Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin: 2020 wurden rund 200 Mio. Euro für die Sanierung von öffentlichen Gebäuden aufgewendet

Pressemitteilung vom 01.06.2021

Aus der Sitzung des Senats am 1. Juni 2021:

Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) hat 2020 rund 200 Mio. Euro für die Sanierung von öffentlichen Gebäuden im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) aufgewendet. Das geht aus dem aktuellen Bericht über die Entwicklung des Sanierungsstaus hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz beschlossen hat. Dieser wird nun dem Hauptausschuss vorgelegt.

Maßgeblich für die Bestimmung erforderlicher Maßnahmen zum Abbau des Sanierungsstaus im SILB ist der liegenschaftsbezogene Gebäudescan der BIM GmbH. Diesem Scan liegen vier Prioritäten zugrunde. Priorität 1 besagt, dass unmittelbar Maßnahmen erforderlich sind, um den Soll-Zustand herzustellen. Priorität 2 bezieht sich auf die Einhaltung gesetzlicher und normativer Vorgaben. Hierfür ist die Verbesserung des Ist-Zustandes eines Bauteils oder eines Bauelementes bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erforderlich. Priorität 3 enthält funktionserhaltende Maßnahmen zur Herstellung des Soll-Zustandes in absehbarer Zeit. Priorität 4 bezieht sich auf Schönheitsreparaturen zur Beseitigung von oberflächlichen Mängeln.

Der Gebäudescan ist auf unterschiedliche Segmente des SILB gerichtet. Enthalten sind neben dem allgemeinen Gebäudebestand auch Gerichte, Schulen, Polizei- und Feuerwehrgebäude, Kultureinrichtungen sowie Justizvollzugsanstalten. Die zu sanierende Bruttogrundfläche beträgt knapp 4,8 Mio. m². Für die Sanierung des allgemeinen Bestands wurde 2020 ein Budget in Höhe von knapp 95 Mio. Euro abgerechnet. Bei den Gerichten wurden rund 6,7 Mio. Euro aufgewendet. Das Sanierungsbudget für die Schulen betrug rund 27,6 Mio. Euro, das der Polizei rund 23,5 Mio. Euro und das der Feuerwehr knapp 5,7 Mio. Euro. Das Budget für die Sanierung der Kultureinrichtungen belief sich auf rund 25,3 Mio. Euro. Bei den Justizvollzugsanstalten wurden knapp 16,6 Mio. Euro abgerechnet.

Die BIM GmbH ist als Geschäftsführerin des SILB zuständig für die Bewirtschaftung und den systematischen Abbau des Sanierungsstaus. Erforderliche Maßnahmen für die Instandsetzung und Bauunterhaltung werden aus den Mieteinnahmen bestritten und sind aufwandswirksam. Aus dem Bewirtschaftungsüberschuss, der sich nach Abzug von Aufwand und Abschreibungen ergibt, können grundsätzlich Rücklagen für den geplanten Abbau des Sanierungsstaus gebildet und dem SILB zugeführt werden. Über Angemessenheit und Höhe entscheidet der Hauptausschuss. Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 wurden die Bauunterhaltungsmittel im SILB erhöht, um den Vermögenserhalt der Immobilien zu gewährleisten.

Der erfasste Sanierungsstau betrug zum 25. März 2021 insgesamt rund 3,6 Mrd. Euro. Davon entfielen auf die Priorität 1 rund 660 Mio. Euro. Rund 1,4 Mrd. Euro betrug der Sanierungsstau bei Gebäuden mit der Priorität 2. Auf die Priorität 3 entfielen knapp 1,1 Mrd. Euro, auf die Priorität 4 rund 430 Mio. Euro.

Das Abgeordnetenhaus hatte am 12. Dezember 2019 beschlossen, dass dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni über den Sanierungsstau berichtet werden soll. Mit dem aktuellen Bericht ist der Senat diesem Beschluss nachgekommen.