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Kapitalverzinsung der Berliner Stadtreinigungsbetriebe und der Berliner Wasserbetriebe für das Jahr 2020 festgelegt
Aus der Sitzung des Senats am 19. November 2019:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, die Verordnung über die angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) und der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Jahr 2020 erlassen.
Senatorin Pop: „Wir halten die Tarife bei Abfall und Wasser mit der weiteren Absenkung des Zinssatzes auf 4,7 Prozent stabil. Das ist eine gute Nachricht für die Berlinerinnen und Berliner. Die Absenkung kommt insbesondere den Mieterinnen und Mietern zugute, aber auch die Berliner Unternehmen profitieren.“
Mit der Verordnung wird gemäß § 16 des Berliner Betriebe-Gesetzes (BerlBG) der Zinssatz für das Jahr 2020 festgesetzt. Das betriebsnotwendige Kapital der BSR und der BWB ist jeweils mit 4,7 Prozent zu verzinsen. Das betriebsnotwendige Kapital ergibt sich aus dem Anlagevermögen, dem Umlaufvermögen und dem Abzugskapital.
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