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Haushaltsüberschreitungen der Hauptverwaltung und der Bezirke im Haushaltsjahr 2016
Aus der Sitzung des Senats am 29. August 2017:
Im Bereich der Berliner Hauptverwaltung und der Bezirksverwaltungen wurden im Haushaltsjahr 2016 Haushaltsüberschreitungen in Höhe von rund 814,1 Mio. € zugelassen. Das geht aus einem Bericht hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen beschlossen hat.
Die Einwilligung erfolgte grundsätzlich nur gegen einen Ausgleich durch Minderausgaben an anderer Stelle bzw. in Einzelfällen gegen einen Ausgleich durch Mehreinnahmen im Haushalt. Außerdem wurden über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bis zur Höhe von rund 642,2 Mio. € zu Lasten späterer Haushaltsjahre zugelassen. Ein Ausgleich der aus den neuen Verpflichtungen entstehenden Ausgaben erfolgt in den jeweiligen Haushaltsjahren.
Von den 814,1 Mio. € entfielen allein rund 610 Mio. € auf Ausgaben im Zusammenhang mit der Betreuung, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Zusätzliche Kosten von rund 76,2 Mio. € entstanden durch die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Für die Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2016 wird der Senat gemäß Artikel 88 Absatz 2 der Verfassung von Berlin (VvB) die nachträgliche Genehmigung des Abgeordnetenhauses einholen.
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