Aktivierung einer innerstädtischen Fläche für genossenschaftliches Wohnen durch Berichtigung des Flächennutzungsplans in Tempelhof-Schöneberg

Pressemitteilung vom 31.08.2021

Aus der Sitzung des Senats am 31. August 2021:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, eine Berichtigung des Berliner Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Rathausstraße/Ullsteinstraße“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg beschlossen. Anlass ist ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung, für das nach den Regelungen des Baugesetzbuches eine Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung erfolgt.

Parkplatzflächen an der Ecke Rathausstraße 1/Ullsteinstraße 184/194 werden für Wohnungsneubau aktiviert und ermöglichen der angrenzenden Baugenossenschaft eine sechsgeschossige Eckbebauung mit knapp 50 Wohneinheiten sowie wohnverträglichem Gewerbe. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wurden die Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Das B-Plan-Verfahren soll nunmehr abgeschlossen werden. Auf Basis der Planungsziele des Bebauungsplans 7-97 VE wird die Fläche künftig im FNP als Wohnbaufläche W 2 dargestellt.