Senat beschließt Zweite Verordnung zur Änderung der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung

Pressemitteilung vom 23.11.2021

Aus der Sitzung des Senats am 23. November 2021:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz, Dilek Kalayci, die Zweite Verordnung zur Änderung der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung beschlossen.

Die Festsetzung von Gebühren für Amtshandlungen der nach dem Wohnteilhabegesetz (WTG) zuständigen Aufsichtsbehörde beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, der Berliner Heimaufsicht, richtet sich seit 2017 nach der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung. Weil die Neufassung des WTG zum 1. Dezember 2021 in Kraft tritt, hat der Senat nun einer weiteren, zeitgleich wirksamen Änderung der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung zugestimmt.

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung umfasst Amtshandlungen und Gebührentatbestände nach dem neuen Wohnteilhabegesetz vom 4. Mai 2021 und aufgrund der Übergangsvorschriften von § 40 Abs. 1 und 2 WTG vom 4. Mai 2021 auch nach dem für bestehende Pflege-Wohngemeinschaften zeitweilig fortgeltenden WTG vom 3. Juni 2010. In diesem Zusammenhang werden die Gebührensätze und Gebührenrahmen für die Amtshandlungen der Heimaufsicht nach dem WTG neu kalkuliert und festgesetzt.

Bei dieser Gelegenheit werden außerdem die Gebührensätze und Gebührenrahmen für die unverändert bleibenden Amtshandlungen der Heimaufsicht nach den 3 Rechtsverordnungen zum WTG − Wohnteilhabe-Bauverordnung, Wohnteilhabe-Personalverordnung und Wohnteil-habe-Mitwirkungsverordnung − neu kalkuliert und festgesetzt.