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Flexiblerer Umgang mit Stellenobergrenzen
Aus der Sitzung des Senats am 24. Oktober 2017:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – eine Änderung der Obergrenzenverordnung (OGVO) zum flexibleren Umgang mit den Stellenobergrenzen beschlossen. Danach werden die Obergrenzen für nachgeordnete Behörden und Bezirke künftig ausgesetzt, sofern die Stellenbewertungen vollständig nach dem KGSt®-Modell erfolgen. Die Regelung gilt zunächst für die Dauer der 18. Legislaturperiode.
Weitere Informationen stehen zur Verfügung unter
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.617669.php.
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