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Senat beschließt Entwurf des Landesmindestlohngesetzes
Aus der Sitzung des Senats am 3. März 2020:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – beschlossen, den Gesetzentwurf zur Erhöhung des Landesmindestlohns beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Künftig soll in den vom Landesmindestlohngesetz erfassten Einflussbereichen des Landes Berlin – der Landesverwaltung, den Beteiligungsunternehmen, im Zuwendungsbereich sowie bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht – ein Stundenentgelt von mindestens 12,50 € brutto statt der bisher geltenden 9,00 € brutto gezahlt werden.
In erster Befassung hatte der Senat der Vorlage am 3. Dezember 2019 zugestimmt. Weitere Informationen stehen zur Verfügung unter www.berlin.de.
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Sprecher der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales