Direkt zum Inhalt der Seite springen

INTERREG IV C - Programm zur europäischen interregionalen Zusammenarbeit

Allgemeines

In der Förderperiode 2007-2013 wird unter dem Ziel 3 „Territoriale Zusammenarbeit“ des EFRE-Strukturfonds auch die interregionale Zusammenarbeit fortgesetzt, die sowohl die Fortführung der bisherigen Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIIC (jetzt IV C) als auch die Zusammenarbeit im Bereich der städtischen Dimension (URBACT) vorsieht.

Zielsetzung INTERREG IV C (Warum?)

Das INTERREG IVC-Programm unterstützt regionale und lokale Behörden darin, ihre Erfahrungen in der Verwaltung auszutauschen und gegenseitig zu übernehmen, um die Effektivität regionaler Entwicklungspolitik zu verbessern.

In der neuen Förderperiode bleiben die existierenden und bewährten Mechanismen der interregionalen Zusammenarbeit (Netzwerkbildung, Informations- und „best-practice“-Austausch) auf der Basis des „bottom-up-Prinzips“ erhalten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Veröffentlichung und Verbreitung der Ergebnisse; dies bedeutet verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation.

Förderfähige Maßnahmen und Inhalte (Was?)

Im Rahmen der engeren Verknüpfung mit der Lissabon-Agenda hat die Europäische Kommission für die interregionale Zusammenarbeit ab 2007 insgesamt 30 Themenstellungen definiert, die durch Projekte untersetzt werden sollen. Dies bedeutet, dass die „interregionale Zusammenarbeit“ im Rahmen von Ziel 3 zukünftig den Mechanismen des RfWW-Instruments (Regionen für den wirtschaftlichen Wandel) unterliegen wird. Darüber hinaus sind die jeweiligen spezifischen Förderbedingungen in den aktuellen Calls zu beachten.

Die beiden Prioritäten des Programms sind

“Innovation und Wissensökonomie”, hier: Innovation; Forschung und technologische Entwicklung; Unternehmertum und KMU; Informationsgesellschaft und Beschäftigung, Humankapital und Bildung

sowie Umwelt- und Risikoschutz, hier: Natürliche und technische Risiken; Wasserwirtschaft; Abfallwirtschaft; Biodiversität und Erhalt des Naturerbes, Luftqualität; Energie und nachhaltiger Verkehr und Kulturerbe und Landschaft.

Förderfähige Aktivitäten

Typ 1: Regionale Initiativprojekte

  • Basisintensive Kooperation
  • Projekte mit traditionellen Netzwerkaktivitäten (thematische Seminare, Newsletter, Websites)
  • Mittelintensive Kooperation
  • Projekte mit traditionellen Netzwerkaktivitäten zuzüglich Übertragung von beispielhaften Initiativen (good practices) im Rahmen von Pilotaktionen, Entwicklung regionaler Politikfelder
  • Hochintensive Kooperation
  • Erarbeitung von „Mini-Programmen“ mit Unterprojekten

Typ 2: Kapitalisierungsprojekte

Aktivitäten, die den Wissenstransfer in die Haupststrukturfondsprogramme und die Operationellen Programme der beteiligten Regionen unterstützen. Für jede teilnehmende Region sollte ein Aktionsplan erstellt werden, aus dem deutlich wird, wie die beispielhaften Initiativen (good practices) umgesetzt werden sollen. Dazu sind die Verwaltungsbehörden der Strukturfondsprogramme bei der Projekterstellung einzubinden.
„Fast Track“-Projekte: Kapitalisierungsprojekte können „Fast Track-Projekte“ werden, sie werden von der Europäischen Kommission ausgewählt und speziell begleitet

Bereits existierendes Know-How ist nachzuweisen.

Antrags- und Teilnahmeberechtigte (Wer?)

Da das Programm darauf abzielt, die Verwaltungspolitik zu verbessern, richtet es sich an nationale, regionale und lokale öffentliche Behörden, und an Institutionen unter öffentlichem Recht. Private Körperschaften sind nicht förderfähig. Es ist Aufgabe der nationalen Kontaktpersonen, die Förderfähigkeit von Organisationen zu bescheinigen.

Finanzierung und Verfahren (Wie?)

Das Gesamtbudget für INTERREG IV C beträgt 302 Mio. EUR für kofinanzierte Projekte, die von EU-Partnern durchgeführt werden (Kofinanzierungsrate 75-85%), norwegische nationale Kofinanzierung (50%); ca. 100 Mio. EUR aus dem EFRE sind in der vierten Ausschreibungsrunde noch für Projekte verfügbar, zusammen mit ca. 1,6 Mio. EUR norwegischer Fördergelder für norwegische Partner. Kofinanzierungsrate für Deutschland (75%);


Förderfähiges Gebiet: Alle 27 Mitgliedstaaten der EU, Norwegen und die Schweiz.

Antragsfrist

Derzeit keine.

Kontakt

Europäische Kommission
Generaldirektion „Regionalpolitik“
1049 Brüssel
Tel.: +32 2 296 06 34
Fax: +32 2 296 23 05
E-Mail
Webseite(Externer Link)

Joint Technical Secretariat
Tel: +33 328 144 100
Fax: +33 328 144 109
E-Mail
Webseite (engl.)(Externer Link)

Nationale Beratung

INTERREG IVC Information Point North
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Grubenstrasse 20
18055 Rostock
Webseite(Externer Link)
E-Mail

Marit Lani, Communication & Project Adviser
marit.lani@interreg4c.eu
Tel. 0381 45484 5292

Ilze Ciganska, Project Adviser
ilze.ciganska@interreg4c.eu
Tel. 0381 45484 5210

Ulrike Klose, Programme Assistant
ulrike.klose@interreg4c.eu
Tel. 0381 45484 5285

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
Referat II C 3
Martin Luther Str. 105
10825 Berlin
Tel.: 9013 - 8111 / 7416
E-Mail
Webseite

Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg
Horst Sauer
Tel.: + 49 331 866 8720
E-Mail

Büro des Landes Berlin bei der EU
Sonja Haertel
Tel.: + 32 - 2 - 738 00 74
Fax: + 32 - 2 732 47 46
E-Mail

Weitere Informationen

Übersicht(Externer Link) Finanzbeschlüsse und Arbeitsprogramme

Project Assistance-Formular(Externer Link)

(Project Idea Database)(Externer Link)