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Auszeichnungen und Ehrungen des Landes Berlin

Ehrenbürgerschaft Berlins

Das Ehrenbürgerrecht ist die bedeutendste Auszeichnung Berlins. Der Senat verleiht es im Einvernehmen mit dem Abgeordnetenhaus an Persönlichkeiten, die sich in hervorragender Weise um die Stadt verdient gemacht haben. Bis zum Sommer 2009 sind 116 Personen zu Ehrenbürgern Berlins ernannt worden. Vorschlagsberechtigt sind das Abgeordnetenhaus, die Mitglieder des Senats, die Bezirksämter und die Bezirksverordnetenversammlungen.

Die Ehrenbürger erhalten eine vom Regierenden Bürgermeister und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses unterschriebene Ehrenbürgerurkunde, auf der ihre Verdienste angegeben sind. Ehrenbürger dürfen sich von einem Künstler ihrer Wahl für die Galerie der Ehrenbürger(Externer Link) im Abgeordnetenhaus porträtieren lassen. Sollten sie bedürftig werden, steht ihnen eine Ehrenversorgung zu. Der Senat lädt die Ehrenbürger zu Bekanntmachungen und Feierlichkeiten als Ehrengäste ein. Außerdem bekommen Ehrenbürger kostenlos eine Jahreskarte der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und das Amtsblatt Berlins. Das Land Berlin übernimmt die Kosten für die Begräbnisse von Ehrenbürgern in einem Ehrengrab(Externer Link) auf einem Berliner Friedhof.

Geschichte der Ehrenbürgerschaft

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Ehrengrabstätten

Ehrengrabstätten sind Ausdruck der Ehrung Verstorbener, die zu Lebzeiten besondere Leistungen erbracht oder sich um die Stadt besonders verdient gemacht haben, durch das Land Berlin. Die Ernennung zur Ehrengrabstätte(Externer Link) für Persönlichkeiten mit besonderen Verdiensten erfolgt durch Senatsbeschluss frühestens fünf Jahre nach dem Tod für einen Zeitraum von zunächst 20 Jahren. Der Senat kann anschließend die Fortdauer der Anerkennung als Ehrengrabstätte beschließen. Besondere Regelungen gelten für Ehrenbürger und Personen, die ein Staatsbegräbnis erhalten haben. Das zuständige Bezirksamt übernimmt die Kosten für die Grabpflege, die Instandhaltung der Ehrengrabstätte und des Grabmals sowie für die Verlängerung des Nutzungsrechts, sofern diese Kosten nicht von Angehörigen oder Dritten getragen werden.

Inzwischen gibt es mehr als fünfhundert Ehrengrabstätten auf den Friedhöfen Berlins.

Übersicht(Externer Link)

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Ernst-Reuter-Plakette

Mit der Ernst-Reuter-Plakette zeichnet der Senat von Berlin in- und ausländische Persönlichkeiten für kommunale Verdienste oder für Verdienste in Wissenschaft, Wirtschaft, Politik oder Kunst aus. Das fachlich zuständige Senatsmitglied prüft Anregungen für die Verleihung und schlägt dem Regierenden Bürgermeister die Kandidatin oder den Kandidaten vor. Falls der Regierende Bürgermeister zustimmt, beschließt der Senat die Verleihung. Bis Sommer 2008 sind 181 Personen mit der Plakette ausgezeichnet worden.

Die Ernst-Reuter-Plakette ist eine versilberte Bronzeplakette mit dem Porträt Ernst Reuters. Zu ihr gehört eine Urkunde mit der Unterschrift des Regierenden Bürgermeisters. Finanzielle oder materielle Vergünstigungen sind mit der Auszeichnung nicht verbunden.

Geschichte der Ernst-Reuter-Plakette

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Verdienstorden des Landes Berlin

Mit dem Verdienstorden des Landes Berlin zeichnet der Senat von Berlin, ebenso wie mit der Ehrenbürgerwürde, Personen zur Anerkennung und Würdigung ihrer hervorragenden Verdienste um die Stadt aus. Auf Grund der selteneren Verleihung der Ehrenbürgerwürde genießt diese allerdings ein größeres Ansehen als der Verdienstorden.

Das Vorschlagsrecht hat der Regierende Bürgermeister. Anregungen können die Mitglieder des Senats für ihre Geschäftsbereiche sowie der Präsident des Abgeordnetenhauses geben.

Der Verdienstorden wird in einer Klasse verliehen und am rot-weiß-roten Bande um den Hals getragen. Die Träger dürfen das Ordenskreuz durch eine rot-weiß-rote Rosette ersetzen. Außer dem Orden bekommen sie eine Urkunde mit dem großen Dienstsiegel des Landes Berlin und mit der Unterschrift des Regierenden Bürgermeisters.

Jedes Jahr am 1. Oktober, dem Jahrestag des Inkrafttretens der Berliner Verfassung von 1950, empfängt der Regierende Bürgermeister die Träger des Verdienstordens und ernennt gegebenenfalls neue. Die Zahl der lebenden Ordensinhaber ist auf 400 begrenzt. Durch diese Beschränkung wird der hohe Rang der Auszeichnung besonders akzentuiert. Bis Mitte 2008 ist der Verdienstorden an genau 300 Personen verliehen worden. Mehr

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Stadtältestenwürde

Einwohnerinnen und Einwohner Berlins, die mehr als 20 Jahre lang der Stadt Berlin in Wahl- oder Ehrenämtern gedient haben und die älter als 65 Jahre sind, können Stadtälteste werden. Bei außergewöhnlichen Verdiensten, vor allem um die Entwicklung und Festigung der Demokratie und um die Wiedervereinigung Berlins, können diese Fristen unterschritten werden.

Der Senat verleiht die Stadtältestenwürde im Einvernehmen mit dem Abgeordnetenhaus meistens anlässlich eines bedeutenden Ereignisses im Leben des oder der Betroffenen. Vorschlagsberechtigt sind das Abgeordnetenhaus, die Mitglieder des Senats, die Bezirksämter und die Bezirksverordnetenversammlungen.

Die Ausgezeichneten bekommen eine vom Regierenden Bürgermeister und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses unterschriebene Ernennungsurkunde. Zur Hervorhebung des Rangs dieser besonderen Würde soll die Zahl lebender Stadtältester nicht über 40 steigen. Der Senat lädt die Stadtältesten zu Feierlichkeiten als Ehrengäste ein. Sie bekommen kostenlos das Berliner Amtsblatt und Jahreskarten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Bis Sommer 2007 erhielten 233 Personen die Stadtältestenwürde.

Geschichte der Stadtältestenwürde
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Ehrenprofessur (Professor e.h.)

Der Regierende Bürgermeister von Berlin verleiht im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur den Titel des Professor ehrenhalber (e.h.) bzw. des Professors honoris causa (h.c.). Es ist eine außerakademische Ehrung, mit der hervorragende künstlerische oder wissenschaftliche Verdienste um Berlin oder während einer Schaffenszeit in Berlin anerkannt werden. Einen Orden oder andere äußere Zeichen der Ehrenprofessur gibt es nicht. Mit der Auszeichnung sind außer dem Recht, den Titel zu führen, keine Rechte oder Pflichten verbunden. Vorschläge für die Ehrenprofessur können alle Berlinerinnen und Berliner machen. Der Regierende Bürgermeister entscheidet über die Vergabe. Der Senat bestätigt seine Entscheidung.

Geschichte der Ehrenprofessur
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Louise-Schroeder-Medaille

Die 1998 gestiftete Louise-Schroeder-Medaille wird am 2. April, dem Geburtstag Louise Schroeders, durch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses für besondere Verdienste um Demokratie, Frieden, soziale Gerechtigkeit und Gleichstellung von Männern und Frauen verliehen. Alle Berliner Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, dem Abgeordnetenhaus Vorschläge für die Vergabe zu machen. Sie können sowohl Persönlichkeiten als auch Institutionen vorschlagen, die dem politischen und persönlichen Vermächtnis Louise Schroeders in hervorragender Weise Rechnung tragen. Zu Beginn jeder Wahlperiode bildet das Abgeordnetenhaus das Kuratorium-Louise-Schroeder-Medaille. Das Kuratorium macht dem Präsidium des Abgeordnetenhauses einen Entscheidungsvorschlag, der aus den Anregungen hervorgegangen ist.

Die Auszeichnung besteht aus einer bronzenen Medaille mit der Abbildung Louise Schroeders. Auf der Rückseite der Medaille steht eine verkürzte Fassung des folgenden Ausspruchs von Louise Schroeder: "Wenn ich als Frau eine besondere Aufgabe erfüllen konnte, so war es die, die Menschen einander näher zu bringen, ihre Abneigung gegen die Diktatur zu stärken und ihnen zu helfen, soweit das möglich war."

Bis 2007 wurde die Medaille neunmal verliehen. Empfängerinnen sind die Schriftstellerin Daniela Dahn, die Politikerin Hanna-Renate Laurien, die Publizistin Carola Stern, die Gründerin und Leiterin des Südost Europa Kultur e.V. Bosiljka Schedlich, die FDP-Politikerin Ella Barowsky, das frauenpolitische RBB-Hörfunkmagazin "Zeitpunkte", die Juristin Jutta Limbach, die Ärztin Gisela Albrecht und die ehemalige Ausländerbeauftragte Barbara John. Die Geehrten bekommen zusätzlich eine Urkunde, die das große Dienstsiegel des Landes Berlin und die Unterschrift des Präsidenten des Abgeordnetenhauses trägt.

Geschichte der Louise-Schroeder-Medaille

Berliner Wissenschaftspreis des Regierenden Bürgermeisters

Mit dem Berliner Wissenschaftspreis sollen in Berlin entstandene hervorragende Leistungen in Wissenschaft und Forschung zielgerichtet gefördert werden. Ein zentrales Anliegen dabei ist, eine Basis für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Berlins zu schaffen. Neben der wissenschaftlichen Exzellenz ist aus diesem Grunde auch die Möglichkeit der praktischen Umsetzung der Forschung ein ausschlaggebendes Kriterium. Das Preisgeld in Höhe von 40.000 Euro kommt der Einrichtung zugute, in der der Wissenschaftler oder die Wissenschaftlerin die Leistung erbracht hat. Mehr

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Berliner Ehrennadel für besonderes soziales Engagement

Zweimal im Jahr verleiht der Berliner Senat an verdiente Bürger/innen die "Berliner Ehrennadel für besonderes soziales Engagement". Die Verleihung findet im Frühjahr und am 5. Dezember, dem Internationalen Freiwilligentag, statt. Bis zum 30. März bzw. 30. September können bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Vorschläge für die Verleihung eingereicht werden.

Nach den Richtlinien der Sozialverwaltung wird die Ehrennadel an Personen verliehen, die sich durch mindestens zehnjährige, freiwillige Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und Initiativen oder bei der Betreuung und Begleitung von Personen herausgehobene Dienste erworben haben. Ausgeschlossen sind freiwillige Tätigkeiten in gewählten Positionen oder allgemeine Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen.

Jeder Bürger hat ein Vorschlagsrecht. Der Vorschlag muss persönliche Angaben wie Vor- und Familienname, Geburtstag, Staatsangehörigkeit, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlags und Anschrift, Angaben über bisher schon erhaltene Titel, Auszeichnungen und Ehrungen, sowie eine ausführliche Begründung des Vorschlags enthalten. Außerdem nimmt das zuständige Bezirksamt zu dem Vorschlag Stellung.

Ehrenpatenschaft des Regierenden Bürgermeisters für Mehrlingsgeburten

Seit dem 1. August 2003 übernimmt der Regierende Bürgermeister von Berlin eine Ehrenpatenschaft für Mehrlingsgeburten ab drei Kindern. Die Ehrenpatenschaft des Regierenden Bürgermeisters wird durch ein Schreiben des Regierenden Bürgermeisters an die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigte / den Erziehungsberechtigten und eine namentliche Urkunde für jedes Kind bestätigt. Sonstige Ansprüche können aus der Patenschaft nicht hergeleitet werden. Die Senatskanzlei führt ein Buch über die vom Regierenden Bürgermeister übernommenen Ehrenpatenschaften.
Merkblatt zur Beantragung der Ehrenpatenschaft

Merkblatt zur Beantragung der Ehrenpatenschaft laden »

(August 2003; Merkblatt zur Beantragung der Ehrenpatenschaft, 316 Bytes)
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Kontakt

Der Regierende Bürger-
meister von Berlin
- Senatskanzlei -

Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Referat IV A
Orden und Auszeichnungen
Telefon (030) 9026-2613
Telefax (030) 9026-2462
E-Mail
Weitere Informationen über die Berliner Auszeichnungen und Ehrungen sowie über die geehrten Personen im Internet(Externer Link)

Auszeichnungen der Bundesrepublik Deutschland
Informationen zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland(Externer Link)

Auszeichnungen anderer BundesländerÜbersicht über Länderorden(Externer Link)
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