Die Aufgaben und der Einfluss der Regionen in der EU haben in den letzten Jahren eine hohe Aufwertung erfahren. Durch die Einrichtung des Ausschusses der Regionen ist seit 1994 erstmals die politische Mitwirkung der Regionalebene eröffnet. Eine wirksame Beteiligung der deutschen Länder an der europäischen Rechtsetzung, die innerstaatlich durch Art. 23 GG abgesichert ist, setzt aber eine frühzeitige Information und Bewertung der europäischen Initiativen und Vorhaben voraus. Zur Wahrnehmung und Sicherung seiner Interessen in Europa hat Berlin deshalb 1989 sein Büro in Brüssel eröffnet.
Zu den Aufgaben des Berliner Büros gehören:
- Information der Senatsverwaltungen über europapolitische Entwicklungen, gemeinschaftliche Rechtsetzung und administrative Entscheidungen der Kommission.
- Information der Mitarbeiter der Europäischen Kommission und der Mitglieder des Europäischen Parlaments über die Situation in Berlin und Vertretung Berliner Standpunkte und Interessen.
- Vorbereitung von Besprechungen in Brüssel zwischen Vertretern des Abgeordnetenhauses, des Senats oder der Bezirke und Vertretern des Europäischen Parlaments oder der Kommission.
- Vorbereitung und Begleitung der Sitzungen des Ausschusses der Regionen.
- Zusammenarbeit mit anderen Regionalbüros und Repräsentanzen.
- Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Partnerregionen Brüssel-Hauptstadt und Berlin.
- Allgemeine Berlin-Information; Organisation von Informations- und Kulturveranstaltungen in Brüssel.



