Senat beschließt Bericht über Haushaltsüberschreitungen in der Hauptverwaltung und den Bezirken im Haushaltsjahr 2020

Pressemitteilung vom 24.08.2021

Aus der Sitzung des Senats am 24. August 2021:

Die zugelassenen und in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben betrugen im Haushaltsjahr 2020 insgesamt rund 190 Mio. Euro. Die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen beliefen sich auf knapp 399 Mio. Euro. Das geht aus einem Bericht über Haushaltsüberschreitungen des vergangenen Jahres hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz beschlossen hat.

Der Bericht bezieht sich auf unabweisbare und unvorhergesehene Finanzierungsnotwendigkeiten in der Hauptverwaltung und den Bezirken. Im Haushaltsjahr 2020 beliefen sich die in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Hauptverwaltung auf rund 113 Mio. Euro. In den Bezirken wurden gegenüber dem Haushaltsplan knapp 77 Mio. Euro mehr verausgabt. Die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen betrugen rund 368 Mio. Euro in der Hauptverwaltung und rund 31 Mio. Euro in den Bezirken.

Haushaltsüberschreitungen sind nach Artikel 88 Abs. 1 der Verfassung von Berlin und den §§ 37 und 38 der Landeshaushaltsordnung (LHO) nur in den Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Finanzierungsbedürfnisses zulässig. Soweit im Laufe des Haushaltsjahres 2020 unabweisbare und unvorhergesehene Finanzierungsnotwendigkeiten entstanden sind, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt waren, wurden diese überwiegend gegen entsprechenden Ausgleich an anderer Stelle zugelassen. Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen und in den Bezirkshaushaltsplänen des Bezirksamtes.

Für über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen ist nach Art. 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die Genehmigung des Abgeordnetenhauses einzuholen.

Der aktuelle Bericht wird nun dem Abgeordnetenhaus zugeleitet.