Zuständigkeitsfragen

Eine Frau und ein Mann sitzen sich gegenüber. Zwischen ihnen liegen Datenblätter und ein Taschenrechner.

Strittige Zuständigkeiten werden geklärt (Stand: 02.2021)

Manchmal kommt es vor, dass Aufgaben nicht dort wahrgenommen werden, wo sie am besten erfüllt werden könnten. Mitunter teilen sich sogar mehrere Akteure die gleiche Aufgabe – was zu Doppelarbeiten und unklaren Verantwortlichkeiten führen kann. Davor ist auch die Berliner Verwaltung nicht gefeit. Der Zukunftspakt Verwaltung hat es sich daher zum Ziel gesetzt, strittige Zuständigkeiten zu klären und Verantwortlichkeiten klar zu benennen.

In zahlreichen Fällen hat sich gezeigt, dass im Miteinander der Berliner Verwaltung zwischen Senats- und Bezirksebene Aufgaben nicht dort wahrgenommen werden, wo sie optimal verortet wären. Mitunter werden Kapazitäten auch unnötigerweise dadurch gebunden, dass es keine einheitlichen Vorgaben gibt.

Um hier einen Beitrag zur Optimierung zu leisten, wurden bereits im vergangenen Jahr neun Pilotprozesse mit dem Ziel gestartet, jeweils zu einem gemeinsamen Problemverständnis zwischen zuständiger Senatsverwaltung und den Bezirken, vertreten durch den Rat der Bürgermeister (RdB), zu gelangen und die benannten Zuständigkeitsfragen eindeutig zu klären. Dieses Verfahren hat sich im Sinne einer gemeinsamen „Arbeit auf Augenhöhe“ als sehr erfolgreich erwiesen: So konnte beispielsweise eine Vereinbarung getroffen werden, wonach in Zukunft allein die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die Beleuchtung in städtischen Grünanlagen zuständig sein soll. Hier hatte es in der Vergangenheit immer wieder Unstimmigkeiten gegeben.

Nun soll es eine neue Runde geben. Dazu werden im März weitere von Bezirksseite benannte Problemstellungen in den RdB eingebracht, um nach einem entsprechenden Beschluss anschließend gemeinsam mit den zuständigen Senatsverwaltungen und dem bezirklichen Geschäftsprozessmanagement (GPM-Beratungen) bearbeitet zu werden. Die ausgewählten Prozesse wurden im Vorfeld bereits durch die GPM-Beratungen priorisiert. Das Verfahren bietet den großen Vorteil, strittige Zuständigkeitsfragen in einem strukturierten Prozess mit politischer Legitimation klären zu können. Senatsverwaltung und Bezirke rücken dabei enger zusammen. Mit Ergebnissen ist noch in dieser Legislaturperiode zu rechnen.