„Ein starkes Berlin gestalten“ – Ergebnisse der Klausur des Senats
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:
Der Senat von Berlin hat in seiner Arbeitsklausur am 8. Januar 2015 unter Leitung des Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, die Weichen für die nächsten zwei Jahre der Legislaturperiode gestellt:
Mehr Investitionen im Konsolidierungskurs
Der Senat wird in den Jahren 2015 und 2016 mehr private und öffentliche Investitionen für die wachsende Stadt mobilisieren und zugleich einen Haushaltsplanentwurf 2016/ 2017 ohne Neuverschuldung vorlegen.
Der Senat wird einen Vorschlag unterbreiten, wie das Sondervermögen „Infrastruktur der wachsenden Stadt“ im Jahr 2015 aus dem hälftigen Finanzierungsüberschuss des Jahres 2014 in Höhe von 413 Mio. Euro ausgestattet werden kann und wie die Mittel verwendet werden sollen. Die Mittel sollen vorrangig in die Schulen, Bäder, den Wohnungsbau, Sportstätten und den Krankenhäusern investiert werden.
Der Bund hat die Finanzierung des BAföG übernommen. Die daraus resultierende Haushaltsentlastung von 66 Mio. Euro pro Jahr wird für die Hochschul- und Bildungsfinanzierung verwendet: Ein Drittel für die Mehrkosten im Hochschul- und Schulbereich und zwei Drittel für bauliche Maßnahmen an den Hochschulen (32 Mio. Euro) und Schulen (12 Mio. Euro v.a. für die Ertüchtigung von Schultoiletten).
Im Haushalt 2016/ 2017 wird der Senat ein „Schultoilettensanierungsprogramm“ verankern.
Die Gewinnung von Wagniskapital für Berliner Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer ist ein wichtiger Baustein der wirtschaftlichen Förderung. Der Senat wird deshalb entsprechend seiner Initiative in der Wirtschaftsministerkonferenz verbesserte Anreize für die Bereitstellung von Wagniskapital im Rahmen einer Bundesratsinitiative unterstützen.
Beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur setzt der Senat vorrangig auf die Fertigstellung des BER bis 2017 und seine Erweiterung, den Bau der U5, den Bau der Tangentialverbindung Ost sowie den Bau des 16. Bauabschnitts der A100 und forciert den Planungsfortschritt beim 17. Bauabschnitt.
Um die Vergabe öffentlicher Aufträge zu entbürokratisieren, hat der Senat hat sich auf eine Initiative zur Vereinfachung des Vergaberechts verständigt. Es wird eine Clearingstelle zur Gewährleistung innovativer Vergaben eingerichtet, Formulare und Unterschriftenerfordernisse bei öffentlichen Aufträgen reduziert, die elektronische Vergabe ausgebaut und Jahreszeitverträge für Bauunterhaltungsmaßnahmen eingeführt. Der Senat wird über eine differenzierte Erhöhung von Wertgrenzen bei Ausschreibungen und Vergaben kurzfristig eine Einigung herbeiführen.
Wohnungsbau, Mietenpolitik, Liegenschaftspolitik
Der Senat wird für die vereinbarte Errichtung des Wohnraums für 5000 Studierende einen abgestimmten Fahrplan vorlegen. Neben Wohnungsbaugesellschaften und dem Studentenwerk erhält die berlinovo den Auftrag 2500 neue studentische Wohnungen zu errichten.
Der Senat wird die Gespräche mit der Bundesregierung zum Kauf der als Mietwohnungen genutzten Bundesimmobilien in Berlin erfolgreich abschließen. Als Ergänzung der bisherigen Maßnahmen zum Wohnungsbau und der Mietpreisbremsen wird der Senat eine Umwandlungsverbotsverordnung erlassen.
Der wachsende Wirtschaftsstandort braucht eine Liegenschaftspolitik, die zügig Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellt.
Die neue Liegenschaftspolitik dient auch und gerade der Schaffung von künstlerischen Produktionsorten durch Akquise und Herrichtung von Landesliegenschaften sowie Freiräumen. Daher wird zur Sicherung von Kulturorten die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten im Portfolioausschuss vertreten sein.
Berlin für Olympia!
Als Stadt der „Reformolympiade“ will Berlin weltoffene, nachhaltige und bescheidene Spiele veranstalten, an deren Planung und Umsetzung die Stadtgesellschaft beteiligt wird. Der Senat wird am 20. Januar ein „Olympia-Volksbefragungsgesetz“ vorlegen, das ein verbindliches Bürgervotum mit politischen Selbstverpflichtungen ermöglicht.
Zudem wird der Senat
• in den kommenden zehn Jahren einen echten
Investitionsschwerpunkt auf den Ausbau und die
Sanierung von Sportstätten legen und dafür einen
„Olympiaplan schulische Sportstätten“ zum
Aufbau hervorragender Trainingsstätten erstellen;
• die Realisierung des Olympischen und Paralympischen
Dorfes im Kurt-Schumacher-Quartier mit 5.000 Wohnungen
für Berlin vorantreiben;
• vorsorglich eine
Olympia-Bewerbungsgesellschaft als Tochter der
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
gründen;
• Haushaltsvorsorge für anfallende
Bewerbungskosten treffen.
Neue Wege in der Personalpolitik
Der Senat verfolgt eine Strategie der bedarfsgerechten Personalausstattung und der Konsolidierung. Er ist sich der Tatsache bewusst, dass sich die Stadt rasant weiterentwickelt und die Bevölkerung wächst. Vor diesem Hintergrund ist die Personalpolitik zu definieren. Stellenmehrbedarfe, die auf die steigende Bevölkerungszahl Berlins und/oder zusätzliche Aufgaben zurückzuführen sind, werden anerkannt, sofern sie nachvollziehbar und auf die jeweiligen Aufgaben bezogen begründet sind. So wurden bereits 295 neue Stellen in den Bezirken, 1.400 neue Stellen in den Schulen, 380 neue Stellen bei der Polizei und im polizeinahen Vollzugsdienst sowie der Übernahme von Nachwuchskräften (rd. 440) bewilligt. Damit beträgt der anerkannte Personalbedarf schon heute 103.100 VZÄ. Zur Fortschreibung seines Personalentwicklungskonzepts hat der Senat u.a. folgende Eckpunkte vereinbart:
• Bereiche der Wachsenden Stadt werden mit
zusätzlichen Stellen ausgestattet. Dies sind u.a.
31 neue Stellen in den bezirklichen Bürgerämtern und
59 Stellen für die Transferkostensteuerung in den
Sozialämtern (2014/ 15). Zudem sind die
Elterngeldstellen bedarfsorientiert
auszustatten, die Kapazität der bezirklichen Ordnungs- und
Bauämter zu verbessern sowie neue Stellen für Polizei
und Feuerwehr ab 2016 zu schaffen.
• Die Einstellungszahlen bei den beamteten
Nachwuchskräften des allgemeinen nichttechnischen
Verwaltungsdienstes werden erhöht und die Ansätze für
Ausbildungsmittel erhöht (derzeit 110 Mio. Euro p.a.).
• Eine Übernahmegarantie für alle
Auszubildenden des Verwaltungsdienstes und des
Justizvollzugs
• Bedarfsgerechte Nutzung der im Rahmen der erfolgten
Laufbahnrechtsreform geschaffenen Möglichkeiten zur
Öffnung von Laufbahnen im technischen und
nichttechnischen Verwaltungsdienst sowie eine Prüfung zum
Haushaltsplanentwurf 2016/ 2017, ob weitere
Laufbahnrechtsreformen zur Deckung des Personalbedarfs in
diesen Bereichen erforderlich sind
• Stärkung der Nachwuchs- und
Führungskräftequalifizierung u.a. durch die
Verwaltungsakademie und Einrichtung eines
„Leadership-Programms“
• Beschleunigung aller Einstellungsverfahren durch
E-Recruiting und Entbürokratisierung der
Verfahren
• Darüber hinaus ist die Digitalisierung der Verwaltung
voranzutreiben, um trotz knapper personeller Ressourcen
effektive Verwaltungsabläufe und eine bürgerfreundliche
Verwaltung zu gewährleisten.
Aus Verantwortung für die Menschen
Der Senat hat Eckpunkte für ein Gesamtkonzept für die Versorgung- und Unterbringung von Flüchtlingen im Jahr 2015 beschlossen.
Dazu gehören zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten von ca. 5000 Flüchtlingen im Jahr 2015 durch
• Machbarkeitsstudien und Planungen für die
Ertüchtigung landeseigener
Liegenschaften,
• Neubauten und Schaffung modularer
Wohneinheiten auf landeseigenen Grundstücken,
• kurzfristige Prüfung der Möglichkeit,
die Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudien sowie
Bauvorhaben durch die berlinovo durchführen
zu lassen.
• Zum Gesamtkonzept gehört ebenso eine gute Versorgung, Integration und Betreuung durch
• rechtzeitige Information und Einbindung von
Bezirksämtern und Bürgerinnen und Bürgern bei Neu-
und Ausbau von Flüchtlingseinrichtungen (u.a. ständiger
Tagesordnungspunkt im Rat der Bürgermeister, wöchentlicher
Newsletter an die Bezirksämter), Prüfung der Einrichtung
eines zentralen Datenpools,
• schulische Versorgung in einrichtungsnahen
Schulen unter Berücksichtigung erhöhter baulichen
und personeller Bedürfnisse; spezifische
Qualifikationsangebote für Lehrkräfte und Erzieher/innen,
ebenso bei der Versorgung mit Kita-Plätzen,
• Anbindung an den ÖPNV,
• Sicherstellung der notwendigen gesundheitlichen
Untersuchungen auch und insbesondere von Kindern und
Jugendlichen einschließlich der Impfungen
(z.B. durch mobile medizinische Teams),
• Verstärkung der Bemühungen, Flüchtlingen die
Unterbringung in Wohnungen zu ermöglichen; Stärkung der
Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft,
• Unterstützung bei der Integration in Ausbildung
und Arbeitsmarkt, u.a. durch Unterstützung bei der
Anerkennung von Berufsabschlüssen und der
Erwerbsmöglichkeiten von Flüchtlingen (u.a. durch die
Erweiterung des Projekts „Arrivo“),
• Ausbau der Angebote zum
Spracherwerb,
• Unterstützung von Initiativen des
bürgerschaftlichen Engagements für Flüchtlinge im
Umfeld von Flüchtlingseinrichtungen,
• Verstärkung der Sportangebote für
Flüchtlingskinder,
• gezielte Beratungs- und Betreuungsangebote für
traumatisierte Jugendliche,
• Koordinations- und Netzwerkstellen in den Bezirken
sowie
• Einrichtung von spezifischen
Integrationslotsen vor Ort.
Parallel zur Schaffung der bundesrechtlichen Voraussetzungen
sind Gespräche mit dem Land Brandenburg zur
Aufnahme von Flüchtlingen gegen Kostenerstattung zu beginnen,
um die möglichen Rahmenbedingungen zu klären. Dies soll auch
Gegenstand der gemeinsamen Kabinettsitzung der Länder Berlin
und Brandenburg sein.
Rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber/ innen werden in sichere
Herkunftsländer abgeschoben.
Besser Leben
Der Senat unterstützt junge Menschen und Familien in ihren konkreten Lebenslagen. Er wird deshalb
• die Anzahl der Kitaplätze bedarfsgerecht
um weitere 10.000 Plätze erhöhen;
• ein Gesamtkonzept „Alleinerziehende
unterstützen“ vorlegen;
• die Früheinschulung zum Schuljahr 2016/ 2017
entbürokratisieren und die Rückstellung von der Einschulung
auf Wunsch der Eltern künftig ohne weiteren Prüfvorgang
gestatten sowie
• eine Änderung des Schulgesetzes zur
Flexibilisierung der Früheinschulung in dieser
Legislaturperiode vorlegen. Danach werden alle Kinder
schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder
bis zum 30. September des Jahres vollenden werden. Auf Wunsch
der Eltern können Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis
31. März das sechste Lebensjahr vollenden, in die Schule
aufgenommen werden, soweit kein Sprachförderbedarf besteht.
Dies wird ab dem Schuljahr 2017/ 2018 eingeführt.
• den wachstumsbedingten Mehrbedarf an
Integrationsstunden für den sonderpädagogischen
Förderbedarf an Schulen ausgleichen;
• keinen Jugendlichen zurücklassen und die Einrichtung der
Jugendberufsagentur mit Hochdruck
umsetzen;
• das Programm der Integrationslotsen und
Stadtteilmütter dauerhaft aus dem Haushalt
finanzieren;
• ein reformiertes Hilfesystem im
Antigewaltbereich vorlegen (u.a.
Frauenhäuser);
• das Schulgeld für die Ausbildung von
Pflegekräften sowie Erzieherinnen und Erzieher auf dem Niveau
von 2014 übernehmen;
• junge Menschen durch Schaffung einer
Internetplattform stärker an Gestaltungs- und
Entscheidungsprozesse beteiligen.
500 Jahre Reformation
Zum Reformationsjubiläum 2017 wird der Senat die Ausrichtung des evangelischen Kirchentages in Berlin unterstützen und den Reformationstag zum einmaligen gesetzlichen Feiertag bestimmen.
Senat vor Ort
Berlin ist eine Stadt der vielfältigen Kieze. Der Senat wird – beginnend mit dem März 2015 – in jedem Bezirk eine Senatssitzung abhalten.