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Geschichte der Ehrenbürgerschaft Berlins

Der erste Ehrenbürger Berlins war Conrad Gottlieb Ribbeck, Oberkonsistorialrat und Probst zu Berlin. Er wurde am 6. Juli 1813 ernannt. Seine Verdienste: Während der französischen Besatzung Berlins hat sich Ribbeck bemüht, die Belastung der Berliner durch Einquartierungen zu lindern. Er wandte sich außerdem gegen das Landsturm-Edikt von Friedrich Wilhelm III. Damit verhinderte Ribbeck, dass alle Berliner Familienväter in den Krieg ziehen mussten.

In der Steinschen Städteordnung von 1808 gab es noch keine schriftliche Festlegung für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts. Erst mit der Revidierten Städteordnung wurde dieses Recht am 17. März 1881 offiziell eingeführt. Zum historischen Hintergrund: Die Steinsche Städteordnung räumte nur einer wohlhabenden Minderheit der Berliner Bevölkerung das Bürgerrecht ein. Durch die Ehrenbürgerwürde konnten auch Berliner ohne volles Bürgerrecht zu Bürgern gemacht werden. Fünf Ehrenbürger wurden 1948 aus der Liste gestrichen. Ihre Listenplätze in der Zählung bleiben unbesetzt. Einer von ihnen war Adolf Hitler.

Nach der Vereinigung Deutschlands gab es Diskussionen darüber, wie die Listen Ost- und Westberliner Ehrenbürger zusammengeführt werden sollten. Von den 25 in Ostberlin ernannten Ehrenbürgern wurden schließlich sieben Personen in die neue Liste übernommen. Zu denen, die 1992 ihre Ehrenbürgerwürde verloren, gehört der erste Präsident der ehemaligen DDR Wilhelm Pieck.

Am 11. August 2009 ernannte der Senat Werner Otto zum Ehrenbürger Berlins. Er ist die Nummer 116 auf der Liste der Ehrenbürger.

Richtlinien für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeichnung "Stadtältester von Berlin"

Liste der Ehrenbürger(Externer Link)

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Die Richtlinien bilden die Rechtsgrundlage für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeichnung "Stadtältester von Berlin".