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Berlin - ein kleiner kommunalpolitischer Abriss

Ralf Melzer

Gut 100 Jahre nachdem 1307 die zu beiden Seiten der Spree gelegenen Städte Berlin und Cölln eine Union gebildet hatten, wurden 1415 die Hohenzollern mit der Mark und dem Kurfürstentum Brandenburg belehnt. Die Entwicklung zur Residenzstadt brachte Berlin zwar einen Zugewinn an politischer Bedeutung, zugleich aber den Verlust der städtischen Freiheiten. 1451 konnte das seit 1443 im Bau befindliche Schloss als Residenz der brandenburgischen Kurfürsten bezogen werden. 1486 wurde es unter dem Kurfürsten Johann Cicero ständiger Regierungssitz der Hohenzollern.

Auch unter den preußischen Königen blieb Berlin Regierungssitz, bis 1806 die Truppen Napoleons in Berlin einmarschierten und sich König Friedrich Wilhelm III. mit seiner Familie ins ostpreußische Königsberg zurückzog (wo er bis Dezember 1809 blieb). Nach dem Ende einer zweijährigen Besatzungszeit begann für Berlin mit den Reformgesetzen des Freiherrn vom und zum Stein der politisch-gesellschaftliche Neubeginn: Am 19. November 1808 trat die neue Städteordnung in Kraft, die den städtischen Gemeinden Selbstverwaltung brachte und deren Leitgedanken die Stärkung des Gemein- und Bürgersinns sowie die Ausweitung der kommunalpolitischen Mitbestimmungsmöglichkeiten waren. Wahlberechtigt sind allerdings nur Bürger gewesen, die entweder Hausbesitz oder ein Jahreseinkommen von mehr als 200 Talern nachweisen konnten. Die Stadtverordnetenversammlung wählte anschließend die aus zehn besoldeten und 15 unbesoldeten Stadträten zusammengesetzte Regierung (Magistrat).

Die größte kommunalpolitische Herausforderung bildete in der Folgezeit der rasante Bevölkerungszuwachs: In den ersten drei Jahrzehnten nach den Befreiungskriegen verdoppelte sich die Einwohnerzahl Berlins auf mehr als 400.000. Im Berliner Vormärz wuchs die politische Unzufriedenheit des liberalen Bürgertums, während sich gleichzeitig die soziale Lage der breiten Bevölkerung verschlechterte. Neben Wien wurde Berlin zum Zentrum der Märzrevolution von 1848. Doch die fortschrittliche Bewegung wirkte sich auf die Berliner Stadtverordnetenwahlen vom Mai 1848 kaum aus. Wahlberechtigt waren auf Grundlage der Städteordnung von 1808 nur 25.000 Bürger. Wenig später setzte sich ohnehin in Berlin die Reaktion durch, und 1850 wurde auch hier das Dreiklassen-Wahlrecht eingeführt. Verbunden mit der neuen Preußischen Gemeindeordnung wurden außerdem die kommunalen Rechte eingeschränkt sowie die Stellung des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes gegenüber den Stadtverordneten gestärkt. Die Revidierte Städteordnung von 1853 brachte der Stadtverordnetenversammlung eine weitere Einschränkung ihrer Befugnisse.

Der Beginn der Regierungszeit des preußischen Königs Wilhelm I. war von dem Gefühl des Aufbruchs in eine neue Zeit bestimmt. Auch in der Stadtverordnetenversammlung war ein liberalerer Geist zu spüren. Für Berlin begann nun die klassische Periode der städtischen Selbstverwaltung, was gelegentliche Konflikte mit den preußischen Regierungsstellen einschloss. Ein Ausdruck dieses bürgerlichen Selbstbewusstseins war der Bau des neuen repräsentativen Rathausgebäudes (Rotes Rathaus), für das 1861 an der Stelle der Grundstein gelegt werden konnte, an dessen nordwestlicher Ecke bereits seit Ende des 14. Jahrhunderts der Standort des Berliner Rathauses war. Im selben Jahr wuchs durch Eingemeindungen mehrerer Vorstädte die Fläche des Berliner Stadtgebietes von 35 auf 59 Quadratkilometer. Schon nach Abschluss der ersten Bauphase tagte der Magistrat zum ersten Mal im neuen Berliner Rathaus. Fünf Jahre später folgte die Stadtverordnetenversammlung.

Auch im Kaiserreich blieb das Verhältnis zwischen der Stadtregierung und dem Monarchen konfliktträchtig. Immer wieder musste Berlin, nunmehr deutsche Hauptstadt, Versuche abwehren, die städtische Selbstverwaltung zu untergraben. Der Jahresbeginn 1912 brachte endlich den Zusammenschluss Berlins mit Charlottenburg, Schöneberg, Wilmersdorf, Lichtenberg und Spandau sowie den Kreisen Niederbarnim und Teltow zum Zweckverband Groß-Berlin. Die Kompetenzen des Zweckverbandes erstreckten sich jedoch nur auf die Bereiche Verkehr, Bebauung und Erholungsflächen.
Am 23. Februar 1919, nach Krieg, Revolution und Bildung der ersten deutschen Republik, wurde über die Zusammensetzung einer neuen Berliner Stadtverordnetenversammlung erstmals von Männern und Frauen nach dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht entschieden. Ein gutes Jahr später begann die Zeit von Groß-Berlin: Am 27. April 1920 verabschiedete die Verfassungsgebende Preußische Landesversammlung das Gesetz über die Bildung von Groß-Berlin, das aus Alt-Berlin und sieben weiteren Städten, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirken bestand und in 20 Bezirke eingeteilt wurde. In der neuen Stadtgemeinde lebten nun 3,8 Millionen Menschen, die Fläche betrug 880 Quadratkilometer.
Die Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 bedeutete auch das Ende der demokratischen Selbstverwaltung in Berlin. Wie überall trat an ihre Stelle das "Führerprinzip". Zum letzten Mal kam die Stadtverordnetenversammlung am 12. November 1933 zusammen. Die Nazis unterzogen die Stadtverwaltung einer rigorosen "Säuberung". 1934 wurden die gewählten Organe im Zuge der politischen "Gleichschaltung" aufgelöst und abgeschafft.

Nach der militärischen Befreiung vom Nationalsozialismus verwaltete eine aus den vier Stadtkommandanten gebildete Alliierte Kommandantur das in vier Sektoren unterteilte Gebiet von Groß-Berlin. Während schon bald die politischen Differenzen zwischen den Siegermächten deutlich wurden, setzten die sowjetischen Militärbehörden noch im Jahr 1945 einen neuen Magistrat ein. Am 20. Oktober 1946, dem Tag des Inkrafttretens der von den Alliierten erlassenen Vorläufigen Verfassung von Groß-Berlin, fanden die ersten freien Wahlen in Berlin seit der nationalsozialistischen "Machtergreifung" statt. Als Ernst Reuter wegen sowjetischen Einspruchs das Amt des Oberbürgermeisters nicht antreten konnte und SED-Sympathisanten mehrfach Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung störten, wichen die nicht-kommunistischen Abgeordneten in den Westteil aus. Daraufhin erklärte eine im Ostsektor gebildete "außerordentliche Stadtverordnetenversammlung" am 30. November 1948 den bisherigen Magistrat für abgesetzt. West-Berlin baute eine eigene Verwaltung auf, während sich durch die Blockade, mit der die Sowjets auf die Währungsreform reagierten, die politische Lage weiter zuspitzte. Nach den Wahlen im Westteil Ende 1948 übernahm im Januar 1949 Ernst Reuter das Amt des Oberbürgermeisters, das seit Inkrafttreten der (West-)Berliner Verfassung von 1950 Regierender Bürgermeister heißt. Die administrative Spaltung war vollzogen. Das Rathaus Schöneberg wurde Sitz von Senat und Abgeordnetenhaus West-Berlins. Im Roten Rathaus tagten Stadtverordnetenversammlung und Magistrat von Ost-Berlin. Vom 13. August 1961 bis 9. November 1989 teilte die Mauer Berlin, Deutschland und Europa. Obwohl der Vier-Mächte-Status der Stadt bis 1990 bestand, wurden die beiden Teile Berlins in den jeweiligen deutschen Staat integriert. Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik waren für West-Berlin bindend. Ost-Berlin wurde von der SED-Führung zur Hauptstadt ausgebaut. Unter den politischen Verhältnissen der DDR blieben die Gestaltungsmöglichkeiten der Ost-Berliner Stadtverwaltung eingeschränkt: So unterstand der Magistrat dem DDR-Ministerrat und war mehr diesem gegenüber verantwortlich als der Stadtverordnetenversammlung, die ihn wählte.
Nach der Wende in der DDR fanden im Mai 1990 die ersten freien Kommunalwahlen statt, und am 30. Mai nahm in Ost-Berlin der neue Magistrat seine Arbeit auf. In der Folgezeit wurde die Verwaltung in den beiden Stadthälften vereinheitlicht. Nach der Herstellung der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 amtierten für eine Übergangsphase bis zu den ersten Gesamtberliner Wahlen am 2. Dezember 1990 die Parlamente und Regierungen von West- und Ost-Berlin weiter. Der neue Gesamtberliner Senat nahm am 11. Januar 1991 seine Arbeit auf. Das Gesamtberliner Parlament, das Abgeordnetenhaus, bezog sein Quartier im Gebäude des früheren Preußischen Landestages. Eine Legislaturperiode in Berlin dauert fünf Jahre, bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus gilt eine Fünf-Prozent-Klausel. Das Berliner Rathaus ist Sitz des Regierenden Bürgermeisters und der Senatskanzlei. Hier tagt der Senat, die Regierung des aus zwölf Bezirken bestehenden Landes Berlin. Die Berliner Verfassung ist 1995 in einer Volksabstimmung angenommen worden. In großen Teilen schreibt sie die Verfassung von 1950 fort. Wesentliche Neuerungen sind die Vertiefung einklagbarer Grundrechte und die Erweiterung der Staatsziele (Recht auf Arbeit, Bildung und angemessenen Wohnraum, Umwelt- und Datenschutz). Gestärkt wurden auch die Beteiligungsrechte der Bürger durch Elemente der direkten Demokratie.

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