Modulare Unterkünfte für Geflüchtete – Bericht zum Umsetzungstand

Pressemitteilung vom 21.09.2021

Aus der Sitzung des Senats am 21. September 2021:

Der Senat hat in der heutigen Sitzung auf Vorlage von Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, einen Bericht über den Umsetzungstand der modularen Unterkünfte für Geflüchtete (MUF) beschlossen. In 2016 und 2018 hat der Senat insgesamt 53 Standorte beschlossen, an denen MUF errichtet werden sollten. Hiervon sind bisher 23 MUF fertiggestellt, 7 im Bau und 18 in Planung. 5 Standorte können auch langfristig nicht umgesetzt werden. Die MUF können größtenteils als Wohnungen nachgenutzt werden und leisten auf diese Weise mittelfristig einen Beitrag zur Schaffung von günstigem Wohnraum in Berlin.

Mit dem Senatsbeschluss in 2018 sollten in jedem Bezirk 1000 zusätzliche Plätze in MUF geschaffen werden. Der Umsetzungsstand ist in den Bezirken jedoch sehr unterschiedlich. Um auch in Bezirken mit wenig Flächenpotenzialen weitere Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten zu schaffen, soll künftig auch die Nutzung ehemaliger Hotels oder Hostels geprüft werden. Zudem soll auch die Vermietung von Wohnungen an Geflüchtete stärker unterstützt werden.

Hierzu erklärt Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: „Es ist Ziel des Senats, möglichst viele Geflüchtete mit Wohnraum zu versorgen. Um die Bezirke bei dieser Aufgabe zu unterstützen, können bis zu 250 Plätze der beschlossenen 1000 Plätze je Bezirk statt in MUF in Wohnungen bereitgestellt werden. Die Wohnungen sollen vorrangig in Neubauprojekten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften geschaffen werden.“