Ehrengrabstätten

Ehrengrab Ernst Reuters

Ehrengrab Ernst Reuters auf dem Waldfriedhof in Berlin-Nikolassee

Ehrengrabstätten sind Ausdruck der Ehrung Verstorbener, die zu Lebzeiten besondere Leistungen erbracht oder sich um die Stadt besonders verdient gemacht haben, durch das Land Berlin. Die Anerkennung als Ehrengrabstätte für Persönlichkeiten mit besonderen Verdiensten erfolgt durch Senatsbeschluss frühestens fünf Jahre nach dem Tod für einen Zeitraum von zunächst 20 Jahren. Der Senat kann anschließend die Fortdauer der Anerkennung als Ehrengrabstätte beschließen. Besondere Regelungen gelten für Ehrenbürger und Personen, die ein Staatsbegräbnis erhalten haben. Das zuständige Bezirksamt übernimmt die Kosten für die Grabpflege, die Instandhaltung der Ehrengrabstätte und des Grabmals sowie für die Verlängerung des Nutzungsrechts, sofern diese Kosten nicht von Angehörigen oder Dritten getragen werden.

Inzwischen gibt es mehr als 680 Ehrengrabstätten auf den Friedhöfen Berlins.