Gleichstellung der Abschlüsse von Spätaussiedlerrn

Gleichstellung der Abschlüsse von Spätaussiedlerrn
Dieser Personenkreis hat über die Vorschriften des Bundesvertriebenengesetzes
einen Rechtsanspruch auf Anerkennung und Gleichstellung ihrer im Herkunftsland erworbenen Berufsabschlüsse oder Befähigungsnachweise (§ 10 Bundesvertriebenengesetz)
. Auch hier wird die Gleichstellung im Einzelfall geprüft und ausgesprochen.
Es empfiehlt sich, eine Person mit ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache mitzubringen, falls diese noch nicht genügend beherrscht wird.
Referat II A (Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik) Oranienstr. 106 10969 Berlin |
(030) 9028 - 1440 (030) 9028 - 1439 (030) 9028 - 1438 |
Sprechzeiten |
Montag, Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung |
Hierzu sollten Sie folgenden Unterlagen mitbringen:
* Personalausweis bzw. Reisepass mit Anmeldebestätigung
* Spätaussiedlerbescheinigung bzw. A- oder B-Ausweis (Registrierschein reicht nicht aus!)
* Originaldiplom, Arbeitsbuch mit jeweils deutscher Übersetzung
* Kopien vom Diplom, des Arbeitsbuches und der Übersetzung
Gegebenenfalls ist die Nachreichung weiterer Unterlagen notwendig. Dies kann aber erst im persönlichen Gespräch festgestellt werden.
Die Senatsverwaltung kann dabei lediglich Gleichstellungen für die unter unsere Zuständigkeit fallenden Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz
und der Handwerksordnung
aussprechen. Hierbei handelt es sich z. B. um Gesellen- und Facharbeiter aber auch kaufmännische Abschlüsse sowie die Abschlüsse in den ärztlichen Helferberufen, wie Arzt- oder Zahnarzthelfer/in. Hierunter fallen auch die aufbauenden Fortbildungsprüfungen, wie Handwerks- oder Industriemeister bzw. Fachwirte usw.
Die im Einzelnen zuständige Behörde für andere Abschlüsse kann unter den o. g. Telefonnummern erfragt werden.
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Ref. II A
Oranienstr. 106
10969 Berlin
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