Nach ihrer Konstituierung wählte die Stadtverordnetenversammlung die neue Regierung, den Magistrat, der sich aus zehn besoldeten und 15 unbesoldeten Stadträten zusammensetzte. Von den drei nominierten Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters erhielt Leopold von Gerlach die meisten Stimmen. Von seinem vorübergehenden Amtssitz in Königsberg aus bestätigte König Friedrich Wilhelm III. die Wahl umgehend, schließlich galt von Gerlach als „Mann von anerkannter Rechtlichkeit, ausgebreiteter Geschäftskenntnis und großer Ruhe“. Am 6. Juli 1809 fand die Amtseinführung der neuen Stadtbehörden und die Vereidigung der Stadtregierung statt, wobei alle neuen Mitglieder des Magistrats bereits dem alten angehört hatten. Als Stellvertreter von Gerlachs amtierte sein späterer Nachfolger Johann Gottfried Büsching.
Leopold von Gerlach war am 25. August 1757 in Berlin als Sohn einer prominenten Adelsfamilie geboren worden. Er studierte Rechtswissenschaften und wechselte nach einer ersten Anstellung am Berliner Kammergericht im Jahr 1779 an die Kurmärkische Kammer. 1795 übernahm er als Präsident die Leitung dieser wichtigen regionalen Verwaltungsbehörde in Preußen, in der er wertvolle Erfahrungen für seine spätere Aufgabe in Berlin sammeln konnte. Politisch war von Gerlach ein Konservativer. Den Gesetzesreformen Steins und Hardenbergs ebenso wie ihrer liberalen Gewerbepolitik stand er distanziert gegenüber. Als am 23. Dezember 1809 die königliche Familie aus Königsberg nach Berlin zurückkehrte, war es von Gerlach, der sie in der Hauptstadt begrüßte. In seine Amtszeit als erster Berliner Oberbürgermeister nach Einführung der neuen Städteordnung fiel die Gründung der Friedrich-Wilhelms-Universität (heute Humboldt-Universität) am 15. Oktober 1810. In seinen letzten Lebensjahren konnte er seine Funktion krankheitsbedingt kaum noch ausüben und musste sich von Johann Gottfried Büsching vertreten lassen. Leopold von Gerlach starb am 8. Juni 1813 in Berlin.


