Das Ehrenbürgerrecht ist die bedeutendste Auszeichnung Berlins. Der Senat verleiht es im Einvernehmen mit dem Abgeordnetenhaus an Persönlichkeiten, die sich in hervorragender Weise um die Stadt verdient gemacht haben. Bis zum Sommer 2009 sind 116 Personen zu Ehrenbürgern Berlins ernannt worden. Vorschlagsberechtigt sind das Abgeordnetenhaus, die Mitglieder des Senats, die Bezirksämter und die Bezirksverordnetenversammlungen.
Die Ehrenbürger erhalten eine vom Regierenden Bürgermeister und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses unterschriebene Ehrenbürgerurkunde, auf der ihre Verdienste angegeben sind. Ehrenbürger dürfen sich von einem Künstler ihrer Wahl für die Galerie der Ehrenbürger
im Abgeordnetenhaus porträtieren lassen. Sollten sie bedürftig werden, steht ihnen eine Ehrenversorgung zu. Der Senat lädt die Ehrenbürger zu Bekanntmachungen und Feierlichkeiten als Ehrengäste ein. Außerdem bekommen Ehrenbürger kostenlos eine Jahreskarte der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und das Amtsblatt Berlins. Das Land Berlin übernimmt die Kosten für die Begräbnisse von Ehrenbürgern in einem Ehrengrab
auf einem Berliner Friedhof.
Geschichte der Ehrenbürgerschaft










