Gewährung von Bundeshilfen für Veranstalter von Kulturveranstaltungen − „Sonderfonds für Kulturveranstaltungen“

Pressemitteilung vom 15.06.2021

Aus der Sitzung des Senats am 15. Juni 2021:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung der von Kultursenator Dr. Klaus Lederer vorgelegten Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern zum Sonderfonds für Kulturveranstaltungen des Bundes ebenso zugestimmt wie der Finanzierung der dadurch entstehenden Kosten für die landesseitige Umsetzung.

Der Bundesfonds in Höhe von bis zu 2,5 Mrd. Euro soll es Veranstalter*innen ermöglichen, auch unter pandemiebedingten Einschränkungen Kulturereignisse anzubieten. Er unterstützt die Wiederaufnahme und Planbarkeit von Konzerten, Filmvorführungen, Theatervorstellungen, Ausstellungen, Festivals etc. mit zwei Programmen: Die Wirtschaftlichkeitshilfe adressiert Kulturveranstaltungen mit bis zu 500 Personen (ab 1. Juli 2021) und bis zu 2000 Personen (ab 1. August 2021), die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen mit reduzierter Besucherzahl stattfinden. Die Ausfallabsicherung (ab 1. September 2021) schützt Veranstalter*innen, deren größere Kulturveranstaltungen mit mehr als 2000 Teilnehmenden coronabedingt (teil-) abgesagt oder verschoben werden müssen.

Es wird eine einheitliche IT-Plattform geben, über die die Anträge gestellt werden können. Diese Plattform wird durch die Freie und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut. Zudem wird eine telefonische Beratungs-Hotline der Länder geschaltet, die durch das Land Nordrhein-Westfalen verantwortet wird.

Das Land Berlin setzt die Programme für die Berliner Veranstalter*innen um. Es gewährt die Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen über die zentrale Plattform.