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Verfassung von Berlin

vom 23. November 1995, zuletzt geändert durch das neunte Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin vom 6. Juli 2006

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 8. Juni 1995 folgende Verfassung beschlossen, der die Bevölkerung Berlins in der Volksabstimmung vom 22. Oktober 1995 zugestimmt hat:

Vorspruch

In dem Willen, Freiheit und Recht jedes einzelnen zu schützen, Gemeinschaft und Wirtschaft demokratisch zu ordnen und dem Geist des sozialen Fortschritts und des Friedens zu dienen, hat sich Berlin, die Hauptstadt des vereinten Deutschlands, diese Verfassung gegeben:

Abschnitt I:

Abschnitt II:

Abschnitt III:

Abschnitt IV:

Abschnitt V:

Abschnitt VI:

Abschnitt VII:

Abschnitt VIII:

Abschnitt IX:

Kontakt

Der Regierende Bürger-
meister von Berlin
- Senatskanzlei -

Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Referat II A
Online-Kommunikation

Telefon (030) 9026-2454
Telefax (030) 9026-2285
E-Mail

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