Senat beschließt Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin

Pressemitteilung vom 09.03.2021

Aus der Sitzung des Senats am 9. März 2021:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, den Entwurf zum „Gesetz zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin“ beschlossen. Der Gesetzesentwurf wird nach der Beteiligung des Rates der Bürgermeister ins Abgeordnetenhaus eingebracht.

Grundlage der Überarbeitung des Partizipations- und Integrationsgesetzes war eine umfassende Evaluation, die im Jahr 2018 durch den Senat beauftragt wurde. Nach einem konstruktiven Austausch mit allen Senatsverwaltungen wurde nun ein Entwurf seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vorgelegt. Die Novelle liefert konkrete Instrumente für eine größere Personalvielfalt in der Verwaltung und für mehr gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte. Die wesentlichen Punkte lauten u.a.:

  • Menschen mit Migrationshintergrund werden bei der Besetzung von Stellen in besonderem Maße berücksichtigt.
  • Durch verbindliche Regelungen bei Stellenausschreibungen sollen mehr Menschen mit Migrationsgeschichte gezielt geworben und angesprochen werden.
  • Förderpläne und Zielvorgaben für alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin für Menschen mit Migrationshintergrund werden eingeführt.
  • Die Anzahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund wird auf freiwilliger Basis erhoben.
  • Eine neu geschaffene Fachstelle begleitet die fachliche Ausrichtung der Verwaltungen auf die Migrationsgesellschaft.
  • In jedem Bezirk wird ein Migrationsbeirat gesetzlich verankert.
  • Für die Belange der Roma und Sinti wird ein Beirat eingerichtet.

Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: „Mit dem Entwurf ist es uns gelungen, eine gute Grundlage für die Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu erreichen. Wir haben verbindliche Regelungen beschlossen, mit denen künftig die Vielfalt der Stadtgesellschaft in der Berliner Verwaltung abgebildet wird. Wir wollen Zugangsbarrieren für Menschen mit Migrationsgeschichte abbauen und den öffentlichen Dienst auf die Migrationsgesellschaft ausrichten. Das Land Berlin wird mehr Menschen mit Migrationsgeschichte auf allen Funktionsebenen einstellen und fördern.“

Mit der Erarbeitung des Referentinnen-Entwurfs betraut war die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration, Katarina Niewiedzial: „Wir wollen ein Gesetz der offenen Tür. Die Überarbeitung des Partizipationsgesetzes ist ein wichtiger Schritt für Berlin und steht für ein modernes Verständnis unserer Stadt, die von Migration geprägt ist. Partizipation zieht sich wie ein roter Faden durch den gesamten Prozess der Novellierung. Das Gesetz ist auch gemeinsam mit der Stadtgesellschaft entstanden.“