Senat beschließt Zwischenbericht zur Evaluation der Leitlinie des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung

Pressemitteilung vom 12.01.2021

Aus der Sitzung des Senats am 12. Januar 2021:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, die Erstellung eines Zwischenberichts zur Evaluation der Leitlinie des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung beschlossen. Die Vorlage geht dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung zu.

Senator Scheel: „Seit der Einführung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung im Jahr 2014 konnten rund 30.500 Wohnungen, davon 7300 mietpreis- und belegungsgebunden sowie 2400 Grundschulplätze und 2250 Kitaplätze im Rahmen von städtebaulichen Verträgen im Land Berlin gesichert werden. Weitere 49 städtebauliche Verträge befinden sich in Verhandlung. Die berlinweit einheitliche und transparente Verfahrensweise zum Abschluss städtebaulicher Verträge sichern neben der Errichtung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum auch die Übernahme der entstehenden Folgekosten der Wohnungsneubauvorhaben für soziale und technische Infrastruktur durch die Vorhabenträger.“

Seit Erhöhung der Quote für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum zum 1. August 2018 wird berlinweit der Anteil an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen, bezogen auf die Geschossfläche Wohnen, von 30 Prozent vereinbart. Grundlage der Realisierung stellen die jeweils aktuellen Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes Berlin (derzeit WFB 2019) dar. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt und zur Stärkung einer sozial stabilen Bewohnerstruktur geleistet. Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung ist bei Bebauungsplanverfahren ab einer Größe von 5000 m² Geschossfläche Wohnen anzuwenden

Fürs Controlling der abgeschlossenen städtebaulichen Verträge wird derzeit durch die Wohnungsbauleitstelle gemeinsam mit den vertragsabschließenden Parteien des Landes eine berlinweite Lösung erarbeitet.

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