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Das Bildungs- und Teilhabepaket

Ab dem 1. April 2011 können für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zusätzliche Leistungen gewährt werden.

Einen Überblick über die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Bildungspaket) finden Sie auf dieser Seite. Weitergehende Informationen aus dem Bereich der Schule finden Sie auch auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung.

Fragen und Antworten

Was ist das Bildungspaket?

Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck bei den zuständigen Stellen zusätzliche Leistungen beantragen.

Wer hat Anspruch?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden.

Was enthält das Bildungspaket?


Zum Bildungspaket gehören:

  • Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen diese Einrichtungen regelmäßig warme Mahlzeiten anbieten
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Erreichung der wesentlichen Lernziele gefährdet ist und durch die Lernförderung die wesentlichen Lernziele voraussichtlich erreicht werden können
  • Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Musikgruppe.
  • Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden.
  • Teilnahme an mehrtägigen Ausflügen in Schulen und Kitas
  • Leistungen für den persönlichen Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder den Schulranzen
  • Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe I) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.



Welchen Umfang hat das Bildungspaket für das einzelne Kind?


  • 100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr
  • Leistungen für bis zu zehn Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit
  • einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Schulhort, in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Der Eigenanteil liegt bei einem Euro pro Essen. In Kitas ist als Eigenanteil ein Pauschalbetrag von 20 Euro im Monat zu zahlen.
  • tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kita
  • Übernahme der Kosten für mehrtägige Klassen- und Kitafahrten durch die zuständigen Stellen
  • Kostenübernahme für durch die Schulen als notwendig bestätigte ergänzende Lernförderung
  • Für die Kosten der Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Grundschule kann es einen Zuschuss geben, sofern die Schule mindestens drei Kilometer von der Wohnung entfernt ist. Bei Grundschulen mit besonderem Bildungsgang und bei weiterführenden Schulen gilt die Schule, die tatsächlich besucht wird, als „nächstgelegene“ Schule im Sinne des Gesetzes.


Wo kann man die Leistungen des Bildungspakets beantragen?


In Berlin soll die Gewährung dieser Leistungen schnell und unbürokratisch erfolgen. Deshalb ist die Stelle zuständig, bei der bisher schon Leistungen beantragt wurden. Dort muss einmal ein grundsätzlicher Antrag auf Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ gestellt werden und dort wird der als Nachweis geltende spezielle „berlinpass“ ausgehändigt.

Dies kann im Einzelfall sein:



Wo finde ich das Formular für die Leistungen?

Sie können das Antragsformular für die Leistungen von dieser Internetseite herunterladen oder sie finden es bei der Behörde, wo Sie die Leistungen beantragen. Das Formular ist zweiseitig und leicht verständlich gestaltet.

Bringen Sie daher zur Beantragung der Leistungen ein Passbild des Kindes/der Kinder/ bzw. des/r Jugendlichen mit.

Weitere Informationen über das Verfahren sowie die benötigten Formulare finden Sie hier.


Antrag Bildung- und Teilhabeleistung

Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket laden »

(Antrag Bildung- und Teilhabeleistung, 19511 KB)
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Welche Rolle spielt der berlinpass?

Um die Leistungen Mittagessen und Tagesausflüge in Kitas und Schulen sowie Lernförderung direkt zu erhalten, wird Ihnen eine Variante des „berlinpasses“ ausgehändigt.Der berlinpass spielt bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Zukunft eine wichtige Rolle. Geburtstag, -monat und -jahr der Anspruchsberechtigten werden auf ihm vermerkt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem jeweils zuständigen Bezirksamt über die konkrete Antragsstelle sowie die Ausgabestelle des „berlinpasses“.

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Kontakt

Der Regierende Bürger-
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- Senatskanzlei -

Jüdenstr. 1
10178 Berlin