Europapolitik als Querschnittsthema erfordert eine aktive und umfassende Befassung und Erörterung in der Verwaltung. Mit den Neuregelungen der EU-Verträge geht eine erneute Kompetenzerweiterung der EU einher und eine stärkere Einbindung und Verantwortung der nationalen Parlamente und Regionen. Dies gilt sowohl für die durch das Bundesverfassungsgericht postulierte allgemein erhöhte Integrationsverantwortung der Länder (insbesondere im Innen- und Justizbereich), für die gestärkten Beteiligungsrechte (und -pflichten) der Länder, die sowohl der Reformvertrag von Lissabon als auch die neuen innerstaatlichen Mitwirkungsgesetze einräumen als auch im Hinblick auf das erhöhte Haftungsrisiko der Länder bei nicht fristgerechter EU-Richtlinienumsetzung.
Zur Umsetzung und Berücksichtigung dieser Vorgaben ist eine hohe Europakompetenz bei den Beschäftigten der Berliner Verwaltung unerlässlich. Die vollständige Umsetzung der im Senatsbeschluss zur weiteren Stärkung der Europakompetenzen definierten Maßnahmen vom 11.1.2011 ist deshalb eine zentrale europapolitische Aufgabe in der Legislaturperiode 2011-2016.
De Aktivitäten, die zu einer Stärkung der Europakompetenz führen sollen, sind folgenden drei Kategorien zugeordnet:
Die europapolitische und fremdsprachliche Kompetenz des Verwaltungspersonals muss durch regelmäßige Fortbildungsangebote ausgebaut werden. mehr
Ziel ist die Förderung befristeter Einsätze von Beschäftigten in verschiedenen EU-Bereichen bzw. bei EU-Institutionen (u.a. als END, im Büro des Landes Berlin bei der EU, im Rahmen von Twinning-Verwaltungspartnerschaften, zum Länderbeobachter, Austauschmaßnahmen oder auch Bundesratsbeauftragungen) mehr
Sicherstellung der internen Verwaltungsstrukturen, Einführung eines Politischen Frühwarnsystems und Fragen der Personalpolitik mehr