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DAPHNE III

Rahmenprogramm „Grundrechte und Justiz“ - Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen

Zielsetzung
Das Programm zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Daphne III) ist Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ und führt die in Daphne und Daphne II festgelegten Konzepte und Ziele weiter. Das Programm läuft vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013.

Das spezifische Ziel des Programms ist es, zur Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen im öffentlichen oder privaten Bereich, einschließlich der sexuellen Ausbeutung und des Menschenhandels, durch Präventionsmaßnahmen sowie Unterstützung und Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen beizutragen.
Förderfähige Maßnahmen und Inhalte
  • Unterstützung und Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NRO) und anderen in diesem Bereich tätigen Organisationen:
  • Entwicklung und Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen für bestimmte Personengruppen;
  • Verbreitung der im Rahmen der Programme Daphne und Daphne II erzielten Ergebnisse einschließlich ihrer Anpassung, Weiterleitung und Nutzung durch andere Begünstigte oder in anderen geografischen Gebieten;
  • Auswahl und Verstärkung von Maßnahmen, die dazu beitragen, dass gewaltgefährdete Personen eine positive Behandlung erfahren;
  • Errichtung und Unterstützung multidisziplinärer Netze zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen NRO und anderen in diesem Bereich tätigen Organisationen;
  • Gewährleistung der Erweiterung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Wissensgrundlage, des Austauschs, der Ermittlung und der Verbreitung von Informationen und bewährten Praktiken, auch durch Forschung, Schulungsmaßnahmen, Studienbesuche und Personalaustausch;
  • Konzeption und Prüfung von Material zur Sensibilisierung und Schulung zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie Ergänzung und Anpassung bereits vorhandenen Materials zur Nutzung in anderen geografischen Gebieten oder für andere Zielgruppen;
  • Untersuchung von Gewaltphänomenen und ihren Auswirkungen sowohl auf die Opfer als auch auf die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit:
  • Entwicklung und Durchführung von Unterstützungsprogrammen für Opfer und gefährdete Personen und von Interventionsprogrammen
    für Täter unter Wahrung der Sicherheit der Opfer.
Bitte beachten Sie die jährlichen Prioritäten, die bei der Ausarbeitung von Projektanträgen zu berücksichtigen sind.
Antragsberechtige
An dem Programm können private oder öffentliche Organisationen und Einrichtungen (lokale Behörden auf geeigneter Ebene, Hochschulfakultäten und Forschungszentren) teilnehmen, die im Bereich der Verhütung und Bekämpfung von und des Schutzes vor Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen tätig sind oder, die im Bereich der Unterstützung von Opfern tätig sind oder mit der Umsetzung gezielter Maßnahmen betraut sind, durch die die Ablehnung solcher Gewalt gefördert oder eine Änderung der Haltung und des Verhaltens gegenüber gefährdeten Gruppen und Gewaltopfern angeregt werden soll.

Darüber hinaus sind die Angaben in den einzelnen Auschreibungen zu beachten.
Finanzierung
Die Finanzausstattung für den gesamten Zeitraum wird auf 116,85 Mio. EUR festgesetzt. Die Mittelzuweisungen für Maßnahmen auf der Grundlage
des Programms werden im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union als jährliche Mittelbeträge ausgewiesen. Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde in den Grenzen des Finanzrahmens bewilligt.

Bei der Durchführung des Programms kann auf die Ressourcen anderer Gemeinschaftsinstrumente, insbesondere der Generellen Programme „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ und „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ sowie des Siebten Rahmenprogramms im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung, zurückgegriffen werden, um Maßnahmen durchzuführen, die zur Verwirklichung der Ziele aller Programme beitragen. Für Maßnahmen, die im Rahmen dieses Beschlusses finanziert werden, darf für denselben Zweck keine Unterstützung aus anderen Finanzinstrumenten der Gemeinschaft gewährt werden.
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Antragsfrist

Kontakt

Europäische Kommission
GD Justiz, Freiheit, Sicherheit
Referat JLS/C/4
Büro LX 46 07/122
B-1049 Brüssel
Webseite(Externer Link)

DAPHNE Helpdesk
E-Mail
DAPHNE Toolkit(Externer Link)

Weitere Informationen

  
 
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