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Richtlinien der Regierungspolitik 2011-2016

  1. Wirtschaft
  2. Forschung
  3. Arbeit
  4. Integration
  5. Gleichstellung und Antidiskriminierung
  6. Bildung
  7. Jugend und Familie
  8. Wissenschaft
  9. Kultur
  10. Stadtentwicklung
  11. Verkehr
  12. Umwelt/Natur
  13. Inneres
  14. Sport in seiner ganzen Vielfalt unterstützen
  15. Bund/Länder/Europa/Internationales
  16. Justiz
  17. Verbraucherschutz
  18. Gesundheit
  19. Soziales
  20. Bürgerschaftliches Engagement
  21. Finanzen

Der Senat hat seine Arbeit aufgenommen und stellt sie unter die Leitlinie „Starke Wirtschaft, gute Arbeit und sozialer Zusammenhalt“.

Berlin ist eine weltoffene Metropole und steht als Hauptstadt für ein friedliches und tolerantes Deutschland. Berlinerinnen und Berliner, aber auch unsere Gäste aus aller Welt sollen in unserer Stadt sicher leben können. Unterschiedliche Kulturen und Lebensentwürfe sind hier willkommen. In unserer Stadt ist kein Platz für Intoleranz, für Menschenverachtung, Rassismus, Homophobie und Fremdenfeindlichkeit.

Der Senat wird in dieser Legislaturperiode zentrale Projekte angehen, die Berlin wirtschaftlich erfolgreich und sozial attraktiv machen:

  • Für die wirtschaftliche Zukunft Berlins ist der Ausbau der Infrastruktur, z.B. des Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt, der Weiterbau der A 100 und die Qualifizierung der ÖPNV-Infrastruktur von zentraler Bedeutung. Mit einem Programm „BerlinArbeit“ wird der Senat die Arbeitslosigkeit, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, absenken.
  • Die Entwicklung zentraler Flächen der Stadt, z.B. der Tempelhofer Freiheit oder des Geländes des Flughafens Tegel zu wirtschaftlich und städtebaulich nachhaltigen Standorten stellt eine große Chance dar, die Berlin wahrnehmen wird.
  • Der Senat wird in dieser Legislaturperiode mit dem Neubau der Zentral- und Landesbibliothek am Standort Tempelhof beginnen.
  • Der Senat wird Berlin zu einer international anerkannten Leitmetropole der Elektromobilität entwickeln und sich an der Ausschreibung um ein nationales Schaufenster der Elektromobilität beteiligen.
  • Um eine sichere und umweltgerechte Energieversorgung der Stadt zu erreichen, ist eine nachhaltige Energiepolitik, u.a. durch mehr öffentlichen Einfluss auf die Gas- und Stromnetze erforderlich.
  • Die Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner wird durch eine bürgernahe Polizei, insbesondere mehr Polizeipräsenz auf der Straße erhöht.
  • Das Wohnungsangebot in Berlin soll durch Wohnungsneubau um mindestens 30.000 Wohnungen erhöht werden. Hieran sollen sich alle Eigentümergruppen mit eigenen Baumaßnahmen beteiligen. Berlin wächst und benötigt zusätzlichen Wohnraum.
  • Kitazeit ist Bildungszeit. Der Senat wird das Kitaangebot bedarfsgerecht ausbauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken.
  • Der Senat wird durch die Kooperation zwischen Bund und Land sowie durch starkes Engagement in der Exzellenzinitiative Berlins Sichtbarkeit als Leuchtturm von Wissenschaft und Forschung erhöhen.
  • Der Senat wird die interkulturelle Öffnung der Verwaltung vorantreiben.
  • Der Senat strebt eine nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik an, um bereits ab 2016 keine zusätzlichen Kredite mehr aufnehmen zu müssen. Die mit dem Stabilitätsrat vereinbarten Sanierungsmaßnahmen werden umgesetzt.

I. Wirtschaft

Eine starke Wirtschaft ist eine notwendige Voraussetzung, um stabile Arbeitsplätze und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten. Die Arbeit des Senats muss daher darauf ausgerichtet sein, das wirtschaftliche Gewicht Berlins im nationalen, europäischen und internationalen Maßstab deutlich zu steigern und die Rahmenbedingungen für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Wirtschaftsstruktur weiterzuentwickeln.

1. Industriepolitik

Der Senat wird den industriepolitischen Dialog zwischen Politik, Kammern, Unternehmensverbänden und Gewerkschaften im Rahmen des Steuerungskreises Industriepolitik beim Regierenden Bürgermeister fortführen und die im „Masterplan Industriestadt Berlin 2010–2020“ gesetzten Ziele weiterhin konsequent umsetzen.

2. Innovations- und Technologiepolitik

Die Gemeinsame Innovationsstrategie für die Hauptstadtregion innoBB mit den länderübergreifenden Clustern Gesundheitswirtschaft, Energietechnik, Verkehr, Mobilität und Logistik, IKT, Medien und Kreativwirtschaft sowie Optik /Mikrosystemtechnik ist konsequent weiter zu verfolgen.
Berlin strebt an, ein „nationales Schaufenster“ der Elektromobilität zu werden.

Der Senat wird die Clusterstrategie um ein Konzept der Zukunftsorte erweitern. An die Erfahrungen aus der Entwicklung erfolgreicher Standorte wie Adlershof (WISTA), Buch (Campus) oder Marzahn (CleanTech Business Park) anknüpfend, werden geeignete Flächen in Charlottenburg (Charlottenburger Gründungs- und Innovationszentrum, CHIC), Dahlem (Technologiezentrum Südwest) oder Oberschöneweide zu regionalen Wirtschaftszentren in Nachbarschaft zu wissenschaftlichen Einrichtungen ausgebaut. Der Senat wird sich besonders der Entwicklung des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem führenden Standort der urbanen Technologien widmen und die Qualifizierung des Standortes für Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen vorantreiben.

3. Mittelstand und Handwerk fördern

Der Senat sieht auch den Mittelstand, das Handwerk, den Handel und die freien Berufe als treibende Kräfte, die auf breiter Basis Wachstum und Beschäftigung sichern. In Fortführung laufender Programme sind die Arbeitsbedingungen dieser Bereiche u.a. durch das öffentliche Auftragswesen und die Unterstützung bei der Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte weiter zu verbessern.

4. Tourismus und Kongresse

Die erfolgreiche Entwicklung der Tourismuswirtschaft soll durch eine verstärkte Berücksichtigung qualitativer Aspekte zusätzlich fundiert und ausgebaut werden. Bis 2020 wird dabei eine Erhöhung der jährlichen Übernachtungen auf 30 Mio. angestrebt, wofür in der aktuellen Legislaturperiode die Grundlagen gelegt werden sollen.

Die Sanierung des ICC als Kern der Weiterentwicklung des Messe- und Kongressstandorts ist zügig weiterzuverfolgen.

5. Gesundheitswirtschaft

Gesundheitswirtschaft ist in Berlin eine wertschöpfende, wachstumsstarke und beschäftigungsintensive Branche. Die Umsetzung des etablierten Masterplans „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ soll die Region zum innovativsten und leistungsstärksten Zentrum der Gesundheitswirtschaft in Deutschland machen. Er ist die Basis für eine Kooperation von Wirtschaft, Wissenschaft, Gesundheitsversorgern, Krankenkassen und öffentlichen Verwaltungen.
Auf der Basis der Evaluierungsergebnisse wird dieser Masterplan für die künftigen Jahre fortgeschrieben. Der Senat schafft die Rahmenbedingungen für die künftige Umsetzung des Masterplans und setzt die Zusammenarbeit mit Brandenburg fort.

6. Kreativ- und Medienwirtschaft

Die Kreativ- und Medienwirtschaft ist ebenfalls ein wichtiger Standortfaktor und durch geeignete Förderstrategien zu unterstützen und zu begleiten. Die Sicherung ausreichender Arbeitsmöglichkeiten im innerstädtischen Bereich ist ein notwendiger Teil dieser Hilfen.
Der Senat wird den Medienstandort Berlin stärken und ausbauen. Berlin soll durch eine zukunftsorientierte Medienpolitik als - insbesondere digitales - Zentrum der Medien- und Kreativwirtschaft von internationaler Bedeutung weiter entwickelt werden.
Dazu werden die vorhandenen Förder- und Finanzierungsinstrumentarien, insbesondere in den Wachstumsbereichen wie den audiovisuellen digitalen Inhalten (Games, Mobile, Apps), überprüft und angepasst. Der Senat wird seine intensive Kooperation mit Brandenburg im Interesse des gemeinsamen Medienstandorts fortsetzen und auf eine abgestimmte Standortpolitik hinwirken.

Medienpolitik
Die Senatskanzlei und das Medienboard Berlin-Brandenburg als zentrale Partner für die Medienbranche in Förderung und Kommunikation koordinieren die kreativ- und medienwirtschaftlichen Institutionen und Aktivitäten und sorgen für die sachgerechte Bündelung der Kompetenzen.

Besonderes Augenmerk wird der Senat auf die Stärkung Berlins als Musikstandort legen und dafür ein Konzept für die Einrichtung eines „Music-Boards“ bei der Senatskanzlei erarbeiten.
Schwerpunkt der Rundfunkpolitik wird sein, durch gesetzgeberische und politische Maßnahmen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seinem Bestand zu sichern und seine Entwicklung auch im digitalen Bereich zu fördern. Dazu gilt es, die Umsetzung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages und die damit verbundene Einführung der Haushaltsabgabe zu begleiten. In diesem Zusammenhang ist die bedarfsgerechte Finanzierung des RBB dem Senat ein wichtiges Anliegen.

7. Netzpolitik/Internet

Der Senat betrachtet die Netzpolitik als wichtige Säule für die Entwicklung der Informationsgesellschaft. Deshalb wird künftig die Netzpolitik in der Senatskanzlei als eigenes Handlungsfeld wahrgenommen. Entscheidende Gesichtspunkte sind digitale Vielfalt, Netzneutralität, die Verhinderung einer digitalen Spaltung der Gesellschaft, der Ausbau der digitalen Infrastruktur, aber auch ein modernes Urheberrecht, das einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern schafft.

Der Senat sieht im Internet ein in seiner Bedeutung beständig wachsendes Instrument für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Er sieht hierin große Chancen, die Möglichkeiten für die allgemeine politische Diskussion und Meinungsbildung weiter zu verbessern und die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in den sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten zu stärken. Gleichzeitig eröffnet das Internet neue Möglichkeiten, den Zugang zur Berliner Verwaltung für Bürger und Wirtschaft zu erleichtern und die Abwicklung von Verwaltungsvorgängen zu vereinfachen.

Das Berliner Landesportal „ Berlin.de“ wird als zentraler und einheitlicher Internetzugang zur Berliner Verwaltung weiter ausgebaut. Der Umfang dialogorientierter Angebote sowie interaktiver Anwendungen zur medienbruchfreien Abwicklung von Verwaltungsvorgängen wird erhöht. Die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Internet werden weiter verbessert (Ausbau der Breitbandversorgung, landesweites gebührenfreies WLAN).

Die im dritten Quartal 2011 gestartete Open-Data-Initiative des Landes Berlin wird fortgeführt. In der Bereitstellung öffentlicher Daten in maschinenlesbarer Form sieht die Landesregierung innovative Impulse für die Wirtschaft und vielfältige Anreize zur Entwicklung neuer nutzerfreundlicher Angebote für Bürgerinnen und Bürger.

8. Struktur der Wirtschaftsförderung

Die Strukturen der Wirtschaftsförderung und der beteiligten Einrichtungen wie Berlin Partner, TSB, VisitBerlin und Investitionsbank Berlin (IBB) sind in den letzten Jahren bereits wesentlich gebündelt worden. Der Senat wird prüfen, wie die Leistungs- und Förderangebote weiter verzahnt und optimiert werden können. Es geht dabei nicht nur um die Ansiedlungsförderung und den Unternehmensservice, sondern auch um eine stärkere Präsenz Berlins in der Außenwirtschaft, um mehr Produkte und Verfahren, die das Gütesiegel „Made in the German Capital Region“ tragen.

Die IBB wird zu einer Partnerin der Berliner Unternehmen und Selbstständigen weiter profiliert und als Förderbank zur Ansiedlung, Expansion und Unterstützung der Gründung, Expansion und Ansiedlung von Unternehmen sowie Innovation ausgebaut. Das Fördergeschäft der IBB wird mit dem Ziel evaluiert, Bürokratie abzubauen und die Kundenfreundlichkeit erkennbar zu erhöhen. Neben einer verstärkten Gründungsförderung wird die IBB auch die Finanzierung von Wohnungsimmobilien und die energetische Gebäudesanierung fördern.

9. Wirtschaftsfreundliche Verwaltung

Die Verwaltung ist Dienstleister für die Wirtschaft und Investoren. Unternehmen und Betriebe sind Kunden. Im Rahmen der Modernisierung der Verwaltung sollen die wirtschaftsnah tätigen zuständigen Stellen und Behörden stärker kunden- und lösungsorientiert arbeiten.

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) ist hierfür ein Modell, das weiter ausgebaut und stärker beworben werden soll. Die elektronische Lösung für den EA ist richtungweisend und stellt eine wichtige Basis für weitere E-Government-Verfahren dar.

10. Daseinsvorsorge durch starke öffentliche Unternehmen

Es ist Aufgabe der öffentlichen Betriebe, durch effiziente Arbeit ihre spezifischen Leistungen und gleichzeitig einen Mehrwert für die Stadt zu erbringen. In wichtigen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge (insbesondere Wasser und Energie) soll der Einfluss des Landes erhöht werden, um eine kostengünstige, verlässliche und nachhaltige Versorgung dauerhaft sicherstellen zu können.

Berlin braucht starke öffentliche Unternehmen, die gute Leistungen für die Berlinerinnen und Berliner erbringen, betriebswirtschaftlich erfolgreich sind sowie gute Arbeits- und Ausbildungsplätze bereitstellen. Deshalb wird der Senat keine öffentlichen Unternehmen der Daseinsvorsorge privatisieren.

Die Verhandlungen über den Rückkauf privatisierter Anteile an den Berliner Wasserbetrieben wird der Senat ergebnisoffen fortsetzen. Ziel der Nachverhandlungen des Teilprivatisierungsvertrages ist es, den Einfluss des Landes Berlin auf das Unternehmen im Interesse der Berliner Wirtschaft, Haushalte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken, um dämpfend auf die Preise Einfluss zu nehmen und Investitionen sicherstellen zu können.

Mit der Neuvergabe der 2013/2014 auslaufenden Gas- und Strom-Konzessionsverträge für die Verteilungsnetze wird der Senat dafür Sorge tragen, dass die Strom- und Gasversorgung unternehmens- und bürgerfreundlich gestaltet wird. Ziel ist es, mehr Einfluss auf die Strukturen, die Preis-, Investitions- und Unternehmenspolitik der künftigen Verteilnetzbetreiber zu nehmen. Vorrangig ist die Gewährleistung einer nachhaltigen Energieversorgung. Sie bedarf eines Einflusses des Landes Berlin auf den Netzbetrieb, welcher auch über eine Beteiligung an den Netzen durch das Land erfolgen kann. Sollten die Konzessionen wie bisher an private Netzbetreiber vergeben werden, ist eine kürzere Laufzeit der Konzessionen zu prüfen. In diesem Zusammenhang wird der Senat auch den Aufbau einer landeseigenen Einrichtung „Berlin Energie“ zur Bündelung der vorhandenen dezentralen Energieressourcen und -produktionen prüfen.

Das Beteiligungsmanagement des Senats wird sowohl die Verwirklichung der fachpolitischen Zielvorgaben als auch die wirtschaftlichen Ergebnisse der landeseigenen Unternehmen verbessern. Über geeignete Maßnahmen – insbesondere eine ggf. erforderliche Änderung der Beteiligungshinweise – wird der Senat entscheiden.

Finanzielle Risiken bei landeseigenen Unternehmen und für das Land Berlin wird der Senat vermindern, deshalb werden Transaktionen wie z.B. Sale-and-Lease-Back und Cross-Border-Leasing ausgeschlossen. Das gilt auch für Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) als reine Finanzierungsinstrumente. Bei Projekten einer zweckmäßigen Partnerschaft von öffentlichem und privatem Engagement wird der Senat nach § 7 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung prüfen, ob Ihre Umsetzung messbare Vorteile für das Land Berlin bietet.

II. Forschung

Die bestehenden und neu entstehenden Forschungs- und Industriestandorte werden den Nachweis der Innovations- und Leistungsfähigkeit Berlins erbringen. Das wissenschaftliche Potential der Stadt kann der wirtschaftlichen Entwicklung und der Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze umfassend zugute kommen; durch geeignete Kooperationsform ist dieser Prozess zu unterstützen.

Forschungsposition Berlins ausbauen

Die herausragende Forschungsposition Berlins zeichnet sich neben ihrer Exzellenz durch ihre Disziplinenvielfalt und die beständig ausgebauten strategischen Allianzen auf nationaler und internationaler Ebene aus. Es ist Ziel des Senats, dieses Potential weiter zu fördern.

Die Kooperationsfähigkeit der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Berliner Hochschulen ist noch stärker als bisher auszubauen; dazu gehört auch die Entwicklung neuer Formen der institutionellen Zusammenarbeit im Rahmen der gemeinsamen Bund-Länder Förderung gem. Art. 91b GG.

Die im Pakt für Forschung und Innovation mit Bund und Ländern verabredeten Steigerungsraten von jährlich 5 % für gemeinsam finanzierte Einrichtungen werden von Berlin mitfinanziert. Der Masterplan Forschungsoffensive soll fortgesetzt und ausgebaut werden. Hieraus sollen zukunftsträchtige Forschungsfelder entwickelt und der Transfer von Technologie- und Forschungsergebnissen zwischen Hochschulen, außeruniversitären Einrichtungen sowie der Wirtschaft gestärkt und internationale Netzwerke ausgebaut werden. Das Institut für angewandte Forschung (IFAF) will der Senat in diesem Zuge weiter fördern.

Die Berliner Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden weiterhin eng zusammenarbeiten. Dafür werden sachgerechte Entscheidungsstrukturen und Kooperationsverfahren festgelegt.

III. Arbeit

Die Arbeitsmarktpolitik des Landes wird neu ausgerichtet. Sie dient dem Ziel, mehr reguläre Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt entstehen zu lassen, gute Arbeit mit einem verlässlichen und existenzsichernden Einkommen und fairen Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, zur Sicherung des Fachkräftebedarfs der Berliner Wirtschaft beizutragen und die Arbeitslosigkeit, vor allem die Langzeitarbeitslosigkeit, nachhaltig zu reduzieren.

1. Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt

Priorität hat die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Dazu ist es insbesondere erforder-lich, die Vermittlungstätigkeit der Jobcenter weiter zu verbessern. Gemeinsam mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit will der Senat durch eine wirksame Steuerung der Berliner Jobcenter, bessere Betreuungsverhältnisse und Erreichbarkeit der Jobcenter, gezieltere Aktivierungsmaßnahmen sowie eine engere Zusammenarbeit mit den Unternehmen größere und nachhaltigere Vermittlungserfolge erzielen. Entscheidungen von gesamtstädtischem Charakter müssen bereits im Vorfeld der Sitzungen von Trägerversammlungen zwischen Senat und Regionaldirektion geklärt werden. Der Senat wird gemeinsam mit der Regionaldirektion ein „Modellprojekt für Muster-Jobcenter“ auf den Weg bringen.

2. Arbeitsbedingungen verbessern / Schwarzarbeit konsequent bekämpfen

Zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen wird der Senat insbesondere seine Aktivitäten zur Eindämmung prekärer Beschäftigung und von Lohn- und Sozialdumping verstärken. Ein hoher Stellenwert kommt außerdem der unverminderten konsequenten Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Zusammenwirken mit der hierfür vorrangig zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung zu.
Der Senat wird sich gegenüber dem Bund und den Ländern dafür einsetzen, bei 400 €-Arbeitsverhältnissen eine Arbeitszeitobergrenze von zunächst maximal 12 Stunden durchschnittlich pro Woche einzuführen. Der im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vorgesehene Mindestlohn ist auf eine Höhe von 8,50 Euro anzuheben; eine weitere Anpassung wegen veränderter wirtschaftlicher und sozialer Verhältnisse ist jährlich zu prüfen. Bessere Arbeitsbedingungen sollen auch durch den Ausbau von Informations- und Kommunikationsstrukturen und eine Intensivierung der Sozialpartnerschaft zwischen den Verbänden und der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung in diesem Bereich erreicht werden.

3. Fachkräfte

Eine erfolgreiche Entwicklung der Berliner Wirtschaft setzt eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte voraus. Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung werden damit zu Schlüsselfaktoren für die zukunftsfeste Fachkräftesicherung, für mehr Wachstum und Beschäftigung.
Es ist eine zentrale Aufgabe der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der Unternehmen, die erforderlichen Ausbildungsplätze für Jugendliche und Weiterbildungsangebote für ihre Beschäftigten, insbesondere auch für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sicherzustellen. Für eine nachhaltige Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation für nicht ausbildungsreife Jugendliche soll der eingeschlagene Weg eines zielgerichteten Umbaus des Übergangssystems weiter forciert werden. Das Berliner Ausbildungsplatzprogramm (BAPP) wird für Jugendliche, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden, weitergeführt, ebenso das Zusatzangebot „Ausbildung in Sicht (AiS)“. Netzwerke nach dem Vorbild des „Beruflichen Qualifizierungsnetzwerks (BQN)“, das erfolgreich im öffentlichen Dienst und bei den Betrieben mit Landesbeteiligung durchgeführt wird, wollen wir ausbauen und Voraus-setzungen für die Übertragung auf die Berliner Wirtschaft schaffen.

Eine nachhaltige Verringerung der Arbeitslosigkeit setzt angesichts der Struktur der Arbeitslosigkeit in Berlin eine umfassende Qualifizierungsoffensive voraus. Qualifizierungsmaßnahmen nach dem SGB III werden dabei nach den Vorstellungen des Bundes in höherem Maße als bisher eine Landeskofinanzierung erfordern, die der Senat sicherstellen wird.

Der Senat wird zügig die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Zusammenarbeit mit den Kammern auf Landesebene umsetzen.

4. Berlin Arbeit

Wir werden ein Programm „Berlin Arbeit“ auflegen, das darauf zielt, Langzeitarbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Hierzu werden wir uns mit der Bundesagentur für Arbeit abstimmen. Wir werden bei allen Beteiligten – vor allem bei den Betroffenen selbst und bei Unternehmen – dafür werben. Es geht um bessere Vermittlung, zielgerichtete Qualifizierung und um ein Angebot öffentlich geförderter Beschäftigung, für diejenigen, die trotz aller Bemühungen noch nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt unterkommen. Öffentliche Beschäftigung in Berlin soll zusätzlich und gemeinwohlorientiert sein. Bestehende Projekte der öffentlich geförderten Beschäftigung, die marktfernen Arbeit Suchenden eine für Berlin wichtige Tätigkeit vermitteln, sind zu sichern. Die Kofinanzierung von Bundesprogrammen wie Bürgerarbeit wird fortgesetzt.

IV. Integration

Ziel des Senats ist, dass alle Bevölkerungsgruppen, unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, wirtschaftlich wie auch sozial integriert sind und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das gilt in besonderem Maße für die Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Stadt. Integrationspolitik ist daher immer auch Querschnittspolitik, die sich in allen Politikbereichen widerspiegelt.

1. Partizipation verbessern

Der Senat wird die Zuwendungsmittel für integrationsfördernde Projekte auf bisherigem Niveau erhalten, wird das Partizipations- und Integrationsgesetz konsequent umsetzen und strebt eine Weiterentwicklung an. Auf der Grundlage einer Evaluierung wird die gesamte Projektförderung ab 2013 neu ausgerichtet.

Der Senat setzt weiterhin auf niedrigschwellige Angebote wie Stadtteilmütter, Integrationslotsen und Gemeindedolmetscher. Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung wird konsequent fortgesetzt durch Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und gezielte Ansprache von Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen von Einstellungen in den öffentlichen Dienst. Der noch vorhandenen Integrationsprobleme werden wir uns mit Nachdruck annehmen. Zwangsheirat, Homophobie oder Ehrenmorde werden wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen.

2. Integration durch wirtschaftlichen Erfolg

Der Senat wird die Gründungsdynamik unter Zuwanderern unterstützen und im Interesse der städtischen Wirtschaftsentwicklung nutzen. Damit zugewanderte Jugendliche gleichberechtigte Chancen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhalten, setzt der Senat sich für mehr Qualifizierungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsangebote ein. Der Senat wird gezielt gegen ein Lohn- und Sozialdumping von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus vorgehen und Rechtsverletzungen durch eine frühzeitige Informationspolitik vorbeugen.

Der Senat wird zusammen mit den Bezirken Angebote für Roma koordinieren und Wege zu ihrer Einbeziehung finden.

Bundesratsinitiativen zur Erleichterung der Einbürgerung und Reform des Staatsangehörigkeitsrechts werden vom Land Berlin weiterhin unterstützt.

3. Bürgerschaftliches Engagement, Rassismusbekämpfung

Das gemeinsame bürgerschaftliche Engagement von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ist für die Identifikation mit unserer Gesellschaft von großem Wert. Der Senat wird es daher in allen Bereichen – von Sport, Bildung, Feuerwehr bis hin zu den Hilfsdiensten – fördern und ihm die gebotene Anerkennung zukommen lassen.

Das „Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ wird fortgesetzt. Damit werden lokale Initiativen gegen Rechtsextremismus unterstützt.

4. Willkommenskultur

Der Senat wird eine Willkommenskultur etablieren, die den Zuwanderern zeigt, dass sie in Berlin erwünscht sind. Er wird sich dafür einsetzen, dass in den Bezirken als Anlaufstellen Begrüßungsbüros eingerichtet werden, die den Zuwanderern Unterstützung beim Umgang mit Behörden und Ämtern bieten und über bestehende Hilfesysteme umfassend informieren. Im Rahmen der Organisationsentwicklung der Ausländerbehörde wird der Dienstleistungsgedanke stärker verankert.

V. Gleichstellung und Antidiskriminierung

Trotz der Verankerung der Gleichberechtigung von Frauen im Grundgesetz, in der Landesverfassung und in Bundes- und Landesgesetzen sind Frauen immer noch in vielen Bereichen der Gesellschaft, vor allem im Arbeitsleben benachteiligt. Der Senat setzt sich deshalb mit Nachdruck dafür ein, die Gleichstellung und Chancengleichheit der Geschlechter in allen Bereichen der Gesellschaft weiter zu verbessern.

1. Gleichstellung von Frauen und Männern

Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm wird in Kooperation mit allen Senatsverwaltungen und den Bezirken fortgeschrieben. Gender Mainstreaming und Gender Budgeting bleiben für den Senat selbstverständliche Strategien im Verwaltungshandeln.
Der konsequenten Anwendung des novellierten Landesgleichstellungsgesetzes, insbesondere dem Nachweis von Frauenfördermaßnahmen als Kriterium der öffentlichen Auftragsvergabe und der Leistungsgewährung, gilt das besondere Augenmerk des Senats.

Der Senat wird seine Anstrengungen darauf richten, die beruflichen Aufstiegschancen von Frauen zu entwickeln und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Er wird deshalb mit verantwortungsvollen Berliner Unternehmen ein Bündnis für Gleichstellung schließen. Dies soll dazu beitragen, die Attraktivität der Berliner Unternehmen für weibliche Fachkräfte zu erhöhen und den Grundsatz: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in die Realität umzusetzen.

Der Frauenanteil in den technischen und naturwissenschaftlichen Berufsfeldern ist zu erhöhen. Gleichzeitig werden aber auch die klassischen weiblichen Berufe im sozialen Bereich aufgewertet. Der Senat wird besondere Anstrengungen unternehmen, qualifizierte Frauen für die Neubesetzung von Vorstands- und Geschäftsleitungspositionen in Berlin zu gewinnen.
Auf der Bundesebene wird sich der Senat aktiv für eine verbindliche gesetzliche Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten einsetzen, sollte sich der Anteil von Frauen in Führungspositionen in den börsennotierten Unternehmen nicht zeitnah deutlich erhöhen.
Das Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre wird fortgeführt und weiter ausgebaut.

Geschlechtsspezifische Gewalt hat gravierende Auswirkungen auf die Lebenssituation betroffener Frauen und Männer. Das gute Berliner Angebot soll in Hinblick auf noch bestehende Interventionslücken überprüft werden.

Die Fraueninfrastruktur mit den Programmen zur Unterstützung, Beratung und Qualifizierung von Frauen werden in gleicher Qualität beibehalten und bei Bedarf ausgebaut.

2. Antidiskriminierungs- und Diversitypolitik

Im Wege einer Gesetzesinitiative wird der Senat dafür Sorge tragen, dass von Diskriminierung betroffenen Menschen wirksamer unterstützt werden, eine niedrigschwellige umfassende Beratungsinfrastruktur gewährleistet ist und die Verwaltung als öffentliche Dienstleisterin in die Pflicht genommen wird. Die Kompetenzen der Landesantidiskriminierungsstelle werden gestärkt und ihre Öffentlichkeitsarbeit intensiviert.

3. Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt

Der Senat wird die rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bi- und Intersexuellen und Trans-Menschen weiter vorantreiben und Homo- und Transphobie aktiv bekämpfen. Die Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ und das „Bündnis gegen Homophobie“ werden fortgeführt und weiterentwickelt. Einrichtungen, Projekte und Angebote in den Bereichen Aufklärung, Beratung und Opferhilfe werden ausgebaut und Selbsthilfestrukturen abgesichert.

Die Gründung des Magnus-Hirschfeld-Instituts in Berlin wird vom Senat aktiv begleitet.

Die Koalition setzt sich für die Interessen der nach 1945 aufgrund des § 175 a StGB sowie § 151 DDR-StGB verurteilten Homosexuellen ein.

VI. Bildung

Beste Bildung für alle - Bildung verbindet Herkunft und Zukunft
Jedem Kind und Jugendlichen soll – unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, Be-hinderung, Alter sowie sozialer und wirtschaftlicher Situation – beste Bildung von der Kita bis zur Hochschule ermöglicht werden. Alle Erwachsenen sollen am lebensbegleitenden Lernen teilhaben und Bildungsmöglichkeiten der „zweiten Chance“ erhalten können.

1. Verlässlichkeit und Schulfrieden

Die bestehende Vielfalt des Berliner Schulsystems bleibt erhalten. Die Berliner Oberschulen wachsen weiter in ihrer jeweiligen individuellen Ausrichtung und ihrem Profil. Die Schulreform braucht Zeit und Verlässlichkeit. In der neuen Legislaturperiode werden keine weiteren strukturellen Veränderungen vorgenommen. Die Bedürfnisse der Schüler-, Eltern- und Lehrkräfte, aber auch Verlässlichkeit und Berechenbarkeit sollen Maßstab der Bildungspolitik sein.
Gymnasien sind mit der Vielfalt ihrer Profile attraktive Bildungseinrichtungen und eine wichtige Säule der Berliner Schulstruktur. Bis zum Ende der Legislaturperiode soll die Zahl der Gymnasien mit Ganztagsangeboten erhöht werden.

2. Eigenverantwortliche Schule

Das Modell der eigenverantwortlichen Schule wird weiter verfolgt und gestärkt. Die Schulen erhalten mehr Gestaltungsspielräume in pädagogischen, finanziellen, personellen, organisatorischen und administrativen Fragen. Die Fortbildung der gut und in ausreichender Anzahl ausgebildeten Lehrkräfte wird auf ein nachfrageorientiertes Verfahren umgestellt und eine Mindestfortbildungszeit eingeführt. Alle Schulen erhalten ein Budget für schulische Fortbildung.

Für die Arbeit an Schulen in sozialen Brennpunkten sollen die besten Lehrkräfte durch be-sondere Anreize geworben werden. Das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm wird fortgesetzt, die Schülerdatei weiterentwickelt, die Vernetzung der Schulen und deren Ausstattung mit digitalen Medien werden ausgebaut.

Über jahrgangsübergreifenden oder jahrgangsbezogenen Unterricht in der Schulanfangsphase entscheidet künftig die Schulkonferenz.

3. Kompetenzzentren

Der Prozess der Qualitätssicherung wird fortgesetzt. Dazu gehören u.a. regelmäßige Schulinspektionen, mehr Transparenz der Ergebnisse der Schule, die Unterstützung der Schulen bei der Unterrichtsentwicklung und der internen Evaluation sowie eine verpflichtende Qualifizierung von Leitungskräften, insbesondere von Schulleitern/Schulleiterinnen.

Die Oberstufenzentren werden stärker zu Kompetenzzentren der Aus-, Fort- und Weiterbildung entwickelt und ihre Selbständigkeit ausgebaut. Jugendliche, die ihre schulische Laufbahn nicht in der Sekundarstufe II fortsetzen, erhalten ein Angebot betriebsintegrierter Qualifizierung mit einer klaren Anschlussperspektive.

4. Integration durch Bildung

Sprachstandsfeststellungen und Sprachfördermaßnahmen werden auf ihre Effizienz und Wirksamkeit wissenschaftlich geprüft und weiterentwickelt. Grundschulen in sozialen Brennpunkten, die vor größeren Integrationsanstrengungen stehen als andere Schulen, werden durch eine bessere Ausstattung unterstützt. Die besondere Bedarfsprüfung für die Teilnahme an ergänzender Förderung und Betreuung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird künftig entfallen.

Insbesondere in sozial benachteiligten Quartieren soll die Anzahl der im gebundenen Ganztagsbetrieb arbeitenden Sekundarschulen um zwei weitere pro Bezirk erhöht werden.

Um auch die Berliner Bildungslandschaft stärker interkulturell zu öffnen, werden wir die interkulturelle Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer stärken. Dabei sollte Interkulturelle Kommunikation fachübergreifend Einzug in die Schule halten, ggf. durch einen Lernbereich „interkulturelles Lernen“. Das Netzwerk für Lehrkräfte mit Migrationshintergrund wird bedarfsgerecht ausgebaut. Darüber hinaus werden mehr Lehrerinnen und Lehrer mit Migrationshintergrund in den Berliner Schuldienst eingestellt. Angebote der Sprachförderung für Eltern werden ausgeweitet. Um der zunehmenden Bedeutung des Islams in unserer Gesellschaft Rechnung zu tragen, strebt der Senat die Schaffung eines Lehrstuhls für islamische Theologie an einer Berliner Universität an.

5. Inklusion

Der Anspruch auf einen inklusiven Unterricht, der in Berlin weitreichend bereits Realität ist, wird schrittweise weiter umgesetzt. Das bestehende Konzept ist gemeinsam mit den Betroffenen und Akteuren der Sonderpädagogik weiter zu entwickeln. Erforderliche Ressourcen werden bereitgestellt. Künftig erfolgt eine Deckelung des Gesamtsystems der sonderpädagogischen Förderung, keine Deckelung von Teilsystemen: Unabhängig vom Beschulungsort ist die Summe der Personalausstattung des Schuljahres 2011/12 an sonderpädagogischen Förderzentren und in der integrativen Beschulung Grundlage für die Lehrerstellenzuweisung für die landesweite sonderpädagogische Förderung. Stellen, die wegen einer Nachfrageverlagerung z.B. im Bereich Förderzentren abgebaut werden, kommen somit künftig vollständig der integrativen Beschulung zugute.

Das bisherige Diagnose- und Feststellungsverfahren wird so umgesteuert, dass eine überbezirkliche und einheitliche Steuerung der Verfahren gewährleistet werden kann. Insbesondere soll die diagnostizierende Stelle künftig nicht mehr mit der durchführenden Stelle der empfohlenen Maßnahmen identisch sein.

6. Weiterbildung, Lebensbegleitendes Lernen

Das Angebot für Erwachsene und nicht mehr schulpflichtige Jugendliche im Bereich der Grundbildung und des Nachholens schulischer Abschlüsse soll verbessert werden. Im Rahmen der von Bund und Ländern geplanten „Nationalen Strategie für Grundbildung“ wird das Land Beratung und Information für die Betroffenen ausbauen und zusätzliche Möglichkeiten schaffen, Lesen und Schreiben neu zu erlernen.

VII. Jugend und Familie

Leitbild der Senatspolitik ist weiterhin die kinder-, jugend- und familiengerechte Stadt. Der Senat weiß sich in diesem Anliegen durch den Berliner Beirat für Familienfragen kompetent unterstützt; diese erfolgreiche Zusammenarbeit wird fortgesetzt.

1. Familienfreundlich zusammenleben in Berlin

Der Senat wird Familienzentren aufbauen, die den Familien als vertrauter Treffpunkt dienen und ihnen zur Bewältigung ihrer täglichen Verantwortung Unterstützung bieten. Über ein zentrales Familieninformationsportal im Internet sollen die Familien schnell und zuverlässig mit relevanten Informationen und Hinweisen versorgt werden. Ein wichtiges Instrument zur Vermittlung von kulturellen und Freizeitangeboten sind der Super-Ferien-Pass und der Berliner Familien-Pass.

2. Kindern Schutz und Hilfe gewähren

Das Netzwerk Kinderschutz hat sich bewährt; seine Weiterentwicklung wird für den Senat ein Schwerpunktthema bleiben. Die Hotline Kinderschutz wird als anerkanntes Instrument mehrsprachig angeboten, so dass sie von möglichst vielen hilfesuchenden Menschen genutzt werden kann. Zur Unterstützung junger Familien und Schwangerer in prekären Lebenslagen sollen professionelle frühe Hilfen wie aufsuchende Elternarbeit und Ersthausbesuche weiter verstärken werden.

Im Kampf gegen Kinderarmut wird der Senat eine ressortübergreifende Strategie entwickeln und ein Netzwerk begründen, damit in Abstimmung mit den Bezirken und weiteren Akteuren gesamtstädtische Lösungen erzielt werden.

3. Kinder und Jugendliche fördern

Angebote und Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit werden gesichert und weiterentwickelt, auch im Hinblick auf eine interkulturelle Öffnung.

Neben Schule und Kita gilt der außerschulischen Jugendbildung besondere Beachtung. Der Senat wird deshalb einen Jugend-Demokratiefonds gründen, aus dem Initiativen, Organisationen und Angebote gefördert werden, die Jugendliche zur Partizipation und Übernahme von Verantwortung befähigen.

Schule und Jugendhilfe sollen weiter zusammenwachsen. Deshalb soll die Kooperation zwischen beiden Bereichen qualitativ und quantitativ weiterentwickelt und ausgebaut werden.

Jugendhilfe optimieren

Mit der Entwicklung der sozialraumorientierten Jugendhilfe hat Berlin einen Weg beschritten, den der Senat konsequent fortsetzen wird. Das derzeit in fünf Berliner Bezirken erprobte Ziel- und Wirkungscontrolling der Hilfeplanung wird auf alle 12 Jugendämter ausgeweitet, und das Vertragscontrolling bei den Hilfen zur Erziehung in Zusammenabeit mit den Jugendämtern intensiviert. Der Senat wird den Handlungsrahmen der Jugendämter bei der Angebotsplanung mit freien Trägern verbessern. Er wird sich ebenso für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zur flexibleren Nutzung des Leistungskatalogs des SGB VIII einsetzen.

4. Kindertagesstätten

Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung hat für den Senat höchste Priorität. Deshalb wird der Ausbau des Platzangebots für Krippen- und Kindergartenkinder weiter vorangetrieben. An den beitragsfreien Kitajahren bei gleichzeitiger Qualitätssicherung wird festgehalten. Die vielfältigen Aktivitäten zur Sicherung des Fachkräftebedarfs werden fortgeführt, damit das bundesweit anerkannt hohe Niveau der Fachkräfte in den Berliner Kitas trotz der aktuellen Herausforderungen bestehen bleibt. Die Kita-Eigenbetriebe erhalten weiterhin Unterstützung.

Der Senat strebt an, zum Ende der Legislaturperiode die Bedarfsprüfung für einen Ganztagsplatz für 3- bis 6-Jährige abzuschaffen. Die Sprachförderung nimmt eine wichtige Stellung im Alltag der Kita ein. Neben der Schuleingangsuntersuchung wird eine weitere Sprachstandsfeststellung zu einem früheren Zeitpunkt für Kinder im vorschulischen Alter eingeführt. Es wird geprüft, wie die Weitergabe der Dokumentation des Sprachlerntagebuchs an die Schule und ein verbindlicher Austausch über den Entwicklungsstand zwischen Grundschullehrkräften und Erzieher/innen gewährleistet werden kann.

VIII. Wissenschaft

Die Berliner Universitäten und Hochschulen sowie die Hochschulmedizin sind Leuchttürme in der deutschen Wissenschaftslandschaft. Ihre Stärken kontinuierlich auszubauen und weiterzuentwickeln, ist zentrales Ziel der Senatsarbeit der kommenden Jahre. Hierzu wird der Senat national wie landesseitig Initiativen zur Verbesserung der auskömmlichen Finanzierung, zur Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre und zur Förderung der Spitzenforschung sowie zur Stärkung der inneren Strukturen ergreifen.

1. Hochschulpakt fortsetzen

Berlin wird sich dafür einsetzen, dass der Bund-Länder-Hochschulpakt 2020 mit seinen drei Fördersäulen fortgesetzt wird. Dabei wird der Senat die Gegenfinanzierung durch das Land sicherstellen, um der wachsenden Nachfrage nach Studienplätzen in der Stadt gerecht zu werden. Ziel ist es, über die Hochschulverträge für neue Studienanfängerinnen und -anfänger im Umfang der Anfängerzahlen von 2012 einen Studienplatz in Berlin zu gewährleisten. Damit soll auch möglichst vielen Schulabgängerinnen und Schulabgängern, die in Berlin ihre Hochschulberechtigung erworben haben, der Zugang zu den hiesigen Hochschulen ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang strebt der Senat die Erhöhung der studentischen Wohnheimplätze an, z.B. in Kooperation mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Berlin wird sich gegenüber dem Bund und den Ländern dafür einsetzen, dass im Rahmen der Weiterentwicklung des Hochschulpaktes 2020 ein Sonderprogramm für Masterstudienplätze eingeführt wird, damit langfristig der Ausbau der entsprechenden Studiengänge gesichert werden kann.

2. Kooperationen Bund-Länder ermöglichen

Der Senat strebt an, mit dem Bund ein Modell für zielgerichtete konzentrierte Förderung der Spitzenforschung zu entwickeln.

Die erfolgreichen Projekte der Exzellenzinitiative werden gegenfinanziert und sollen nachhaltig auch über die bislang bestehenden Förderzeiträume, also über 2017 hinaus gesichert werden. In diesem Zusammenhang wird der Senat in Verhandlungen mit dem Bund eintreten, um die Kooperation von Charité und Max-Delbrück-Centrum in einem Pilotprojekt auszubauen.
Die Charité verfügt auch künftig über drei bettenführende Standorte für Forschung und Lehre in Mitte, Steglitz und Wedding.

Darüber hinaus wird der Senat eine Initiative starten, die das Kooperationsverbot auf Bundesebene durch neue verantwortungsgerechte und aufgabenspezifische Fördermöglichkeiten zwischen Bund und Ländern ablöst. Hierzu gehört auch die finanzielle Absicherung des Hochschulbaus in gerechter gesamtstaatlicher und landesseitiger Verantwortung.

3. Einstein-Stiftung

Die Einstein-Stiftung Berlin ist eine sinnvolle Ergänzung des Wissenschaftsbetriebs in Berlin. Damit sie ihre Aufgabe, die vorhandenen Kompetenzen und Wissenschaftsfelder noch enger miteinander zu verzahnen sowie die internationale Sichtbarkeit zu erhöhen, erfüllen kann, wird der Senat prüfen, ob durch organisatorische Änderungen noch bessere Ergebnisse erzielt werden können.

4. Hochschulverträge

Berlin wird die Hochschulverträge als bewährtes Finanzierungsmodell über 2013 hinaus fortsetzen und optimieren. Alle Möglichkeiten, die Qualität von Forschung und Lehre an den Berliner Hochschulen zu verbessern, sollen konsequent ausgeschöpft werden. Ob hierbei die Form der mit den laufenden Verträgen eingeführten leistungsbasierten Hochschulfinanzierung geeignet und ausreichend oder verbesserungswürdig ist, wird überprüft.

5. Keine Studiengebühren an Berliner Hochschulen

Studiengebühren werden an den Berliner staatlichen Hochschulen nicht erhoben. Der bestehende Masterplan Ausbildungsoffensive wird in Form einer Qualitätsoffensive 2012 bis 2016 fortgesetzt und ausgebaut.

6. Lehrerbildung

Die Lehrerbildung wird in der kommenden Legislatur reformiert; um den gestiegenen Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer gerecht zu werden. Hierzu wird eine Kommission unter Einbeziehung von externem Sachverstand eingerichtet, die auch die Einrichtung einer School of Education prüfen soll.

IX. Kultur

1. Zeitgenössische Kunstproduktion stärken – breitere Teilhabe ermöglichen

Der Senat wird die internationale Bedeutung Berlins als europäische Kulturmetropole und bevorzugter Produktionsstandort von Künstlerinnen und Künstlern aus aller Welt weiter ausbauen. Das vielfältige Angebot mit der für Berlin typischen Mischung aus etablierter Kultur und neuen, experimentellen Kunstformen der Freien Szene gilt es zu erhalten. Der besonderen Bedeutung der Freien Szene für die künstlerische Dynamik wird der Senat durch zusätzliche Förderimpulse Rechnung tragen. Die Vermittlung der Angebote der geförderten Kultureinrichtungen an eine breitere Nutzerschaft wird verstärkt in den Fokus der kulturpolitischen Aufmerksamkeit des Senats rücken. Daher setzt er die Offensive kulturelle Bildung in ressortübergreifender Verantwortung ebenso fort wie die Initiative „be Berlin – be diverse“ zur stärkeren Einbindung kultureller Vielfalt.

2. Zentral- und Landesbibliothek

Mit dem Neubau der Zentral- und Landesbibliothek auf der Tempelhofer Freiheit wird der Senat eines seiner zentralen Infrastrukturprojekte unverzüglich in Angriff nehmen. Der Baubeginn soll zügig und noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.

3. Humboldtforum

Die bauliche und programmatische Entwicklung des Humboldtforums als zentralem Kulturort der Republik durch die Bundesregierung wird der Senat engagiert begleiten. Auch das Interesse an einem zügigen Baubeginn im historischen Zentrum der Stadt teilen Bund und Land. Bis Mitte des Jahres 2012 wird hierfür Bauplanungsrecht geschaffen.

4. Gedenkkonzept

Das Gedenkkonzept wird der Senat gemeinsam mit dem Bund zum Abschluss bringen.

5. Förderpolitik

Im Bereich der zeitgenössischen Kunst wird der Senat einen Dialog über Entwicklungspotentiale, Unterstützungsbedarfe und Fördermöglichkeiten mit den unterschiedlichen Akteuren aufnehmen. Zudem wird geprüft, ob eine Kunsthalle unter Beteiligung privaten Engagements errichtet werden kann.
Die Förderung der Freie Szene wird verstärkt. Der Senat prüft, wie die bestehenden Programme zur Förderung von Ateliers und Probenräumen verstärkt werden können. Um den Bedarf an Ateliers und Probenräumen zu decken, sollen landeseigene Grundstücke genutzt werden. Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird als für Berlin wichtige Facette der Kulturpolitik systematisch mit in den Blick genommen.

Der Senat fördert Kultureinrichtungen auch unter der Maßgabe der chancengleichen Teilhabe aller Berlinerinnen und Berliner und ihrer Gäste unabhängig von Alter, Bildung, sozialer Stellung und Herkunft. Darüber hinaus wird der Senat prüfen, inwiefern die geförderten Einrichtungen innovativ, effektiv und gesellschaftspolitisch nachhaltig arbeiten. Den Zukunftsthemen kulturelle Bildung und kulturelle Vielfalt kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Der Senat wird die geförderten Kultureinrichtungen anhalten, kulturelle Bildung und kulturelle Vielfalt in den Fokus ihrer Publikumsentwicklung, ihrer Personalpolitik sowie ihrer programmatischen Arbeit zu nehmen.

X. Stadtentwicklung

Berlin ist eine Stadt mit vielfältigen Kiezen und einer reichen Mischung von Menschen mit unterschiedlichem Einkommen und unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft. Die dezentrale Struktur der Stadt mit dem Zusammentreffen unterschiedlicher Lebensstile unabhängig von Einkommen und Herkunft soll erhalten und gestärkt werden.
Stadtpolitische Maxime ist eine nachhaltige Stadtentwicklung mit wachsender Nutzung regenerativer Energien, einem ökologischen Verkehrsmix und dem Erhalt und der Ausweitung ökologischer Freiräume.

Die Metropolregion Berlin-Brandenburg soll zum Referenzstandort für eine nachhaltige Stadt- und Raumentwicklung werden. Als Leitbild für gesamtstädtische Entwicklungsstrategien wird ein Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030 erarbeitet.

1. Soziale Stadt, Städtebauförderung

Mit der Sozialraumorientierung richtet sich der Blick auf die Entwicklung der Quartiere und Stadtteile. Zivilgesellschaftliches Engagement und partizipative Strategien werden als Grundlagen für eine solidarische Zukunftsperspektive Berlins gefördert.
Die Fortführung des Programms Soziale Stadt mit dem Quartiersmanagement und den Aktionsräumen plus wird finanziell abgesichert. Die Wirksamkeit seiner einzelnen Elemente wird kontinuierlich überprüft, noch stärker nach Prioritäten gewichtet und einer besseren Effizienzkontrolle unterzogen. Die Rolle der Bezirke bei der Mittelverwendung wird gestärkt.

Der Senat tritt dafür ein, dass die Programme des Bundes zur Städtebauförderung wieder auf das Niveau des Programmjahres 2010 aufgestockt werden.

2. Wohnungsbau

Um den Markt zu entspannen sollen bis 2016 durch private und öffentliche Neubauvorhaben 30.000 neue Wohnungen entstehen, auch in der Innenstadt. Die Vergabe landeseigener Grundstücke kann zu ermäßigten Preisen oder kostenlos erfolgen, um Wohnungsneubau zu initiieren. In geeigneten Fällen wird die Vergabe mit Nutzungsbindungen für Wohnen verknüpft. Leerstandspotenziale sind zu identifizieren und mit jeweils geeigneten Maßnahmen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen.

Die Förderung baulicher Maßnahmen speziell für generationenübergreifende und andere gemeinschaftliche Wohnformen sowie für Barrierereduzierung wird mit entsprechenden Kreditprogrammen und Beratungsangeboten fortgesetzt. Für Wohnungsneubau, energetische Sanierung und Bestandsertüchtigung unter demografischen Aspekten werden mit der Investitionsbank Berlin ergänzende Finanzierungsinstrumente aufgelegt bzw. bestehende Instrumente weiterentwickelt.

Im Internationalen Jahr der Genossenschaften 2012 wird als Pilotprojekt ein Wettbewerb für genossenschaftliche Neubauvorhaben im Segment des bezahlbaren Wohnraums für untere und mittlere Einkommensgruppen ausgelobt.

3. Mietenpolitik

Der Senat will die „Berliner Mischung“ in den Kiezen und Mietwohnungsquartieren erhalten bzw. wieder herstellen.
Die wohnungspolitischen Ziele und Maßnahmen insgesamt werden unter Beteiligung der Wohnungswirtschaft, der Eigentümerverbände, der städtischen Wohnungsgesellschaften, der Genossenschaften und der Mietervereine in einen „Stadtentwicklungsplan Wohnen“ mit zehnjähriger Perspektive einfließen.

Der Senat wird die Bestände der städtischen Wohnungsgesellschaften im Laufe der Legislaturperiode auf 300.000 Wohnungen erhöhen. Er wird die Gesellschaften verpflichten, sich an der angestrebten Steigerung des Wohnungsneubaus angemessen zu beteiligen sowie durch Miethöhe- und Vermietungsentscheidungen konsequent preisdämpfend und sozial integrierend zu wirken. In größeren Wohnanlagen sollen Angebote für gemeinschaftliche Wohnformen, Vernetzung von niedrigschwelligen Dienstleistungen und der Austausch zwischen den Generationen befördert werden.
Die Wirkungen der Kündigungsschutzverordnung werden laufend evaluiert, um Anpassungen vornehmen zu können, sofern es erforderlich wird.

Auf der Basis einer qualifizierten statistischen Evaluierung wird überprüft, ob auf dem Wohnungsmarkt Fehlentwicklungen eingetreten sind, denen zum Beispiel durch ein Zweckentfremdungsverbot oder einen modernen und praxisgerechten Milieuschutz begegnet werden muss.

Auf Bundesebene setzt sich der Senat für eine Begrenzung von allgemeinen Mieterhöhungen und eine Absenkung der Modernisierungsumlage ein.

4. Innenstadt- und Zentrenentwicklung

Das Planwerk „Innere Stadt“ wird als Rahmenplan für den Städtebau fortgeschrieben. Bei der Gestaltung des Rathausforums geht es um einen Ausgleich zwischen historischen Bezügen, baulichen Entwicklungschancen und Freiraumgestaltung; hierzu wird ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt.

Um die Entwicklung der Europacity anzuschieben, werden die öffentlichen Räume im Umfeld zügig gestaltet. Der kooperative Prozess für die City West als international attraktives Zentrum für Kultur, Einzelhandel, Wohnen und Wissenschaft wird fortgesetzt.

Die mit der geplanten Novelle zur Baunutzungsverordnung beabsichtigte Stärkung der Innenstadtentwicklung wird unterstützt. In diesem Zusammenhang wird auch eine Anhebung der Hochhausgrenze geprüft; die Berliner Traufhöhe als übliche Bauhöhe bleibt davon unberührt.

Die Entwicklung und Stärkung der Berliner Zentrenstruktur ist ein wesentliches Ziel der Stadtentwicklungspolitik. Die Bezirke müssen flexibel auf verändertes Konsumverhalten reagieren können, um durch Weiterentwicklung der bezirklichen Zentrenkonzepte den mittelständischen Einzelhandel zu stärken. Dabei sollen die Interessenvertretungen der Geschäftsstraßen, die Industrie- und Handelskammer und der Einzelhandelsverband eingebunden werden.

Für den zentralen Bereich der Stadt sollen veränderte Zuständigkeitsregelungen initiiert werden, um eine den Anforderungen der Hauptstadt entsprechende Nutzung öffentlicher Flächen und eine einheitliche Handhabung sicherzustellen.

5. Flughäfennachnutzung

Die Tempelhofer Freiheit wird ein Schaufenster für die nachhaltige Entwicklung von Metropolen werden. Auf den Baufeldern werden auch Flächen für soziale Infrastruktur, für kostengünstigen Wohnungsbau, für innovative Gewerbeprojekte der Zukunftstechnologien, für Individual- und Vereinssport sowie für ein Bildungsquartier bereitgestellt. Es wird geprüft, ob ein Null-Energie-Stadtteil errichtet werden kann.

Die IGA 2017 als Schlüsselprojekt für die Entwicklung der Tempelhofer Freiheit und die IBA 2020 mit dem Motto „Wissen, Wirtschaft, Wohnen“ als Leitthema der gemischten Stadt werden weiter vorbereitet.

Auf dem Gelände des Flughafens Tegel entsteht ein wachstumsrelevanter und zukunftsorientierter Forschungs- und Industriepark als Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandort für urbane Technologien und regenerative Energien.

6. Grünflächen

Grünflächen leisten einen wichtigen Beitrag zur urbanen Lebensqualität; es gilt, sie zukunftsorientiert zu sanieren und zu profilieren, damit sie für die Zukunftsaufgaben wie den Klimawandel, den demografischen Wandel und die vielfältigen Lebensansprüche der Stadt-gesellschaft gerüstet sind. Der Senat wird daher auf der Grundlage des Konzeptes „Stadt-landschaften“ ein entsprechendes Leitbild entwickeln.
Der Senat will den ehemaligen Mauerstreifen vom Mauerpark bis zum gemeinsamen Naturpark Barnim als Grünverbindung dauerhaft erhalten und dazu auch die erforderlichen Grundstücke bereitstellen. Der Kernbereich dieses Grüngürtels wird als innerstädtisches Landschaftsschutzgebiet entwickelt. Der Senat will den Park am Gleisdreieck vollenden und die Ufergrünzüge an Havel und Spree ergänzen. Er unterstützt die Anlage von Gemeinschafts-Pocket-Parks in den Stadtquartieren, um deren Wohn- und Freizeitwert zu erhöhen und urbanes Gärtnern zu aktivieren.
Der Baumbestand in der Stadt wird nicht nur qualitativ gesichert und gepflegt, sondern auch quantitativ ausgebaut. Der Senat strebt an, gemeinsam mit privaten Akteuren bis zu 10.000 neue Stadtbäume anzupflanzen.

7. Planungs- und Bauverfahren

Für städtebaulich prägende Vorhaben einschließlich Brückenbaumaßnahmen werden zur Vergabe der Planungsleistungen in der Regel Planungswettbewerbe durchgeführt.

Bauordnung und Baugenehmigungsverfahren werden vereinfacht, um verantwortliche Mindestanforderungen zu definieren, kostentreibende Aspekte zu beseitigen und Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau zu beschleunigen.

Der Senat strebt an, dass die Rechtskontrolle bezirklicher Bebauungspläne schon vor der abschließenden Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung erfolgt und dass Baugenehmigungsverfahren für Liegenschaften im Fachvermögen der Bezirke in der Regel auch dezentral durch die Bezirke durchgeführt werden.

Planungsprozesse sollen transparenter werden, Bürgerinnen und Bürger sollen in den Quartieren Verantwortung für stadtteilbezogene Maßnahmen übernehmen. Um Information und Akzeptanz bei wesentlichen baulichen Maßnahmen zu steigern, wird die Öffentlichkeit frühzeitig mit Hilfe traditioneller und moderner Medien informiert. In Bezirks- und Hauptverwaltungen wird eine obligatorische Onlinebeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen aufgebaut.

8. Denkmalschutz

Der Senat will sowohl dem Denkmalschutz Rechnung tragen als auch mehr Flexibilität bei der energetischen Sanierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien erreichen. Deshalb werden der Umfang und das Bewertungsverfahren für denkmalschutzrechtliche Genehmigungen mit dem Ziel überprüft, einen Kriterienkatalog für die Erteilung von Baugenehmigungen zu erstellen. Ferner ist das Verwaltungsverfahren zu beschleunigen sowie Struktur und Effizienz der Denkmalschutzbehörden zu überprüfen.

9. Zukunftsorientierte Liegenschaftspolitik

Die Liegenschaftspolitik des Senats orientiert sich nicht allein an den fiskalischen Zielen der Vermarktung und Entwicklung landeseigener Grundstücke, sondern auch an den Zielen einer nachhaltigen Wirtschafts- und Stadtentwicklung. Dabei werden insbesondere soziale, kulturelle, stadträumliche, ökologische, ökonomische und arbeitsmarktpolitische Aspekte künftig stärker berücksichtigt. Nicht nur die Zwischennutzung, sondern auch der Erwerb innerstädtischer Liegenschaften soll geeigneten gemeinnützig-kulturellen sowie kultur-wirtschaftlichen Akteuren ermöglicht werden.
Die Liegenschaftsgesellschaften werden lukrative bzw. wertsteigerungsfähige Objekte in ihren Beständen halten bzw. ergänzen und zur Verbesserung der Vermarktungsaussichten auch in Objekte investieren, soweit dies wirtschaftlich ist.

XI. Verkehr

Eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist eine der Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und individuelle Mobilität.
Die Mobilitäts- und Verkehrspolitik des Senats beruht auf den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. Im Vordergrund stehen der Erhalt der bestehenden Netze und deren Qualifizierung sowie Verkehrsmanagement und Kommunikationsmaßnahmen.

Der Stadtentwicklungsplan Verkehr mit dem Ziel von Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger wird kontinuierlich fortgeschrieben.

1. Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt

Der neue Flughafen der Hauptstadtregion wird am 03. Juni 2012 seinen Betrieb aufnehmen. Berlin erhält dadurch die infrastrukturellen Voraussetzungen, um Nonstop-Verbindungen mit der ganzen Welt unterhalten zu können.

Der Senat unterstützt in diesem Zusammenhang alle Bemühungen der Luftfahrtgesellschaften, aus dem Flughafen Berlin Brandenburg ein internationales Drehkreuz zu machen. Zusammen mit den anderen Gesellschaftern der Flughafengesellschaft wird er dafür sorgen, dass bei steigendem Verkehrsaufkommen die geplanten weiteren Ausbaumaßnahmen unverzüglich umgesetzt werden.

In diesem Rahmen wird sich der Senat dafür einsetzen, dass der Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger gewahrt wird. Unter Einhaltung der prioritären Sicherheitsgesichtspunkte sind Flugrouten zu wählen, die möglichst wenig Belastung erzeugen. In diesem Zu-sammenhang wird der Senat weiterhin auf die ernsthafte Prüfung von Alternativrouten zur Müggelsee-Route drängen.

Um die Fahrzeiten des viermal pro Stunde verkehrenden Airport Expresses deutlich zu verkürzen, ist die Realisierung der Dresdner Bahn unverzichtbar. Der Senat wird zusammen mit dem Land Brandenburg und dem Bund alle Anstrengungen unternehmen, um deren Bau zu beschleunigen. Das Land Berlin befürwortet dabei nach wie vor eine Tunnellösung im Bereich Lichtenrade, da diese eindeutig menschen- und stadtverträglicher wäre. Der Senat ist auch bereit, sich finanziell anteilig an einer derartigen Tunnellösung zu beteiligen.

2. Straßenverkehrsinfrastruktur

Bei der Verkehrsinfrastruktur liegt die oberste Priorität auf dem Erhalt und der be-schleunigten Sanierung der vorhandenen Infrastruktur, die entsprechenden Mittel im Haushalt werden dauerhaft gesichert. Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz gehen in einen für fünf Jahre verbindlichen Investitionsplan ein. Zur Beschleunigung von Baumaßnahmen sind Bonus-Malus-Regelungen und Ausweitungen der täglichen Arbeitszeit anzustreben.

Das Straßenausbaubeitragsgesetz wird abgeschafft.

Übergeordnete Straßenbaumaßnahmen

Der Senat wird die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Realisierung des 16. Bauabschnitts der A 100 umgehend beginnen kann, sobald Rechtssicherheit besteht. Die Planungen für den 17. Bauabschnitt werden über den Bundesverkehrswegeplan gesichert.

Ein zusätzlicher Autobahnanschlusses für den Ortsteil Buch im Zuge der A 10 wird angestrebt.

Die Planfeststellung für den vierspurigen Weiterbau der Tangentialverbindung Ost (TVO) wird vorbereitet. Im Benehmen mit den Bezirken wird eine Trasse angestrebt, die eine schnelle Realisierung sowie eine Finanzierung auch mit EU-Mitteln ermöglicht.

3. Wirtschaftsverkehr

Im Interesse eines effizienten und stadtverträglichen Wirtschaftsverkehrs bedarf es einer strategischen Flächenvorhaltung für Bahn- und bahnaffine Nutzungen, der weiteren Stärkung des Güterverkehrsubzentrums Westhafen sowie des stadt- und umweltverträglichen weiteren Ausbaus der Untere-Havel- und der Spree-Oder-Wasserstraße. Der Senat wird die Entwicklung moderner Citylogistikkonzepte anstoßen und ein Konzept zum Lkw-Durchgangsverkehr entwickeln.

4. Fern- und Regionalverkehr

Der Senat wird auf eine zügige Verbesserung der Schienenwege in die zentraleuropäischen großen Nachbarstädte, nach Skandinavien und zur Insel Usedom hinarbeiten.

Der Senat tritt dafür ein, dass am Bahnhof Zoo wieder Fernverkehrszüge halten.

5. Verkehrskonzept für die Innenstadt

Die Innenstadt wird zugunsten des Umweltverbundes weiter vom individuellen Kraftfahrzeugverkehr, besonders vom Durchgangsverkehr, und den von ihm ausgehenden Beeinträchtigungen entlastet.

6. Öffentlicher Personennahverkehr

Der ÖPNV ist ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge und Standortfaktor. Wesentliche Ziele für den ÖPNV sind größere Zuverlässigkeit, mehr Pünktlichkeit und höhere Geschwindigkeit sowie insgesamt ein attraktives, barrierefreies und qualitätsvolles Angebot. ÖPNV-Beschleunigung, Verkehrssicherheit und die Förderung des Fuß- und Radverkehrs sind integriert zu betrachten.

Tarifanhebungen im ÖPNV sollen sich am Anstieg der Lebenshaltungskosten orientieren.

Die Straßenbahnverbindung vom Nordbahnhof zum Hauptbahnhof, der Lückenschluss U 5 vom Alexanderplatz zum Hauptbahnhof sowie Planung und Bau der S 21 werden realisiert. Die Ausrüstung von Bahnhöfen mit Aufzugsanlagen wird beschleunigt fortgesetzt.

Der Senat will die S-Bahn langfristig auf eine solide Vertragsbasis stellen. Oberstes Ziel ist die Gewährleistung eines hochwertigen, sicheren und störungsfreien S-Bahn-Betriebs. Dazu ist es erforderlich, dass möglichst schnell die Bestellung neuer, zusätzlicher Fahrzeuge ausgelöst wird. Der Senat wird dem Land Berlin im Ausschreibungsverfahren eine Kaufoption auf den Fuhrpark sichern. Bei der Entscheidung über den Betrieb für die Zeit ab 2017 sind die Rechtssicherheit des Verfahrens, die Interessen von Fahrgästen und Be-schäftigten, die Kosten für Berlin und die Rechte Berlins gegenüber dem Betreiber ausgewogen zu berücksichtigen.

Der Senat will die Rahmenbedingungen für das Berliner Taxigewerbe verbessern und strebt deshalb ein koordiniertes Vorgehen gegen Schwarzarbeit nach dem Hamburger Modell sowie einen einheitlichen Tarif für die Anbindung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg an.

7. Fahrrad- und Fußgängerverkehr

Das Radrouten- bzw. Radwegenetz wird ausgebaut. Neue verkehrsregelnde Maßnahmen für mehr Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr sind zu erproben. Im öffentlichen Raum, vor allem an Stationen und Bahnhöfen des ÖPNV, werden zusätzliche Abstellangebote für Fahrräder geschaffen.

Im Bereich des Fußgängerverkehrs haben Barrierefreiheit und Sicherheit, insbesondere die Sicherung von Schulwegen und die Durchsetzung von Tempolimits vor Schulen und Kitas, die höchste Priorität.

XII. Umwelt/Natur

1. Klimaschutz, Gebäudesanierung und Lärmminderung

Berlin hat sich in den vergangenen Jahren mit ambitionierten Zielen und Maßnahmen zum Vorreiter in Sachen Klimaschutzpolitik entwickelt. Diesen Weg will der Senat fortsetzen, indem er die CO2-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 reduziert und für die Folgejahre weitere Ziele festlegt. Bis zum Jahr 2050 soll Berlin klimaneutral sein. Der Senat wird ein verbindliches Aktionsprogramm für eine zukunftsfähige Klimapolitik auf-legen und für alle relevanten Bereiche konkrete Klimaschutzziele benennen.

Besonderes Augenmerk legt der Senat dabei auf die energieeffiziente Gebäudesanierung, wobei der öffentlichen Hand eine Vorbildfunktion zukommt. Er wird einen Masterplan CO2-neutrale Verwaltung erarbeiten. Einbezogen wird auch der Gebäudebestand der Eigenbetriebe des Landes Berlin und der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. In jedem Falle müssen alle erforderlichen Maßnahmen sozialverträglich und möglichst mietenneutral umgesetzt werden.

Um die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner weiter zu verbessern, wird der Senat einen neuen Luftreinhalteplan verabschieden, Maßnahmen gegen die Emissionen von Baumaschinen und Fahrgastschiffen einleiten und den Lärmminderungsplan überarbeiten. Den weiteren Ausbau von Energiesparpartnerschaften wird der Senat ebenso vorantreiben wie neue Klimaschutzvereinbarungen mit Berliner Unternehmen und die Erfassung aller für Solaranlagen geeigneten Dachflächen.

2. Umweltfreundliche Beschaffung und Nutzug regenerativer Energien

Für die vom Land genutzten Gebäude wird der Senat auch weiterhin keinen Atomstrom beziehen, sondern Stromlieferungsverträge abschließen, die grundsätzlich den Bezug regenerativer Energien vorsehen. Der Senat legt verstärktes Augenmerk auf die Beschaffung umweltfreundlicher Leistungen und Produkte, dies gilt sowohl für das Land Berlin als auch für alle seine Beteiligungen. Die der EU-Kommission bereits notifizierte Verwaltungsvorschrift „Umwelt und Beschaffung“ wird unverzüglich in Kraft gesetzt. Neben der Umstellung des öffentlichen Fuhrparks auf umweltfreundliche Fahrzeuge sollen auch Dienstfahrräder zukünftig gefördert werden. Das sehr erfolgreiche Umweltentlastungsprogramm wird mit einem vergleichbaren Nachfolgeprogramm ab 2014 fortgesetzt.

3. Grund- und Regenwassermanagement, Abfallwirtschaft

Die Grundwasserstände im Stadtgebiet sind aufgrund des rückläufigen Trinkwasserbedarfs der letzten Jahre teilweise stark angestiegen, es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen der Anwohner in den betroffenen Gebieten. Gleichzeitig ist das Abwasserklärsystem bei Starkregenereignissen, die in den letzten Jahren klimabedingt zugenommen haben, immer wieder überfordert. Diese Probleme will der Senat zusammen mit betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern und den Wasserbetrieben lösen. Bei Bauvorhaben soll neben einer Minimierung des Versiegelungsgrades verstärkt auf Versickerungsmöglichkeiten und die Nutzung von Regenwasser hingewirkt werden.

Im Bereich der Abfallwirtschaft wird der Senat die im Abfallwirtschaftskonzept verankerten Ziele und Maßnahmen zügig umsetzen, das Energiepotenzial biologischer Abfälle verstärkt nutzen und zur Einsparung von Ressourcen eine einheitliche Wertstofftonne flächendeckend einführen.

4. Naturschutz

Ein wichtiges Ziel der Senatspolitik ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt als einer wesentlichen Voraussetzung für das Funktionieren von Ökosystemen. Vor dem Hintergrund der großen Bevölkerungsdichte ist das Funktionieren dieser Ökosysteme für das Wohlergehen der Menschen essenziell. Aus diesem Grunde will der Senat eine „Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt“ vorlegen und durch ein konkretes Umsetzungskonzept ergänzen. Er wird das Berliner Naturschutzgesetz in Anpassung an das geltende Bundesnaturschutzgesetz neu fassen und auf die spezifischen Anforderungen der Stadt ausrichten. Mit Hilfe von unterschiedlichen Angeboten, wie zum Beispiel dem „Langen Tag der Stadtnatur“, will der Senat den Bürgerinnen und Bürgern die Bedeutung der biologischen Vielfalt nahebringen.

5. Umlandflächen/Liegenschaftspolitik

Die im Berliner Umland gelegenen landeseigenen Wald- und Landwirtschaftsflächen haben einen hohen Stellenwert als Naherholungsgebiete für die Berliner Bevölkerung. Die Waldflächen werden in der Verantwortung der Berliner Forsten entsprechend diesem Zweck entwickelt und gepflegt. Den Landwirtschafts- und Freiflächen kommt darüber hinaus vor dem Hintergrund von Klimawandel und Ressourcenknappheit auch eine Schlüsselposition als Raum für die Bereitstellung regenerativer Energien zu. Die für diesen Zweck geeigneten Umlandflächen sollen, soweit noch nicht im Bestand der Berliner Stadtgüter, dorthin überführt und weiterqualifiziert werden. Veräußerungen durch die Berliner Stadtgüter oder den Liegenschaftsfonds kommen insbesondere zum Schutz von Freiflächen nur im Ausnahmefall in Betracht; langfristige Verpachtungen - ggf. auch im Rahmen von Erbbauverträgen - sind der Veräußerung grundsätzlich vorzuziehen.

XIII. Inneres

Der Senat nimmt das Bedürfnis der Berlinerinnen und Berliner nach Sicherheit im öffentlichen Raum ernst. Berlin als weltoffene Metropole hat keinen Platz für jede Art von Extremismus und Intoleranz gegenüber anderen Lebens- und Denkentwürfen.

1. Prävention

Das in den letzten Jahren entstandene Netz von Präventionsansätzen in Polizei, Justiz, Bezirksämtern, Schulen, Vereinen und Nachbarschaftsinitiativen wird konsequent ausgebaut.

2. Moderne und bürgernahe Polizei

Mit einer angemessenen und modernen Polizeiausstattung wird sichergestellt, dass die Berliner Polizei als moderne Großstadtpolizei effektiv, bürgernah, vorbeugend, aber auch strafverfolgend erfolgreich sein kann. Die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte ist durch ein Landeslagebild zu erfassen. Die Zahl der Vollzugsbeamten wird um 250 auf 16.410 erhöht. Staatlichen Uniformträgern ist die kostenlose Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen. Polizistinnen und Polizisten müssen auf den Straßen und Plätzen Berlins – auch als Fußstreifen in festgelegten Kontaktbereichen – in Zukunft deutlich sichtbarer werden. Das Tragen von Namensschildern – mit der Möglichkeit, rotierende Ziffern zu tragen – ist ein Beitrag, der die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten bürgernäher machen kann. Die interkulturelle Schulung der Polizei ist wesentlicher Bestandteil des Aus- und Fortbildungsprogramms.

3. Polizeiliche Eingriffsbefugnisse

Die erfolgreiche differenzierte Einsatzstrategie der ausgestreckten Hand gegen die Gewaltrituale am 30. April/1. Mai wird beibehalten. Um potenzielle Gewalttäter besser von Versammlungen abhalten zu können, wird der unter Richtervorbehalt stehende Unterbindungsgewahrsam auf bis zu vier Tage ausgeweitet.

Die Speicherfristen im Berliner Öffentlichen Personennahverkehr sollen einheitlich von 24 auf 48 Stunden verlängert werden. Das bestehende Alkoholverbot in Beförderungsmitteln der BVG ist durchzusetzen.

Für Videoaufnahmen in Form von Übersichtsaufnahmen bei Versammlungen wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Eine flächendeckende Videoüberwachung von Straßen und Plätzen wird abgelehnt. Berlin wird keine landesgesetzliche Befugnis für Onlinedurchsuchungen schaffen.

Auslandseinsätze der Berliner Polizei, aber auch der Einsatz der Polizei anderer EU-Länder in Berlin, sollen auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden.

4. Extremismusbekämpfung

Ein rechtssicheres NPD-Verbot wird weiterverfolgt.

Aufbauend auf der vor zwei Jahren vom Verfassungsschutz des Landes Berlin durchgeführten Konferenz über linksextremistische Gewalt werden von Wissenschaftlern begleitete Foren veranstaltet, um die Ursachen linksextremistischer Gewalt besser erkennen und Bekämpfungsstrategien sowie ggf. ein Programm gegen Linksextremismus entwickeln zu können.

Gruppierungen, die nach ihrer Satzung verfassungsfeindliche Ziele verfolgen oder sich verfassungsfeindlich betätigen, können keine staatliche Förderung erhalten.

5. Verfassungsschutz

Die Vermischung von Befugnissen der Polizei und des Verfassungsschutzes wird abgelehnt. Die Mitwirkung des Verfassungsschutzes bei von den Veranstaltern verlangten Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Rahmen von Großveranstaltungen wird gesetzlich geregelt.

6. Aufenthaltsrecht und Flüchtlingspolitik

Die Arbeit der Härtefallkommission wird fortgesetzt, die Aufnahme eines Bezirksvertreters in die Kommission wird geprüft. Ausländerinnen und Ausländer mit Kettenduldungen, die nicht abgeschoben werden können, die nicht vorbestraft sind, die die deutsche Sprache hinreichend beherrschen und bei denen gewährleistet ist, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, sollen einen gesicherten Aufenthaltsstatus erhalten.

Im Bereich der Abschiebungen wird sich Berlin gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass Drittstaaten verpflichtet werden, ihre Verantwortung gegenüber ihren Staatsangehörigen oder aus ihren Staaten stammenden Personen zu übernehmen.

Für die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus wird ein an der bayerischen Praxis (Münchener Modell) orientiertes Beratungsangebot geprüft. Ein anonymer Krankenschein wird abgelehnt. Projekte, die in Berlin Migranten ohne Krankenversicherung kostenlos behandeln, werden vom Senat auch weiterhin unterstützt.

Die neue gesetzliche Zuständigkeitsregelung und die Verwaltungspraxis bei der Verhinderung von Scheinvaterschaften in Berlin werden evaluiert.

Auf Bundesebene soll darauf hingewirkt werden, dass Deutschland sich an einem EU-weiten Programm zum Resettlement von durch die UN anerkannten Flüchtlingen beteiligt. Berlin wird auch künftig Initiativen zugunsten besonders gefährdeter Flüchtlingsgruppen wie Christen aus dem Irak und koptischer Christen sowie Verfolgter aus der iranischen Demokratiebewegung aktiv unterstützen.

7. Ordnungsbehörden

Der Senat wird die Ordnungsämter weiter stärken. Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs sollen die Außendienstkräfte verstärkt auch die Einhaltung anderer Normen überwachen, z.B. die Einhaltung des Straßenreinigungsgesetzes. Die Zusammenarbeit zwischen den Ordnungsämtern und Bürgerinitiativen wird ausgebaut.

8. Feuerwehr und Katastrophenschutz

Die Eintreffzeiten der Feuerwehr sollen – gegebenenfalls unter Einbeziehung der Hilfsorganisationen – verbessert werden. Durch Novellierung des Feuerwehrgesetzes sollen die Zugangsvoraussetzungen zur Freiwilligen Feuerwehr durch Modifizierung der Altersgrenzen geändert werden. Die Freiwillige Feuerwehr soll auch für Menschen mit Migrationshintergrund attraktiver werden.
Feuerwehr und Hilfsorganisationen sollen für den Katastrophenschutz mit zusätzlichen Fahrzeugen ausgestattet werden.

9. Moderne, bürgernahe und wirtschaftsfreundliche Verwaltung

Die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen Berlins haben Anspruch auf eine effizient arbeitende und bürgernahe Verwaltung. Moderne, transparente und technologisch zeitgemäße Verwaltungsstrukturen und –prozesse sind ein wichtiger Standortfaktor für Berlin. Der Senat wird die Modernisierungsvorhaben bis Mitte 2012 in einem Regierungsprogramm „ServiceStadt Berlin 2016“ bündeln.

IT-gestützte Verwaltungsprozesse

Die bisherigen Zugangswege zur Verwaltung – Post, Telefon, E-Mail, persönliche Vorsprache - bleiben erhalten und werden aufgabenspezifisch weiter ausgebaut (Bürgertelefon 115, Serviceangebote der Bürgerämter). Der Kundenservice für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft in den Anlaufstellen der Berliner Verwaltung wird bis 2016 über alle Zugangswege (postalisch, schriftlich, persönlich, online) mit festgelegten einheitlichen Qualitäts- und Servicestandards harmonisiert .Die Servicequalität der Behörden und Ämter wird durch die Ausweitung des internetgestützten elektronischen Terminvereinbarungssystems, das auch über das Bürgertelefon angeboten wird, erheblich verbessert. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen werden künftig verstärkt Anträge und Dienstleistungen über das Internet stellen bzw. abrufen können, z.B. im Meldewesen. Die Transparenz von Verwaltungsprozessen wird mit Hilfe einer „track & tracing“-Lösung verbessert, die den Stand der Bearbeitung im Internet in geeigneter Form darstellt.

Zur Vereinheitlichung der unterschiedlichen IT-Systeme und IT-Lösungen im Land Berlin wird bis zum Haushalt 2014/15 ein Gesamtkonzept für die Planung, Finanzierung, Einführung und Nutzung von IT-Systemen und Lösungen entwickelt, das auch die Rolle des zentralen Dienstleisters ITDZ im Wettbewerb beschreibt. Mit einem landeweiten E-Government-Gesetz und der Änderung des Zuständigkeitskataloges im AZG wird sichergestellt, dass die gesamtstädtische IT-Steuerung auf Senatsebene erfolgt und einheitliche Vorgaben für die elektronische Verfahrens-Abwicklung im Land Berlin bestehen. Die dezentrale Serverstruktur ist unwirtschaftlich und nicht zukunftsfähig und wird entsprechend der Vorgaben des Rechnungshofs harmonisiert. Es wird ein standardisierter IT-Arbeitsplatz entwickelt und vom ITDZ im Wettbewerb angeboten.

Bündelung und Optimierung von internen Querschnittsaufgaben - Shared Services (SSC)

Es wird geprüft, ob insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung weitere SSC-Potenziale der Berliner Verwaltung zu erschließen sind. In den Bereichen Personal, Finanzen (Buchhaltung), Fuhrpark, Facility Management, Beschaffung, IT-Services und interne Postdienste wird die Möglichkeit geprüft, Ressortgrenzen überschreitende Bündelungen vorzunehmen. Die jeweiligen Entscheidungsaufgaben bleiben im Ressort, die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bezirken und Hauptverwaltung bleibt erhalten.

Normprüfung und Bürokratieabbau

Moderne Gesetzgebung und der Abbau unnötiger Bürokratie sind Schlüsselfaktoren der Staats- und Verwaltungsmodernisierung. Vor dem Hintergrund der auch künftig begrenzten öffentlichen Ressourcen ist es notwendig, die Effizienz und Effektivität staatlichen Handelns zu erhöhen. Diese Grundsätze müssen in erster Linie in eine verbesserte Qualität von Gesetzgebung einmünden. Die beim Regierenden Bürgermeister angesiedelte Normprüfungsstelle bleibt deshalb erhalten, wird aber weiterentwickelt und evaluiert. Neben der Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit von Regelungsentwürfen soll sie die Fachressorts beraten, wie das politisch und fachlich Gewollte rechtlich einwandfrei umgesetzt werden kann.

Die Gesetzesfolgenabschätzung ist im Vorfeld dezentral in der jeweiligen Senatsverwaltung zu leisten und bezieht die Abschätzung des für Wirtschaftsunternehmen entstehenden Verwaltungsaufwands ein (Bürokratie-TÜV). Die Normprüfungsstelle leistet die ressortübergreifende Steuerung und das Controlling dieser Maßnahmen.

Datenschutz und Informationsfreiheit

Öffentliche Daten, insbesondere Grunddaten, sollen so weit wie möglich transparent gemacht werden. Es werden Schnittstellen zur Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Über den Bundesrat wird eine Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes angestrebt. Unternehmen sollen beim Umgang mit Daten klaren Regelungen unterliegen, die die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger respektieren. Zum Schutz der Informationellen Selbstbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer setzt sich Berlin für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ein. Videoüberwachung und Rasterfahndungen in Unternehmen zur verdachtsunabhängigen Kontrolle von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind unzulässig.

10. Personalentwicklung

Berlin muss über eine leistungsfähige und den zu bewältigenden Aufgaben gewachsene Verwaltung verfügen. Die Erhaltung der angemessenen Arbeitsfähigkeit der Berliner Verwaltung setzt sowohl entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und zur Personalentwicklung als auch – angesichts des demografischen Wandels – die Einstellung zahlreicher Nachwuchskräfte voraus. Ebenso ist eine systematische landesweite Führungskräfte- und Führungskräftenachwuchsentwicklung erforderlich.

Das Land Berlin als Arbeitgeber will attraktiver werden, um ausreichend Nachwuchskräfte zu gewinnen. Als eine der Antworten auf die demographische Entwicklung und die Konkurrenzsituation Berlins zum Bund und zum Nachbarland Brandenburg werden die Beschränkung von Zeitarbeitsverträgen, die Weiterführung und -entwicklung von Fördermaßnahmen, um den Zugang zu öffentlichen Ämtern von Menschen mit Migrationshintergrund zu unterstützen, und die Entwicklung neuer Arbeitszeitmodelle vorgesehen.

Im Bereich der Beamtenbesoldung wird eine Perspektive zur Reduzierung des Besoldungsabstandes zu anderen Bundesländern geschaffen und das Anreiz- und Entlohnungssystems für einzelne besonders gesuchte Berufsgruppen überprüft. 2012 und 2013 wird jeweils zum 1. August die Beamtenbesoldung um 2 % erhöht.

11. Bezirke

Die Arbeit der Bezirke ist zentral für die Außenwirkung der Berliner Verwaltung gegenüber Bürgern und Bürgerinnen wie auch gegenüber der Wirtschaft. Der Senat unterstützt die Bezirke bei ihrer Aufgabenerfüllung, ohne ihre Eigenverantwortung zu beeinträchtigen.

Die Personalausstattung der Bezirke weicht noch immer stark voneinander ab. Der Senat wird daher gemeinsam mit den Bezirken einen Personalausstattungsvergleich auf der Basis von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) pro Einwohner/-in, bereinigt um erfolgte Ausgliederungen und regionalisierte Aufgabenwahrnehmungen und mit pauschalen Wertausgleichsfaktoren durchführen.

Im Bereich Bezirke eingeführte Angebote von Berlin Partner werden weiter profiliert. Ziel ist es, die Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Verwaltung unternehmensfreundlich zu gestalten.

XIV. Sport in seiner ganzen Vielfalt unterstützen

Der Senat ist sich bewusst, dass der Sport Menschen zusammenbringt, ihre Gesundheit fördert und sie in die Gemeinschaft integriert. Er ist wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Miteinanders. Die Förderung des Sports wird deshalb in der bisherigen Größenordnung aufrechterhalten.

Der Senat strebt an, den Berliner Sport durch Zuwendungsverträge in Form eines Solidarpakts Sport langfristig abzusichern. Am Sportförderungsgesetz und den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften wird uneingeschränkt festgehalten, die Sanierung der Hallenbäder wird insbesondere unter energetischen Gesichtspunkten fortgeführt. Ziel des Senats ist es, alle Hallen- und Sommerbäder zu erhalten. Er erachtet die Finanzierung des Vereinsinvestitionsprogramms als solide und zukunftsweisende Grundlage für die Sicherstellung der Sportvereinsarbeit und wird die Schulen und Vereine bei der Entwicklung neuer Kooperationsformen unterstützen. Für eine Übungsleiter/innentätigkeit sollen mehr Migrantinnen und Migranten gewonnen werden. Berlin wird sich weiterhin als Sportmetropole für internationale und nationale Sportveranstaltungen bewerben. Der Olympiapark und das Sportforum Hohenschönhausen sind weiter auszubauen und zu sanieren. Der Senat will die sportliche Betätigung von Menschen mit Behinderung fördern; auch im Rahmen der Baumaßnahmen des fortzuführenden Schul- und Sportstättensanierungsprogramms wird er die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung künftig stärker beachten.

XV. Bund/Länder/Europa/Internationales

Berlin ist Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Repräsentation des Gesamtstaates wird der Senat gemeinsam mit dem Bund umsetzen.
Bemühungen um eine vollständige Verlagerung des Regierungssitzes nach Berlin werden von Berlin unterstützt.

1. Bundespolitische Aktivitäten

Zur Erreichung der im folgenden näher bezeichneten Ziele ist eine Änderung von Bundesgesetzen erforderlich; das soll u.a. durch Initiativen Berlins im Bundesrat oder durch die Unterstützung entsprechender Anträge im BR Verfahren erfolgen:

Gute Arbeit

Der Senat setzt sich für gute Arbeit ein, die durch die Sicherung des Arbeitsplatzes, ein faires verlässliches und existenzsicherndes Einkommen und soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit und im Alter gekennzeichnet ist. Daher sollen Änderungen in bestehenden Bundesgesetzen zu Mindestarbeitsbedingungen angestrebt werden. Dazu gehören Regelungen zur Eindämmung prekärer Beschäftigung, zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping sowie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Insbesondere soll durch eine verstärkte Durchsetzung des Equal-Pay-Gebotes die Situation der in Leiharbeit Beschäftigten verbessert werden.

Gesundheit

Der Senat setzt sich für Prävention und Gesundheitsförderung als tragende Säulen einer modernen Gesundheitspolitik ein. Zusätzlich zu einer Reihe Aktivitäten in Berlin wird sich der Senat im Bundesrat für die Verabschiedung einer umfassenden nationalen Präventionsstrategie einsetzen.

2. Länder - Regionale Zusammenarbeit

Die Kooperation mit Brandenburg ist mit dem Ziel einer Stärkung der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg weiterzuentwickeln und auszubauen. Soweit dies zur Wahrnehmung regionaler Interessen und Projekte geboten ist, sucht der Senat darüber hinaus die Zusammenarbeit mit anderen Ländern im nord- und ostdeutschen Raum. Mit Hamburg verbinden Berlin zudem gemeinsame Interessen der Metropolregionen und vergleichbare Problemlagen, für die im gegenseitigen Austausch Lösungen diskutiert werden.

3. Europa

Das im Herzen Europas liegende Berlin hat in besonderem Maße Interesse an einem erfolgreichen europäischen Integrationsprozess. Die Europa 2020 Strategie der EU ist dabei Richtschnur und wird vom Senat in Berlin zum Beispiel im Rahmen der Strukturfondsförderung umgesetzt.

Europakompetenzen in den Senatsverwaltungen weiter ausbauen
Europapolitik als Querschnittsthema erfordert eine aktive und umfassende Befassung und Erörterung in den Senatsverwaltungen. Voraussetzung hierfür ist eine hohe Europakompetenz bei den Führungskräften und auf Ebene der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die vollständige Umsetzung der im Senatsbeschluss zur weiteren Stärkung der Europakompetenzen definierten Maßnahmen ist deshalb eine zentrale europapolitische Aufgabe in der Legislaturperiode 2011-2016.

Förderung aus den EU-Strukturfonds mit ausreichend Gestaltungsspielraum sichern - Städtische Dimension in Europa weiter stärken
Die städtische Dimension wird insbesondere in der neuen Förderperiode der EU-Kohäsionspolitik eine wichtige Rolle spielen. Der Senat wird sich auf europäischer und nationaler Ebene weiter dafür einsetzen, in der Förderperiode 2014-2020 eine Unterstützung Berlins aus den EU-Strukturfonds in substanzieller Höhe sicherzustellen.

Nachbarschaft mit Polen vertiefen
Der Senat betrachtet den weiteren Ausbau und die Vertiefung der Beziehungen zum Nach-barland Polen als wichtige europapolitische Priorität. Über die Städtepartnerschaft mit Warschau hinaus bildet der weitere Ausbau der Aktivitäten der ostdeutschen Länder mit den westpolnischen Wojewodschaften unter dem Dach der Oderpartnerschaft einen zentralen Eckpfeiler der Beziehungen Berlins zu Polen. Der Ausbau der Oderpartnerschaft ist eine Querschnittsaufgabe, in die möglichst viele Senatsverwaltungen einbezogen werden.

Europäische Energie- und Klimaschutzpolitik unterstützen
Die energie- und klimaschutzpolitischen Aktivitäten der EU sind für Berlin von hoher Bedeutung und werden durch den Senat unterstützt. Der Senat wird außerdem eine Initiative für eine Revision des EURATOM-Vertrags zur Stärkung der erneuerbaren Energien auf den Weg bringen.

Forschung und Entwicklung stärken
Für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Berlin ist das Forschungsrahmenprogramm der EU von großer Bedeutung. Die laufende Diskussion über die Ausgestaltung des neuen Programms „Horizon 2020“ (2014-2020) wird vom Senat aktiv begleitet, um die Berliner Interessen einfließen zu lassen.

Kohärentes Auftreten von Politik und Wirtschaft in Brüssel
Das Büro des Landes Berlin und die Repräsentanz der Berliner Wirtschaft vertreten in en-ger Abstimmung die Interessen des Landes Berlin und der Berliner Wirtschaft gegenüber den in Brüssel ansässigen EU-Einrichtungen und europäischen Partnern.

4. Internationales

In der globalisierten Welt ist die internationale Vernetzung von Metropolen zunehmend von Bedeutung. Mit der Internationalisierung der Berliner Politik betreibt der Senat auch Imagewerbung für Berlin. Wesentliche strategische Ziele sind die Förderung des Tourismus und die Erschließung neuer Märkte. Wesentliche Bausteine der internationalen Kooperation sind die von der Senatskanzlei koordinierten 17 formellen Städtepartnerschaften Berlins, die Mitarbeit in internationalen Städtenetzwerken und die gezielte projektbezogene Zu-sammenarbeit mit weiteren Städten, dort wo sie für das Land Berlin sinnvoll ist. Berlin kooperiert dabei mit einer Vielzahl von städtischen und nicht-städtischen Institutionen, die international arbeiten.

XVI. Justiz

Wichtige Voraussetzung für einen sozialen Rechtsstaat und wesentlicher Standortfaktor für die Wirtschaft ist ein zügig und mit hoher Qualität entscheidendes Rechtswesen.

1. Justizorganisation, Personal und Ausbildung

Zur Gewährleistung einer starken, effizienten und für die Rechtssuchenden erreichbaren Justiz wird die ausreichende Ausstattung der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden mit Personal und die gezielten Fortbildung des Personals sichergestellt. Das Landesrichtergesetz wird im Jahr 2013 ergebnisoffen evaluiert.

Es bleibt bei der bisherigen Linie des Landes Berlin hinsichtlich der Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen nach § 81a StPO.

Die vermittelnde (mediative) Verhandlungsführung als eine richterliche Kern-Kompetenz sowie die richterliche Eigenwahrnehmung (Intervision, Supervision) wird weiter gefördert. Über die Fortsetzung und gegebenenfalls Umgestaltung (aufgrund der dann geltenden Gesetzeslage - Bundes-Mediationsgesetz) des Berliner Mediationsprojekts wird nach Abschluss der derzeit durchgeführten Evaluation entschieden.

Zeitgemäße juristische Ausbildung
Die Form der Ausbildung zu den klassischen juristischen Berufen hat sich bewährt. Bachelor- und Master-Strukturen werden für die juristische Ausbildung abgelehnt.

Effiziente Justiz durch den Einsatz moderner Informationstechnik
Der Einsatz von Open-Source-Software wird geprüft. Im Bereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird ein IT-gestütztes Justizaktenmanagement (JAM) weiterentwickelt und die elektronische Akte eingeführt.

2. Kriminalitätsbekämpfung

Zur Bekämpfung der Jugendkriminalität werden das Schwellen- und Intensivtäterkonzept sowie das beschleunigte Jugendstrafverfahren (Neuköllner Modell) fortgesetzt. Für Kinder, die sich delinquent verhalten, werden Plätze für eine verbindliche Unterbringung bereitgestellt. Die Kapazität im Jugendarrest wird durch eine modernisierende Erweiterung der Jugendarrestanstalt Berlin von derzeit 33 Plätzen auf 60 Plätze erweitert. Die Verfolgung von Wirtschafts- und Internetkriminalität wird intensiviert.

3. Justizvollzug

Der Strafvollzug wird sachlich und personell so ausgestattet, dass er die erfolgreiche Resozialisierung eines möglichst hohen Teils der Strafgefangenen gewährleisten kann. Der Strafvollzug in Berlin wird durch ein Landesstrafvollzugsgesetz auf der Grundlage des länderübergreifend erarbeiteten Musterentwurfs geregelt.
Das Projekt „Handy-Blocker“ wird durchgeführt.

Ein wesentlicher Baustein des modernen und humanen Strafvollzugs ist die Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt Heidering mit 648 Haftplätzen für den geschlossen Männervollzug zu Ende 2012.
Die Verlegung des Drogenfachbereichs der Jugendstrafanstalt Berlin vom Friedrich-Olbricht-Damm nach Lichtenrade wird unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft. In diesem Zusammenhang wird der Senat auch untersuchen, ob Räume des Untersuchungshaftbereichs in Lichtenrade für eine Erweiterung der Jugendarrestanstalt genutzt werden können.

Zur Vermeidung von Rückfällen werden Straffvollzug, staatliche Stellen und freie Träger im Wege eines Übergangsmanagements zusammenarbeiten.

Sicherungsverwahrung neu regeln
Die Voraussetzungen für eine der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 entsprechende Sicherungsverwahrung werden geschaffen.

XVII. Verbraucherschutz

Der Senat wird die verbraucherpolitische Strategie des Landes Berlin weiterentwickeln: Ziel ist der Schutz und die Aktivierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Stärkung der Eigenverantwortung, die Berücksichtigung des Klimaschutzes, der Ressourcenschonung sowie die Fokussierung auf sozial benachteiligte Zielgruppen.

Im Bereich der Lebensmittelkontrollen setzt der Senat auf verbesserte Transparenz. Die Verbraucherin/der Verbraucher werden zeitnah über die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen informiert. Dazu wird auf einfache und nachvollziehbare Weise auf den aktuellen Hygienezustand eines Betriebs hingewiesen. Erstkontrollen werden zeitnah flächendeckend durchgeführt.

Auf Bundesebene wird sich der Senat für eine konsequente Verbraucherpolitik einsetzen. Er wird Bundesratsinitiativen ergreifen, um die Verbraucher vor Wucherzinsen, betrügerischen Finanzprodukten und unlauteren Telefonverträgen zu schützen. Auch die Preistransparenz bei Gebühren und Abgaben wird durch den Senat gestärkt. Außerdem soll eine Bundesratsinitiative geprüft werden, die darauf zielt, dass gegen Kartelle verhängte Geldbußen vorwiegend zur Förderung des Verbraucherschutzes verwendet werden.

XVIII. Gesundheit

Der Senat wird mit seiner Gesundheitspolitik die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass sich die gesundheitliche Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner weiter verbessert.

1. Gesundheitsförderung und Prävention / Aktionsprogramm Gesundheit

Dazu wird im Bereich der Gesundheitsförderung ein „Aktionsprogramm Gesundheit“ aufgelegt, das bestehende Integrierte Gesundheitsprogramm (IGP) wird fortentwickelt und mit dem „Aktionsprogramm Gesundheit“ verschränkt. Der Senat wird einen „Stadtplan der Gesundheitsförderung“ erstellen, der die verschiedenen Aktivitäten erfasst sowie fachliche „best-practice-Beispiele“ identifiziert, und die „Initiative Gesundheit und Arbeit“ intensivieren.
Der Berliner Senat wird sich über den Bundesrat für die Verabschiedung einer umfassenden nationalen Präventionsstrategie einsetzen.
Die weitere Umsetzung des Rahmen- und Entwicklungskonzepts zur Prävention von HIV/Aids, Hepatiden und sexuell übertragbaren Infektionen wird vom Senat sichergestellt.

2. Wohnortnahe Versorgung

Zur Sicherung einer wohnortnahen ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung wird der Senat die Möglichkeiten des Versorgungsgesetzes aktiv nutzen. Dabei wird in dieser Legislaturperiode insbesondere die geriatrische Versorgung weiter ausgebaut. Der Senat wird sich bei den Krankenkassen sowie der für die Sicherstellung zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung dafür einsetzen, dass die zahnärztliche Versorgung schwerst mehrfach behinderter Menschen innerhalb und außerhalb von Heimen verbessert wird.
Zur Sicherung eines schnelleren Zugangs zu professionellen Hilfen für Opfer von Gewalt wird die Einrichtung von Opferambulanzen unterstützt.
Wir werden ein sektorübergreifendes Gremium einrichten, das die Entwicklung sektorübergreifender Versorgungskonzepte durch alle beteiligten Partner begleiten wird und einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der bestehenden Probleme an den Schnittstellen zwischen den verschiedenen Versorgungssektoren legen wird.

3. Patientenrechte

Das Berliner Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG) wird novelliert. Die Kompetenzen der Patientenbeauftragten des Landes Berlin werden gestärkt und um das Themenfeld Pflege erweitert.

4. Öffentlicher Gesundheitsdienst

Der öffentliche Gesundheitsdienst ist insbesondere für die Gesundheitsförderung und –hilfe von Kindern und Jugendlichen, für Infektions- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung sowie im sozialpsychiatrischen Versorgungssystem unverzichtbar.
Der Senat wird die Vorgaben für das Mustergesundheitsamt umsetzen und dabei die Auswirkungen zusätzlicher Aufgaben berücksichtigen.

5. Trägervielfalt im Krankenhausbereich erhalten

Der Senat hält an der Trägervielfalt im Krankenhausbereich fest; er wird nach Wegen suchen, den Krankenhausbereich besser auszustatten und eine adäquate jährliche Investitionsfinanzierung sicher zu stellen. Der Senat bekennt sich zu seiner Eigentümerverantwortung für die Charité und für Vivantes. Beide Einrichtungen müssen weitere Kooperationsmöglichkeiten erschließen und ein zukunftsweisendes Konzept für effiziente Kooperationen sowie für ein gemeinsames strategisches Management erarbeiten. Eine Umstellung der Krankenhausinvestitionen auf Investitionspauschalen wird nach Auswertung der Erfahrungen anderer Länder geprüft.

6. Sucht bekämpfen

Bei der Suchtbekämpfung setzt der Senat auf erprobte Präventions- und Therapiemaßnahmen wie z.B. die Drogenkonsumräume, die evaluiert und weiterentwickelt werden. Die Kontrolle der Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes und die hiermit in Verbindung stehende Aufklärungsarbeit werden intensiviert. Der Senat wird den Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche stärker in den Mittelpunkt der Prävention und Hilfen rücken. Mittels Diamorphinambulanzen soll die gesundheitliche und soziale Lage von Schwerstabhängigen verbessert werden. Drug Checking als Hilfe für suchtgefährdete Konsumenten illegaler Drogen soll in das Berliner Konzept zur Prävention im Feld der Suchthilfe einfließen.

7. Berlin, eine tierfreundliche Stadt

Der Tierschutz ist für den Berliner Senat von hoher Bedeutung. Er wird prüfen, inwieweit die Tiersammelstelle unterstützt werden kann. Für die art- und tierschutzgerechte Haltung von Zirkustieren wird der Senat eine bundeseinheitliche Regelung einfordern. Das Berliner Hundegesetz wird evaluiert und weiterentwickelt.

XIX. Soziales

Leitbild des Senats ist eine vorsorgende Sozialpolitik, die allen Berlinerinnen und Berlinern soziale Sicherheit, umfassende Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Selbstbestimmung ermöglicht.

1. Sozialleistungen effektiver gestalten

Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass die Sozialleistungen effizienter gestaltet werden und ihre Steuerung optimiert wird. Zu diesem Zweck wird der Senat Prozesse intensivieren, die die Effizienz und Transparenz von Sozialleistungen erhöhen, das Qualitätsmanagement verbessern und eine Wirkungskontrolle ermöglichen. Eine Facharbeitsgruppe wird die Effektivität und Nachvollziehbarkeit des neuen Rahmenfördervertrags mit der Liga und der drei einzelnen Förderprogramme untersuchen. So wird der Senat u.a. dafür sorgen, dass die Zuwendungsempfänger in der Transparenzdatenbank uneingeschränkt über sich Auskunft geben. Landesweite Programme mit vergleichbaren Zielstellungen werden wirksamer aufeinander abgestimmt. Die Kosten der Unterkunft wird der Senat auch dadurch begrenzen, dass die bei den Jobcentern eingereichten Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen ebenso wie Mieterhöhungen qualifiziert geprüft werden. Der Senat wird sich gegenüber den Jobcentern für einen angemessenen Umgang mit Sanktionen einsetzen.

2. Sozial Schwache stützen, Teilhabe ermöglichen

Ein wichtiges Instrument zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe ist der BerlinPass. Der Senat wird für die Ausweitung seiner Angebotspalette werben. Sein besonderes Augenmerk gilt der Kinderarmut; sie muss an ihren Wurzeln bekämpft werden. Auch Seniorinnen und Senioren, die von Altersarmut bedroht sind, will der Senat die Teilnahme am gesellschaftlichem Leben erleichtern und bezahlbaren altersgerechten Wohnraum bereitstellen. Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen werden finanziell gestärkt. Der Senat wird das sozialräumliche Versorgungsangebot, für das die Stadt- und Nachbarschaftszentren ebenso wie das Quartiersmanagement stehen, im Sinne größtmöglicher Wirksamkeit weiterentwickeln. Das differenzierte Berliner Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderung, das bereits bundesweit Maßstäbe setzt, wird im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt. Der Senat wird mit dem rbb Gespräche aufnehmen, um zu erreichen, dass die Gebärdensprache für gehörlose Menschen und Untertitelungen für schwerhörige Menschen in das Programmangebot des Senders aufgenommen werden.

3. Altersfreundlich sein, Pflege stärken

Der Senat strebt eine altersfreundliche Gesellschaft an, die die Lebensleistung der Älteren respektiert, ihre Bedürfnisse berücksichtigt und ihnen Teilhabe ermöglicht. Mit diesem Ziel wird er u.a. die seniorenpolitischen Leitlinien fortschreiben und das Seniorenmitwirkungsgesetz überprüfen. Um eine weitgehend selbständige und selbstbestimmte Lebensführung bis ins hohe Alter zu ermöglichen, wird er ambulante Angebote gegenüber stationären stärken. Konzept, Anzahl und Ausgestaltung der Pflegestützpunkte werden weiterentwickelt. Die vielfältigen Angebote für Pflegebedürftige werden in einer Gesamtschau verglichen und überprüft. Um die Pflegequalität in den Pflegeheimen und Wohngemeinschaften zu verbessern, wird das Wohnteilhabegesetz evaluiert, das Berichtswesen verbessert und die Nutzerbeteiligung umgesetzt. Eine verlässliche Pflegequalität hat auch motivierte, gut ausgebildete und angemessen entlohnte Pflegekräfte zur Bedingung. Der Senat unterstützt das Kompetenzzentrum interkulturelle Öffnung der Altenhilfe und wird sich dafür einsetzen, dass eine gemeinsame Kampagne für Pflegeberufe mit den Leistungserbringern und den Kostenträgern gestartet wird. Das Landeshospiz- und Palliativkonzept wird mit den Schwerpunkten ganzheitliche und interkulturelle Hospizarbeit umgesetzt und weiterentwickelt.

XX. Bürgerschaftliches Engagement

Der Senat wird Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt in engem Kontakt mit den Organisationen und Akteuren der Zivilgesellschaft in Berlin fördern. Bürgerengagement ist eine wichtige Säule der Zivilgesellschaft und der Demokratie.

Durch den Ausbau der zentralen Engagementplattform des Landes Berlin im Internet „bürgeraktiv Berlin“ wird der Senat die Informationen zu diesem Thema inhaltlich verbessern und die Wege zum Ehrenamt durch die Einführung neuer internetgestützter Onlinefunktionen erleichtern.

Der Senat wird insbesondere die Stiftungskultur unterstützen und fördern.

Gerade bei Jugendlichen wird der Senat öffentlich für Ehrenamtliches Engagement werben. Dazu werden wir die Ehrenamtskarte für Kinder und Jugendliche weiterentwickeln, Informationen über das Engagement von Jugendlichen verbessern sowie die bestehenden Freiwilligendienste weiterentwickeln.

Der Senat wird soziales Engagement dadurch erleichtern, dass der Bundesfreiwilligendienst als neue Möglichkeit für die Freiwilligenarbeit bekannter gemacht und dafür geworben wird.

XXI. Finanzen

1. Nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik

Das oberste Ziel der Finanz- und Haushaltspolitik des Senats ist die Haushaltskonsolidierung. Zur Einhaltung der Schuldenbremse des Grundgesetzes und entsprechend der mit dem Stabilitätsrat abgeschlossenen Sanierungsvereinbarung sowie der Verwaltungsvereinbarung zu den Konsolidierungshilfen werden das strukturelle Defizit und damit die Neuverschuldung in den vereinbarten Schrittfolgen zurückgeführt. Absicht des Senats ist es, bereits im Jahr 2016 einen strukturellen Ausgleich des Haushalts herbeizuführen. Um dieses Ziel zu erreichen, beabsichtigt der Senat, das Wachstum der Ausgaben auf durchschnittlich jährlich 0,3 vom Hundert zu begrenzen. Neue finanzwirksame Ausgaben setzen eine Gegenfinanzierung durch Einsparungen an anderer Stelle oder zusätzliche Einnahmen in gleicher Höhe voraus.

Durch gezielte Zukunftsinvestitionen insbesondere in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Infrastruktur und Zukunftstechnologien wird der Senat die wirtschaftliche Entwicklung fördern und die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten. Mehr wirtschaftliche Dynamik schafft nicht nur mehr Beschäftigung, sondern verbessert auch die Finanzkraft des Landes.

2. Einnahmen sichern


Der Senat wird sich sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene für die Sicherung der erforderlichen Einnahmen einsetzen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung des Landeshaushalts und für die Schließung der Investitionslücke ist eine Steuerpolitik des Bundes, die eine auskömmliche und dauerhaft tragfähige, auch in Krisenzeiten verlässliche Finanzierung der Aufgaben der Länder und Gemeinden gewährleistet. Der Senat wird sich im Bundesrat von dem Ziel leiten lassen, dass die Einnahmebasis nicht geschmälert werden darf, sondern die Erfüllung der verfassungsgemäßen Aufgaben ermöglichen muss.

Der Senat wird die Einnahmen des Landes Berlin durch landespolitische Maßnahmen zur Stärkung der Einnahmekraft erhöhen:

  • die Anhebung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer ab dem 1. April 2012 von 4,5 auf 5,0 vom Hundert des Steuermessbetrages,
  • die Einführung einer City-Tax als örtliche Aufwandsteuer für auswärtige Be-sucherinnen und Besucher mit einem Steuersatz von 5,0 vom Hundert der Über-nachtungskosten ab dem Jahr 2013,
  • die Verbesserung der Steuerfahndung und Betriebsprüfung mit 75 zusätzlichen Stel-len in der Steuerverwaltung

3. Personalhaushalt

Der Senat wird den Personalbestand der Berliner Verwaltung aufgabengerecht reduzieren; Zielzahl ist 100.000 Vollzeitäquivalente (ohne Eigenbetriebe und Personalüberhang), davon 80.000 bei der Hauptverwaltung/nachgeordneten Einrichtungen und 20.000 bei den Bezirken. Durch Gesetz wird das Zentrale Personalüberhangmanagement (Stellenpool) zum Ende 2012 aufgelöst werden.
Bis zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2014/2015 wird der Senat sein Personalbedarfskonzept fortschreiben.

4. Bezirke

In die Budgetierung ist die Einnahmeseite verstärkt einzubeziehen. Die Kostenrechnung wird durch Parameter für die Leistungsqualität ergänzt. Zu diesem Zweck werden die bestehenden Zielvereinbarungen zwischen Senatsverwaltungen und Bezirken evaluiert. Ziel ist eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung mit definierten Leistungsstandards, die zu einer der Grundlagen der Finanzmittelzuweisung wird.

Bezirke, die ein Defizit erwirtschaften, können unter Landesaufsicht gestellt werden. Dazu legt die Senatsverwaltung für Finanzen einen Sanierungsplan vor. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 VvB.

Das derzeit in fünf Berliner Bezirken erprobte Ziel- und Wirkungscontrolling der Hilfeplanung (Fallsteuerung im Bereich Hilfen zur Erziehung) wird auf alle 12 Jugendämter erweitert, IT-gestützt bei ISBJ verankert und das Vertragscontrolling wird intensiviert.

5. Zukunft der Berlin Immobilien Holding

Der Senat wird den Erwerb von Anteilen abgeschirmter Immobilienfonds der Berliner Immobilien Holding (BIH) fortsetzen. Ziel ist die vollständige Kontrolle über die Immobilienbestände der Fonds, die wirtschaftlich gesteuert werden sollen. Die gewerblichen Immobilien und Wohnimmobilien außerhalb Berlins sollen veräußert werden.

Kontakt

Der Regierende Bürger-
meister von Berlin
- Senatskanzlei -

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10178 Berlin
Referat II A
Öffentlichkeitsarbeit

Telefon (030) 9026-2435
Telefax (030) 9026-2285
E-Mail

Regierungserklärung



Die Richtlinien der Regierungspolitik wurden vom Regierenden Bürgermeister in der Regierungserklärung vom 12. Januar 2012 vor dem Abgeordnetenhaus verkündet.