Das Planwerk „Innere Stadt“ wird als Rahmenplan für den Städtebau fortgeschrieben. Bei der Gestaltung des Rathausforums geht es um einen Ausgleich zwischen historischen Bezügen, baulichen Entwicklungschancen und Freiraumgestaltung; hierzu wird ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt.
Um die Entwicklung der Europacity anzuschieben, werden die öffentlichen Räume im Umfeld zügig gestaltet. Der kooperative Prozess für die City West als international attraktives Zentrum für Kultur, Einzelhandel, Wohnen und Wissenschaft wird fortgesetzt.
Die mit der geplanten Novelle zur Baunutzungsverordnung beabsichtigte Stärkung der Innenstadtentwicklung wird unterstützt. In diesem Zusammenhang wird auch eine Anhebung der Hochhausgrenze geprüft; die Berliner Traufhöhe als übliche Bauhöhe bleibt davon unberührt.
Die Entwicklung und Stärkung der Berliner Zentrenstruktur ist ein wesentliches Ziel der Stadtentwicklungspolitik. Die Bezirke müssen flexibel auf verändertes Konsumverhalten reagieren können, um durch Weiterentwicklung der bezirklichen Zentrenkonzepte den mittelständischen Einzelhandel zu stärken. Dabei sollen die Interessenvertretungen der Geschäftsstraßen, die Industrie- und Handelskammer und der Einzelhandelsverband eingebunden werden.
Für den zentralen Bereich der Stadt sollen veränderte Zuständigkeitsregelungen initiiert werden, um eine den Anforderungen der Hauptstadt entsprechende Nutzung öffentlicher Flächen und eine einheitliche Handhabung sicherzustellen.
Die Tempelhofer Freiheit wird ein Schaufenster für die nachhaltige Entwicklung von Metropolen werden. Auf den Baufeldern werden auch Flächen für soziale Infrastruktur, für kostengünstigen Wohnungsbau, für innovative Gewerbeprojekte der Zukunftstechnologien, für Individual- und Vereinssport sowie für ein Bildungsquartier bereitgestellt. Es wird geprüft, ob ein Null-Energie-Stadtteil errichtet werden kann.
Die IGA 2017 als Schlüsselprojekt für die Entwicklung der Tempelhofer Freiheit und die IBA 2020 mit dem Motto „Wissen, Wirtschaft, Wohnen“ als Leitthema der gemischten Stadt werden weiter vorbereitet.
Auf dem Gelände des Flughafens Tegel entsteht ein wachstumsrelevanter und zukunftsorientierter Forschungs- und Industriepark als Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandort für urbane Technologien und regenerative Energien.
Grünflächen leisten einen wichtigen Beitrag zur urbanen Lebensqualität; es gilt, sie zukunftsorientiert zu sanieren und zu profilieren, damit sie für die Zukunftsaufgaben wie den Klimawandel, den demografischen Wandel und die vielfältigen Lebensansprüche der Stadt-gesellschaft gerüstet sind. Der Senat wird daher auf der Grundlage des Konzeptes „Stadt-landschaften“ ein entsprechendes Leitbild entwickeln.
Der Senat will den ehemaligen Mauerstreifen vom Mauerpark bis zum gemeinsamen Naturpark Barnim als Grünverbindung dauerhaft erhalten und dazu auch die erforderlichen Grundstücke bereitstellen. Der Kernbereich dieses Grüngürtels wird als innerstädtisches Landschaftsschutzgebiet entwickelt. Der Senat will den Park am Gleisdreieck vollenden und die Ufergrünzüge an Havel und Spree ergänzen. Er unterstützt die Anlage von Gemeinschafts-Pocket-Parks in den Stadtquartieren, um deren Wohn- und Freizeitwert zu erhöhen und urbanes Gärtnern zu aktivieren.
Der Baumbestand in der Stadt wird nicht nur qualitativ gesichert und gepflegt, sondern auch quantitativ ausgebaut. Der Senat strebt an, gemeinsam mit privaten Akteuren bis zu 10.000 neue Stadtbäume anzupflanzen.
Für städtebaulich prägende Vorhaben einschließlich Brückenbaumaßnahmen werden zur Vergabe der Planungsleistungen in der Regel Planungswettbewerbe durchgeführt.
Bauordnung und Baugenehmigungsverfahren werden vereinfacht, um verantwortliche Mindestanforderungen zu definieren, kostentreibende Aspekte zu beseitigen und Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau zu beschleunigen.
Der Senat strebt an, dass die Rechtskontrolle bezirklicher Bebauungspläne schon vor der abschließenden Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung erfolgt und dass Baugenehmigungsverfahren für Liegenschaften im Fachvermögen der Bezirke in der Regel auch dezentral durch die Bezirke durchgeführt werden.
Planungsprozesse sollen transparenter werden, Bürgerinnen und Bürger sollen in den Quartieren Verantwortung für stadtteilbezogene Maßnahmen übernehmen. Um Information und Akzeptanz bei wesentlichen baulichen Maßnahmen zu steigern, wird die Öffentlichkeit frühzeitig mit Hilfe traditioneller und moderner Medien informiert. In Bezirks- und Hauptverwaltungen wird eine obligatorische Onlinebeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen aufgebaut.
Der Senat will sowohl dem Denkmalschutz Rechnung tragen als auch mehr Flexibilität bei der energetischen Sanierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien erreichen. Deshalb werden der Umfang und das Bewertungsverfahren für denkmalschutzrechtliche Genehmigungen mit dem Ziel überprüft, einen Kriterienkatalog für die Erteilung von Baugenehmigungen zu erstellen. Ferner ist das Verwaltungsverfahren zu beschleunigen sowie Struktur und Effizienz der Denkmalschutzbehörden zu überprüfen.
Die Liegenschaftspolitik des Senats orientiert sich nicht allein an den fiskalischen Zielen der Vermarktung und Entwicklung landeseigener Grundstücke, sondern auch an den Zielen einer nachhaltigen Wirtschafts- und Stadtentwicklung. Dabei werden insbesondere soziale, kulturelle, stadträumliche, ökologische, ökonomische und arbeitsmarktpolitische Aspekte künftig stärker berücksichtigt. Nicht nur die Zwischennutzung, sondern auch der Erwerb innerstädtischer Liegenschaften soll geeigneten gemeinnützig-kulturellen sowie kultur-wirtschaftlichen Akteuren ermöglicht werden.
Die Liegenschaftsgesellschaften werden lukrative bzw. wertsteigerungsfähige Objekte in ihren Beständen halten bzw. ergänzen und zur Verbesserung der Vermarktungsaussichten auch in Objekte investieren, soweit dies wirtschaftlich ist.
Eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist eine der Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und individuelle Mobilität.
Die Mobilitäts- und Verkehrspolitik des Senats beruht auf den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. Im Vordergrund stehen der Erhalt der bestehenden Netze und deren Qualifizierung sowie Verkehrsmanagement und Kommunikationsmaßnahmen.
Der Stadtentwicklungsplan Verkehr mit dem Ziel von Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger wird kontinuierlich fortgeschrieben.
Der neue Flughafen der Hauptstadtregion wird am 03. Juni 2012 seinen Betrieb aufnehmen. Berlin erhält dadurch die infrastrukturellen Voraussetzungen, um Nonstop-Verbindungen mit der ganzen Welt unterhalten zu können.
Der Senat unterstützt in diesem Zusammenhang alle Bemühungen der Luftfahrtgesellschaften, aus dem Flughafen Berlin Brandenburg ein internationales Drehkreuz zu machen. Zusammen mit den anderen Gesellschaftern der Flughafengesellschaft wird er dafür sorgen, dass bei steigendem Verkehrsaufkommen die geplanten weiteren Ausbaumaßnahmen unverzüglich umgesetzt werden.
In diesem Rahmen wird sich der Senat dafür einsetzen, dass der Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger gewahrt wird. Unter Einhaltung der prioritären Sicherheitsgesichtspunkte sind Flugrouten zu wählen, die möglichst wenig Belastung erzeugen. In diesem Zu-sammenhang wird der Senat weiterhin auf die ernsthafte Prüfung von Alternativrouten zur Müggelsee-Route drängen.
Um die Fahrzeiten des viermal pro Stunde verkehrenden Airport Expresses deutlich zu verkürzen, ist die Realisierung der Dresdner Bahn unverzichtbar. Der Senat wird zusammen mit dem Land Brandenburg und dem Bund alle Anstrengungen unternehmen, um deren Bau zu beschleunigen. Das Land Berlin befürwortet dabei nach wie vor eine Tunnellösung im Bereich Lichtenrade, da diese eindeutig menschen- und stadtverträglicher wäre. Der Senat ist auch bereit, sich finanziell anteilig an einer derartigen Tunnellösung zu beteiligen.
Bei der Verkehrsinfrastruktur liegt die oberste Priorität auf dem Erhalt und der be-schleunigten Sanierung der vorhandenen Infrastruktur, die entsprechenden Mittel im Haushalt werden dauerhaft gesichert. Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz gehen in einen für fünf Jahre verbindlichen Investitionsplan ein. Zur Beschleunigung von Baumaßnahmen sind Bonus-Malus-Regelungen und Ausweitungen der täglichen Arbeitszeit anzustreben.
Das Straßenausbaubeitragsgesetz wird abgeschafft.
Der Senat wird die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Realisierung des 16. Bauabschnitts der A 100 umgehend beginnen kann, sobald Rechtssicherheit besteht. Die Planungen für den 17. Bauabschnitt werden über den Bundesverkehrswegeplan gesichert.
Ein zusätzlicher Autobahnanschlusses für den Ortsteil Buch im Zuge der A 10 wird angestrebt.
Die Planfeststellung für den vierspurigen Weiterbau der Tangentialverbindung Ost (TVO) wird vorbereitet. Im Benehmen mit den Bezirken wird eine Trasse angestrebt, die eine schnelle Realisierung sowie eine Finanzierung auch mit EU-Mitteln ermöglicht.
Im Interesse eines effizienten und stadtverträglichen Wirtschaftsverkehrs bedarf es einer strategischen Flächenvorhaltung für Bahn- und bahnaffine Nutzungen, der weiteren Stärkung des Güterverkehrsubzentrums Westhafen sowie des stadt- und umweltverträglichen weiteren Ausbaus der Untere-Havel- und der Spree-Oder-Wasserstraße. Der Senat wird die Entwicklung moderner Citylogistikkonzepte anstoßen und ein Konzept zum Lkw-Durchgangsverkehr entwickeln.
Der Senat wird auf eine zügige Verbesserung der Schienenwege in die zentraleuropäischen großen Nachbarstädte, nach Skandinavien und zur Insel Usedom hinarbeiten.
Der Senat tritt dafür ein, dass am Bahnhof Zoo wieder Fernverkehrszüge halten.
Die Innenstadt wird zugunsten des Umweltverbundes weiter vom individuellen Kraftfahrzeugverkehr, besonders vom Durchgangsverkehr, und den von ihm ausgehenden Beeinträchtigungen entlastet.
Der ÖPNV ist ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge und Standortfaktor. Wesentliche Ziele für den ÖPNV sind größere Zuverlässigkeit, mehr Pünktlichkeit und höhere Geschwindigkeit sowie insgesamt ein attraktives, barrierefreies und qualitätsvolles Angebot. ÖPNV-Beschleunigung, Verkehrssicherheit und die Förderung des Fuß- und Radverkehrs sind integriert zu betrachten.
Tarifanhebungen im ÖPNV sollen sich am Anstieg der Lebenshaltungskosten orientieren.
Die Straßenbahnverbindung vom Nordbahnhof zum Hauptbahnhof, der Lückenschluss U 5 vom Alexanderplatz zum Hauptbahnhof sowie Planung und Bau der S 21 werden realisiert. Die Ausrüstung von Bahnhöfen mit Aufzugsanlagen wird beschleunigt fortgesetzt.
Der Senat will die S-Bahn langfristig auf eine solide Vertragsbasis stellen. Oberstes Ziel ist die Gewährleistung eines hochwertigen, sicheren und störungsfreien S-Bahn-Betriebs. Dazu ist es erforderlich, dass möglichst schnell die Bestellung neuer, zusätzlicher Fahrzeuge ausgelöst wird. Der Senat wird dem Land Berlin im Ausschreibungsverfahren eine Kaufoption auf den Fuhrpark sichern. Bei der Entscheidung über den Betrieb für die Zeit ab 2017 sind die Rechtssicherheit des Verfahrens, die Interessen von Fahrgästen und Be-schäftigten, die Kosten für Berlin und die Rechte Berlins gegenüber dem Betreiber ausgewogen zu berücksichtigen.
Der Senat will die Rahmenbedingungen für das Berliner Taxigewerbe verbessern und strebt deshalb ein koordiniertes Vorgehen gegen Schwarzarbeit nach dem Hamburger Modell sowie einen einheitlichen Tarif für die Anbindung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg an.
Das Radrouten- bzw. Radwegenetz wird ausgebaut. Neue verkehrsregelnde Maßnahmen für mehr Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr sind zu erproben. Im öffentlichen Raum, vor allem an Stationen und Bahnhöfen des ÖPNV, werden zusätzliche Abstellangebote für Fahrräder geschaffen.
Im Bereich des Fußgängerverkehrs haben Barrierefreiheit und Sicherheit, insbesondere die Sicherung von Schulwegen und die Durchsetzung von Tempolimits vor Schulen und Kitas, die höchste Priorität.
Berlin hat sich in den vergangenen Jahren mit ambitionierten Zielen und Maßnahmen zum Vorreiter in Sachen Klimaschutzpolitik entwickelt. Diesen Weg will der Senat fortsetzen, indem er die CO2-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 reduziert und für die Folgejahre weitere Ziele festlegt. Bis zum Jahr 2050 soll Berlin klimaneutral sein. Der Senat wird ein verbindliches Aktionsprogramm für eine zukunftsfähige Klimapolitik auf-legen und für alle relevanten Bereiche konkrete Klimaschutzziele benennen.
Besonderes Augenmerk legt der Senat dabei auf die energieeffiziente Gebäudesanierung, wobei der öffentlichen Hand eine Vorbildfunktion zukommt. Er wird einen Masterplan CO2-neutrale Verwaltung erarbeiten. Einbezogen wird auch der Gebäudebestand der Eigenbetriebe des Landes Berlin und der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. In jedem Falle müssen alle erforderlichen Maßnahmen sozialverträglich und möglichst mietenneutral umgesetzt werden.
Um die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner weiter zu verbessern, wird der Senat einen neuen Luftreinhalteplan verabschieden, Maßnahmen gegen die Emissionen von Baumaschinen und Fahrgastschiffen einleiten und den Lärmminderungsplan überarbeiten. Den weiteren Ausbau von Energiesparpartnerschaften wird der Senat ebenso vorantreiben wie neue Klimaschutzvereinbarungen mit Berliner Unternehmen und die Erfassung aller für Solaranlagen geeigneten Dachflächen.
Für die vom Land genutzten Gebäude wird der Senat auch weiterhin keinen Atomstrom beziehen, sondern Stromlieferungsverträge abschließen, die grundsätzlich den Bezug regenerativer Energien vorsehen. Der Senat legt verstärktes Augenmerk auf die Beschaffung umweltfreundlicher Leistungen und Produkte, dies gilt sowohl für das Land Berlin als auch für alle seine Beteiligungen. Die der EU-Kommission bereits notifizierte Verwaltungsvorschrift „Umwelt und Beschaffung“ wird unverzüglich in Kraft gesetzt. Neben der Umstellung des öffentlichen Fuhrparks auf umweltfreundliche Fahrzeuge sollen auch Dienstfahrräder zukünftig gefördert werden. Das sehr erfolgreiche Umweltentlastungsprogramm wird mit einem vergleichbaren Nachfolgeprogramm ab 2014 fortgesetzt.
Die Grundwasserstände im Stadtgebiet sind aufgrund des rückläufigen Trinkwasserbedarfs der letzten Jahre teilweise stark angestiegen, es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen der Anwohner in den betroffenen Gebieten. Gleichzeitig ist das Abwasserklärsystem bei Starkregenereignissen, die in den letzten Jahren klimabedingt zugenommen haben, immer wieder überfordert. Diese Probleme will der Senat zusammen mit betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern und den Wasserbetrieben lösen. Bei Bauvorhaben soll neben einer Minimierung des Versiegelungsgrades verstärkt auf Versickerungsmöglichkeiten und die Nutzung von Regenwasser hingewirkt werden.
Im Bereich der Abfallwirtschaft wird der Senat die im Abfallwirtschaftskonzept verankerten Ziele und Maßnahmen zügig umsetzen, das Energiepotenzial biologischer Abfälle verstärkt nutzen und zur Einsparung von Ressourcen eine einheitliche Wertstofftonne flächendeckend einführen.
Ein wichtiges Ziel der Senatspolitik ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt als einer wesentlichen Voraussetzung für das Funktionieren von Ökosystemen. Vor dem Hintergrund der großen Bevölkerungsdichte ist das Funktionieren dieser Ökosysteme für das Wohlergehen der Menschen essenziell. Aus diesem Grunde will der Senat eine „Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt“ vorlegen und durch ein konkretes Umsetzungskonzept ergänzen. Er wird das Berliner Naturschutzgesetz in Anpassung an das geltende Bundesnaturschutzgesetz neu fassen und auf die spezifischen Anforderungen der Stadt ausrichten. Mit Hilfe von unterschiedlichen Angeboten, wie zum Beispiel dem „Langen Tag der Stadtnatur“, will der Senat den Bürgerinnen und Bürgern die Bedeutung der biologischen Vielfalt nahebringen.
Die im Berliner Umland gelegenen landeseigenen Wald- und Landwirtschaftsflächen haben einen hohen Stellenwert als Naherholungsgebiete für die Berliner Bevölkerung. Die Waldflächen werden in der Verantwortung der Berliner Forsten entsprechend diesem Zweck entwickelt und gepflegt. Den Landwirtschafts- und Freiflächen kommt darüber hinaus vor dem Hintergrund von Klimawandel und Ressourcenknappheit auch eine Schlüsselposition als Raum für die Bereitstellung regenerativer Energien zu. Die für diesen Zweck geeigneten Umlandflächen sollen, soweit noch nicht im Bestand der Berliner Stadtgüter, dorthin überführt und weiterqualifiziert werden. Veräußerungen durch die Berliner Stadtgüter oder den Liegenschaftsfonds kommen insbesondere zum Schutz von Freiflächen nur im Ausnahmefall in Betracht; langfristige Verpachtungen - ggf. auch im Rahmen von Erbbauverträgen - sind der Veräußerung grundsätzlich vorzuziehen.
Der Senat nimmt das Bedürfnis der Berlinerinnen und Berliner nach Sicherheit im öffentlichen Raum ernst. Berlin als weltoffene Metropole hat keinen Platz für jede Art von Extremismus und Intoleranz gegenüber anderen Lebens- und Denkentwürfen.
Das in den letzten Jahren entstandene Netz von Präventionsansätzen in Polizei, Justiz, Bezirksämtern, Schulen, Vereinen und Nachbarschaftsinitiativen wird konsequent ausgebaut.
Mit einer angemessenen und modernen Polizeiausstattung wird sichergestellt, dass die Berliner Polizei als moderne Großstadtpolizei effektiv, bürgernah, vorbeugend, aber auch strafverfolgend erfolgreich sein kann. Die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte ist durch ein Landeslagebild zu erfassen. Die Zahl der Vollzugsbeamten wird um 250 auf 16.410 erhöht. Staatlichen Uniformträgern ist die kostenlose Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen. Polizistinnen und Polizisten müssen auf den Straßen und Plätzen Berlins – auch als Fußstreifen in festgelegten Kontaktbereichen – in Zukunft deutlich sichtbarer werden. Das Tragen von Namensschildern – mit der Möglichkeit, rotierende Ziffern zu tragen – ist ein Beitrag, der die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten bürgernäher machen kann. Die interkulturelle Schulung der Polizei ist wesentlicher Bestandteil des Aus- und Fortbildungsprogramms.
Die erfolgreiche differenzierte Einsatzstrategie der ausgestreckten Hand gegen die Gewaltrituale am 30. April/1. Mai wird beibehalten. Um potenzielle Gewalttäter besser von Versammlungen abhalten zu können, wird der unter Richtervorbehalt stehende Unterbindungsgewahrsam auf bis zu vier Tage ausgeweitet.
Die Speicherfristen im Berliner Öffentlichen Personennahverkehr sollen einheitlich von 24 auf 48 Stunden verlängert werden. Das bestehende Alkoholverbot in Beförderungsmitteln der BVG ist durchzusetzen.
Für Videoaufnahmen in Form von Übersichtsaufnahmen bei Versammlungen wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Eine flächendeckende Videoüberwachung von Straßen und Plätzen wird abgelehnt. Berlin wird keine landesgesetzliche Befugnis für Onlinedurchsuchungen schaffen.
Auslandseinsätze der Berliner Polizei, aber auch der Einsatz der Polizei anderer EU-Länder in Berlin, sollen auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden.
Ein rechtssicheres NPD-Verbot wird weiterverfolgt.
Aufbauend auf der vor zwei Jahren vom Verfassungsschutz des Landes Berlin durchgeführten Konferenz über linksextremistische Gewalt werden von Wissenschaftlern begleitete Foren veranstaltet, um die Ursachen linksextremistischer Gewalt besser erkennen und Bekämpfungsstrategien sowie ggf. ein Programm gegen Linksextremismus entwickeln zu können.
Gruppierungen, die nach ihrer Satzung verfassungsfeindliche Ziele verfolgen oder sich verfassungsfeindlich betätigen, können keine staatliche Förderung erhalten.
Die Vermischung von Befugnissen der Polizei und des Verfassungsschutzes wird abgelehnt. Die Mitwirkung des Verfassungsschutzes bei von den Veranstaltern verlangten Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Rahmen von Großveranstaltungen wird gesetzlich geregelt.
Die Arbeit der Härtefallkommission wird fortgesetzt, die Aufnahme eines Bezirksvertreters in die Kommission wird geprüft. Ausländerinnen und Ausländer mit Kettenduldungen, die nicht abgeschoben werden können, die nicht vorbestraft sind, die die deutsche Sprache hinreichend beherrschen und bei denen gewährleistet ist, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, sollen einen gesicherten Aufenthaltsstatus erhalten.
Im Bereich der Abschiebungen wird sich Berlin gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass Drittstaaten verpflichtet werden, ihre Verantwortung gegenüber ihren Staatsangehörigen oder aus ihren Staaten stammenden Personen zu übernehmen.
Für die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus wird ein an der bayerischen Praxis (Münchener Modell) orientiertes Beratungsangebot geprüft. Ein anonymer Krankenschein wird abgelehnt. Projekte, die in Berlin Migranten ohne Krankenversicherung kostenlos behandeln, werden vom Senat auch weiterhin unterstützt.
Die neue gesetzliche Zuständigkeitsregelung und die Verwaltungspraxis bei der Verhinderung von Scheinvaterschaften in Berlin werden evaluiert.
Auf Bundesebene soll darauf hingewirkt werden, dass Deutschland sich an einem EU-weiten Programm zum Resettlement von durch die UN anerkannten Flüchtlingen beteiligt. Berlin wird auch künftig Initiativen zugunsten besonders gefährdeter Flüchtlingsgruppen wie Christen aus dem Irak und koptischer Christen sowie Verfolgter aus der iranischen Demokratiebewegung aktiv unterstützen.
Der Senat wird die Ordnungsämter weiter stärken. Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs sollen die Außendienstkräfte verstärkt auch die Einhaltung anderer Normen überwachen, z.B. die Einhaltung des Straßenreinigungsgesetzes. Die Zusammenarbeit zwischen den Ordnungsämtern und Bürgerinitiativen wird ausgebaut.
Die Eintreffzeiten der Feuerwehr sollen – gegebenenfalls unter Einbeziehung der Hilfsorganisationen – verbessert werden. Durch Novellierung des Feuerwehrgesetzes sollen die Zugangsvoraussetzungen zur Freiwilligen Feuerwehr durch Modifizierung der Altersgrenzen geändert werden. Die Freiwillige Feuerwehr soll auch für Menschen mit Migrationshintergrund attraktiver werden.
Feuerwehr und Hilfsorganisationen sollen für den Katastrophenschutz mit zusätzlichen Fahrzeugen ausgestattet werden.
Die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen Berlins haben Anspruch auf eine effizient arbeitende und bürgernahe Verwaltung. Moderne, transparente und technologisch zeitgemäße Verwaltungsstrukturen und –prozesse sind ein wichtiger Standortfaktor für Berlin. Der Senat wird die Modernisierungsvorhaben bis Mitte 2012 in einem Regierungsprogramm „ServiceStadt Berlin 2016“ bündeln.
Die bisherigen Zugangswege zur Verwaltung – Post, Telefon, E-Mail, persönliche Vorsprache - bleiben erhalten und werden aufgabenspezifisch weiter ausgebaut (Bürgertelefon 115, Serviceangebote der Bürgerämter). Der Kundenservice für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft in den Anlaufstellen der Berliner Verwaltung wird bis 2016 über alle Zugangswege (postalisch, schriftlich, persönlich, online) mit festgelegten einheitlichen Qualitäts- und Servicestandards harmonisiert .Die Servicequalität der Behörden und Ämter wird durch die Ausweitung des internetgestützten elektronischen Terminvereinbarungssystems, das auch über das Bürgertelefon angeboten wird, erheblich verbessert. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen werden künftig verstärkt Anträge und Dienstleistungen über das Internet stellen bzw. abrufen können, z.B. im Meldewesen. Die Transparenz von Verwaltungsprozessen wird mit Hilfe einer „track & tracing“-Lösung verbessert, die den Stand der Bearbeitung im Internet in geeigneter Form darstellt.
Zur Vereinheitlichung der unterschiedlichen IT-Systeme und IT-Lösungen im Land Berlin wird bis zum Haushalt 2014/15 ein Gesamtkonzept für die Planung, Finanzierung, Einführung und Nutzung von IT-Systemen und Lösungen entwickelt, das auch die Rolle des zentralen Dienstleisters ITDZ im Wettbewerb beschreibt. Mit einem landeweiten E-Government-Gesetz und der Änderung des Zuständigkeitskataloges im AZG wird sichergestellt, dass die gesamtstädtische IT-Steuerung auf Senatsebene erfolgt und einheitliche Vorgaben für die elektronische Verfahrens-Abwicklung im Land Berlin bestehen. Die dezentrale Serverstruktur ist unwirtschaftlich und nicht zukunftsfähig und wird entsprechend der Vorgaben des Rechnungshofs harmonisiert. Es wird ein standardisierter IT-Arbeitsplatz entwickelt und vom ITDZ im Wettbewerb angeboten.
Es wird geprüft, ob insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung weitere SSC-Potenziale der Berliner Verwaltung zu erschließen sind. In den Bereichen Personal, Finanzen (Buchhaltung), Fuhrpark, Facility Management, Beschaffung, IT-Services und interne Postdienste wird die Möglichkeit geprüft, Ressortgrenzen überschreitende Bündelungen vorzunehmen. Die jeweiligen Entscheidungsaufgaben bleiben im Ressort, die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bezirken und Hauptverwaltung bleibt erhalten.
Moderne Gesetzgebung und der Abbau unnötiger Bürokratie sind Schlüsselfaktoren der Staats- und Verwaltungsmodernisierung. Vor dem Hintergrund der auch künftig begrenzten öffentlichen Ressourcen ist es notwendig, die Effizienz und Effektivität staatlichen Handelns zu erhöhen. Diese Grundsätze müssen in erster Linie in eine verbesserte Qualität von Gesetzgebung einmünden. Die beim Regierenden Bürgermeister angesiedelte Normprüfungsstelle bleibt deshalb erhalten, wird aber weiterentwickelt und evaluiert. Neben der Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit von Regelungsentwürfen soll sie die Fachressorts beraten, wie das politisch und fachlich Gewollte rechtlich einwandfrei umgesetzt werden kann.
Die Gesetzesfolgenabschätzung ist im Vorfeld dezentral in der jeweiligen Senatsverwaltung zu leisten und bezieht die Abschätzung des für Wirtschaftsunternehmen entstehenden Verwaltungsaufwands ein (Bürokratie-TÜV). Die Normprüfungsstelle leistet die ressortübergreifende Steuerung und das Controlling dieser Maßnahmen.
Öffentliche Daten, insbesondere Grunddaten, sollen so weit wie möglich transparent gemacht werden. Es werden Schnittstellen zur Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Über den Bundesrat wird eine Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes angestrebt. Unternehmen sollen beim Umgang mit Daten klaren Regelungen unterliegen, die die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger respektieren. Zum Schutz der Informationellen Selbstbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer setzt sich Berlin für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ein. Videoüberwachung und Rasterfahndungen in Unternehmen zur verdachtsunabhängigen Kontrolle von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind unzulässig.
Berlin muss über eine leistungsfähige und den zu bewältigenden Aufgaben gewachsene Verwaltung verfügen. Die Erhaltung der angemessenen Arbeitsfähigkeit der Berliner Verwaltung setzt sowohl entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und zur Personalentwicklung als auch – angesichts des demografischen Wandels – die Einstellung zahlreicher Nachwuchskräfte voraus. Ebenso ist eine systematische landesweite Führungskräfte- und Führungskräftenachwuchsentwicklung erforderlich.
Das Land Berlin als Arbeitgeber will attraktiver werden, um ausreichend Nachwuchskräfte zu gewinnen. Als eine der Antworten auf die demographische Entwicklung und die Konkurrenzsituation Berlins zum Bund und zum Nachbarland Brandenburg werden die Beschränkung von Zeitarbeitsverträgen, die Weiterführung und -entwicklung von Fördermaßnahmen, um den Zugang zu öffentlichen Ämtern von Menschen mit Migrationshintergrund zu unterstützen, und die Entwicklung neuer Arbeitszeitmodelle vorgesehen.
Im Bereich der Beamtenbesoldung wird eine Perspektive zur Reduzierung des Besoldungsabstandes zu anderen Bundesländern geschaffen und das Anreiz- und Entlohnungssystems für einzelne besonders gesuchte Berufsgruppen überprüft. 2012 und 2013 wird jeweils zum 1. August die Beamtenbesoldung um 2 % erhöht.
Die Arbeit der Bezirke ist zentral für die Außenwirkung der Berliner Verwaltung gegenüber Bürgern und Bürgerinnen wie auch gegenüber der Wirtschaft. Der Senat unterstützt die Bezirke bei ihrer Aufgabenerfüllung, ohne ihre Eigenverantwortung zu beeinträchtigen.
Die Personalausstattung der Bezirke weicht noch immer stark voneinander ab. Der Senat wird daher gemeinsam mit den Bezirken einen Personalausstattungsvergleich auf der Basis von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) pro Einwohner/-in, bereinigt um erfolgte Ausgliederungen und regionalisierte Aufgabenwahrnehmungen und mit pauschalen Wertausgleichsfaktoren durchführen.
Im Bereich Bezirke eingeführte Angebote von Berlin Partner werden weiter profiliert. Ziel ist es, die Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Verwaltung unternehmensfreundlich zu gestalten.
Der Senat ist sich bewusst, dass der Sport Menschen zusammenbringt, ihre Gesundheit fördert und sie in die Gemeinschaft integriert. Er ist wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Miteinanders. Die Förderung des Sports wird deshalb in der bisherigen Größenordnung aufrechterhalten.
Der Senat strebt an, den Berliner Sport durch Zuwendungsverträge in Form eines Solidarpakts Sport langfristig abzusichern. Am Sportförderungsgesetz und den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften wird uneingeschränkt festgehalten, die Sanierung der Hallenbäder wird insbesondere unter energetischen Gesichtspunkten fortgeführt. Ziel des Senats ist es, alle Hallen- und Sommerbäder zu erhalten. Er erachtet die Finanzierung des Vereinsinvestitionsprogramms als solide und zukunftsweisende Grundlage für die Sicherstellung der Sportvereinsarbeit und wird die Schulen und Vereine bei der Entwicklung neuer Kooperationsformen unterstützen. Für eine Übungsleiter/innentätigkeit sollen mehr Migrantinnen und Migranten gewonnen werden. Berlin wird sich weiterhin als Sportmetropole für internationale und nationale Sportveranstaltungen bewerben. Der Olympiapark und das Sportforum Hohenschönhausen sind weiter auszubauen und zu sanieren. Der Senat will die sportliche Betätigung von Menschen mit Behinderung fördern; auch im Rahmen der Baumaßnahmen des fortzuführenden Schul- und Sportstättensanierungsprogramms wird er die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung künftig stärker beachten.
Berlin ist Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Repräsentation des Gesamtstaates wird der Senat gemeinsam mit dem Bund umsetzen.
Bemühungen um eine vollständige Verlagerung des Regierungssitzes nach Berlin werden von Berlin unterstützt.
Zur Erreichung der im folgenden näher bezeichneten Ziele ist eine Änderung von Bundesgesetzen erforderlich; das soll u.a. durch Initiativen Berlins im Bundesrat oder durch die Unterstützung entsprechender Anträge im BR Verfahren erfolgen:
Der Senat setzt sich für gute Arbeit ein, die durch die Sicherung des Arbeitsplatzes, ein faires verlässliches und existenzsicherndes Einkommen und soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit und im Alter gekennzeichnet ist. Daher sollen Änderungen in bestehenden Bundesgesetzen zu Mindestarbeitsbedingungen angestrebt werden. Dazu gehören Regelungen zur Eindämmung prekärer Beschäftigung, zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping sowie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Insbesondere soll durch eine verstärkte Durchsetzung des Equal-Pay-Gebotes die Situation der in Leiharbeit Beschäftigten verbessert werden.
Der Senat setzt sich für Prävention und Gesundheitsförderung als tragende Säulen einer modernen Gesundheitspolitik ein. Zusätzlich zu einer Reihe Aktivitäten in Berlin wird sich der Senat im Bundesrat für die Verabschiedung einer umfassenden nationalen Präventionsstrategie einsetzen.
Die Kooperation mit Brandenburg ist mit dem Ziel einer Stärkung der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg weiterzuentwickeln und auszubauen. Soweit dies zur Wahrnehmung regionaler Interessen und Projekte geboten ist, sucht der Senat darüber hinaus die Zusammenarbeit mit anderen Ländern im nord- und ostdeutschen Raum. Mit Hamburg verbinden Berlin zudem gemeinsame Interessen der Metropolregionen und vergleichbare Problemlagen, für die im gegenseitigen Austausch Lösungen diskutiert werden.
Das im Herzen Europas liegende Berlin hat in besonderem Maße Interesse an einem erfolgreichen europäischen Integrationsprozess. Die Europa 2020 Strategie der EU ist dabei Richtschnur und wird vom Senat in Berlin zum Beispiel im Rahmen der Strukturfondsförderung umgesetzt.
Europakompetenzen in den Senatsverwaltungen weiter ausbauen
Europapolitik als Querschnittsthema erfordert eine aktive und umfassende Befassung und Erörterung in den Senatsverwaltungen. Voraussetzung hierfür ist eine hohe Europakompetenz bei den Führungskräften und auf Ebene der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die vollständige Umsetzung der im Senatsbeschluss zur weiteren Stärkung der Europakompetenzen definierten Maßnahmen ist deshalb eine zentrale europapolitische Aufgabe in der Legislaturperiode 2011-2016.
Förderung aus den EU-Strukturfonds mit ausreichend Gestaltungsspielraum sichern - Städtische Dimension in Europa weiter stärken
Die städtische Dimension wird insbesondere in der neuen Förderperiode der EU-Kohäsionspolitik eine wichtige Rolle spielen. Der Senat wird sich auf europäischer und nationaler Ebene weiter dafür einsetzen, in der Förderperiode 2014-2020 eine Unterstützung Berlins aus den EU-Strukturfonds in substanzieller Höhe sicherzustellen.
Nachbarschaft mit Polen vertiefen
Der Senat betrachtet den weiteren Ausbau und die Vertiefung der Beziehungen zum Nach-barland Polen als wichtige europapolitische Priorität. Über die Städtepartnerschaft mit Warschau hinaus bildet der weitere Ausbau der Aktivitäten der ostdeutschen Länder mit den westpolnischen Wojewodschaften unter dem Dach der Oderpartnerschaft einen zentralen Eckpfeiler der Beziehungen Berlins zu Polen. Der Ausbau der Oderpartnerschaft ist eine Querschnittsaufgabe, in die möglichst viele Senatsverwaltungen einbezogen werden.
Europäische Energie- und Klimaschutzpolitik unterstützen
Die energie- und klimaschutzpolitischen Aktivitäten der EU sind für Berlin von hoher Bedeutung und werden durch den Senat unterstützt. Der Senat wird außerdem eine Initiative für eine Revision des EURATOM-Vertrags zur Stärkung der erneuerbaren Energien auf den Weg bringen.
Forschung und Entwicklung stärken
Für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Berlin ist das Forschungsrahmenprogramm der EU von großer Bedeutung. Die laufende Diskussion über die Ausgestaltung des neuen Programms „Horizon 2020“ (2014-2020) wird vom Senat aktiv begleitet, um die Berliner Interessen einfließen zu lassen.
Kohärentes Auftreten von Politik und Wirtschaft in Brüssel
Das Büro des Landes Berlin und die Repräsentanz der Berliner Wirtschaft vertreten in en-ger Abstimmung die Interessen des Landes Berlin und der Berliner Wirtschaft gegenüber den in Brüssel ansässigen EU-Einrichtungen und europäischen Partnern.
In der globalisierten Welt ist die internationale Vernetzung von Metropolen zunehmend von Bedeutung. Mit der Internationalisierung der Berliner Politik betreibt der Senat auch Imagewerbung für Berlin. Wesentliche strategische Ziele sind die Förderung des Tourismus und die Erschließung neuer Märkte. Wesentliche Bausteine der internationalen Kooperation sind die von der Senatskanzlei koordinierten 17 formellen Städtepartnerschaften Berlins, die Mitarbeit in internationalen Städtenetzwerken und die gezielte projektbezogene Zu-sammenarbeit mit weiteren Städten, dort wo sie für das Land Berlin sinnvoll ist. Berlin kooperiert dabei mit einer Vielzahl von städtischen und nicht-städtischen Institutionen, die international arbeiten.
Wichtige Voraussetzung für einen sozialen Rechtsstaat und wesentlicher Standortfaktor für die Wirtschaft ist ein zügig und mit hoher Qualität entscheidendes Rechtswesen.
Zur Gewährleistung einer starken, effizienten und für die Rechtssuchenden erreichbaren Justiz wird die ausreichende Ausstattung der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden mit Personal und die gezielten Fortbildung des Personals sichergestellt. Das Landesrichtergesetz wird im Jahr 2013 ergebnisoffen evaluiert.
Es bleibt bei der bisherigen Linie des Landes Berlin hinsichtlich der Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen nach § 81a StPO.
Die vermittelnde (mediative) Verhandlungsführung als eine richterliche Kern-Kompetenz sowie die richterliche Eigenwahrnehmung (Intervision, Supervision) wird weiter gefördert. Über die Fortsetzung und gegebenenfalls Umgestaltung (aufgrund der dann geltenden Gesetzeslage - Bundes-Mediationsgesetz) des Berliner Mediationsprojekts wird nach Abschluss der derzeit durchgeführten Evaluation entschieden.
Zeitgemäße juristische Ausbildung
Die Form der Ausbildung zu den klassischen juristischen Berufen hat sich bewährt. Bachelor- und Master-Strukturen werden für die juristische Ausbildung abgelehnt.
Effiziente Justiz durch den Einsatz moderner Informationstechnik
Der Einsatz von Open-Source-Software wird geprüft. Im Bereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird ein IT-gestütztes Justizaktenmanagement (JAM) weiterentwickelt und die elektronische Akte eingeführt.
Zur Bekämpfung der Jugendkriminalität werden das Schwellen- und Intensivtäterkonzept sowie das beschleunigte Jugendstrafverfahren (Neuköllner Modell) fortgesetzt. Für Kinder, die sich delinquent verhalten, werden Plätze für eine verbindliche Unterbringung bereitgestellt. Die Kapazität im Jugendarrest wird durch eine modernisierende Erweiterung der Jugendarrestanstalt Berlin von derzeit 33 Plätzen auf 60 Plätze erweitert. Die Verfolgung von Wirtschafts- und Internetkriminalität wird intensiviert.
Der Strafvollzug wird sachlich und personell so ausgestattet, dass er die erfolgreiche Resozialisierung eines möglichst hohen Teils der Strafgefangenen gewährleisten kann. Der Strafvollzug in Berlin wird durch ein Landesstrafvollzugsgesetz auf der Grundlage des länderübergreifend erarbeiteten Musterentwurfs geregelt.
Das Projekt „Handy-Blocker“ wird durchgeführt.
Ein wesentlicher Baustein des modernen und humanen Strafvollzugs ist die Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt Heidering mit 648 Haftplätzen für den geschlossen Männervollzug zu Ende 2012.
Die Verlegung des Drogenfachbereichs der Jugendstrafanstalt Berlin vom Friedrich-Olbricht-Damm nach Lichtenrade wird unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft. In diesem Zusammenhang wird der Senat auch untersuchen, ob Räume des Untersuchungshaftbereichs in Lichtenrade für eine Erweiterung der Jugendarrestanstalt genutzt werden können.
Zur Vermeidung von Rückfällen werden Straffvollzug, staatliche Stellen und freie Träger im Wege eines Übergangsmanagements zusammenarbeiten.
Sicherungsverwahrung neu regeln
Die Voraussetzungen für eine der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 entsprechende Sicherungsverwahrung werden geschaffen.
Der Senat wird die verbraucherpolitische Strategie des Landes Berlin weiterentwickeln: Ziel ist der Schutz und die Aktivierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Stärkung der Eigenverantwortung, die Berücksichtigung des Klimaschutzes, der Ressourcenschonung sowie die Fokussierung auf sozial benachteiligte Zielgruppen.
Im Bereich der Lebensmittelkontrollen setzt der Senat auf verbesserte Transparenz. Die Verbraucherin/der Verbraucher werden zeitnah über die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen informiert. Dazu wird auf einfache und nachvollziehbare Weise auf den aktuellen Hygienezustand eines Betriebs hingewiesen. Erstkontrollen werden zeitnah flächendeckend durchgeführt.
Auf Bundesebene wird sich der Senat für eine konsequente Verbraucherpolitik einsetzen. Er wird Bundesratsinitiativen ergreifen, um die Verbraucher vor Wucherzinsen, betrügerischen Finanzprodukten und unlauteren Telefonverträgen zu schützen. Auch die Preistransparenz bei Gebühren und Abgaben wird durch den Senat gestärkt. Außerdem soll eine Bundesratsinitiative geprüft werden, die darauf zielt, dass gegen Kartelle verhängte Geldbußen vorwiegend zur Förderung des Verbraucherschutzes verwendet werden.
Der Senat wird mit seiner Gesundheitspolitik die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass sich die gesundheitliche Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner weiter verbessert.
Dazu wird im Bereich der Gesundheitsförderung ein „Aktionsprogramm Gesundheit“ aufgelegt, das bestehende Integrierte Gesundheitsprogramm (IGP) wird fortentwickelt und mit dem „Aktionsprogramm Gesundheit“ verschränkt. Der Senat wird einen „Stadtplan der Gesundheitsförderung“ erstellen, der die verschiedenen Aktivitäten erfasst sowie fachliche „best-practice-Beispiele“ identifiziert, und die „Initiative Gesundheit und Arbeit“ intensivieren.
Der Berliner Senat wird sich über den Bundesrat für die Verabschiedung einer umfassenden nationalen Präventionsstrategie einsetzen.
Die weitere Umsetzung des Rahmen- und Entwicklungskonzepts zur Prävention von HIV/Aids, Hepatiden und sexuell übertragbaren Infektionen wird vom Senat sichergestellt.
Zur Sicherung einer wohnortnahen ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung wird der Senat die Möglichkeiten des Versorgungsgesetzes aktiv nutzen. Dabei wird in dieser Legislaturperiode insbesondere die geriatrische Versorgung weiter ausgebaut. Der Senat wird sich bei den Krankenkassen sowie der für die Sicherstellung zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung dafür einsetzen, dass die zahnärztliche Versorgung schwerst mehrfach behinderter Menschen innerhalb und außerhalb von Heimen verbessert wird.
Zur Sicherung eines schnelleren Zugangs zu professionellen Hilfen für Opfer von Gewalt wird die Einrichtung von Opferambulanzen unterstützt.
Wir werden ein sektorübergreifendes Gremium einrichten, das die Entwicklung sektorübergreifender Versorgungskonzepte durch alle beteiligten Partner begleiten wird und einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der bestehenden Probleme an den Schnittstellen zwischen den verschiedenen Versorgungssektoren legen wird.
Das Berliner Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG) wird novelliert. Die Kompetenzen der Patientenbeauftragten des Landes Berlin werden gestärkt und um das Themenfeld Pflege erweitert.
Der öffentliche Gesundheitsdienst ist insbesondere für die Gesundheitsförderung und –hilfe von Kindern und Jugendlichen, für Infektions- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung sowie im sozialpsychiatrischen Versorgungssystem unverzichtbar.
Der Senat wird die Vorgaben für das Mustergesundheitsamt umsetzen und dabei die Auswirkungen zusätzlicher Aufgaben berücksichtigen.
Der Senat hält an der Trägervielfalt im Krankenhausbereich fest; er wird nach Wegen suchen, den Krankenhausbereich besser auszustatten und eine adäquate jährliche Investitionsfinanzierung sicher zu stellen. Der Senat bekennt sich zu seiner Eigentümerverantwortung für die Charité und für Vivantes. Beide Einrichtungen müssen weitere Kooperationsmöglichkeiten erschließen und ein zukunftsweisendes Konzept für effiziente Kooperationen sowie für ein gemeinsames strategisches Management erarbeiten. Eine Umstellung der Krankenhausinvestitionen auf Investitionspauschalen wird nach Auswertung der Erfahrungen anderer Länder geprüft.
Bei der Suchtbekämpfung setzt der Senat auf erprobte Präventions- und Therapiemaßnahmen wie z.B. die Drogenkonsumräume, die evaluiert und weiterentwickelt werden. Die Kontrolle der Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes und die hiermit in Verbindung stehende Aufklärungsarbeit werden intensiviert. Der Senat wird den Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche stärker in den Mittelpunkt der Prävention und Hilfen rücken. Mittels Diamorphinambulanzen soll die gesundheitliche und soziale Lage von Schwerstabhängigen verbessert werden. Drug Checking als Hilfe für suchtgefährdete Konsumenten illegaler Drogen soll in das Berliner Konzept zur Prävention im Feld der Suchthilfe einfließen.
Der Tierschutz ist für den Berliner Senat von hoher Bedeutung. Er wird prüfen, inwieweit die Tiersammelstelle unterstützt werden kann. Für die art- und tierschutzgerechte Haltung von Zirkustieren wird der Senat eine bundeseinheitliche Regelung einfordern. Das Berliner Hundegesetz wird evaluiert und weiterentwickelt.
Leitbild des Senats ist eine vorsorgende Sozialpolitik, die allen Berlinerinnen und Berlinern soziale Sicherheit, umfassende Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Selbstbestimmung ermöglicht.
Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass die Sozialleistungen effizienter gestaltet werden und ihre Steuerung optimiert wird. Zu diesem Zweck wird der Senat Prozesse intensivieren, die die Effizienz und Transparenz von Sozialleistungen erhöhen, das Qualitätsmanagement verbessern und eine Wirkungskontrolle ermöglichen. Eine Facharbeitsgruppe wird die Effektivität und Nachvollziehbarkeit des neuen Rahmenfördervertrags mit der Liga und der drei einzelnen Förderprogramme untersuchen. So wird der Senat u.a. dafür sorgen, dass die Zuwendungsempfänger in der Transparenzdatenbank uneingeschränkt über sich Auskunft geben. Landesweite Programme mit vergleichbaren Zielstellungen werden wirksamer aufeinander abgestimmt. Die Kosten der Unterkunft wird der Senat auch dadurch begrenzen, dass die bei den Jobcentern eingereichten Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen ebenso wie Mieterhöhungen qualifiziert geprüft werden. Der Senat wird sich gegenüber den Jobcentern für einen angemessenen Umgang mit Sanktionen einsetzen.
Ein wichtiges Instrument zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe ist der BerlinPass. Der Senat wird für die Ausweitung seiner Angebotspalette werben. Sein besonderes Augenmerk gilt der Kinderarmut; sie muss an ihren Wurzeln bekämpft werden. Auch Seniorinnen und Senioren, die von Altersarmut bedroht sind, will der Senat die Teilnahme am gesellschaftlichem Leben erleichtern und bezahlbaren altersgerechten Wohnraum bereitstellen. Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen werden finanziell gestärkt. Der Senat wird das sozialräumliche Versorgungsangebot, für das die Stadt- und Nachbarschaftszentren ebenso wie das Quartiersmanagement stehen, im Sinne größtmöglicher Wirksamkeit weiterentwickeln. Das differenzierte Berliner Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderung, das bereits bundesweit Maßstäbe setzt, wird im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt. Der Senat wird mit dem rbb Gespräche aufnehmen, um zu erreichen, dass die Gebärdensprache für gehörlose Menschen und Untertitelungen für schwerhörige Menschen in das Programmangebot des Senders aufgenommen werden.
Der Senat strebt eine altersfreundliche Gesellschaft an, die die Lebensleistung der Älteren respektiert, ihre Bedürfnisse berücksichtigt und ihnen Teilhabe ermöglicht. Mit diesem Ziel wird er u.a. die seniorenpolitischen Leitlinien fortschreiben und das Seniorenmitwirkungsgesetz überprüfen. Um eine weitgehend selbständige und selbstbestimmte Lebensführung bis ins hohe Alter zu ermöglichen, wird er ambulante Angebote gegenüber stationären stärken. Konzept, Anzahl und Ausgestaltung der Pflegestützpunkte werden weiterentwickelt. Die vielfältigen Angebote für Pflegebedürftige werden in einer Gesamtschau verglichen und überprüft. Um die Pflegequalität in den Pflegeheimen und Wohngemeinschaften zu verbessern, wird das Wohnteilhabegesetz evaluiert, das Berichtswesen verbessert und die Nutzerbeteiligung umgesetzt. Eine verlässliche Pflegequalität hat auch motivierte, gut ausgebildete und angemessen entlohnte Pflegekräfte zur Bedingung. Der Senat unterstützt das Kompetenzzentrum interkulturelle Öffnung der Altenhilfe und wird sich dafür einsetzen, dass eine gemeinsame Kampagne für Pflegeberufe mit den Leistungserbringern und den Kostenträgern gestartet wird. Das Landeshospiz- und Palliativkonzept wird mit den Schwerpunkten ganzheitliche und interkulturelle Hospizarbeit umgesetzt und weiterentwickelt.
Der Senat wird Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt in engem Kontakt mit den Organisationen und Akteuren der Zivilgesellschaft in Berlin fördern. Bürgerengagement ist eine wichtige Säule der Zivilgesellschaft und der Demokratie.
Durch den Ausbau der zentralen Engagementplattform des Landes Berlin im Internet „bürgeraktiv Berlin“ wird der Senat die Informationen zu diesem Thema inhaltlich verbessern und die Wege zum Ehrenamt durch die Einführung neuer internetgestützter Onlinefunktionen erleichtern.
Der Senat wird insbesondere die Stiftungskultur unterstützen und fördern.
Gerade bei Jugendlichen wird der Senat öffentlich für Ehrenamtliches Engagement werben. Dazu werden wir die Ehrenamtskarte für Kinder und Jugendliche weiterentwickeln, Informationen über das Engagement von Jugendlichen verbessern sowie die bestehenden Freiwilligendienste weiterentwickeln.
Der Senat wird soziales Engagement dadurch erleichtern, dass der Bundesfreiwilligendienst als neue Möglichkeit für die Freiwilligenarbeit bekannter gemacht und dafür geworben wird.
Das oberste Ziel der Finanz- und Haushaltspolitik des Senats ist die Haushaltskonsolidierung. Zur Einhaltung der Schuldenbremse des Grundgesetzes und entsprechend der mit dem Stabilitätsrat abgeschlossenen Sanierungsvereinbarung sowie der Verwaltungsvereinbarung zu den Konsolidierungshilfen werden das strukturelle Defizit und damit die Neuverschuldung in den vereinbarten Schrittfolgen zurückgeführt. Absicht des Senats ist es, bereits im Jahr 2016 einen strukturellen Ausgleich des Haushalts herbeizuführen. Um dieses Ziel zu erreichen, beabsichtigt der Senat, das Wachstum der Ausgaben auf durchschnittlich jährlich 0,3 vom Hundert zu begrenzen. Neue finanzwirksame Ausgaben setzen eine Gegenfinanzierung durch Einsparungen an anderer Stelle oder zusätzliche Einnahmen in gleicher Höhe voraus.
Durch gezielte Zukunftsinvestitionen insbesondere in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Infrastruktur und Zukunftstechnologien wird der Senat die wirtschaftliche Entwicklung fördern und die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten. Mehr wirtschaftliche Dynamik schafft nicht nur mehr Beschäftigung, sondern verbessert auch die Finanzkraft des Landes.
Der Senat wird sich sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene für die Sicherung der erforderlichen Einnahmen einsetzen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung des Landeshaushalts und für die Schließung der Investitionslücke ist eine Steuerpolitik des Bundes, die eine auskömmliche und dauerhaft tragfähige, auch in Krisenzeiten verlässliche Finanzierung der Aufgaben der Länder und Gemeinden gewährleistet. Der Senat wird sich im Bundesrat von dem Ziel leiten lassen, dass die Einnahmebasis nicht geschmälert werden darf, sondern die Erfüllung der verfassungsgemäßen Aufgaben ermöglichen muss.
Der Senat wird die Einnahmen des Landes Berlin durch landespolitische Maßnahmen zur Stärkung der Einnahmekraft erhöhen:
Der Senat wird den Personalbestand der Berliner Verwaltung aufgabengerecht reduzieren; Zielzahl ist 100.000 Vollzeitäquivalente (ohne Eigenbetriebe und Personalüberhang), davon 80.000 bei der Hauptverwaltung/nachgeordneten Einrichtungen und 20.000 bei den Bezirken. Durch Gesetz wird das Zentrale Personalüberhangmanagement (Stellenpool) zum Ende 2012 aufgelöst werden.
Bis zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2014/2015 wird der Senat sein Personalbedarfskonzept fortschreiben.
In die Budgetierung ist die Einnahmeseite verstärkt einzubeziehen. Die Kostenrechnung wird durch Parameter für die Leistungsqualität ergänzt. Zu diesem Zweck werden die bestehenden Zielvereinbarungen zwischen Senatsverwaltungen und Bezirken evaluiert. Ziel ist eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung mit definierten Leistungsstandards, die zu einer der Grundlagen der Finanzmittelzuweisung wird.
Bezirke, die ein Defizit erwirtschaften, können unter Landesaufsicht gestellt werden. Dazu legt die Senatsverwaltung für Finanzen einen Sanierungsplan vor. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 VvB.
Das derzeit in fünf Berliner Bezirken erprobte Ziel- und Wirkungscontrolling der Hilfeplanung (Fallsteuerung im Bereich Hilfen zur Erziehung) wird auf alle 12 Jugendämter erweitert, IT-gestützt bei ISBJ verankert und das Vertragscontrolling wird intensiviert.
Der Senat wird den Erwerb von Anteilen abgeschirmter Immobilienfonds der Berliner Immobilien Holding (BIH) fortsetzen. Ziel ist die vollständige Kontrolle über die Immobilienbestände der Fonds, die wirtschaftlich gesteuert werden sollen. Die gewerblichen Immobilien und Wohnimmobilien außerhalb Berlins sollen veräußert werden.
