1. Während des gesamten Besuches der Veranstaltung gilt diese Hausordnung, die am Eingang der Veranstaltung angebracht ist.
2. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist im Sinne eines störungsfreien Ablaufs auf dem Veranstaltungsgelände bzw. am Veranstaltungsort Folge zu leisten. Das Veranstaltungspersonal ist durch entsprechende personalisierte Ausweise gekennzeichnet. Gleiche Befugnisse haben die Mitarbeiter des Sicherungsunternehmens, welches vom Veranstalter beauftragt worden ist sowie Rettungskräfte, Feuerwehr und Polizei.
3. Eine Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung oder gegen Anweisungen der autorisierten Personen kann zu einem Hausverbot mit der sofortigen Aufforderung zum Verlassen des Veranstaltungsgeländes führen.
4. Ausdrücklich verboten ist das Mitbringen von Behältnissen aus Glas (z.B. Flaschen), Dosen und Gegenständen, die sich als Wurfgeschosse eignen. Gegenstände mit einer Größe, die zu Beeinträchtigungen anderer Besuchern führen können, sowie auch Fahrräder und Sitzgelegenheiten sind untersagt. Ebenso untersagt ist das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen (z.B. auch Fackeln und Wunderkerzen), Waffen, Werkzeugen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen.
Das Veranstaltungs- oder Kontrollpersonal ist berechtigt, entsprechende Kontrollen am Eingang durchzuführen und Gegenstände während der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen.
5. Soweit die Veranstaltung in Räumen stattfindet, auch wenn diese nicht abgeschlossen sind, ist das Rauchen nicht erlaubt.