Direkt zum Inhalt der Seite springen

Koalitionsvereinbarung 2011-2016

2. Pulsierendes Berlin: Moderne Stadtentwicklung und starke Infrastruktur

Berlin bleibt eine liebenswerte Stadt mit vielfältigen Kiezen und einer reichen Mischung von Menschen mit unterschiedlichem Einkommen und verschiedenster Herkunft. Wir stehen für nachhaltige Stadtentwicklung mit regenerativen Energien, einem ökologischen Verkehrsmix und dem Erhalt und der Ausweitung ökologischer Freiräume.

Wir halten fest am Programm „Soziale Stadt“ und überprüfen die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen. Wir stehen zum Berliner Ansatz des Quartiersmanagements und zu den „Aktionsräumen plus“. Wo es Sinn macht, werden wir eine auslaufende Bundesförderung durch Landesmittel ersetzen.


  • Die ehemaligen Flughäfen Tempelhof und Tegel sind zentrale Elemente der Internationalen Bauausstellung (IBA) „Wissen, Wirtschaft, Wohnen“ im Jahr 2020.
  • Die Internationale Gartenausstellung (IGA) wird 2017 auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof stattfinden.
  • Für den Bau neuer Wohnungen wollen wir unterschiedliche Akteure gewinnen. Genossenschaften und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die Zahl der Wohnungen in landeseigener Hand wollen wir auf 300.000 Wohnungen erhöhen.
  • Starke Infrastruktur und effiziente sowie ressourcenschonende Mobilität. Wir werden mit einer modernen Verkehrsinfrastruktur und dem neuen Flughafen BER den Standort stärken.
  • Wir stärken den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und gehen die Probleme mit der S-Bahn entschlossen an.

Berlin – eine Stadt im Wandel

Berlin ist eine polyzentrische Stadt mit vielfältigen Kiezen. Die Koalition will diese Stadt voranbringen und ihre dezentrale Struktur dabei erhalten und stärken. Stadtentwicklung ist für uns eine Politik für die ganze Stadt.

Wohnen, Leben und Arbeiten rücken heute wieder enger zusammen. Die wissensbasierte Verknüpfung von Wissenschaft, Produktion und Dienstleistungen hebt die stadträumliche Funktionstrennung wieder auf, die mit der Durchsetzung der Industriegesellschaft einherging.

Wir bekennen uns zum Erhalt der „Berliner Mischung“, des Zusammenlebens unterschiedlichster Lebensstile, unabhängig von Einkommen und Herkunft. Mit einem reichen, vielfältigen und kleinteiligen Flächenangebot sind wir in der Lage, in einer gemischten Stadt Leben und Wohnen urbaner Milieus mit Gewerbe, Produktion und der Wissenschaft zu verbinden. Unser Anspruch ist es, Wirtschaftskraft und nachhaltige Stadtorganisation mit dem sozialen Zusammenhalt zu verbinden. Bezahlbares und attraktives Wohnen in der Innenstadt ist Grundlage dafür, dass Berlin eine Stadt für alle bleibt.

Wir stehen für nachhaltige Stadtentwicklung, die auf Ressourceneffizienz, regenerative Energien, einen ökologischen Verkehrsmix, energetische Sanierung und Klimabewusstsein baut. Unsere ökologische Zielsetzung ist es, den „Flächenverbrauch“ und die Versiegelung zu reduzieren. Dazu gehören v. a. die Vermeidung überdimensionierter Oberflächenversiegelung bei neuen Bauvorhaben sowie ein sukzessiver Rückbau versiegelter Flächen im Bestand.

Berlin wird die Gemeinsame Landesplanung mit Brandenburg für die Metropolregion Berlin-Brandenburg weiterentwickeln. Die Metropolregion soll im System der europäischen Regionen gestärkt und zum Referenzstandort für eine nachhaltige Stadt-und Raumentwicklung entwickelt werden.

Eine zentrale Aufgabe in den nächsten Jahren wird in der Beschleunigung von Bau-und Genehmigungsverfahren und der Ausweitung einer bürger-und investorenfreundlichen Verwaltungskultur liegen.

Ein Stadtentwicklungskonzept für ganz Berlin

Als Rahmen für die gesamtstädtischen Entwicklungsstrategien werden wir ein Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030 als Leitbild für die Stadt erarbeiten. Dabei setzen wir auf die Position Berlins als internationaler Wissensstandort und als Hauptstadt, auf die produktive Wirtschaft, auf die soziale Einheit der Stadt, die Erhaltung lebenswerten Stadtklimas, den effizienten Umgang mit natürlichen Ressourcen, die Gestaltung des demografischen Wandels sowie Berlins einzigartige Kulturlandschaft.

Soziale Stadt, stabile Kieze

Die Koalition setzt auf die Sicherung des sozialen Zusammenhalts der Stadtteile als zentrale Aufgabe einer übergreifenden, integrierten Stadtentwicklungspolitik. Zivilgesellschaftliches Engagement, partizipative Strategien und ein integrales Handeln der unterschiedlichen Fachpolitiken und Verwaltungsebenen bilden dabei die Grundlagen für eine solidarische Zukunftsperspektive Berlins. Mit der Sozialraumorientierung richten wir den Blick auf die Entwicklung der Quartiere und Stadtteile.

Dem Programm „Soziale Stadt“ kommt weiterhin eine wichtige Bedeutung zu. Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel wollen wir die Maßnahmen noch stärker nach Prioritäten gewichten und durch eine klare Schwerpunktsetzung deren Effizienz einer besseren Überprüfung unterziehen. Unser Ansatz ist ergebnisorientiertes Handeln auf der Grundlage klarer, überprüfbarer Zielvorgaben. Die Rolle und Verantwortung der Bezirke bei der Verwendung der Mittel ist zu stärken.

Die Koalition wird sich dafür einsetzen, dass die für die Aufgaben der sozialen Stadtentwicklung erforderlichen finanziellen Landes-, Bundes-und EU-Mittel im bisherigen Umfang bereitgestellt und auf die benachteiligten Quartiere der Stadt konzentriert werden.

Quartiersmanagement und „Aktionsräume plus“

Das Berliner Quartiersmanagement hat sich als lokale Strukturanpassungsstrategie bewährt. Wir werden Gebiete mit prekären Nachbarschaften weiter stabilisieren und Quartiere, die sich konsolidiert haben, in die Regelbetreuung kommunaler Daseinsvorsorge überführen. Für die Überleitung wird ein Verfahren entwickelt, das den Quartieren einen verlässlichen Rahmen bietet.

Wir werden auch unter veränderten Finanzierungsbedingungen der Städtebauförderung das Berliner Quartiersmanagement im bisherigen Umfang und der bisherigen finanziellen Ausstattung fortführen und entsprechende Landesmittel bereitstellen.

In den fünf „Aktionsräumen plus“, in denen ein Viertel der Berliner Bevölkerung lebt, sind die Entwicklungs-und Bildungschancen im gesamtstädtischen Vergleich nur unterdurchschnittlich. Wir werden die entsprechenden finanziellen Ressourcen Berlins in den „Aktionsräumen plus“ bündeln. Durch eine stärkere Vernetzung von Bezirk und Senat sollen fachübergreifende Ansätze zur Verbesserung der Bildungschancen und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger vorangebracht werden. Förderprogramme werden besser vernetzt und neue Partner eingebunden.

Städtebauförderung

Wir werden uns beim Bund dafür einsetzen, dass die Programme zur Städtebauförderung wieder auf das Niveau des Programmjahres 2010 aufgestockt werden. Bei der inhaltlichen Ausrichtung geht es um die Stärkung der Quartiere und Zentren als attraktive Wohn-und Arbeitsorte (Programme „Sanierung“ und „Aktive Zentren“), die Anpassung der Quartiere an demografische und wirtschaftsstrukturelle Veränderungen (Programm „Stadtumbau“), Fragen der sozialen Stadtentwicklung (Programm „Soziale Stadt“) sowie die Bewahrung und Entwicklung des baukulturellen Erbes (Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“) und die Qualifizierung des Wohnungsbestands.

Sollte dies nicht möglich sein, werden wir uns dafür einsetzen, dass die fehlenden Mittel durch die Bündelung der Programme anderer Ministerien und/oder durch ein Ergänzungsprogramm des Landes Berlin zur Verfügung gestellt werden.

Einzelhandel und Zentrenentwicklung

Die Entwicklung und Stärkung der Berliner Zentrenstruktur ist ein wesentliches Ziel der Stadtentwicklungspolitik und auf der Grundlage des Stadtentwicklungsplans (StEP) sind Zentren weiter zu entwickeln. Die bezirkliche Stadtplanung muss dabei in der Lage bleiben, sich flexibel auf das veränderte Konsumverhalten der Bevölkerung einzustellen und so den mittelständischen Einzelhandel in den traditionellen Geschäftsstraßen zu stärken. Dabei sollen die Interessenvertretungen der Geschäftsstraßen, die Industrie-und Handelskammer und der Einzelhandelsverband auch bei der Weiterentwicklung der bezirklichen Zentrenkonzepte eingebunden werden.

Umsetzungsprogramme wie „Aktive Zentren“ und „Mittendrin Berlin!“ unterstützen die Revitalisierung der traditionellen Einkaufsstraßen und werden fortgeführt. Die Ansiedlung und der Bestand an Spielhallen und sogenannten „Café-Casinos“ sind durch eine Verschärfung des Spielhallengesetzes zu reduzieren.

Berlin zum Mitmachen

Wir begrüßen, dass in den Quartieren Bürgerinnen und Bürger Verantwortung für stadtteilbezogene Maßnahmen übernehmen. Die Koalition unterstützt Netzwerke und bürgerschaftliches Engagement.

Wir wollen Planungsprozesse transparenter gestalten – u. a. durch eine obligatorische Onlinebeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Hierzu wird in den Bezirks-und Hauptverwaltungen ein Internetangebot aufgebaut, über das Informationen abgerufen, Stellungnahmen eingereicht und Abstimmungen durchgeführt werden können. Die technischen Voraussetzungen sind dafür zentral durch die Hauptverwaltung zu schaffen.

Bei wesentlichen baulichen Maßnahmen gilt es, Information und Akzeptanz zu steigern, indem die Öffentlichkeit mithilfe der zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel wie Internet, Flugblätter, Postwurfsendungen, Anzeigen etc. über Art, Zweck, Dauer und zu erwartende Auswirkungen informiert wird.

Barrierefreiheit

Die umfassende Nutzbarkeit des öffentlichen Freiraums und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für alle Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch für die Gäste der Stadt, ist von zentraler Bedeutung. Wir werden dafür sorgen, dass die öffentlichen Räume der Stadt von allen Menschen selbstständig – entsprechend dem Inklusionsgedanken – genutzt werden können. Wir verbessern die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit im Straßenraum und erhöhen so die Möglichkeit, selbstständig mobil zu bleiben.

Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirken

Im Bereich Stadtentwicklung werden kooperative und kosteneffiziente Prozesse zur Straßeninstandsetzung, zur Qualitätssicherung der öffentlichen Räume, zur Gestaltqualität neuer stadtbildprägender Häuser, zur Ergänzung von Straßenbäumen und zur Bürgerbeteiligung bei Planungsprozessen angeboten.
Wir wollen eine Verfahrensbeschleunigung erreichen, indem eine Rechtskontrolle für Bebauungspläne bereits vor der abschließenden Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung durchgeführt wird.

Baugenehmigungsverfahren für Liegenschaften im Fachvermögen der Bezirke sind in der Regel dezentral durch die Bezirke durchzuführen. Die entsprechende ASOG-Novellierung ist unter dem Gesichtspunkt einer Stärkung der Bezirke nach zwei Jahren zu evaluieren.

Denkmalschutz und kulturelles Erbe

Berlin verfügt über ein großes Angebot an kulturellen Denkmälern. Historische Gebäude und öffentliche Räume sind die Basis für die städtische Identität der Bürgerinnen und Bürger und gleichzeitig touristische Anziehungspunkte.

Wir wollen das Berliner Denkmalschutzgesetz novellieren, mit dem Ziel, einerseits dem Denkmalschutz Rechnung zu tragen und andererseits mehr Flexibilität im Hinblick auf die Herausforderungen bei der energetischen Sanierung und dem Wohnungsbau zu erreichen.

Klimaschutz, Energieeffizienz, Barrierereduzierung und Dachausbau im Altbaubestand stellen eine konservatorische und baukulturelle Herausforderung dar, für die es praktikable und bezahlbare Lösungen zu finden gilt. Dabei ist ein Kriterienkatalog zu entwickeln, bei dessen Einhaltung eine Baugenehmigung grundsätzlich zu erteilen ist.

Bei der Verbesserung der Energieeffizienz kommt landeseigenen Baudenkmälern und erhaltenswerten Bauwerken Modellcharakter zur Entwicklung denkmalgerechter und stadtbildverträglicher Klimaschutzmaßnahmen zu. Ferner wollen wir das Verwaltungshandeln beschleunigen und die Struktur und Effizienz der Denkmalschutzbehörden überprüfen. Insgesamt sind der Umfang und das Bewertungsverfahren für denkmalschutzrechtliche Genehmigungen kritisch zu überprüfen.

Baukultur

Für städtebaulich prägende Vorhaben einschließlich Brückenbaumaßnahmen werden zur Vergabe der Planungsleistungen in der Regel Planungswettbewerbe durchgeführt.

Das Baukollegium ist zu einem Städtebau-und Gestaltungsbeirat weiter zu entwickeln – u. a. unter Einbeziehung der Architektenkammer und der Bundesstiftung Baukultur. Das Baukollegium Berlin ist eine wichtige Plattform für den fachlichen Diskurs mit Nutzerinnen und Nutzern, Bauherrn sowie Investorinnen und Investoren, die im interdisziplinären Dialog nach der besten baulichen Lösung sucht.

Internationale Bauausstellung Berlin 2020

Die „IBA Berlin 2020“ steht unter dem Leitthema der gemischten Stadt. Mit den Überschriften „Wissen, Wirtschaft, Wohnen“ soll sie sich in räumlichen Schwerpunktprojekten mit der Rolle von urbaner Wirtschaft und Technologie, der Zukunft des Wohnens in der Stadt und der Organisation der Wissensstadt auseinandersetzen.

Sie soll nationale und internationale Aufmerksamkeit auf Berlin als Modellstadt für moderne und nachhaltige Urbanität lenken. Zentrale Elemente bilden die stadtgestalterisch qualifizierten Nachnutzungen des ehemaligen Flughafens Tempelhof mit der Zentral-und Landesbibliothek als Wissensstandort und des heutigen Flughafens Tegel als Standort für neue Industrien. Darüber hinaus sollen im Rahmen der IBA berlinweit „Zukunftsorte“ städtebauliche, soziale, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Impulse für ihr jeweiliges Umfeld geben.

Qualifizierung des öffentlichen Raumes

Der Zustand der öffentlichen Räume ist der Koalition ein wichtiges Anliegen. Die Pflege und Instandhaltung von innerstädtischen Grün-und Freiflächen sowie Plätzen hat hohe Priorität. Die Verwahrlosung von Plätzen und Grünflächen ist durch eine gemeinsame Strategie von Senat und Bezirken zu bekämpfen. Berlin ist geprägt von unterschiedlichen Stadtplätzen. Zu ihrer Qualifizierung wird die Koalition das Plätzeprogramm fortführen.

Um effektiver handeln zu können, müssen die Bezirke finanziell besser ausgestattet werden. Die seit vielen Jahren gedeckelte Gesamtzuweisung zur Unterhaltung der städtischen Grünflächen wird evaluiert und ggf. angemessen erhöht. Die Bezirke werden im Gegenzug aufgefordert, die Verwendung der Zuweisung einmal jährlich darzulegen und ein Personalentwicklungskonzept im Bereich des technischen Verwaltungsdienstes zu erarbeiten.

Es ist eine Strategie zur Reduzierung des öffentlichen Sanierungsrückstaus zu entwickeln, die eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren der Stadtgesellschaft beinhaltet. Bürgerschaftliches Engagement in der Grünflächenpflege und Patenschaften z. B. für Spielplätze sind verstärkt zu fördern.

Die Koalition wird das Landesimmissionsschutzgesetz ändern, um für eine begrenzte Anzahl von Veranstaltungen im öffentlichen Raum in besonderen Ausnahmefällen Abweichungen von den Lärmgrenzwerten und -zeiten zu ermöglichen. Die Festlegung der Veranstaltungen erfolgt durch die Bezirksämter oder den Senat. Veranstalter sind generell durch entsprechende Auflagen zu einer umweltgerechten Durchführung zu verpflichten.

Die neu gesetzten Standards im Winterdienst werden nach dem Winter 2011/12 evaluiert.

Berlin im richtigen Licht

Mit der Umsetzung des Lichtkonzepts für die öffentliche Beleuchtung wollen wir einerseits die Ansprüche an Sicherheit und Orientierung gewährleisten und gleichzeitig schädliche Folgen von Licht für Menschen und Tiere mindern. Aus klimapolitischen Gründen, wie auch wegen der Kostenentwicklung, wird die Koalition den Gasleuchtenbestand auf Elektroleuchten umrüsten, mit Ausnahme der historischen und denkmalgeschützten Gasleuchten.

Innenstadtentwicklung

Die Koalition wird das Planwerk „Innere Stadt“ als Rahmenplan für den Städtebau fortschreiben. Besondere Potenziale bietet die Historische Mitte mit ihrer entwicklungsfähigen kleinteiligen Mischung von historisch und modern geprägten Standorten. Ein Aufgabenschwerpunkt ist – nach Fertigstellung der U 5 – die Gewinnung attraktiver Quartiere und Aufenthaltsflächen durch die Umgestaltung des Molkenmarkts, den Bau der Straßenbahn und die Vorbereitung des Rathausforums.

Die Gestaltung des Rathausforums ist eine große Chance, das Areal zwischen Alexanderplatz und Humboldt-Forum nachhaltig zu beleben. In der konkreten Ausgestaltung wollen wir, dass die richtige Balance gefunden wird zwischen der Sensibilität für die historische Gestalt der Berliner Altstadt, einer möglichen baulichen Entwicklung und der Bewahrung bzw. Qualifizierung grün geprägter städtischer Freiräume. Auf dieser Grundlage soll ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden. Das Leitbild zur städtebaulichen Entwicklung am Alexanderplatz wird weiter entwickelt.

Eine einzigartige Chance bietet die Freilegung herausragender Zeugnisse der historischen Stadt. Dieses „historische Gedächtnis“ der Stadt wird von uns erhalten und geschützt. Der auf dem Petriplatz entdeckte Bereich des mittelalterlichen Cöllns soll mit einem archäologischen Besucherzentrum Ausgangspunkt einer Route zu denkmalgeschützten Bodenzeugnissen werden.

Die Koalition unterstützt den Wiederaufbau des Stadtschlosses als Humboldt-Forum und die Rekonstruktion der Bauakademie Schinkels.

Wir wollen das Parlaments-und Regierungsviertel im Spreebogen als Mittelpunkt der Republik und das Umfeld des Hauptbahnhofs qualitätsvoll entwickeln. Das Ziel einer lebendigen, urban integrierten Hauptstadt erfordert städtebauliche und politische Aufmerksamkeit und einen organisierten Dialog mit dem Bund.

Die wichtige Verknüpfungsfunktion der Europacity an der Heidestraße zwischen Moabit und dem Quartier an der Chausseestraße sowie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Wedding erfordert eine zügige Gestaltung der öffentlichen Räume als Pionier der weiteren Entwicklung. Der Standort soll Vorbildfunktion für eine sozial gemischte und ökologisch innovative Quartiersentwicklung mit starken immobilienwirtschaftlichen Impulsen aus den benachbarten Großstandorten der Gesundheitswirtschaft, der Charité, des Bundeswehrkrankenhauses, des Rudolf-Virchow-Krankenhauses und des Standortes der Bayer Health Care haben.

Wir werden den kooperativen Prozess fortsetzen, die City West zu einem internationalen Zentrumsgebiet mit einer Mischung aus Kultur und Einzelhandel, Wohnen und Wissenschaft zu machen.

Um auch zukünftig innerstädtische Bauprojekte in vertretbarer städtebaulicher Dichte zu ermöglichen, unterstützt die Koalition mit Nachdruck die beabsichtigte Novelle der Baunutzungsverordnung.

Entwicklung Tempelhofer Freiheit

Die Tempelhofer Freiheit soll ein Schaufenster für die nachhaltige Entwicklung von Metropolen werden. Die Prinzipien der „Sustainable City“ – ökonomische Wirkung, ökologische Komponente, soziale und partizipative Entwicklung – können hier mustergültig angewendet werden. Es ist zu prüfen, ob auf diesem Areal der erste Null-Energie-Stadtteil gebaut werden kann.

Für die weitere Entwicklung werden in einem Masterplan für das Gesamtgelände die Voraussetzungen geschaffen für die Bildung von Wirtschaftsclustern und die Schaffung von verbindlichem Baurecht. Die Zuständigkeiten werden in der Projektsteuerung und -leitung gebündelt und die Finanzierung gesichert.
Mit der Entwicklung der Baufelder, wie dem Wohnquartier Neukölln, ermöglichen wir die Bereitstellung von Flächen für soziale Infrastruktur der Nachbarquartiere sowie von Baugrundstücken, u. a. für kostengünstigen Wohnungsbau durch die Überlassung an Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften. Innovative Gewerbeprojekte für Zukunftstechnologien entstehen im Rahmen der Entwicklung des Gewerbequartiers. Das Bildungsquartier mit dem Nukleus der Zentral-und Landesbibliothek und ergänzt durch bildungsnahe Mantelnutzungen entsteht im Südwesten der Tempelhofer Freiheit.
Auf der Tempelhofer Freiheit sollen Sportflächen – grundsätzlich in bezirklicher Trägerschaft – sowohl für den organisierten Sport als auch für den Individualsport entwickelt werden.

Die Internationale Gartenausstellung 2017 wird nicht nur ein touristisches Großereignis für Berlin. Sie ist vor allem ein Schlüsselprojekt für die zukünftige Entwicklung der Tempelhofer Freiheit.

Strategie „Stadtlandschaften“ und 10.000 neue Straßenbäume

Berlin bezieht seine Lebensqualität im Vergleich zu anderen Metropolen vor allem aus den innerstädtischen Grün-und Freiflächen, den Seen und Wasserläufen sowie den großen wald-und landwirtschaftlich geprägten Landschaftsräumen am Stadtrand. Auf der Grundlage des Konzeptes „Stadtlandschaften“ ist ein „Leitbild“ für Berlin zu entwickeln.

Diese Freiräume mit ihren wichtigen ökologischen Funktionen, aber auch ihrer Naherholungsqualität werden wir erhalten. Regionale Grünzüge sind – soweit dies möglich ist – auch unter Einbindung des Berliner Umlandes ökologisch zu vernetzen und mit ihrer biologischen Vielfalt zu sichern. Wir werden den ehemaligen Mauerstreifen vom Mauerpark bis zum gemeinsamen Naturpark Barnim als Grünverbindung dauerhaft erhalten. Die Bereitstellung der Grundstücke ist ein wesentlicher Baustein des Projektes. Der Kernbereich des Grünen Bandes zum Naturpark Barnim wird als innerstädtisches Landschaftsschutzgebiet entwickelt und gesichert. Wir werden den Park am Gleisdreieck mit dem westlichen Parkgelände vollenden und nach Süden eine durchgehende Verbindung über den Nord-Süd-Grünzug bis zum Natur-Park Schöneberger Südgelände möglich machen. Die Ufergrünzüge an Havel und Spree sind zu ergänzen.

Wir wollen Konzepte für die Grünanlagensanierung zur Anpassung von Grünanlagen an die Folgen des Klimawandels wie z. B. Trockenheit und Häufung von Extremwetterereignissen, aber auch für die Zugänglichkeit, Vernetzung und altersgerechte Gestaltung fördern. Wir unterstützen neue Formen von Gemeinschafts-Pocket-Parks, die in den Stadtquartieren urbanes Gärtnern aktivieren.

Die Koalition initiiert eine Stadtbaumoffensive, die auf Neupflanzung und nachhaltige Pflege zielt. Wir wollen 10.000 neue Stadtbäume pflanzen.

Kooperationen zwischen öffentlicher Hand und privaten Akteuren wollen wir unterstützen.

Kleingärten sind Lebensqualität

Kleingartenanlagen leisten einen wesentlichen Beitrag zu mehr Lebensqualität in der Stadt und erfüllen zudem eine wichtige ökologische und soziale Aufgabe. Zudem stärkt das Kleingartenwesen den sozialen Zusammenhalt in der Stadt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der Familie sowie zur Integration von Migrantinnen und Migranten. Wir werden den Kleingartenentwicklungsplan fortschreiben. Im Zuge dessen sind über die Schutzfristen hinaus Instrumente zu entwickeln, die die Planungssicherheit der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner deutlich erhöhen. Die planungsrechtliche Absicherung von Kleingartenflächen unter 3 Hektar durch die Bezirke wird unterstützt.

Erhalt der biologischen Vielfalt und Schutz der Natur

Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist ein wichtiges Ziel der Berliner Politik. Um dieses Ziel weiter zu verfolgen, wollen wir im Dialog mit der Stadtgesellschaft eine „Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt“ vorlegen und durch ein konkretes Umsetzungskonzept ergänzen und in entsprechenden Planwerken verankern. Wir werden die Praxis der Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen evaluieren und die Verwendung der Mittel konsequent auf naturschutzfachliche Ziele ausrichten.

Das Berliner Naturschutzgesetz wird neu gefasst, um es an das geltende Bundesnaturschutzgesetz anzupassen. Ziel ist es, die Ausgestaltung des Naturschutzes und der Landschaftspflege und ihrer Instrumente auf die spezifischen Anforderungen des Stadtstaates auszurichten. Vorkaufsrechte für Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Wasserflächen sind – wie im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen – nach Maßgabe der finanziellen Mittel zu ermöglichen.

Die Handlungsfähigkeit der Stiftung Naturschutz Berlin soll durch eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Stiftung gestärkt werden, indem die Organisationsstruktur der Stiftungsgremien gestrafft wird.

Bau-, Wohnungs-und Mietenpolitik

Grundsätze der Wohnungspolitik: Der „Stadtentwicklungsplan Wohnen“

Wir wollen die besonderen Qualitäten des Wohnens in Berlin erhalten und die sozialen Nachbarschaften stärken. Die wachsende Metropole Berlin bedarf in der nächsten Legislaturperiode verstärkt privater und öffentlicher Neubauvorhaben. Ziel ist deshalb, dass in der Legislaturperiode
30.000 neue Wohnungen (durchschnittlich 6.000 pro Jahr) errichtet werden.

Aufgrund der wohnungspolitischen Entwicklung wird ein „Stadtentwicklungsplan Wohnen (StEP Wohnen)“ mit Beteiligung der Wohnungswirtschaft, Eigentümerverbände, städtischen Wohnungsgesellschaften und Vertreterinnen und Vertretern der Mieterschaft erarbeitet. Darin werden die wohnungspolitischen Ziele und deren Maßnahmen für die nächsten zehn Jahre definiert.

Berlin ist und bleibt eine Mieterstadt. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, wollen wir auch in der Innenstadt mehr Wohnraum schaffen. Denn ein ausreichendes Angebot wirkt dem mietpreistreibenden Faktor der Verknappung entgegen.

Die fast überall in der Stadt vorhandenen Leerstandspotenziale sind zu identifizieren und wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Um die bestehende Anzahl der längerfristig leer stehenden Wohnungen zu reduzieren, sind u. a. Konzepte zur Marktertüchtigung zu prüfen (z. B. Erdgeschosswohnungen). Die Inventarisierung von Baulücken und Bauflächenpotenzialen wird aktualisiert.

Im Sinne des Erhalts und der Entwicklung einer „durchmischten Stadt“ werden wir bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ggf. Mindestanteile für Wohnnutzungen festlegen. Für die Vergabe landeseigener Grundstücke werden wir in dafür geeigneten Fällen Nutzungsbindungen für Wohnen vorsehen.
Eine besondere Rolle für die Versorgung breiterer Schichten mit Wohnraum nehmen in Berlin neben den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften traditionell auch die vielen Wohnungsbaugenossenschaften ein. Diese erfüllen wie die landeseigenen Gesellschaften eine dämpfende Funktion in Bezug auf die Mietenentwicklung in der Stadt.

Anlässlich des internationalen Jahres der Genossenschaften soll 2012 als Pilotprojekt ein Wettbewerb für genossenschaftliche Neubauvorhaben ausgelobt werden. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum für untere und mittlere Einkommensgruppen zu sichern. Gefördert werden soll die Erstellung von kleineren Wohneinheiten mit einem bis zwei Zimmern.

Um einen gerechten Interessenausgleich zu bewahren, hält die Koalition an der bestehenden siebenjährigen Kündigungssperrfrist für die Umwandlung von Miet-in Eigentumswohnungen und anschließender Veräußerung für mehrere Stadtgebiete in Berlin fest. Wir werden die Wirkungen der Kündigungsschutzverordnung laufend weiter beobachten und – sofern erforderlich – räumliche und zeitliche Anpassungen vornehmen.

Angesichts zum Teil sinkender Realeinkommen gerade bei älteren Bevölkerungsschichten bedarf es besonderer Unterstützungsleistungen für das Wohnen im Alter. Gemeinschaftliche Wohnformen gewinnen dabei zunehmend an Attraktivität. Die Möglichkeit für ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter ist genauso notwendig wie die Vernetzung siedlungsbezogener Angebote und Einrichtungen und eine mobilitätsgerechte Stadtentwicklung. Die Unterstützung baulicher Maßnahmen für generationsübergreifendes Wohnen und die Erreichung einer Barrierereduzierung durch entsprechende Kreditprogramme ist fortzusetzen.

Ähnliche Programme für ein Wohnen in der Gemeinschaft sollten auch für junge Familien und Alleinerziehende, insbesondere bei den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten, in den Vordergrund gerückt werden. Die Beratungsangebote zum generationsübergreifenden Wohnen sollen weitergeführt und weitere Modellprojekte initiiert werden.

Für die Unterstützung des Wohnungsneubaus, der energetischen Sanierung und der Ertüchtigung der Bestände unter demografischen Aspekten wird mit der Investitionsbank Berlin ein das KfW Programm ergänzendes Portfolio an Finanzierungsinstrumenten aufgelegt bzw. bestehende Instrumente werden überprüft und ggf. erweitert. Dies beinhaltet auch die Prüfung von innovativen Wohnungsbau-Finanzierungsinstrumenten, wie z. B. einem treuhänderisch verwalteten Bürgerbaufonds. Dieser Bürgerbaufonds könnte sich mit gering verzinslichen Einlagen, die direkt von Bürgerinnen und Bürgern eingezahlt werden, als Kapitalgeber oder auch als Miteigentümer an Neubauprojekten mit sozial verträglichen Mieten beteiligen.

Um einen stärkeren Beitrag zur Versorgung mit studentischem Wohnraum leisten zu können, strebt die Koalition an, den Anteil an studentischen Wohnheimplätzen zu erhöhen, zum Beispiel in Kooperation mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften.

Landeseigene Wohnungsbestände und Wohnungsbaugesellschaften stärken

Der Senat wird die landeseigenen Gesellschaften verpflichten, sich an der angestrebten Steigerung der Wohnungsneubauzahlen jährlich angemessen zu beteiligen. Die Koalition bekennt sich zum Gemeinwohlauftrag dieser Unternehmen und lehnt eine Privatisierung ihres Wohnungsbestandes ab. Wir wollen, dass die Bedeutung und sozialen Leistungen dieser Unternehmen (Sozialrendite) stärker im öffentlichen Raum erkennbar und für die Menschen erlebbar werden.

Um die Einwirkungsmöglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt zu erhöhen, werden die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Möglichkeiten ihre Wohnungsbestände schrittweise auf insgesamt ca. 300.000 Wohnungen erhöhen. Wir werden darauf achten, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ihre preisdämpfende und sozial integrierende Funktion sowohl im Sinne einer sozial verträglichen
Entwicklung von Bestandsmieten als auch bei der Neuvermietung konsequent wahrnehmen und laufend an eventuelle Veränderungen der Bewohnerschaft und der Nachfrage von Wohnungssuchenden in den einzelnen Wohnanlagen und Wohnquartieren anpassen. Dabei ist die Organisation der Gesellschaften regelmäßig auf Effizienzsteigerung zu prüfen.

Mögliche Mieterhöhungen im Bestand sollen sich an der realen Erhöhung der Lebenshaltungskosten ausrichten. Dabei orientieren sich die Gesellschaften an einer Obergrenze von 15 Prozent in vier Jahren. Bei Modernisierungsmaßnahmen soll sich die Umlage der Modernisierungskosten an der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Mieterstruktur ausrichten.

Soweit energetische Modernisierungen durchgeführt werden, dienen die zu erwartenden Betriebskostensenkungen als Orientierungsmaßstab zur Erhöhung der Nettokaltmiete. Diese Maßgabe soll auch bei Neuvermietungen nach einer Modernisierungsmaßnahme gelten. Energetische Modernisierungen sollen Vorrang vor anderen Modernisierungen haben.

Bei Neuvermietungen soll ein für das jeweilige Quartier bzw. den jeweiligen Wohnblock verträglicher Anteil der frei werdenden Wohnungen vorrangig an Personengruppen vermietet werden, die aufgrund ihrer Einkommens-oder Haushaltssituation weniger Alternativen bei der Auswahl von Wohnungsangeboten haben. Die Höhe der jeweiligen Neuvermietungsmiete soll sich dabei jeweils an der Tragbarkeit der Mietbelastung ausrichten. Die übrigen freien Wohnungen sollen an Wohnungssuchende vermietet werden, die aufgrund ihrer Einkommenssituation in der Lage und bereit sind, auch höhere Neuvermietungsmieten zu zahlen.

Die für die Neuvermietung genannten Kriterien der Belegung und Mietenbindung sollen auch bei der Erstvermietung von Neubauten zur Anwendung kommen.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollen die landeseigenen Gesellschaften dazu beitragen, dass in größeren Wohnanlagen Angebote für gemeinschaftliche Wohnformen, Vernetzung von niedrigschwelligen Dienstleistungen und der Austausch zwischen den Generationen befördert werden.

Zukunft des sozialen Wohnungsbaus und Begrenzung von allgemeinen Mieterhöhungen

Berlin braucht zusätzlichen Wohnungsbau, insbesondere um das Angebot an günstigen Mietwohnungen zu vergrößern. Zur Förderung des Neubaus von Wohnungen wird der Senat auch das Instrument der kostenlosen oder ermäßigten Grundstücksvergabe nutzen. Der Senat wird verschiedene Maßnahmen kombinieren, um Anreize zu setzen. Dabei werden wir jedoch Belastungen für den Haushalt vermeiden. Die so entstehenden zusätzlichen Wohnungen sollen dauerhaft günstig vermietet werden und entsprechende Sicherungen Bestandteile des Programms sein.

Zur Erreichung der Ziele in der Wohn-und Mietenpolitik setzt die Koalition auf die Begrenzung von allgemeinen Mieterhöhungen. Künftig soll die Miete innerhalb von 4 Jahren um nicht mehr als 15 Prozent steigen dürfen. Derzeit sind es bis zu 20 Prozent innerhalb von 3 Jahren. Die Koalition setzt zudem auf die Absenkung der Modernisierungsumlage. Der Vermieter soll nach Modernisierungsmaßnahmen die jährliche Miete nur noch um 9 statt um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen können.

Berliner Mietspiegel fortschreiben

Das Instrument des qualifizierten Mietspiegels hat sich in Berlin bewährt. Die Methodik, einschließlich der statistischen Basis, soll weiter entwickelt werden. Die Transparenz hinsichtlich der verwendeten Daten soll erhöht werden.

Ausmaß an Ferienwohnungen regulieren

Die Entwicklungen am Wohnungsmarkt müssen einer qualifizierten statistischen Evaluierung unterliegen. Auf Basis fundierter Daten wird überprüft, inwiefern Fehlentwicklungen, wie z. B. durch Ferienwohnungsnutzungen, gegeben sind und welche Maßnahmen, z. B. durch eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung auf landesgesetzlicher Grundlage, abzuleiten sind.

Modernisierter Milieuschutz

Milieuschutz und Erhaltungssatzungen müssen modernisiert und praxisgerecht weiterentwickelt werden, um die zum Erhalt der sozialen Mischung, Betriebskostenmanagement oder Klimaschutz notwendigen Investitionen zu ermöglichen, ohne die gewachsene Bevölkerungsstruktur grundlegend zu verändern. Hierbei ist die Möglichkeit u. a. von Umwandlungsverboten zu prüfen.

Nachhaltige Planungs-und Baupolitik

Die Koalition setzt sich zum Ziel, eine inhaltlich und durch konkrete Maßnahmen und Projekte getragene nachhaltige Planungs-und Baupolitik zu betreiben. Diese orientiert sich an den Grundlagen der Agenda 21 und den Prinzipien der Nachhaltigkeit mit Schwerpunkten auf den Themen nachhaltiges Bauwesen, sparsamer Umgang mit Wasser-und Flächenressourcen, Luftqualität sowie Nutzung von erneuerbaren Energieträgern. Diese Ziele werden durch messbare Indikatoren belegt.

Berliner Bauordnung vereinfachen

Wir wollen die Berliner Bauordnung konsequent vereinfachen mit dem Ziel, verantwortliche Mindestanforderungen zu definieren und kostentreibende Aspekte zu beseitigen. Im Zuge der Novellierung der Bauordnung soll in Anlehnung an die Musterbauordnung für Metropolen die Anhebung der Hochhausgrenze geprüft werden; die Berliner Traufhöhe als übliche Bauhöhe bleibt davon unberührt.

Um Baugenehmigungsverfahren für den Wohnungsbau zu beschleunigen, müssen entsprechende Genehmigungsverfahren auf Landes-und Bezirksebene kritisch überprüft und ggf. modifiziert werden.

Starke Infrastruktur; Mobilität in der Stadt

Mobilität für alle – mit dem „Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr)“

Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die wirtschaftliche Entwicklung in unserer Stadt. Vor dem Hintergrund sich wandelnder gesellschaftlicher Bedingungen, wie dem demografischen Wandel, dem Klimawandel und dem notwendigen sorgsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen, bekennt sich die Koalition zu einer auf den Grundsätzen der Nachhaltigkeit basierenden Mobilitäts-und Verkehrspolitik.
Mit dem „Stadtentwicklungsplan Verkehr“ steht eine Rahmenplanung zur Verfügung, mit der Berlin in der internationalen Diskussion um die Zukunft der städtischen Mobilität Maßstäbe setzt. Wir werden den „StEP Verkehr“ mit dem Ziel einer „Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger“ kontinuierlich fortschreiben.

Dazu bedarf es insbesondere einer effizienten Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel. Bei der Infrastruktur (Straße und Schiene) stehen der Erhalt der bestehenden Netze und deren Qualifizierung – z. B. durch mehr Barrierefreiheit und effektiveres Verkehrsmanagement – im Vordergrund. Kommunikations-und Managementmaßnahmen sowie multimodale Angebote gewinnen an Bedeutung.

Flughafen Willy Brandt

Die Koalition wird den neuen Großflughafen „Willy Brandt“ in Schönefeld zum 3. Juni 2012 ans Netz bringen und wird ihm zum Erfolg verhelfen. Sie ist sich einig, dass ein Ausbau des Flughafens bei zusätzlichem Verkehrsaufkommen notwendig ist.

Der Flughafen muss als internationales Drehkreuz wirtschaftlich und leistungsfähig sein. Im Rahmen dessen will die Koalition den Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger wahren. Dazu gehört eine schnelle und unbürokratische Bearbeitung der Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen.

Die Koalition setzt sich für eine ernsthafte Prüfung von Alternativrouten jenseits der Müggelseeroute ein. Dies schließt die Prüfung der Routen nördlich und südlich von Gosen unter Wahrung der Sicherheitsaspekte ein.

Die Koalition spricht sich für eine schnelle Realisierung der Dresdner Bahn – auch für den Flughafen-Express – aus. Das Land Berlin setzt sich beim Bund für eine Tunnelführung der Dresdner Bahn im Bereich Lichtenrade ein, unter Berücksichtigung des entsprechenden Landesanteils.

Verkehrsinfrastruktur stärken

Die Koalition setzt die oberste Priorität auf den Abbau des Instandhaltungsrückstands. Darüber hinaus setzt sich die Koalition für eine Qualifizierung der Infrastrukturnetze ein, um eine höhere Leistungsfähigkeit und Qualität im öffentlichen Verkehr zu gewährleisten, und sichert entsprechende Mittel. Das U-Bahn-Netz wird in seinem Bestand gesichert. Die Koalition setzt sich dafür ein, einzelne Netzergänzungen vorzunehmen, sodass auf nachfragestarken Relationen ein angemessenes Angebot erbracht werden kann. Grundsätzlich befürwortet die Koalition die Wiederherstellung aller S-Bahn-Strecken, die am 12. August 1961 bestanden.

Die bereits finanziell gesicherten und begonnenen ÖPNV-Vorhaben, die Straßenbahnverbindung vom Nordbahnhof zum Hauptbahnhof, der Lückenschluss U5 vom Alexanderplatz zum Hauptbahnhof sowie Planung und Bau der S21 werden realisiert.

Die Realisierung der folgenden weiteren Netzergänzungen wird technisch wie rechtlich vorbereitet und so weit wie möglich in dieser Wahlperiode begonnen: Straßenbahnneubaustrecke Alexanderplatz zum Kulturforum (nach Fertigstellung der U-Bahn-Linie 5), Straßenbahnneubaustrecke Hauptbahnhof zur Turmstraße, Straßenbahnneubaustrecke WISTA zum Sterndamm/Schöneweide, die Straßenbahnanbindung des Bahnhofs Ostkreuz, die Verlängerung der S-Bahn ab Bahnhof Spandau nach Westen bis nach Falkensee, der Neubau eines S-Bahnhofs Tempelhofer Feld.

Die Koalition wird die Projekte U-Bahnhof Magdeburger Platz (Prüfauftrag) sowie die Sicherung einer Option für eine mögliche Verlängerung der U7 von Rudow zum Flughafen BER, die Trassensicherung für eine spätere Wiederinbetriebnahme der Stammbahn, den Erhalt der Uferbahn in Schmöckwitz, die Errichtung eines S-Bahnhofs Kamenzer Damm sowie die Aufrechterhaltung einer langfristigen Option für eine mögliche Verlängerung der U-Bahn-Linie 8 ins Märkische Viertel planerisch berücksichtigen.

Die Ausrüstung von Bahnhöfen mit Aufzugsanlagen wird beschleunigt fortgesetzt.

Wir setzen uns darüber hinaus beim Bund bzw. bei der Deutschen Bahn AG für eine zeitnahe Realisierung begonnener bzw. vorbereiteter Vorhaben ein. Dies gilt für die Vorplanung und Realisierung der Nordbahn mindestens bis Wilhelmsruh sowie die Realisierung der Stettiner Bahn. Die Heidekrautbahn wird auf der Stammstrecke wieder in Betrieb genommen. Der Prignitz-Express soll über die Kremmener Bahn bis nach Gesundbrunnen geführt werden.

Wir werden eine Fortschreibung des Leistungsvolumens für den ÖPNV und den schienengebundenen Personennahverkehr vornehmen; eine Ausweitung wird angestrebt. In diesem Zusammenhang werden wir uns gegen eine Reduzierung und für eine Dynamisierung der Regionalisierungsmittel einsetzen.

Verkehrskonzept für die Innenstadt und Ausbau der Autobahn A 100

Wir wollen die Innenstadt weiter vom Verkehr und besonders vom Durchgangsverkehr entlasten. Für eine wirksame Entlastung hoch belasteter Straßen in der Innenstadt und eine bessere Erreichbarkeit der Gewerbegebiete im östlichen Stadtraum gibt es zur Verlängerung der A 100 keine bessere Alternative. Die Koalition wird alle Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Arbeiten für die Realisierung des 16. Bauabschnitts (bis Treptower Park) nach Erlangen der erforderlichen Rechtssicherheit umgehend beginnen.

Die Planungen für den 17. Bauabschnitt werden über den Bundesverkehrswegeplan gesichert.

Um die mit der Verlängerung der A 100 verbundenen Ziele dauerhaft zu erreichen und zu gewährleisten, dass insgesamt keine Erhöhung der Straßenkapazität für den Kraftfahrzeugverkehr erfolgt, sind mit der Maßnahme eine Reihe von Komplementärmaßnahmen untrennbar verbunden. So wird die Koalition die Umgestaltung der durch die Verlängerung der A 100 entlasteten Straßenabschnitte zugunsten der Verkehrsarten des Umweltverbunds und nicht verkehrlicher Nutzungen vorantreiben. Dies gilt ferner für die Weiterentwicklung und nachfrageorientierte Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung, Regulierung des Neubaus von privaten Stellplätzen, die umfassende Förderung und den Ausbau der Verkehrsmittel des Umweltverbunds, die Umsetzung und Weiterentwicklung des Lärmaktionsplans bzw. Luftreinhalteplans, eine verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung und die effektive Lärmdämmung an Autobahnabschnitten durch Nutzung von Bundesprogrammen (u. a. auch an der Avus).

Die bauliche Umsetzung von Verkehrsmaßnahmen zur Begleitung der durch den Weiterbau der A 100 zu erwartenden Verkehrsverlagerungen aus der Innenstadt (Innenstadtkonzept) erfolgt zeitgleich mit der Fertigstellung der entsprechenden Bauabschnitte.

Investitionen in den Erhalt von Straßen, Tunneln und Brücken

Wir werden in den kommenden Jahren den Schwerpunkt auf den Erhalt und die Sanierung der vorhandenen Infrastruktur setzen. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Straßen-und Brückeninstandhaltung werden die entsprechenden Mittel im Haushalt dauerhaft gesichert. Die Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz werden in einem verbindlichen Investitionsplan parallel zur Finanzplanung für einen Fünf-Jahres-Zeitraum festgeschrieben. Um den Zustand der Straßen und die Baustellenlogistik zu verbessern, wird das Schlaglochprogramm für die Bezirke fortgeführt.

Die Durchführung der Maßnahmen muss beschleunigt werden. Hierzu sind Möglichkeiten der Bonus-Malus-Regelungen sowie eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf den Baustellen auszuschöpfen.

Im Übrigen wird sich die Koalition auf Bundesebene für die Sicherung der Finanzmittel aus dem Entflechtungsgesetz einsetzen.

Straßenausbaubeitragsgesetz

Das Straßenausbaubeitragsgesetz wird abgeschafft.

Entlastungsmaßnahmen im Südosten

Zur Entlastung der Wohngebiete und zur Erschließung von Gewerbegebieten in Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Köpenick sowie zur besseren Anbindung an den Flughafen Willy Brandt am Standort Schönefeld wird die Planfeststellung für den vierspurigen Weiterbau der Tangentialverbindung Ost (TVO) vorbereitet. Im Verfahren ist im Benehmen mit den betroffenen Bezirken eine Trassenvariante anzustreben, die eine schnelle Realisierung sowie eine Finanzierung unter Einbeziehung von Mitteln der EU ermöglicht.

Die neue Spreebrücke im Zuge der Südostverbindung soll Teile von Ober-und Niederschöneweide vom Durchgangsverkehr entlasten und daher in dieser Legislaturperiode fertiggestellt werden. Parallel dazu ist ein Verkehrskonzept mit den begleitenden Maßnahmen zu erarbeiten und schrittweise umzusetzen.

Fern-und Regionalverkehr auf der Schiene verbessern

Die Koalition wird auf allen politischen Ebenen auf eine zügige Verbesserung der Schienenwege v. a. in die zentraleuropäischen großen Nachbarstädte Stettin, Breslau und Prag hinarbeiten. Die „Oder-Partnerschaft“ mit dem Nachbarland Polen bietet mittlerweile ein etabliertes Forum, um die regionalen Verkehrsbeziehungen mit infrastrukturellen und organisatorischen Maßnahmen analog zu den Verhältnissen an den deutschen Westgrenzen zu verbessern. Auch die Schienenanbindung nach Skandinavien und zur Insel Usedom (Karniner Brücke) soll verbessert werden.

Zudem sollen am Bahnhof Zoo wieder Fernverkehrszüge halten und am Bahnhof Köpenick ein Regionalverkehrshalt entstehen. Die langfristig geplante Aufgabe des Regionalbahnhofs Karlshorst soll durch die Bestellung zusätzlicher Regionalverkehrshalte am Bahnhof Ostkreuz ausgeglichen werden.

Leistungsfähig und stadtverträglich: Der Wirtschafts-und Güterverkehr

Mit einem effizienten und stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr wollen wir in Kooperation mit der Wirtschaft den Wirtschaftsstandort Berlin stärken. Maßnahmen und Instrumente sind hierbei u. a. der Erhalt zukunftsfähiger Schieneninfrastruktur in der Stadt, die strategische Flächenvorhaltung für Bahn-oder bahnaffine Nutzungen, die weitere Stärkung des bestehenden trimodalen Güterverkehrsubzentrums Berlin Westhafen sowie der stadt-und umweltverträgliche Abschluss des Ausbaus der Unteren Havel-Wasserstraße (Projekt 17) und der Spree-Oder-Wasserstraße für einen eingeschränkten Begegnungsverkehr bis zum Westhafen. Wir werden die Entwicklung moderner Citylogistikkonzepte unter Einbeziehung der Elektromobilität anstoßen. Darüber hinaus werden wir ein Konzept zum Umgang mit dem zunehmenden Lkw-Durchgangsverkehr entwickeln. Die Koalition lehnt die allgemeine Benutzung der öffentlichen Straßen und Autobahnen durch sogenannte „Lang-Lkw“ (Gigaliner) ab.

Mit einem guten Verkehrsmanagement besser durch die Stadt

Wir werden durch ein integratives Verkehrsmanagement den Verkehrsfluss im straßengebundenen Verkehr verbessern und dabei die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigen. Zusätzlich zu Qualitätszielwerten für die Verkehrsmittel werden Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe und Lärm Gegenstand der Verkehrsoptimierung sein. Das Verkehrsmanagement wird in Kooperation mit Brandenburg auf den Verflechtungsraum Berlins mit Brandenburg ausgeweitet.

Wir werden die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine zentrale Baustellenkoordination schaffen, die auch über eine entsprechende personelle Ausstattung verfügt. Ferner wird die Koalition prüfen, ob die Anzahl von Verkehrsschildern reduziert und ggf. vermehrt durch Fahrbahnmarkierungen ersetzt werden kann.

Saubere Luft und weniger Lärm

Bis Mitte 2012 ist nach Abschluss der Bürgerbeteiligung der neue Luftreinhalteplan mit einer Laufzeit von fünf Jahren zu verabschieden. Ergänzend sind Maßnahmen gegen die erheblichen Dieselrußemissionen von Baumaschinen und Fahrgastschiffen einzuleiten. Für die räumliche Lärmminderung wird die Koalition die Überarbeitung des Lärmminderungsplans weiter zügig fortsetzen und die entsprechenden Maßnahmen kurzfristig umsetzen.

Gute Rahmenbedingungen für einen funktionierenden öffentlichen Personennahverkehr

Um die Rolle des ÖPNV als Teil der Daseinsvorsorge in der Stadt, als Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung und als Beitrag zur Lebensqualität in Berlin zu sichern und auszubauen, muss der Einfluss des Landes auf die ÖPNV-Entwicklung gewährleistet bleiben. Der Nahverkehrsplan soll weiterhin unter Beteiligung aller relevanten Interessengruppen erstellt, vom Senat beschlossen und alle fünf Jahre aktualisiert werden.

Die Koalition wird den Erhalt eines starken Aufgabenträgers sicherstellen. Ziel ist es, auch in der öffentlichen Verwaltung das notwendige Fachwissen für die Steuerung dieser Prozesse zu sichern und auszubauen.

Tarifanhebungen im ÖPNV dürfen nur moderat erfolgen und sollen sich am Anstieg der Lebenshaltungskosten orientieren. Die Verkehrsunternehmen sind angehalten, ihre Kostenentwicklung transparent darzustellen.

Novellierung des Berliner ÖPNV-Gesetzes

Das Berliner ÖPNV-Gesetz muss aktualisiert werden, um die Handlungsmöglichkeiten, die das geänderte EG-Recht sowie das derzeit in Novellierung befindliche Personenbeförderungsgesetz den Ländern eröffnet, rechtssicher umzusetzen. Künftig soll die Investitionsförderung unter Aufrechterhaltung der bisherigen Beträge nach Höhe und Zweckbindung gesetzlich geregelt werden.

Beschleunigung des ÖPNV und Investitionen in neue Fahrzeuge

Das wesentliche Ziel ist eine Steigerung von Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit. Wir werden die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, die für einen schnellen und effizienten Ausbau der ÖPNV-Beschleunigung sowie für die Sicherung der Qualität der erreichten Beschleunigung erforderlich sind. ÖPNV-Beschleunigung, Verkehrssicherheit und die Steigerung der Attraktivität des Fuß-und Radverkehrs sind integriert zu betrachten.

„Neuralgische“ Punkte für Verlustzeiten im Betrieb des ÖPNV-Netzes sollen mit einem speziell entwickelten Softwareprogramm identifiziert, die tatsächliche Beschleunigung evaluiert und intelligente Lösungen daraus abgeleitet werden.

Wir werden u. a. durch die Fortsetzung des Fahrzeugbeschaffungsprogramms in den Fuhrpark der BVG investieren, um einen attraktiven, barrierefreien, zuverlässigen und qualitätsvollen ÖPNV zu sichern.

Zukunft der S-Bahn

Die S-Bahn ist unverzichtbarer Bestandteil des ÖPNV in Berlin. Oberstes Ziel ist daher die Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen, sicheren und störungsfreien S-Bahn-Betriebs. Dies hat Vorrang vor allen privatwirtschaftlichen Renditeerwartungen. Das angelaufene Programm der Deutschen Bahn zur Wiederherstellung einer voll funktionstüchtigen Berliner S-Bahn muss durch einen detaillierten Zeit-und Kostenplan untersetzt sein und auch für die Zukunft ausreichende Investitionen festschreiben. Die Werkstätten sind personell und technisch bedarfsgerecht auszustatten. Technische Rahmenbedingungen sind dauerhaft von Experten zu überprüfen.

Dennoch wird sich die S-Bahn-Krise erst mit der Beschaffung neuer Züge und einem entsprechenden neuen Betreibervertrag wirklich beheben lassen. Deshalb möchte die Koalition die S-Bahn langfristig auf eine solide Vertragsbasis stellen, die eine Wiederholung der immer noch andauernden Krise verhindern soll. Dazu ist es auch erforderlich, dass möglichst schnell die Bestellung von neuen (zusätzlichen) Fahrzeugen ausgelöst wird.

Bei der Auswahl eines Betreibers für die Zeit ab Ende 2017 verfolgen wir die Ziele einer sicheren, qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Beförderung der Fahrgäste, die Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie niedrige Kosten für das Land und ein rechtssicheres Verfahren.

Unabhängig von der Frage der Auswahl des Betreibers soll das Land im Rahmen des neuen S-Bahn-Vertrages größere Rechte eingeräumt bekommen. Die Berichts-und Offenlegungspflichten sind u. a. durch Einrichtung eines Beirats erheblich auszuweiten. Die Finanzströme zwischen S-Bahn-Betreiber einerseits und Netz-bzw. Stationsgesellschaft andererseits sind transparent darzulegen.

Die Koalition verabredet folgendes Verfahren, um den unter den gegebenen Umständen besten zukünftigen Betreiber für die S-Bahn beauftragen zu können: Noch im Jahr 2011 wird der Senat Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG mit dem Ziel aufnehmen, die S-Bahn Berlin GmbH zu erwerben. Parallel dazu wird rechtlich geprüft, inwieweit eine Gesamtvergabe des S-Bahn-Netzes an einen Betreiber möglich ist.

Sollten die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG nicht zu einem positiven Ergebnis führen, wird die Koalition die rechtssichere Vergabe über eine Ausschreibung starten. Soweit eine Gesamtvergabe rechtlich nicht möglich ist, wird für den Betrieb des Rings samt Zubringerstrecken (Viertelnetz) eine Ausschreibung für einen Betrieb mit Neubaufahrzeugen gestartet. Damit wird auch der Prozess der Wagenbestellung mit der Industrie auf den Weg gebracht. Die Vertragslaufzeit soll mindestens 10 Jahre betragen.

Die Ausschreibung wird zwingend vorsehen, dass nach Ablauf eines neuen Betreibervertrages das Land eine Kaufoption auf den Fuhrpark bekommt. Mit der Deutschen Bahn AG wird verhandelt, zu welchem Preis und zu welchen Bedingungen sie die Wagen der Baureihe 481 verkaufen würde. Dies eröffnet Berlin die langfristige Möglichkeit, die S-Bahn auf ein kommunales Unternehmen übergehen zu lassen.

Bei der Ausschreibung werden für alle Teillose soziale Standards für die Beschäftigten im Rahmen der entsprechenden EU-Richtlinie und eine Übernahmeverpflichtung für das vorhandene Personal festgeschrieben.

Die BVG kann sich an der genannten Ausschreibung beteiligen.

Fahrradfreundliches Berlin

Das Fahrrad ist ein effizientes und umweltfreundliches Verkehrsmittel in der Stadt und in der Kombination mit dem ÖPNV auch für längere Strecken attraktiv. Die Koalition wirbt für eine gegenseitige Rücksichtnahme von Fußgängern und Radfahrern, wobei Fußgänger/-innen auf den ihnen zugewiesenen bzw. für sie bereitgestellten Flächen einen vorrangigen Schutz genießen.

Mit einer Sicherheitsoffensive für den Radverkehr wollen wir den Anteil der Nutzer von Fahrradhelmen steigern. Die Bedeutung intakter Beleuchtungs-und Sicherheitsanlagen sowie der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr wird durch regelmäßige Kontrollen auch von Radfahrern unterstrichen.

Wir wollen den weiteren Weg Berlins zur „fahrradfreundlichen Stadt“ umfassend voranbringen. Den Rahmen dafür stellt eine neue Radverkehrsstrategie dar.
Das derzeitige Investitionsvolumen wird fortgeschrieben. Wesentliche Elemente der Radverkehrspolitik der Koalition sind der weitere Ausbau des Radroutennetzes und der Radverkehrsinfrastruktur unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen zur Abwicklung großer Radverkehrsmengen, die Erprobung neuer Infrastrukturelemente und verkehrsregelnder Maßnahmen sowie die Instandhaltung und Weiterentwicklung des vorhandenen Radwegenetzes. Innerhalb des Nebenstraßennetzes muss die Instandsetzung von Fahrradroutenabschnitten Vorrang haben vor sonstigen Nebenstraßen.

Die Koalition wird einen „Masterplan Fahrradparken“ erarbeiten, der ein angemessenes und sicheres Abstellangebot für Fahrräder vor allem im öffentlichen Raum und an Stationen und Bahnhöfen des ÖPNV schafft.

Wir wollen fallbezogen prüfen, wie sich die Belange von Radfahrern am besten in Einklang bringen lassen mit einem flüssigen Gesamtverkehr und den Interessen der Fußgänger.

Bei erfolgreichem Ausgang des bis 2012 laufenden Vorhabens „Stationsgebundene öffentliche Fahrradverleihsysteme“ wollen wir ein solches System dauerhaft einrichten und auf die gesamte Innenstadt von Berlin sowie ggf. weitere Stadtteilzentren ausweiten.

Gut zu Fuß durch Berlin

Laufen ist die natürlichste Form der Fortbewegung. So ist es von besonderer Bedeutung, den Ansprüchen des Fußgängerverkehrs im Rahmen eines Qualitätssicherungsprogramms und des Ausbaus der Barrierefreiheit Rechnung zu tragen. Hier gilt es, insbesondere mehr für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu tun. Der Ausbau von „Zebrastreifen“ wird befürwortet. Die Sicherung von Schulwegen hat für uns Priorität, Verkehrsberuhigungen vor Schulen und Kitas sind konsequent zu kontrollieren und durch den Einsatz von sogenannten „Dialogdisplays“ zu unterstützen. Um mehr dieser elektronischen Displays einsetzen zu können, die Autofahrer auf Geschwindigkeitsüberschreitungen hinweisen, wollen wir die Übernahme von Patenschaften fördern (z. B. durch Eltern, Fördervereine etc.).

„Masterplan Parken“

Quantität und Qualität des Parkraumangebots sind wichtige verkehrliche Gestaltungsinstrumente und haben unmittelbare Auswirkungen auf die Attraktivität der Autobenutzung im Verhältnis zu den anderen Verkehrsangeboten und zur Qualität öffentlicher Räume. Die Gestaltung des Parkens in den Innenstadträumen ist daher eine Aufgabe mit gesamtstädtischer Wirkung. In einem „Masterplan Parken“ werden wir auf Grundlage umfassender Untersuchungen die Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung (d. h. Darstellung der verkehrspolitisch sinnvollen Erweiterungsflächen, Maßnahmen zur effizienteren Umsetzung, innovative Formen der Bürgerbeteiligung) und die Integration neuer Nutzungsanforderungen an den öffentlichen Straßenraum (Carsharing, Fahrradparken, Leihfahrradsysteme, Ladeinfrastruktur etc.) sowie neue Parkflächen für Reisebusse integriert darstellen.

Eine neue Stellplatzverordnung muss hinsichtlich der Vorgaben so gefasst werden, dass die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden können und eine einzelfallbezogene Festlegung möglich ist.

Erhöhung der Verkehrssicherheit

Für die Koalition ist die Gewährleistung eines noch höheren Maßes an Verkehrssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger ein zentrales Element ihrer Verkehrspolitik. Wir werden im Jahr 2012 das Verkehrssicherheitsprogramm fortschreiben.

Die erfolgreiche Unterstützung von Projekten der verschiedenen Träger der Verkehrssicherheitsarbeit wird fortgeführt und verstetigt. Die Arbeit der Unfallkommission zur Entschärfung der Unfallschwerpunkte wird intensiviert und verstärkt in die Bezirke hineingetragen. Die Konzeption für ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau mit dem Ziel einer weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit wird weiterentwickelt („Stadttempo Berlin“). Auswirkungen und Wirksamkeit von Tempobeschränkungen im Hauptverkehrsstraßennetz werden regelmäßig überprüft.

Bessere Rahmenbedingungen für den Taxiverkehr

Die Rahmenbedingungen des Berliner Taxigewerbes müssen verbessert werden. Wir setzen uns für ein koordiniertes Vorgehen gegen Schwarzarbeit im Taxigewerbe nach dem Hamburger Modell ein. Die Koalition strebt einen einheitlichen Tarif für die Anbindung des Flughafens BER an.

Reisebusse in der Umweltzone

Zur Förderung des Tourismus und der wirtschaftlichen Entwicklung wird sich die Koalition dafür einsetzen, dass weiterhin in vereinfachter Form Ausnahmegenehmigungen für Reisebusse mit gelber Plakette für das Befahren der Umweltzone bis zum Jahr 2014 erteilt werden, sofern eine technische Nachrüstung mit einem vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand nicht möglich und die steuerliche Abschreibungsfrist der Fahrzeuge noch nicht abgelaufen ist.

Verkehrskonzepte für Veranstaltungsorte

Großveranstaltungsstätten sind für Berlin wichtig als kulturelle, sportliche, wirtschaftliche und touristische Impulsgeber. Die Interessen der Veranstaltungsbesucherinnen und -besucher und der Anwohnerinnen und Anwohner müssen in intelligenten Verkehrslösungen, wie Leitsystemen und Anwohnerschutzzonen, zur Vermeidung von unnötigem Durchgangs-und Parkplatzsuchverkehr Berücksichtigung finden. Insbesondere für die Tempelhofer Freiheit, das Olympiastadion, das Messegelände sowie die Max-Schmeling-Halle sollen entsprechende Konzepte erstellt und umgesetzt werden.

Kontakt

Der Regierende Bürger- meister von Berlin
- Senatskanzlei -

Jüdenstr. 1
10178 Berlin

Referat II A
Online-Kommunikation

Telefon (030) 9026-2435
Telefax (030) 9026-2285
E-Mail

Download

Die Koalitionsvereinbarung als PDF-Dokument zum Download.

Hinweis

Zum Betrachten von PDF-Dokumenten benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader (Download)(Externer Link)