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Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)

Programm für unternehmerische Initiative und Innovation, hier: Öko Innovation

Allg. Zielsetzung

Das CIP-Programm ist ein Kern-Element der Lissabon-Strategie und soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Klein- und Mittelbetriebe verbessern. Es bündelt erstmals die auf die Wirtschaft und insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen ausgerichteten Fördermaßnahmen der EU ohne F&E-Anteil. Auch die Wachstumspotentiale in den Bereichen Umwelt, Informations- und Kommunikationstechnologien, Energieeffizienz und erneuerbare Energien sollen durch dieses Programm besser ausgeschöpft werden.

Die Umsetzung der CIP-Maßnahmen erfolgt in drei spezifischen (Unter)-Programmen:

Das Programm für Unternehmerische Initiative und Innovation
Das Programm zur Unterstützung der Politik für Informations- und Kommunikations-Technologien
Das Programm Intelligente Energie - Europa (IEE II)

Zielsetzung CIP Öko Innovation

CIP Öko Innovation ist Bestandteil des Programms „Unternehmerische Initiative und Innovation“ (EIP) und soll zur Umsetzung des Aktionsplans für Umwelttechnologien (ETAP)(Externer Link) beitragen. Das Programm ist vorrangig auf Unterstützung der Markteinführung innovativer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen kleiner und mittlerer Unternehmen gerichtet und soll dazu beitragen, die Lücke zwischen Forschung und Entwicklung auf dem Markt für umweltfreundliche Produkte, Technologien, Dienstleistungen, Verfahren und Managementmethoden zu überbrücken.

Förderfähige Inhalte und Maßnahmen

CIP Öko Innovation soll die Erstanwendung und Marktfähigkeit öko-innovativer Produkte und Dienstleistungen unterstützen, die technisch bereits mit Erfolg demonstriert wurden, aber aufgrund eines Restrisikos den Markt noch nicht durchdrungen haben. Des Weiteren soll das Programm helfen, Barrieren, die noch den Markterfolg behindern, zu überwinden, die Anwendung von Öko-Innovationen ausweiten, Märkte für entsprechende Produkte schaffen oder erweitern und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen auf dem Weltmarkt stärken. Zugleich sollen die Projekte Umweltauswirkungen verringern und das Leistungsniveau der Unternehmen in Bezug auf die Umwelt verbessern.

Unterstützt werden folgende Arten von Maßnahmen:

  • Saubere Produktionsverfahren, vorzugsweise in Sektoren mit hoher Umweltbelastung wie Baugewerbe, Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sowie Abfallwirtschaft
  • Beseitigung von Hindernissen bei der umfassenden Anwendung von Öko Innovation
  • Innovative, umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen, einschließlich innovativer Konzepte für das Öko-Design von Produkten oder Umweltkennzeichen
  • Unterstützung von Unternehmen (vor allem KMU) in der umweltgerechten Ausgestaltung ihrer Geschäfte, Erzeugnisse und Managementmethoden - vor allem innovative Ansätze für Umweltmanagementsysteme und erhöhte Öko-Effizienz

Zu Beginn eines jeden Jahres veröffentlicht die Europäische Kommission ihr EIP-Arbeitsprogramm und die damit zusammenhängenden Fördermaßnahmen, die im Detail Auskunft darüber geben, welche spezifischen Maßnahmen in dem jeweiligen Jahr gefördert werden sollen.

Antragsberechtigte

Gefördert werden öffentliche und private Rechtspersonen mit Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island, Norwegen sowie Lichtenstein. Ferner werden Teilnehmer aus Kroatien, Türkei, Mazedonien, Montenegro sowie Israel gefördert, sofern mit diesen Ländern ein Rahmenabkommen über die Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen abgeschlossen wurde. Natürliche Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Begünstigte sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, aber auch sonstige öffentliche und private Innovationsakteure.

Finanzierung

Das Rahmenprogramm hat eine Laufzeit von sieben Jahren (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013), die Mittelausstattung für die gesamte Laufzeit beträgt 3,621 Mrd. EUR. Für das Programm Unternehmerische Initiative und Innovation stehen von 2007 bis 2013 insgesamt 2,17 Milliarden Euro zur Verfügung.Nähre Informationen zu der Mittelausstattung für das Jahr 2009 entnehmen Sie bitte dem Arbeitsprogramm.

Die Finanzhilfe wird zum Ausgleich eines Teils der förderfähigen Kosten des Projektes mit nachstehenden Höchstsätzen gewährt:

  • 40%, wenn der begünstigte Teilnehmer ein Großunternehmen ist;
  • 50%, wenn der begünstigte Teilnehmer ein mittelgroßes Unternehmen ist;
  • 60%, wenn der begünstigte Teilnehmer ein Kleinunternehmen ist;
  • 50% für alle sonstigen Teilnehmer.

Die Größe eines Unternehmens ist gemäß der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003(Externer Link) festgelegt.

Antragsfrist

Call CIP-EIP-ECO-INNOVATION-2012 , Frist: 6. September 2012, mehr(Externer Link)

Kontakt

Europäische Kommission
Generaldirektion Umwelt
Referat E/4 - Umwelt und Ökoinnovationen
Hervé Martin
Tel.: 0032/2/2965444
Fax: 0032/2/2979693
E-Mail
Webseite(Externer Link)

Executive Agency for Competitiveness and Innovation (EACI)
Referat Öko-Innovation
Beatriz Yordi Aguirre
Place Madou 1
1210 Brüssel
Tel.: 0032/2/2953970
Webseite(Externer Link)
E-Mail

Nationale Beratung
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