Der Bundesrat

Bundesratsgebäude in Berlin

Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist er als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Über den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die diese bestellen und abberufen, Art. 51 Abs. 1 GG.

Besuch im Bundesrat

Nähere Informationen zum Besuch des Bundesrates erhalten sie direkt auf den Seiten des Bundesrates unter Besucherdienst des Bundesrates.

Folgende Angebote stehen zur Verfügung:
  • Informationsveranstaltung mit Führung durch das Bundesratsgebäude
  • Informationsveranstaltung mit Rollenspiel für Schüler- und Jugendgruppen
  • Besuch einer Plenarsitzung