Beide deutschen Staaten hatten sich im Einigungsvertrag von 1990 auf Berlin als deutsche Hauptstadt verständigt. Am 20. Juni 1991 beschloss der Deutsche Bundestag die Verlegung von Parlaments- und Regierungssitz nach Berlin. Nachfolgend werden die wichtigsten Dokumente, Beschlüsse und Vereinbarungen – auch zur Koordinierungsfunktion der Senatskanzlei – aufgeführt:
Koordinierungsfunktion
Bestimmung Berlins zur Bundeshauptstadt
Hauptstadtfinanzierung
Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel
Hauptstadtklausel für das Grundgesetz
Koordinierungsfunktion der Senatskanzlei
Bundesregierung und Senat hatten am 25. August 1992 einen Vertrag über die Zusammenarbeit zum Ausbau Berlins als Bundeshauptstadt und zur Erfüllung seiner Funktion als Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung unterzeichnet (Hauptstadt-Kooperationsvertrag). In dessen Artikel 2 ist u.a. geregelt, dass jede Vertragspartei eine Organisationseinheit benennt, die die Aufgaben zur Erfüllung der Hauptstadtfunktionen in ihrem Kompetenzbereich koordiniert. Für die Berliner Seite ist dies die Senatskanzlei.
Auf Seiten des Bundes ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zuständig.