Senat verbessert Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Pressemitteilung vom 09.03.2021

Aus der Sitzung des Senats am 9. März 2021:

In seiner heutigen Sitzung hat der Senat dem Gesetzentwurf zur zweiten Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Berlin sowie weiterer Gesetze zugestimmt. Eine entsprechende Vorlage wurde von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, eingebracht. Der Gesetzentwurf setzt das am 1. März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz für den Bereich der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für landesrechtlich geregelte Berufe um. Er erleichtert einmal mehr die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Zusätzlich enthält er weitere Verbesserungen der Anerkennungsverfahren.

Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: „Berlin trägt mit den Gesetzesänderungen dazu bei, dass Menschen mit einer ausländischen Berufsqualifikation schneller, leichter und gezielter als Fachkräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig werden können. Ich begrüße diese Erleichterungen sehr im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der einstellenden Betriebe. Die angestrebte Digitalisierung von Verwaltungsprozessen wird das Verfahren außerdem effizienter machen.“

Das Gesetzespaket sieht vor, unter bestimmten Voraussetzungen ein beschleunigtes Anerkennungsverfahren zuzulassen. Zudem sollen eine vollelektronische Antragstellung und Verfahrensabwicklung eingeführt werden. Ferner soll die Möglichkeit bestehen, die Anerkennungsverfahren auch für nicht reglementierte Berufe über eine einheitliche Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes abzuwickeln. Darüber hinaus führt der beschlossene Entwurf für reglementierte Berufe einen gesonderten Anspruch auf Erlass eines separaten Feststellungsbescheides über die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation ein. Dieser besteht unabhängig von einem Antrag auf Erteilung einer Berufszulassung. Auch soll die Dauer des Anerkennungsverfahren statistisch genau abgebildet werden.

Die neuen Bestimmungen werden in dem für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen maßgeblichen Regelwerk – dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Berlin (BQFG Bln) – und in mehreren einschlägigen Berliner Berufsgesetzen (für Lehrkräfte und Angehörige von Gesundheitsberufen) umgesetzt.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit inländischen Berufsabschlüssen ist weiterhin ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen von Bund und Ländern zur Deckung des wachsenden Fachkräftebedarfs. Der Gesetzentwurf dient einer effizienteren, transparenteren sowie einheitlicheren Gestaltung von Verwaltungsverfahren und Regelungen, die zu einer Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse führen sollen. Das Ziel des Bürokratieabbaus wird ebenso weiterverfolgt wie die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Mittels des separaten Feststellungsbescheides über die Gleichwertigkeit wird die Verwertbarkeit ausländischer Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt verbessert.

Der Anspruch auf diesen Bescheid ermöglicht für Anerkennungsinteressierte aus Drittstaaten außerdem eine größere Flexibilität an der Schnittstelle zwischen Fachkräfteeinwanderung und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, da das geänderte Aufenthaltsgesetz in verschiedenen Aufenthaltstiteln die Einwanderung als Fachkraft unter anderem an die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation koppelt.