Land Berlin beschließt Verordnung über Vorkaufsrecht an Grundstücken innerhalb des Gebiets Siemensstadt Square

Pressemitteilung vom 24.08.2021

Aus der Sitzung des Senats am 24. August 2021:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, eine Vorkaufsrechtsverordnung für Teile des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 5-123 erlassen.

Mit der Siemensstadt Square soll ein zukunftsweisendes gemischtes Stadtquartier mit einem breiten Nutzungsspektrum aus Wohnen, Industrie, Forschung und Gewerbe, sozialer Infrastruktur, Freiflächen und Erschließungsanlagen entwickelt werden. Durch die Verordnung über ein besonderes Vorkaufsrecht des Landes Berlin gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird die städtebauliche Entwicklung gesichert. Soweit ein Grundstücksverkauf der städtebaulichen Maßnahme entgegensteht, hat Berlin künftig die Möglichkeit, anstelle des Käufers in den Kaufvertrag einzutreten. Die Anwendung des Vorkaufsrechtes durch das Land Berlin muss im begründeten Interesse des Gemeinwohls sein.

Die Vorkaufsrechtverordnung zur Siemensstadt Square ergänzt den am 20. Juli 2021 durch den Senat beschlossenen Rahmenplan Siemensstadt Square und den am 5. August 2021 zwischen Siemens und dem Land Berlin unterzeichneten Rahmenvertrag.