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Koalitionsvereinbarung 2011 - 2016

4. Wissbegieriges Berlin: Stadt für Bildung


Wir wollen die beste Bildung für alle. Berlin braucht alle Talente und wird kein Kind zurücklassen. Der Zugang zu Bildung wird unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter und Einkommen gewährleistet. Die Vielfalt der Stadt zeigt sich auch in der Vielfalt der Schullandschaft und bildet zusammen mit der individuellen Förderung jedes einzelnen Kindes die Grundlage unserer Bildungspolitik.

Im Interesse eines Schulfriedens verändern wir die bestehende Schulstruktur nicht erneut. Berlin verfügt über ein leistungsfähiges zweigliedriges Schulsystem aus Integrierter Sekundarschule und Gymnasium. Reformen brauchen Zeit und Verlässlichkeit. Wir werden daher in der neuen Legislaturperiode am Schulsystem keine weiteren strukturellen Veränderungen vornehmen. Wir wollen die Vielfalt des Berliner Schulsystems erhalten und die Bedürfnisse von Schülern, Eltern und Lehrern, aber auch Verlässlichkeit und Berechenbarkeit zum Maßstab unserer Politik machen.

Die Koalition wird trotz zurückgehender Schülerzahlen die sogenannte demografische Rendite im Schulsystem belassen und damit die Rahmenbedingungen für die Schulen weiter verbessern.

Berlins Wissenschaftslandschaft ist leistungsfähig und hoch attraktiv. Mit vier Universitäten, vier Fachhochschulen, drei Kunsthochschulen, zwei konfessionellen Fachhochschulen, 26 privaten Hochschulen und mehr als 60 international anerkannten Forschungsinstitutionen verfügt die Stadt über eine ausdifferenzierte Wissenslandschaft, die hervorragende Studienbedingungen und exzellente Forschung verbindet.

Wir stehen für die Weiterentwicklung der Hochschulen und Wissenschaft und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Wir setzen uns für die Beibehaltung der Freiheit der Wissenschaft und die Autonomie der Hochschulen sowie die Weiterentwicklung der Exzellenz ein, um dem Bildungsanspruch junger Menschen gerecht zu werden.

Investitionen in Bildung und Wissenschaft sind eine gesamtstaatliche Aufgabe von Bund und Ländern, mit der die Länder nicht alleingelassen werden dürfen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass das Kooperationsverbot im Grundgesetz durch eine neue Kooperationskultur abgelöst wird.

  • Die Koalition verstärkt die Anstrengungen, um Unterrichtsausfall zu verhindern und Lehrermangel zu stoppen.
  • Wir bekennen uns zur zweigliedrigen Schulstruktur in Berlin. Die Integrierten Sekundarschulen werden weiterentwickelt, die Gymnasien gestärkt.
  • Die Bildung in Berlin bleibt von der Kita bis einschließlich zur Hochschule gebührenfrei.
  • Wir begrüßen eine stärkere Einbindung des Bundes in die Charité und stehen einer möglichen Integration des Max-Delbrück-Centrums positiv gegenüber.

Schulische Selbstverwaltung und Eigenverantwortung weiterentwickeln

Erfolgreiche Schulen haben ein Höchstmaß an schulischer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung in pädagogischen, personellen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten der Schule. Dieser mit dem Schulgesetz von 2004 eingeleitete Paradigmenwechsel weg von der „verwalteten“ Schule wird weiter verfolgt und intensiviert, wie zum Beispiel die eigenverantwortliche Mittelverwendung und Personalentscheidungen. Das bedingt hochkompetente Schulleitungen mit entsprechender Ausbildung und eine effektive beratende, kontrollierende und ggf. intervenierende Schulaufsicht.

Frei werdende Lehrerstellen werden im Rahmen der 100-prozentigen Ausstattung weiterhin in vollem Umfang umgehend nachbesetzt. Die Budget-und die Personalzuständigkeiten werden neu geregelt und im vertretbaren Rahmen sukzessive in die Verantwortung der Schulen überführt. Das bestehende System der Personalkostenbudgetierung für Vertretungskräfte wird in bisheriger Höhe fortgeführt und ist für diesen Zweck einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Vertretungsmittel.

Schulleiter/innen, stellvertretende Schulleiter/innen und weitere mit Management-und Verwaltungsfunktionen betraute Lehrkräfte an Grundschulen stehen vor vergleichbaren Herausforderungen wie die an den Oberschulen. Die Grundschulen sollen analog zu den weiterführenden Schulen auch Funktionen auf Zeit bzw. Funktionsstellen vergeben können. Dies soll sukzessive durch Umschichtungen geschehen.

Die Verwaltungsstrukturen von Schulen müssen überprüft werden. Dazu gehört insbesondere die Entlastung der Schulleitungen von administrativen Aufgaben z. B. durch die Stärkung von Schulsekretariaten und die Einsetzung von Verwaltungsleitern. Die Beschreibung des Aufgabenkreises der Schulsekretärinnen und –sekretäre wird den aktuellen Arbeitsinhalten angepasst. Dies soll sukzessive durch Umschichtung erfolgen. Das gesamte schulische Personal mit Ausnahme der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister wird Personal der Senatsverwaltung für Bildung, um auf der einen Seite die überkommene Trennung von pädagogischem Personal und anderem Schulpersonal im Steuerungsinteresse zu überwinden und um auf der anderen Seite die schulische Eigenständigkeit auf die zunehmend bedeutsamer werdenden Schulsekretariate auszudehnen. Das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz wird entsprechend geändert.

Wir wollen die Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern entbürokratisieren und beschleunigen und dazu unter Einbeziehung der Gewerkschaften und Verbände das Personalvertretungsgesetz und das Landesgleichstellungsgesetz entsprechend anpassen.

Unterrichtsausfall verhindern -Lehrermangel stoppen

Die im Folgenden vorgesehenen Maßnahmen verbessern die Ausstattung der Schulen gegenüber dem derzeitigen Stand. Diese Verbesserung wird allen Schulformen zugute kommen.

Die Koalition wird den weiteren Aufbau von Lebensarbeitszeitkonten beenden. Zur Auflösung der bestehenden Lebensarbeitszeitkonten erfolgt ein Angebot, das Unterrichtsausfall vermeidet.

Es müssen alle Möglichkeiten ergriffen werden, auch Lehrkräften, die den Herausforderungen des regulären Unterrichtens nicht mehr gewachsen sind, eine andere Tätigkeit im pädagogischen oder schulorganisatorischen Bereich anzubieten.

Eine Verbeamtung von Lehrkräften findet weiterhin nicht statt.

Die Förderung eines Netzwerks für Lehrkräfte mit Migrationshintergrund zur Gewinnung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund für die Lehrerausbildung und zur Unterstützung bei Berufswahl und Studium wird fortgesetzt und bedarfsgerecht ausgebaut.

Die Fortbildung aller Pädagoginnen und Pädagogen wird schrittweise auf ein nachfrageorientiertes Verfahren umgestellt und eine Mindestfortbildungsverpflichtung eingeführt. Alle Schulen erhalten ein Budget für ihre schulinterne Fortbildung.

Die wichtigste Voraussetzung für guten Unterricht sind gut und in ausreichender Anzahl ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Sie müssen durch eine hervorragende Ausbildung auf ihren Beruf vorbereitet werden. Ihnen muss ein breites und qualifiziertes Fortbildungsangebot zur Verfügung stehen. Der Umgang mit Heterogenität, die Herausforderungen eines inklusiven Unterrichts und der neuen Schulstruktur sind dabei zu berücksichtigen.

Einschulung mit ausreichenden Deutschkenntnissen

Eine erfolgreiche Sprachbildung in allen Schularten, Schulstufen und Fächern ist von besonderer Bedeutung, um Bildungserfolg von der sozialen Herkunft eines Kindes zu entkoppeln. In den vergangenen Jahren sind erhebliche konzeptionelle und finanzielle Anstrengungen unternommen worden, um die Sprachförderung zu verbessern.

Kinder, die bei Schuleintritt über ein lückenhaftes Sprachverständnis verfügen, können ggf. auch in speziellen Gruppen in ihren Sprachkenntnissen gefördert werden. An allen Schulformen können wie bisher Seiteneinsteigerklassen für Kinder ohne Deutschkenntnisse gebildet werden.

Sprachstandsfeststellungen und Sprachfördermaßnahmen sind auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse auf ihre Effizienz und Wirksamkeit hin zu prüfen und ggf. weiterzuentwickeln.

Schulen, die sich einvernehmlich mit Eltern und Schülerinnen und Schülern darauf verständigen, auch in Pausen Deutsch zu sprechen, erhalten unsere Unterstützung.

Grundschulen stärken

Wir werden weiterhin besondere Anstrengungen unternehmen, um Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Elternhäusern gezielt zu unterstützen, beispielsweise durch eine bessere Ausstattung der Schulen in sozial benachteiligten Quartieren, die vor größeren Integrationsanstrengungen stehen als andere Schulen.

Der Ausbau von Ganztagsschulen wird in der kommenden Legislaturperiode fortgeführt. Dabei wollen wir die Anzahl von gebundenen Ganztagsschulen auf freiwilliger Grundlage um zwei weitere pro Bezirk erhöhen.

Wir wollen durch den Wegfall der besonderen Bedarfsprüfung den Lückenschluss beim freiwilligen Besuch der außerschulischen Förderung in den Klassenstufen 5 und 6 erreichen.

Die Schulkonferenz entscheidet zukünftig darüber, ob in der Anfangsphase jahrgangsübergreifend oder jahrgangsbezogen unterrichtet wird.

Übergangsverfahren in die Oberschule

Das neue Verfahren zur Schulaufnahme soll nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens 2012/13 insbesondere hinsichtlich der wohnortnahen Versorgung wie auch der Absicherung einer heterogenen Schülerschaft weiterentwickelt werden. Wir werden prüfen, ob es einer Veränderung der Auswahlkriterien bedarf, um Heterogenität auch an übernachgefragten Schulen zu fördern, und die Schulen ermutigen, mehr Verantwortung für die Auswahl ihrer Schülerschaft zu übernehmen. Wir wollen eine stärkere Profilbildung der weiterführenden Schulen. Die Koalition will eine rechtssichere Geschwisterkinderregelung einführen. Die Härtefallregeln bleiben erhalten.

Integrierte Sekundarschule weiterentwickeln

Die Integrierte Sekundarschule (ISS) führt mit unterschiedlichen Bildungsangeboten, praktisch orientiert oder mit dem Ziel des mittleren Schulabschlusses, in die berufliche Bildung und eröffnet den Zugang zur allgemeinen Hochschulreife.

Integrierte Sekundarschulen arbeiten im offenen, gebundenen oder teilgebundenen Ganztagsbetrieb. Insbesondere in sozial benachteiligten Quartieren soll die Anzahl der im gebundenen Ganztagsbetrieb arbeitenden Integrierten Sekundarschulen auf freiwilliger Grundlage um zwei weitere pro Bezirk erhöht werden.
Der Unterricht in der Integrierten Sekundarschule erfolgt in der Regel weiterhin in Entscheidung der Schulen entweder durch äußere Leistungsdifferenzierung oder Binnendifferenzierung.

Gymnasien stärken

Die Gymnasien stellen in ihrer derzeitigen Vielfalt eine wichtige Säule der Berliner Schulstruktur dar und werden in ihrer Leistungsfähigkeit unterstützt und weiterentwickelt. Bei den Gymnasien wurde ebenfalls bereits der Einstieg in den Ganztagsschulbetrieb mit einem Ganztagsgymnasium pro Bezirk geschafft, wobei die Zusatzausstattung für den Ganztagsbetrieb schulartübergreifend identisch ist. Bis zum Ende der Legislaturperiode wollen wir die Zahl der gymnasialen Ganztagsschulen steigern. Auch die Berliner Gymnasien sollen bei zielgleicher Unterrichtung an der Inklusion beteiligt werden.

Das Gymnasium führt nach 12 Jahren zum Abitur und wird in diesem Rahmen die bereits vorhandenen Schulprofile weiterentwickeln.

Die Anzahl der genehmigten grundständigen Züge hat Bestand. Ziel ist es, den jetzigen Schulversuch „Schnelllerner“ in Schulen besonderer Prägung zu überführen.

Gemeinschaftsschule

Die Pilotphase Gemeinschaftsschule wird fortgeführt und wissenschaftlich evaluiert. Schulen können auch künftig auf Grundlage eines genehmigten pädagogischen Konzepts zu Gemeinschaftsschulen weiterentwickelt werden, wenn die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger dies beschließt. Die bestehenden Ausstattungsstandards behalten wir in vollem Umfang bei.

Freie Schulen

Schulen in freier Trägerschaft ergänzen und bereichern das öffentliche Schulangebot. Die Koalition wird die Finanzierung der Ersatzschulen nach einem transparenten Finanzierungsmodell zu Schülerkostensätzen weiterentwickeln. Dieses ist von der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung in Zusammenarbeit mit Vertretern der Freien Schulen zu erarbeiten. Der Koalition liegt an einer sozialen Mischung auch an diesen Schulen.

Schulen in sozial benachteiligten Quartieren

Durch besondere Anreize sollen die besten Lehrkräfte für die Arbeit an Brennpunkten gewonnen werden (z. B. weniger Stunden, begleitende Fortbildungen, Coaching, Supervision). Dabei soll zur Entlastung des Lehrpersonals auch auf zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über externe Projekte wie „Teach First“ zurückgegriffen werden können. In der Lehreraus-und -weiterbildung werden wir einen Schwerpunkt „Unterrichten an Schulen in sozial benachteiligten Quartieren“ setzen.

Inklusion im Sinne der UN-Konvention und Sonderpädagogik

In Berlin wird bereits jetzt fast jedes zweite Schulkind mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in den Regelschulen unterrichtet, während im Durchschnitt der Bundesländer nur jedes fünfte Kind eine Regelschule besucht. Auf dieser guten Grundlage werden wir entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention den Anspruch auf einen inklusiven Unterricht schrittweise umsetzen. Das bestehende Konzept der Bildungsverwaltung soll gemeinsam mit den Betroffenen und Akteuren der Sonderpädagogik weiterentwickelt werden. Ziel ist es, den Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die am gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen teilnehmen, zu erhöhen. Die Möglichkeit für Eltern, ihr Kind an einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt anzumelden, soll erhalten bleiben.

Die erforderlichen Ressourcen sowohl personeller als auch sächlicher Art, insbesondere zum barrierefreien Zugang, werden bereitgestellt. Die Koalition wird Schulstandorte baulich so qualifizieren, dass sie als inklusive Schwerpunktschulen im Bereich der Grundschulen und weiterführenden Schulen in den Bezirken bessere Voraussetzungen der inklusiven Beschulung von Schülerinnen mit schweren Behinderungen bieten. Das Thema inklusiver Unterricht wird Teil der Lehramtsausbildung in allen Ausbildungsphasen. Dem pädagogischen Personal werden darüber hinaus bedarfsgerechte und nachfrageorientierte Fort-und Weiterbildungsangebote gemacht. Die inklusive Beschulung wird auf das System der beruflichen Schulen und Gymnasien ausgedehnt.

Künftig erfolgt eine Deckelung des Gesamtsystems der sonderpädagogischen Förderung, und keine Deckelung von Teilsystemen: unabhängig vom Beschulungsort ist die Summe der Personalausstattung des Schuljahres 2011/12 an sonderpädagogischen Förderzentren und in der integrativen Beschulung Grundlage für die Lehrerstellenzuweisung für die landesweite sonderpädagogische Förderung. Stellen, die wegen einer Nachfrageverlagerung z.B. im Bereich Förderzentren abgebaut werden, kommen somit künftig vollständig der integrativen Beschulung zugute. Das bisherige Diagnose-und Feststellungsverfahren ist künftig so zu umzusteuern, dass eine überbezirkliche und einheitliche Steuerung der Verfahren gewährleistet werden kann. Insbesondere soll die sog. Abklärungsstelle künftig nicht mehr mit der Durchführungsstelle der empfohlenen Maßnahmen identisch sein.

Rahmenlehrpläne entschlacken und modernisieren

Wir wollen Rahmenlehrpläne überarbeiten mit dem Ziel, weniger, aber verbindliche Lerninhalte festzuschreiben.

Schul-und Sportstättensanierungsprogramm ausbauen und fortsetzen

Erfolgreiches Lehren und Lernen braucht Schulgebäude, die einladend sind und das Lernen unterstützen. Wir wollen daher insbesondere das Schul-und Sportanlagensanierungsprogramm in der jetzigen Höhe fortführen.

Vernetzung mit Informationstechnik

Die Vernetzung der Schulen und deren Ausstattung mit digitalen Medien werden im Rahmen des bestehenden „Masterplans E-Education und E-Government“ vorangetrieben.

Für die Nutzung digitaler Medien in allen Unterrichtsfächern wird ein Programm zur Lehrerfortbildung unterstützt.

Um die Planungssicherheit zu erhöhen und transparente Schülerzahlen zu erhalten, wird die Schülerdatei umgesetzt.

Öffentliche Fort-und Weiterbildung stärken, Volkshochschulen und Musikschulen

Kulturelle Bildung von Anfang an, z. B. in Form von musischer, künstlerischer oder sportlicher Förderung, trägt zu einer positiven Persönlichkeitsbildung und einer stärkeren Integration von Kindern aus sozial benachteiligten Elternhäusern bei, indem die Kinder neben Kenntnissen und Fähigkeiten auch soziale Kompetenzen erwerben und entwickeln. Daher fördern wir in Kooperation mit außerschulischen Partnern Projekte der kulturellen Bildung und beziehen hierbei gezielt private Initiativen mit ein.

Die bezirklichen Volkshochschulen und Musikschulen müssen in ihrem Bestand gesichert werden.

Berlin hat eine abwechslungsreiche und große Trägerlandschaft der außerschulischen Bildung: Volkshochschulen, Bibliotheken, Jugendbildungsstätten und Träger verschiedener Fachrichtungen. Gemeinsam mit diesen Trägern und der Landeszentrale für politische Bildung wollen wir die politische Bildungsarbeit weiterentwickeln. Dabei wollen wir insbesondere die vielfältige Geschichte Berlins und ihre Rolle als Stadt der Einwanderung und Verschiedenheit beleuchten und die politische Partizipation der Bürgerinnen und Bürger sowie eine demokratische Stadtkultur fördern. Projekte, die sich dieser Aufgabe widmen (z. B. „Schule ohne Rassissmus – Schule mit Courage“), werden weiter von uns unterstützt.

Berufliche Bildung

Die Koalition strebt die Erarbeitung eines Konzeptes zur zukunftsorientierten, strukturellen Gestaltung der dualen Berufsausbildung unter Einführung eines Bausteinsystems (einschließlich Berufsschule) an. Die Oberstufenzentren (OSZ) bieten bereits heute vielfältige Qualifizierungsmöglichkeiten bis hin zur allgemeinen Hochschulreife. Wir werden die OSZ ausgehend von ihrem bisherigen Profil noch stärker zu Kompetenzzentren der Aus-, Fort-und Weiterbildung entwickeln und ihre Selbstständigkeit ausbauen.

Für Schülerinnen und Schüler, die ihre schulische Laufbahn nicht in der Sekundarstufe II fortsetzen, hat die duale Berufsausbildung Priorität. Jugendliche, die keinen unmittelbaren Anschluss nach dem Ende der Schulzeit erreichen, erhalten ein Angebot betriebsintegrierter Qualifizierung mit einer klaren Anschlussperspektive (Ausbildung oder Arbeit).

Die Bildungsgänge und Maßnahmen des sog. Übergangssystems, die vom Grundsatz her nicht auf eine abgeschlossene Berufsausbildung zielen, sondern im günstigsten Fall erst auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereiten, werden in Abstimmung mit den Sozialpartnern weiter entwickelt, um unnötige Warteschleifen zu vermeiden.

Schulpflicht durchsetzen

Um die Anzahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss erheblich zu verringern, werden wir die pädagogische Qualität der eingeleiteten Schulreformmaßnahmen forcieren.

Die Schulpflicht ist in allen Bezirken konsequent und koordiniert durchzusetzen. Wir wollen die Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten mit pädagogischen Maßnahmen überzeugen, etwa verstärkt mit Elternverträgen. Greifen diese nicht, wenden wir auch repressive Maßnahmen an, wie sich schrittweise erhöhende Bußgelder, polizeiliche Zuführung u.a.

Europaschulen

Wir stehen weiterhin für die Förderung und Weiterentwicklung der Staatlichen Europa-Schule Berlin in finanzieller und personeller Hinsicht ein.

Wissenschaft und Forschung

Mehr und bessere Studienplätze

Der Hochschulpakt 2020 zwischen Bund und Ländern mit seinen drei Säulen soll fortgesetzt und die Gegenfinanzierung vom Land Berlin sichergestellt werden.

Angestrebt wird eine Weiterentwicklung des Hochschulpaktes 2020 um ein Sonderprogramm für Masterstudienplätze, um einen Ausbau der Masterstudienplätze langfristig zu sichern. Das Land Berlin wird eine Initiative in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern einbringen.

Im Bereich des Lehramtes wollen wir ein nachfragegerechtes Angebot an Masterstudienplätzen für Lehramtsbachelorabsolventinnen und -absolventen gewährleisten.

Wir wollen keine neuen Zugangsbeschränkungen bei der Zulassung zum Masterstudium.

Wir wollen die Wechselmöglichkeiten zwischen fachspezifischen BA-Abschlüssen und den entsprechenden MA-Studienangeboten ohne interne Hürden verbessern, um die Kombinationsmöglichkeiten von Bachelor zu Master abzusichern und zu erweitern. Die Koalition strebt an, im Rahmen der Hochschulverträge die Zahl von Studienanfängerinnen und Studienanfängern mindestens auf der Basis der Studienanfängerzahl von 2012 sicherzustellen.

Lehrqualität verbessern

Nach der weiteren Öffnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte in der letzten Legislaturperiode auf Gesetzesebene wollen wir die Attraktivität des Angebots steigern. Hierzu und zur Erhöhung der Anzahl der Studierenden mit nicht traditionellen Bildungsbiografien werden die Hochschulen etwa beim Aufbau von Programmen für diese Studierendengruppen unterstützt, die den Studienerfolg erhöhen sollen. Dazu gehört auch, die Anerkennung von außerhochschulischen oder international erworbenen Kompetenzen in der Praxis der Hochschulen voranzubringen.

Den bestehenden „Masterplan Ausbildungsoffensive“ wollen wir in Form einer Qualitätsoffensive von 2012 bis 2016 verstetigen und ausbauen. Neben dem erfolgreichen Tutorenprogramm setzen wir auch das Chancengleichheitsprogramm fort. Darüber hinaus werden wir in diesem Rahmen insbesondere die Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte unterstützen.

Wir wollen junge Menschen bei der Aufnahme eines Studiums aktiv unterstützen. Deswegen streben wir eine bessere Beratung bei Studienwahl und -finanzierung an. Jugendliche aus Elternhäusern, in denen es bisher keine akademische Bildungstradition gibt, wollen wir verstärkt für ein Hochschulstudium gewinnen.

Die Lehrerbildung insgesamt soll in der kommenden Legislatur reformiert werden, um den gestiegenen Ansprüchen an Lehrerinnen und Lehrern gerecht zu werden. Zur Erarbeitung eines Vorschlags werden wir eine Kommission unter Einbeziehung von externem Sachverstand einrichten, die gemeinsam mit den Universitäten auch die Einrichtung einer School of Education prüfen soll.

Das Masterstudium beträgt für alle Lehrämter, auch für die Ausbildung von Sonderpädagogen, vier Semester. Der Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter soll 18 Monate betragen. Eine Durchlässigkeit zu anderen Studiengängen ist anzustreben. Zukünftig sollen auch die didaktischen Fähigkeiten im Umgang mit Schülern nicht-deutscher Herkunftssprache sowie die diagnostische Kompetenz verbessert werden.

Die Hochschulen stehen vor der Aufgabe, konsistente Systeme der internen Qualitätssicherung mit externem Sachverstand aufzubauen. Diese sollen sich an ihren strategischen Entwicklungszielen orientieren und perspektivisch zu integrierten Qualitätsmanagementsystemen weiterentwickelt werden, die auch die Bereiche Forschung und Verwaltung einschließen. Es ist zu prüfen, ob diese gemeinsam von den Universitäten durchgeführt werden können. Zentrale Aufgabe der Qualitätssicherung ist die inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung der Studiengänge, die sich unter anderem an den vom Akkreditierungsrat formulierten Qualifizierungszielen und am Kriterium der Studierbarkeit orientiert.

Mit der Fortschreibung des mehrjährigen Rahmenvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Studentenwerk Berlin werden wir die Grundlage zur Weiterentwicklung und Planungssicherheit für das Studentenwerk sichern.

Die didaktische Qualifikation des Lehrpersonals soll in Zukunft eine noch größere Rolle spielen. Hierfür ist durch das Zentrum für Hochschullehre ein Angebot geschaffen worden, mit dem sich Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer weiterqualifizieren können. Wir wollen das Zentrum daher verstetigen. Die Hochschulen sollen bei ihren Berufungsverfahren, Einstellungsverfahren und bei der Vergabe von Lehraufträgen auf die didaktische Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber höheres Gewicht legen.

In Abhängigkeit vom Ausgang des Bundesverfassungsgerichtsverfahrens wird die Koalition die Weiterentwicklung der W-Besoldung auch unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit prüfen.

Gemeinsam mit den Hochschulen werden wir nach Wegen suchen, die zunehmend kurzen Vertragslaufzeiten von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vermeiden, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Flexibilität der Hochschule und der Karriereplanung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen. Einen wichtigen Baustein für engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Forschung, Lehre und Verwaltung bildet auch der studentische Tarifvertrag, der sich seit vielen Jahren bewährt hat.

Forschung

Die Grundlagenforschung in Berlin wird in ihren Stärken von den Geistes-und Sozialwissenschaften über die Natur-und Lebenswissenschaften bis zu den Ingenieurwissenschaften weiter gefördert und ausgebaut. Für künftige Kooperationen erforderliche Kofinanzierungsmittel werden im fortgeführten und ausgebauten „Masterplan Forschungsoffensive“ zur Verfügung gestellt.

Die Hochschulen Berlins tragen durch Forschung einen großen Teil zur wirtschaftlichen Attraktivität Berlins bei. Hierbei ist allerdings sicherzustellen, dass sich Wissenschaft und Wirtschaft auf gleicher Augenhöhe begegnen. Der Transfer von Technologien der Hochschulen in die Wirtschaft soll weiter gestärkt werden. Wir werden die Effektivität der Instrumente und Träger des Technologietransfers evaluieren und deren Strukturen optimieren. Dabei werden wir insbesondere prüfen, welche neuen Kooperationsformen von regionaler Wirtschaft und wissenschaftlichen Einrichtungen hierfür geeignet sind.

Anwendungsorientierte Vorhaben werde gezielt unterstützt. Das Institut für angewandte Forschung (IFAF) wollen wir in diesem Zuge weiter fördern.

Die Beteiligung an der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern ist für Berlin eine Erfolgsgeschichte. Die Berliner Universitäten haben rund 150 Millionen Euro bei gleichzeitiger Kofinanzierung des Landes von rund 50 Millionen Euro für die Berliner Wissenschaft eingeworben. Das Land Berlin sichert auch in Zukunft die Kofinanzierung erfolgreicher Projekte im Rahmen der Exzellenzinitiative durch das Land Berlin zu. Für die nachhaltige Sicherung der erfolgreichen Forschungsarbeit auch nach 2017 wird Vorsorge getroffen. Dabei wird angestrebt, gemeinsam mit dem Bund ein Modell für eine zielgerichtete und konzentrierte Förderung von Spitzenforschung zu entwickeln. Berlin kann wegen seiner ausdifferenzierten und hochklassigen Forschungslandschaft dabei ein Modell sein, das auf einzelne Standorte in Deutschland übertragbar wäre.

Finanzierung

In Berlin wird es auch künftig keine Studiengebühren geben.

Die Hochschulverträge werden als bewährtes Finanzierungsmodell konsequent weiterentwickelt und eingesetzt, sodass die Hochschulen auf der einen Seite konsequent angehalten werden, die Qualität von Forschung und Lehre zu verbessern, und ihnen andererseits die Mittel hierfür garantiert sind, wenn sie ihre festgelegten Aufgaben erfüllen. In diesem Zusammenhang wird die Koalition überprüfen, ob die aktuelle Form der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung geeignet ist, eine angemessene finanzielle Ausstattung bei gleichzeitiger Fortentwicklung der Qualität von Forschung und Lehre zu erreichen.

Es wird im Dialog mit weiteren Akteuren in Bund und Ländern nach Wegen zur Erhöhung der Mittel für den Landeshochschulbau gesucht.

Die exzellente Wissenschaft in Berlin soll optimale Bedingungen vorfinden. Daher wird das Land seinen Verpflichtungen aus dem Bund-Länder-Pakt für Forschung und Innovation weiterhin nachkommen und allen betroffenen Einrichtungen inklusive des Wissenschaftskollegs die vereinbarte 5Prozent-Steigerung zukommen lassen.

Die Aufnahme in die Bund-Länder-Gemeinschaftsfinanzierung ist für Institute der außeruniversitären Forschung eine große Auszeichnung. Wir werden daher weiterhin die Überführung besonders herausragender Einrichtungen in die Bund-Länder-Finanzierung unterstützen und sicherstellen. Der Ausbau des Berliner Anteils an drei Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung im Rahmen der Bund-Länder-Finanzierung wird gesichert.

Charité – Universitätsmedizin Berlin

Die stärkere Einbindung des Bundes in die Charité wird ausdrücklich begrüßt und aktiv begleitet. Einem Modell (zum Beispiel auch eine Stiftung) mit der möglichen Integration des Max-Delbrück-Centrums (MDC) steht die Koalition positiv gegenüber. Zudem wird die Möglichkeit beider Unternehmen, partielle Kooperationen mit freigemeinnützigen und privaten Trägern einzugehen, unterstützt.

Die Koalition beabsichtigt auf der Basis sondierender Gespräche des Senats mit der Bundesregierung in Verhandlungen mit dem Bund einzutreten, um in einem Pilotprojekt bis zum Jahr 2018 die Forschungsbereiche der Charité – Universitätsmedizin Berlin und des Max-Delbrück-Centrums für molekulare Medizin Berlin-Buch (MDC) in der Helmholtz-Gemeinschaft e.V. zusammenzuführen.

Beispielhaft soll erprobt werden, unter welchen Bedingungen lebenswissenschaftliche Grundlagenforschung und klinische Forschungspraxis in einer Wissenschaftseinrichtung zusammengeführt werden können, um weltweit in der Spitze des Forschungsfeldes höchste Sichtbarkeit zu gewinnen und große Wirkung zu entfalten. Zudem sollen die erfolgreichen Strukturen der Exzellenzinitiative in Berlin nachhaltig gesichert werden.

Hochschulpolitik zeitgemäß ausgestalten

Die Änderungen aus der BerlHG-Novelle der letzten Legislaturperiode sollen zur Mitte dieser Legislaturperiode evaluiert werden. In der Folge wird eine Arbeitsgruppe über ggf. notwendigen Änderungsbedarf beraten, der in eine entsprechende BerlHG-Novelle einfließt. Im Zuge der Evaluation wird auch die Erprobungsklausel betrachtet mit dem Ziel, bewährte Lösungen zu verstetigen.

Berlin hat große Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen im Wissenschaftsbereich gemacht. Diesen Weg wollen wir weitergehen. Dazu werden in der kommenden Legislaturperiode die Förderprogramme für Frauen in der Wissenschaft fortgeführt und ausgebaut. Auch der Anteil der Mittel über die Hochschulverträge zur Gleichstellung soll ausgebaut werden.

Berlin und Brandenburg bilden einen Wissenschaftsraum. Wir wollen die Kooperation beider Bundesländer im Wissenschaftsbereich verstärken. Die Anerkennung von Studien-und Prüfungsleistungen unter den Hochschulen in Brandenburg und Berlin soll durch geeignete Maßnahmen Realität werden. Langfristig wollen wir an einem gemeinsamen, abgestimmten Studienangebot zwischen den Hochschulen arbeiten.

Die Koalition bekennt sich zur Förderung von Spitzenforschung in Berlin. Die Einstein Stiftung Berlin (ESB) kann eine sinnvolle Ergänzung des Wissenschaftsbetriebs in Berlin sein mit der Aufgabe, die vorhandenen Kompetenzen und Wissenschaftsfelder enger miteinander zu verzahnen und die Spitzenforschung zu unterstützen. Wir werden prüfen, wie die ESB diesem Anspruch noch besser gerecht werden kann, und dazu ggf. auch erforderliche organisatorische Änderungen initiieren. Unser Ziel ist es, die für exzellente Wissenschaft zur Verfügung stehenden Mittel zu verstetigen.

Wir wollen gemeinsam mit den Hochschulen sicherstellen, dass auch für die Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen die bestehenden Möglichkeiten für eine Promotion in Berlin gestärkt werden. Die Möglichkeiten kooperativer Promotionskollegien müssen stärker genutzt werden.

Zur Vertretung der Berliner Interessen im Rahmen der europäischen Forschungs-und Hochschulförderung streben wir eine Stärkung der Sichtbarkeit der Berliner Wissenschaft in Brüssel an.

Kontakt

Der Regierende Bürger- meister von Berlin
- Senatskanzlei -

Jüdenstr. 1
10178 Berlin

Referat II A
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Telefon (030) 9026-2435
Telefax (030) 9026-2285
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