In der Förderperiode 2007-2013 wird unter dem Ziel 3 „Territoriale Zusammenarbeit“ des EFRE-Strukturfonds auch die transnationale Zusammenarbeit fortgesetzt. Ziel ist die Förderung einer harmonischen räumlichen Integration in der EU. Dies soll über umfangreiche Zusammenschlüsse von Städten und Regionen (transnationale Zusammenarbeit) geschehen. Die EU fördert transnationale Projekte, die zum Abbau wirtschaftlicher, sozialer und räumlicher Unterschied beitragen und dadurch das Zusammenwachsen Europas fördern. INTERREG IV dient damit der Entwicklung in europäischen Großräumen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem demografischen Wandel, der Verbesserung des räumlichen Zugangs und der Erschließungsqualität sowie den Themen Umwelt, Klimawandel und Risikoprävention zu.
Berlin gehört dem Ostseeraum an. Dieser Raum umfasst neben Teilen Deutschlands Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Polen und Schweden sowie die Partnerländer Weißrussland, Norwegen und Teile von Russland.
Gestärkt werden soll neben der Wettbewerbsfähigkeit der Ostseeregion ihr territorialer Zusammenhalt und ihre nachhaltige Entwicklung durch Verbindung von Potenzialen über die Grenzen hinweg.
Priorität 1 Innovationsförderung im Ostseeraum
Priorität 2 Externe und interne Erreichbarkeit der Ostseeregion
Priorität 3 Management der Ostsee als gemeinsame Ressource
Priorität 4 Förderung attraktiver und wettbewerbsfähiger Städte und Regionen
Priorität 5 - Technische Hilfe zur Durchführung des Programms
Die Projekte müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Zum einen sollen sie beispielgebend sein, d.h. es sollen exemplarische Lösungen und Verallgemeinerungen der Erfahrungen und Lernprozesse erarbeitet werden. Wichtig ist ebenfalls die Übertragbarkeit. Gesucht werden Lösungen für zusammenhängende, staatenübergreifende Entwicklungszonen oder -korridore. Das Merkmal transnational ist erfüllt, wenn Partner aus mindestens drei Staaten an dem Projekt mitwirken. Zudem ist erforderlich, dass Probleme mit Bedeutung bzw. Wirkung für den Ostseeraum oder größere Teile davon behandelt werden, das sog. Merkmal territorial. Ferner fordert das Merkmal prozessual die Sicherung gemeinsamer transnationaler Projektentwicklung in Durchführung, Finanzierung und Umsetzung.
Antragsberechtigt sind Senatsverwaltungen und Bezirke, nationale, regionale, kommunale und Länderkörperschaften, Unis, NGOs, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen und Organisationen wird unterstützt. Dabei ist ein verantwortlicher Hauptpartner zu benennen.
Insgesamt stehen für Ziel 3 7,8 Mrd ¤ aus dem EFRE zur Verfügung. Für die transnationale Kooperation sind es insgesamt 1,581 Mrd ¤ , davon 208 Mio ¤ für den Ostseeraum. Hinzu kommen rund 23 Mio ¤ aus dem europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENPI) für Partner aus Belarus und Russland.
Um EU-Fördermittel zu erhalten, müssen 25 % der gesamten Projektkosten vom Antragssteller getragen werden. Die Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre, ist aber nicht formal festgelegt. Die Auswahl der Projektanträge obliegt einem Lenkungsausschuss aus nationalen und regionalen Vertretern(innen) der beteiligten Staaten.
Derzeit keine.