Erweiterung der Flächen außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick

Pressemitteilung vom 09.03.2021

Aus der Sitzung des Senats am 9. März 2021:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, die Erweiterung der Flächen außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 1 AGBauGB im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick beschlossen, nachdem am 18. Februar 2021 der Rat der Bürgermeister zugestimmt hatte.

Der Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick mit angrenzenden Flächen ist eines der 16 neuen Stadtquartiere Berlins. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wurde das Areal mit Senatsbeschluss vom 12. September 2017 als Gebiet außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung festgelegt. Seit dem 27. Mai 2020 ist der ehemalige Güterbahnhof Köpenick per Rechtsverordnung eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme.