Befristete Einsätze sollen ermöglichen, dass einerseits Berliner Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter die Funktionsweise der EU-Institutionen kennenlernen, andererseits sollen damit tragfähige und möglichst nachhaltige Netzwerke zu den EU-Institutionen aufgebaut werden. Während der Entsendung sollte die Berliner Verwaltung intensiven Kontakt zu den Bediensteten halten, um vor Ort mittels intensiver Lobbyarbeit auf aktuelle Entwicklungen frühzeitig reagieren zu können. Nach Beendigung der Entsendung sollte das Personal fachspezifisch in europarelevanten Bereichen der Berliner Verwaltung eingesetzt werden, um die erworbenen Kenntnisse für Berlin nutzen zu können.
Die Fachressorts sollen zudem die Möglichkeit von Entsendungen explizit für die eigene Personalplanung sowie zur konkreten Förderung des Führungsnachwuchses nutzen. Insbesondere sollte im Rotationsverfahren kontinuierlich Personal aus den Fachverwaltungen an das Berliner Büro bei der EU entsandt werden.
Die Abteilung für Bundes- und Europaangelegenheiten der Senatskanzlei wird zentral für die Berliner Verwaltung den systematischen Einsatz vorbereiten und begleiten. Personalführende Stelle bleibt die Fachverwaltung bzw. das Bezirksamt.
Zur Förderung der zeitlich befristeten Verwendung von Berliner Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in europäischen Einrichtungen, in Europabereiche der Bundesministerien und im Büro des Landes Berlin bei der EU wurde 1998 per Senatsbeschluss 1234/98 der "Stellenmittelpool Europa" eingerichtet. Am 15.5.2007 hielt der Senat fest, dass sich der „Stellenmittelpool Europa“ als erfolgreiches Anreizsystem bewährt hat und fortgesetzt werden soll. Es werden für die Berliner Bezirks- und Senatsverwaltungen Personalmittel in Höhe von insgesamt 8 Beschäftigungspositionen der Vergütungsgruppe IIa/Ib BAT pro Jahr vorgehalten, um die Vertretung für die entsandten Personen zu finanzieren und ggf. die Auslandsdienstbezüge nach § 52 Bundesbesoldungsgesetz zu zahlen.
Um die Förderung der Entsendung von Landesbediensteten weiter zu verbessern, bedarf es einer verstärkten Koordinierung, die stärker als bisher auf die gezielte Vermittlung von Berliner Expertinnen und Experten in europapolitisch bedeutsame Schwerpunktbereiche abzielt. Das Ziel in den nächsten Jahren muss sein, dass Berlin über eine angemessene Zahl an Dienstkräften in europäischen Einrichtungen und Bundeseinrichtungen, im Büro des Landes Berlin bei der EU sowie als Twinning-Expertinnen bzw. -Experten verfügt.
Der bisherige formlose Interessentenpool wird durch eine zentral geführte Datei, die alle Expertinnen und Experten erfasst, die grundsätzlich für eine spätere Entsendung in Betracht kommen, ersetzt. Die Registrierung erfolgt auf Basis eines neuen standardisierten Bewerbungsbogens. Der Bogen enthält die Einschätzung des unmittelbaren Vorgesetzten, dass die Dienstkraft für eine Entsendung grundsätzlich fachlich sowie persönlich geeignet ist. Die Aufnahme in den Pool bedarf zudem der Zustimmung der Abteilungs- bzw. Amtsleitung und der Personalresssorts der jeweiligen Fachverwaltungen bzw. Bezirken.
Zur Definition der jeweils für die Fachverwaltung in Frage kommenden strategischen Einsatzgebiete hat es sich als nützlich erwiesen, eine Auswertung und Analyse der ressortspezifischen Bezüge zum aktuellen Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission sowie zur EU2020-Strategie vorzunehmen und ressortspezifische mittelfristige Interessen zu formulieren.
Zudem können sich mit dem standartisierten Bewerbungsbogen Interessentinnen und Interessenten melden, die keinen speziellen Entsendungswunsch haben, aber Vorstellungen zu möglichen Betätigungsfeldern (z.B. BR Beauftragter, Referentin/ Referent zu spezifischen Fachfragen, Multiplikatorin/Multiplikator) haben.
Der ausgefüllte Bewerbungsbogen mit einem ausführlichen Lebenslauf (CV) und einer detaillierten Beschreibung der aktuellen dienstlichen Tätigkeit ist per Mail: Ulrike Arndt zu übermitteln.
| Nationale Experteninnen bzw. Experten in EU-Institutionen mehr |
| Entsendung im Rahmen der „Stages-Programme“ zur Europäischen Kommission mehr |
| Abordnung ins Büro des Landes Berlin bei der EU in Brüssel mehr |
| Entsendung zur Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU (StäV) und zu Bundesministerien mehr |
| Entsendung zum Länderbeobachter mehr |
| Expertinnen bzw. Experten im Rahmen von Twinning-Einsätzen mehr |
| Hospitationen, Praktika (Austauschmaßnahmen) mehr |
| Vertragsbedienstete (Agents contractuels) und Zeitbedienstete bei EU-Institutionen mehr |
| Entsendungen zu inter- und supranationale Organisationen und Institutionen mehr |
| Bundesratsbeauftragte mehr |
Neben einer befristeten Tätigkeit können Sie z.B. auch als Laufbahnbeamtin/-beamter
tätig werden. Hierfür ist das Bestehen eines Auswahlverfahrens - Concours - Voraussetzung.
Allgemeines zum Concours
Die Modalitäten des Concours wurden überarbeitet und gestrafft. Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt eine strategische Personalplanung druch, d.h. pro Jahr werden ca. 1.200 - 1.300 Personen eingestellt werden können. Somit werden jährlichen Serien von Auswahlverfahren für die häufigsten Jobprofile angestrebt. Zudem soll das gesamt Verfahren der Bewerbung bis zur Reserveliste ca. 7-9 Monate dauern. Inhaltlich ist der Concours so gestaltet, dass kompetenzspezifische Prüfungen sowie Prüfungen von Kernkompetenzen in computergestützten Vorauswahltests durchgeführt werden. Für diese Vorauswahltest führt u.a. auch das Auswärtige Amt Vorbereitungsseminare durch.
Nach erfolgreichem Bestehen des Vorauswahltests folgt ein Assessment Center in Brüssel und danach die Aufnahme auf die Reserveliste.
Auswärtiges Amt![]()
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