antworten zum 1. Mai 2011“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt einen ersten Überblick.

Entsandte Beschäftigte können sich persönlich bei dem Beratungsbüro(Externer Link) für entsandte Beschäftigte in Berlin zu ihren Rechten in Bezug auf das Arbeitsverhältnis kostenlos beraten lassen.

Wirtschaft und Arbeitsmarkt sind in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg eng miteinander verbunden. Im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit wird eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Nachbarwoiwodschaften in Westpolen angestrebt. Informationen speziell zu Brandenburg sind hier(Externer Link) erhältlich.



Grundlagen zur Europäischen Beschäftigungspolitik

Juni 1997: Der Amsterdamer Vertrag legt die Grundlage für die Einführung einer Europäischen Beschäftigungsstrategie(Externer Link): Ein hohes Beschäftigungsniveau wird als neues Hauptziel der Gemeinschaft definiert. Die Zuständigkeit für Beschäftigungspolitik verbleibt zwar bei den Mitgliedsstaaten, aber durch die Einführung der "Offenen Methode der Koordinierung" kann die Kommission faktisch Einfluss auf die nationalen Beschäftigungspolitiken nehmen.

März 2000: Die europäischen Staats- und Regierungschefs bringen mit der "Lissabon-Strategie"(Externer Link) ein ambitioniertes Programm zur wirtschaftlichen und sozialen Weiterentwicklung auf den Weg, um die Europäische Union bis 2010 zum "wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt" zu machen. Konkret beabsichtigt die EU, durch eine aktive Beschäftigungspolitik, stärkere Einbeziehung der Sozialpartner und Förderung der Chancengleichheit die allgemeine Beschäftigungsquote auf 70%, die Frauenbeschäftigungsquote auf 60% und die Beschäftigungsquote Älterer auf 50% sowie die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3% des Bruttoinlandsproduktes anzuheben.

Juni 2010: In der Folge der Finanzkrise beschließt der Europäische Rat die neue „Strategie der Europäischen Union für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum-Europa 2020.“(Externer Link) Teil der Strategie sind die aktuellen Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedsstaaten. Die Europäische Union verfolgt im Bereich der Beschäftigung das Kernziel, die Beschäftigungsquoten der 20 - 64 jährigen Frauen und Männer auf 75 % anzuheben, wobei insbesondere junge und ältere Menschen, Behinderte und Menschen mit Migrationshintergrund besser in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen.

Seitenanfang

Instrumente der Europäischen Beschäftigungspolitik

Die Europäischen Strukturfonds

Ein Instrument der EU zur Durchsetzung der „Lissabon-Strategie“ und der darauffolgenden Strategie Europa 2020(Externer Link) stellen die EU-Strukturfonds, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)(Externer Link) und der Europäische Sozialfonds (ESF)(Externer Link) dar. Die Mittel der Strukturfonds müssen im Sinne der geltenden Beschäftigungsstrategie eingesetzt werden. Für den Einsatz der Strukturfondsmittel wird zu Beginn jeder Förderperiode ein Nationaler Strategischer Rahmenplan(Externer Link) erstellt. Derzeit liegt ein besonderer Fokus auf der Qualifizierung und beruflichen Bildung als Fundament zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit. Die aktuelle Förderperiode läuft bis 2013.

Die Offene Methode der Koordinierung

Ein Instrument der EU zur Durchsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie besteht in der sogenannten "Offenen Methode der Koordinierung". Dieser Koordinierungsprozess verläuft - vereinfacht - wie folgt:

Die Kommission und der Rat verfassen regelmäßig Beschäftigungspolitische Leitlinien, anhand derer die Mitgliedsstaaten Nationale Reformprogramme(Externer Link) erarbeiten. Die Kommission und der Rat überprüfen die Nationalen Reformprogramme und ihre Umsetzung. Sie berichten darüber dem Europäischen Rat, also dem jährlichen Gipfeltreffen der Staatschefs. Der Europäische Rat zieht aus diesen Berichten Schlussfolgerungen für die Erarbeitung der nächsten Leitlinien für Beschäftigung. Zudem erstellen die Mitgliedsstaaten jährlich Umsetzungsberichte(Externer Link) zu den Nationalen Reformprogrammen, die die Kommission und der Rat prüfen. Als Ergebnis dieser Prüfung erstellen die Kommission und der Rat einen jährlichen Gemeinsamen Beschäftigungsbericht(Externer Link) und geben Länderspezifische Empfehlungen(Externer Link) an die Mitgliedsstaaten.

Seitenanfang

Berlin und die Europäische Beschäftigungsstrategie

Die Landesarbeitsmarktpolitik in Berlin orientiert sich an den Zielen der Europäischen Beschäftigungsstrategie(Externer Link) und fördert Maßnahmen, die den Zielen der Strategie Europa 2020 entsprechen. Diese Aktivitäten werden durch den Europäischen Sozialfonds (ESF)(Externer Link) und den Europäischen Fonds Regionale Entwicklung (EFRE)(Externer Link) finanziell unterstützt. In der laufenden Förderperiode konzentriert sich die Berliner Gesamtstrategie für die Strukturfonds auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Beschäftigung in der Stadt. Die Gesamtstrategie basiert auf den drei zentralen Handlungsfeldern Wirtschaft, Wissen sowie Umwelt/nachhaltige Stadtentwicklung und Integration. Weitere Informationen über die Verwendung der EU-Strukturfondsmittel in Berlin finden Sie hier.

Bezirkliche Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA)

Zum Konzept der Europäischen Beschäftigungsstrategie gehört es, die regionale und lokale Ebene bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einzubeziehen. In diesem Kontext werden in Berlin seit 1999 Bezirkliche Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA)(Externer Link) geschlossen. Ziel der BBWA ist es, durch die Beteiligung aller Partner vor Ort und deren Vernetzung Handlungsstrategien zu entwickelt, um neue Beschäftigungs- und Ausbildungsplätze zu schaffen und die lokale Wirtschaft zu stärken.

Lokales Soziales Kapital und Partnerschaft-Entwicklung-Beschäftigung (PEB)

Zur Umsetzung der Handlungsfelder der BBWA können u. a. die Programme „Lokales Soziales Kapital" und „Partnerschaft-Entwicklung-Beschäftigung“ genutzt werden. Diese beiden Programme stehen ausschließlich den BBWA zur Verfügung. Das Programm LSK beinhaltet die Förderung kleiner lokaler Initiativen und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)(Externer Link) und Landesmitteln des Landes Berlin finanziert. Durch das Programm werden im Land Berlin Kleinstvorhaben (Mikroprojekte) finanziell unterstützt, die sich dafür einsetzen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und lokale Beschäftigungschancen für benachteiligte Personengruppen zu entwickeln. Mit dem Programm PEB werden Projekte gefördert, die Beschäftigungspotenziale auf lokaler Ebene durch partnerschaftliche Ansätze partizipativ, integriert und nachhaltig erschließen.

Seitenanfang

Grundlagen zur Europäischen Berufsbildungspolitik

Im Jahr 2002 vereinbarten die Europäischen Bildungsminister auf einer Konferenz in Kopenhagen eine verstärkte europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der beruflichen Bildung. Ziel des Kopenhagen-Prozesses ist es, die Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der EU zu erhöhen und zu diesem Zweck europaweite Transparenz im Hinblick auf berufsqualifizierende Abschlüsse zu erreichen. So wird seither z. B. ein Europäischer Qualifikationsrahmen erstellt, der die Funktion eines „Übersetzungsinstruments“ zwischen den verschiedenen Qualifikationssystemen der EU übernehmen soll. In Deutschland wird entsprechend ein nationaler Qualifikationsrahmen entwickelt, der mit den Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens verknüpft werden soll, um eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu ermöglichen.

Mehr über die Historie, die Ziele und die Qualifikations-/Niveaustufen des Europäischen und des Deutschen Qualifikationsrahmen sowie weitere Literaturhinweise finden Sie nachfolgend:

Eqr Dqr Langfassung Nov09

Europäischer Qualifikationsrahmen/Deutscher Qualifikationsrahmen laden »

(Eqr Dqr Langfassung Nov09, 50 KB)


Mit der neuen Wachstums- und Beschäftigungsstrategie „Europa 2020“ wird Bildung und Ausbildung ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Ziel ist die Senkung der Schulabbruchquote auf 10 % bei gleichzeitiger Erhöhung des Anteils der 30 - 34jährigen mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsabschluss auf mindestens 40 %. Um die Ziele zu erreichen, hat die EU zwei Leitinitiativen ins Leben gerufen, die den Bereich Bildung betreffen. „Jugend in Bewegung“ plant Maßnahmen, um die Bildungssysteme leistungsfähiger und das Hochschulwesen attraktiver zu machen und die Mobilität von jungen Menschen zu fördern. Die „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“ umfasst die Schaffung eines europäischen Rahmens für die Anerkennung und den Erwerb von Qualifikationen, Kompetenzen und Berufsabschlüssen sowie den Bereich des lebenslangen Lernens.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.(Externer Link) Informationen über Programme der Europäischen Kommission im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erhalten Sie hier.(Externer Link)

Seitenanfang

Berlin und die Europäische Berufsbildungspolitik

Das Land Berlin unterstützt die Realisierung der berufsbildungspolitischen Ziele des Kopenhagen-Prozesses und der Strategie Europa 2020 und nutzt insbesondere die Mittel der Europäischen Strukturfonds für die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Menschen, die keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden. Beispielhaft erhalten arbeitslose Menschen in Berlin die Möglichkeit, über die im Auftrag des Landes Berlin handelnde Servicegesellschaft eine Internationale Weiterbildung in verschiedenen Branchen mit mehrmonatigem Praktikum im europäischen Ausland zu absolvieren. Junge Erwachsene, die nach der Ausbildung keinen Arbeitsplatz gefunden haben, bietet das „Europäische Jahr für Jugendliche“ eine internationale, branchenübergreifende Querschnittsqualifizierung. Für die Absolventinnen und Absolventen eröffnen sich neue Berufschancen vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen, denen sie helfen können, Zugang zu neuen Technologien und neuen Märkten zu bekommen.

Seitenanfang

Berlin und die Europäische Metropolenpolitik im Bereich der Beschäftigung und Berufsbildung

Die großen europäischen Metropolen sind mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert, namentlich mit Arbeitslosigkeit, Fachkräftebedarf, dem demographischen Wandel, Integration und Migration sowie mit der Schaffung und Erhaltung von sozialer Balance und Lebensqualität. Auch wenn die EU keine formelle Kompetenz für die Durchführung einer „EU-Städtepolitik“ hat, hat doch fast jede Gemeinschaftspolitik eine sog. „städtische Dimension“, d. h. Auswirkungen auf das Leben der städtischen Bevölkerung. Um den gemeinsamen Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können, ist eine ganzheitliche europäische Stadtentwicklungspolitik erforderlich. So haben die für Stadtentwicklung zuständigen Minister in der „Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“ vom 24. Mai 2007 erklärt:

„Auf Dauer können die Städte ihre Funktion als Träger gesellschaftlichen Fortschritts und wirtschaftlichen Wachstums im Sinne der Lissabon-Strategie nur wahrnehmen, wenn es gelingt, die soziale Balance innerhalb und zwischen den Städten aufrecht zu erhalten, ihre kulturelle Vielfalt zu ermöglichen und eine hohe gestalterische, bauliche und Umweltqualität zu schaffen. Wir brauchen mehr ganzheitliche Strategien und abgestimmtes Handeln aller am Prozess der Stadtentwicklung beteiligten Personen und Institutionen – auch über die Grenzen der einzelnen Städte und Gemeinden hinaus. Ob auf örtlicher, regionaler, nationaler und europäischer Ebene, alle Regierungsebenen tragen eine eigene Verantwortung für die Zukunft unserer Städte. Um diese Verantwortung auf den verschiedenen Regierungsebenen effektiv zu gestalten, müssen wir die sektoralen Politikfelder besser koordinieren und ein neues Verantwortungsbewusstsein für eine integrierte Stadtentwicklungspolitik schaffen.“

Um sich an einer grenzüberschreitenden, ganzheitlichen Metropolenentwicklungspolitik zu beteiligen, ist Berlin Mitglied in einigen städterelevanten europäischen Netzwerken. Zu nennen sind das europäische Städtenetzwerk EUROCITIES, die Vereinigung der Hauptstädte der Europäischen Union (UCUE), das Städtenetzwerk der Baltischen Metropolen (BaltMet) und das Städtenetzwerk XARXA FP, das u. a. das Ziel hat, Strategien zur Förderung von Ausbildungsqualität zu entwickeln. Nähere Informationen zu den Städtenetzwerken sowie den Berliner Aktivitäten in diesen finden Sie auf der Seite der Senatskanzlei.

Eines der wichtigsten Städtenetzwerke ist die 1986 gegründete Interessenvereinigung der großen europäischen Städte EUROCITIES.(Externer Link) Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales engagiert sich u. a. im Forum Wirtschaftsentwicklung mit dem Ziel, einen Erfahrungsaustausch der europäischen Städte im Bereich der Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik zu ermöglichen. So werden zum Beispiel internationale Konferenzen und Fachtagungen durchgeführt, um die Ziele und Rahmenbedingungen europäischer Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik, aktuelle Fragen von demographischer Entwicklung, Migration und Mobilität zu diskutieren und international zu vergleichen. Im November 2008 war Berlin Gastgeber einer Tagung des Städtenetzwerks EUROCITIES zu dem Thema „Europäische Städte in Zeiten von ökonomischer Migration – Gestaltung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und zu sozialen Dienstleistungen“. Im Mittelpunkt der Tagung stand die für alle Städte brisante Thematik des wachsenden Zustroms arbeitsuchender Migrantinnen und Migranten in die Städte und der Erfahrungsaustausch zum Umgang mit dieser Herausforderung, die gleichermaßen Chance und Risiko darstellt.

Die Senatsverwaltung beteiligt sich derzeit an der im Rahmen des Economic Development Forum (EDF) von EUROCITIES für den Zeitraum 2009/2010 gegründeten Arbeitsgruppe „Urban Regeneration“, die Erfahrungen in europäischen Städten mit benachteiligten Stadtgebieten zusammen führt. Fachleute der beteiligten Städte (neben Berlin Liverpool, Den Haag, Poznan, Porto, Oslo, Preston und Dresden) führen in jeder der Kerngruppen-Städte Seminare durch, wobei die theoretischen Ideen an praktischen Erfahrungen gemessen werden.

EUROCITIES ist in der Lage, die städtepolitischen Belange im Bereich der Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik nachdrücklich gegenüber der Europäischen Kommission zu vertreten. Die Mitgliedschaft in EUROCITIES ermöglicht es der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, sich an den Entscheidungsfindungsprozessen in diesen Bereichen auf europäischer Ebene zu beteiligen. Im Einzelnen werden die Aktivitäten der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Städtenetzwerk EUROCITIES im Berliner Europabericht beschrieben.

Seitenanfang

Berliner Europabericht

Mehr und gebündelte Darstellungen zu sämtlichen europabezogenen Aktivitäten der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie aller anderen Senatsverwaltungen und Bezirke finden Sie im Berliner Europabericht.

Seitenanfang

Tagungen und Konferenzen

Fachtagung "Arbeitnehmerfreizügigkeit und Gute Arbeit - Ein Widerspruch?" im Dezember 2010 in Berlin


Die Strategie Europa 2020 fordert eine Zunahme der Mobilitätsbereitschaft europäischer Arbeitnehmer und betont zugleich die soziale Marktwirtschaft. In diesem Zusammenhang ist u. a. auch die Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus acht der zehn im Jahr 2004 der EU beigetretenen osteuropäischen Mitgliedsstaaten zum 1. Mai 2011 relevant. Hierzu führte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Dezember 2010 eine Fachtagung mit dem Titel „Arbeitnehmerfreizügigkeit und Gute Arbeit - ein Widerspruch?“ durch. Es wurden die Chancen und Risiken der bevorstehenden Arbeitnehmerfreizügigkeit diskutiert, gemeinsam mit Vertretern anderer EU-Staaten, die entweder ihren Arbeitsmarkt bereits 2004 oder 2009 vollständig geöffnet haben oder aber zu den Ländern gehören, deren Arbeitnehmer von der Neuregelung betroffen sind. Die Dokumentation der Tagung ist im Frühjahr 2011 erschienen. Sie ist kostenfrei erhältlich bei der

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Abteilung Arbeit und Berufliche Bildung
Oranienstr. 106, 10969 Berlin
Ansprechpartnerin: Karin Reichert
E-Mail

oder bei der

BBJ Consult AG / Europa-Agentur
Herzbergstr. 83, 10365 Berlin
Ansprechpartnerin: Mechthild Dörner
E-Mail

Anf Programm 101030

Programm - "Arbeitnehmerfreizügigkeit und Gute Arbeit - ein Widerspruch?" Fachtagung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales un der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Berlin laden »

(Anf Programm 101030, 65 KB)


Die vollständige Tagungsdokumentation ist erhältlich bei der

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Abteilung Arbeit und Berufliche Bildung
Oranienstr. 106, 10969 Berlin
Ansprechpartnerin: Karin Reichert
E-Mail

oder bei der

BBJ Consult AG / Europa-Agentur
Herzbergstr. 83, 10365 Berlin
Ansprechpartnerin: Mechthild Dörner
E-Mail

Seitenanfang
Wie organisieren europäische Metropolen ihre Arbeitsmarktpolitik - im Spannungsfeld zentraler und dezentraler Steuerung und Umsetzung?


Zum Thema "Wie organisieren europäische Metropolen ihre Arbeitsmarktpolitik - im Spannungsfeld zentraler und dezentraler Steuerung und Umsetzung?" führte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Oktober 2010 eine Fachtagung durch. Im Mittelpunkt des mit Wien, Brüssel, London, Paris, Rotterdam und Warschau geführten Erfahrungsaustauschs standen die Möglichkeiten und Grenzen einer arbeitsmarktpolitischen Zielsteuerung. Metropolen stehen seit jeher vor besonderen Herausforderungen bei der Gestaltung ihrer Politiken - Effizienz und Nachhaltigkeit ihrer arbeitsmarktpolitischen Strategien und Programme werden dabei wesentlich von einem ausgewogenen Verhältnis zwischen gesamtstädtischer Steuerung und der bezirklichen / lokalen Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen bestimmt, einschließlich sinnvoller und transparenter Controlling- und Benchmarkverfahren. Der Erfahrungsaustausch wurde insbesondere vor dem Hintergrund der Umgestaltung der arbeitsmarktpolitischen Strukturen in Deutschland und im Kontext der Agenda Europa2020 geführt.

Die im Januar 2011 erschienene 183 Seiten starke Dokumentation ist kostenfrei zu beziehen über

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Abteilung Arbeit und Berufliche Bildung
Oranienstr. 106, 10969 Berlin
Ansprechpartnerin: Karin Reichert
E-Mail

oder

Mechthild Dörner, Tel: 030 5505 1311
BBJ Consult AG / Europa-Agentur
E-Mail

Europäischer Qualifikationsrahmen - Deutscher Qualifikationsrahmen

Der europäische Arbeitsmarkt erfordert in Zukunft auch einen europäischen Berufsbildungsraum. Deshalb stehen Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Qualifikationen in und zwischen den EU-Mitgliedsländern auf der Tagesordnung. Mehr Mobilität von Arbeitskräften und Lernenden sowie berufsbildungssystemübergreifendes lebenslanges Lernen sind die Ziele der gegenwärtig anstehenden Umsetzung des „Europäischen Qualifikationsrahmens“ in „Nationale Qualifikationsrahmen“. Sie sind ein wichtiges Handlungsfeld der bildungspolitischen Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Berlin begleitet die Entwicklungen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQF) und des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) unter anderem durch internationale Tagungen und Konferenzen. So wurde im Jahr 2007 eine internationale Fachtagung „Europäischer Qualifikationsrahmen - Nationaler Qualifikationsrahmen - Europäische Berufe“ durchgeführt.

Die Folgekonferenz mit dem Titel „Europäischer Qualifikationsrahmen - Deutscher Qualifikationsrahmen - Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen“ fand im November 2009 statt. Auf dieser Tagung wurde die Berliner Fachöffentlichkeit über den Umsetzungsstand des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQF), des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufliche Bildung (ECVET) und des Europäischen Bezugrahmens für Qualitätssicherung in der Aus- und Weiterbildung (EQARF) sowie über die Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) informiert. Die Teilnehmenden aus verschiedenen EU-Staaten diskutierten ausgewählte inhaltliche Fragestellungen wie z. B. die Verbesserung der Durchlässigkeit des Bildungssystems, die Gewährleistung der Qualitätssicherung und die Erfassung des informellen Lernens im Wege eines Erfahrungsaustauschs sowie anhand der Ergebnisse ausgewählter europäischer und nationaler Modellprojekte.

Presse Eqr Dqr Nov09

Europäischer Qualifikationsrahmen - Deutscher Qualifikationsrahmen - aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen Pressemitteilung der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm laden »

(Presse Eqr Dqr Nov09, 21 KB)
Rede Sen Eqr Dqr Nov09

Europäischer Qualifikationsrahmen - Deutscher Qualifikationsrahmen - aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen Begrüßungsrede der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm laden »

(Rede Sen Eqr Dqr Nov09, 68 KB)
Abschlussrede Sts Liebich Nov09

Europäischer Qualifikationsrahmen - Deutscher Qualifikationsrahmen - aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen Schlussrede der Staatssekretärin für Integration und Arbeit, Kerstin Liebich laden »

(Abschlussrede Sts Liebich Nov09, 24 KB)

Kontakt

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Oranienstraße 106
10969 Berlin

Stadtplan


Tel.: (030) 9028-0
Fax: (030) 9028-1516
E-Mail

Fahrverbindungen

Weitere Fahrverbindungen entnehmen Sie bitte unserer Serviceseite.

Ansprechpartnerin

Karin Reichert
E-Mail