Gesetz über das erweiterte Beschwerdewesen bei der Flüchtlingsunterbringung und zur Änderung von Landesämtererrichtungsgesetzen

Pressemitteilung vom 22.06.2021

Aus der Sitzung des Senats am 22. Juni 2021:

Der Senat hat heute auf Vorlage von Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, das Gesetz über das erweiterte Beschwerdewesen bei der Flüchtlingsunterbringung und zur Änderung von Landesämtererrichtungsgesetzen beschlossen und dem Abgeordnetenhaus zugeleitet.

Mit dem Gesetz wird im Wesentlichen ein Kernelement des Beschlusses des Abgeordnetenhauses vom 14. Juni 2018 umgesetzt. Darin wurde der Senat aufgefordert, ein Konzept zur Einführung eines standardisierten Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung der Unterbringungsbedingungen in allen Berliner Gemeinschafts- und Notunterkünften für Geflüchtete vorzulegen. Der Senat hat zu diesem Beschluss mit Stellungnahme vom 28. Juni 2019 berichtet, dass die Einführung eines Qualitäts- und Beschwerdemanagements für die in Berlin betriebenen Flüchtlingsunterkünfte vorgesehen ist. Die mit dem Gesetz im Berliner Landesrecht verankerte Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBS) stellt eine zentrale Komponente bei der Etablierung dieses erweiterten Qualitäts- und Beschwerdemanagements für die Berliner Flüchtlingsunterkünfte dar.

Um den Vorgaben des Parlaments zu entsprechen, wird das bisher schon im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und in den Unterkünften bestehende Qualitäts- und Beschwerdemanagement für Geflüchtete durch neue Komponenten ergänzt. So werden etwa Angebote, an die sich Geflüchtete mit Beschwerden hinsichtlich ihrer Unterbringungssituation wenden können, durch die Einrichtung einer zentralen, behördenunabhängigen, niedrigschwelligen Beschwerdestelle erweitert. An diese Beschwerdestelle können sich neben Bewohnerinnen und Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften auch andere Personen wenden, sofern sich die Beschwerde auf den Betrieb dieser Einrichtungen bezieht. Darüber hinaus bietet die unabhängige Beschwerdestelle eine Verweisberatung bei Beschwerdeanliegen an, die nicht mit der gemeinschaftlichen Unterbringung zusammenhängen, aber sich auf behördliche Leistungen beziehen, die der Integration von Geflüchteten in die Aufnahmegesellschaft dienen.

Die Berliner unabhängige Beschwerdestelle wird bereits im Auftrag des Landes Berlin durch die Johanniter-Unfall-Hilfe betrieben. Jedoch soll durch die nachträgliche Verankerung dieser neuen Beschwerde-Instanz im Landesrecht der Betrieb der Beschwerdestelle normativ verstetigt werden, wobei insbesondere auch die datenschutzrechtlichen Erfordernisse bei der Bearbeitung von Beschwerdevorgängen sichergestellt werden. Hierzu befand sich die federführend zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens in einem fachlichen Austausch mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Darüber hinaus werden durch das vom Senat beschlossene Gesetz bisher bestehende Regelungslücken im Landesrecht geschlossen. So wird etwa festgelegt, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) die Aufgabe wahrnimmt, den nachträglichen Erstattungsanspruch des Trägers der Eingliederungshilfe des Landes Berlin nach den Bestimmungen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes geltend zu machen. Weiterhin wird bestimmt, dass das LAGeSo die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch wahrnimmt.