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Änderung der Laufbahnverordnung Sozialdienst
Aus der Sitzung des Senats am 6. Oktober 2020:
Der Senat hat heute nach Zustimmung durch den Rat der Bürgermeister die von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, vorgelegte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten der Laufbahnfachrichtung Gesundheit und Soziales, Laufbahnzweig Sozialdienst beschlossen.
Nach sechs Jahren der Anwendung waren verschiedene Änderungsbedürfnisse ermittelt worden, die nunmehr die Änderung der Laufbahnverordnung des Sozialdienstes notwendig machen. So soll zukünftig auch ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes Hochschulstudium in der Studienfachrichtung „Kriminologie“ Zugangsvoraussetzung für eine Einstellung im zweiten Einstiegsamt des Laufbahnzweiges sein. Im Zusammenhang mit der Teilnahme an dienstlichen Qualifizierungen im Rahmen der Personalentwicklung sollen auch im Laufbahnzweig Sozialdienst bereits erworbene Kompetenzen anerkannt werden können.
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Sprecher der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales