Die Entscheidungen der europäischen Institutionen wirken zu großen Teilen unmittelbar in nationales Recht ein und bestimmen damit den Alltag. Das gilt verstärkt nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags. Alle Bereiche der Berliner Landespolitik sind hiervon betroffen. Die fachspezifische Europapolitik wird von den jeweils zuständigen Senatsverwaltungen geleistet. Koordiniert wird sie durch die Europabeauftragte des Landes Berlin.
Für die Berliner Europapolitik sind in den nächsten Jahren u. a. folgende Schwerpunkte vorgesehen:
Ob in der Europaministerkonferenz, dem Bundesrat, in Eurocities oder dem Europäischen Parlament - Berlin verteidigt seine Interessen mehr »
Der Berliner Senat betrachtet den weiteren Ausbau und die Vertiefung der Beziehungen zum Nachbarland Polen als wichtige europapolitische Priorität. Die Oderpartnerschaft bildet hier einen zentralen Eckpfeiler. mehr »
Die städtische Dimension wird in der neuen Förderperiode der EU-Kohäsionspolitik eine wichtige Rolle spielen. Berlin setzt sich kontinuierlich für eine EU-Förderung in substanzieller Höhe ein. mehr »
Europapolitik als Querschnittsthema erfordert eine hohe Europakompetenz bei den Beschäftigten in der Verwaltung. mehr »
