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Zinssatz für betriebsnotwendiges Kapital der Berliner Wasserbetriebe und der Berliner Stadtreinigungsbetriebe für das Jahr 2015 festgelegt
Aus der Sitzung des Senats am 16. Dezember 2014:
Das betriebsnotwendige Kapital der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) wird im Jahr 2015 mit 6,1 % verzinst. Das hat der Senat heute auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Cornelia Yzer, beschlossen. Der Zinssatz wird jährlich durch eine Rechtsverordnung des Senats gemäß § 16 des Berliner Betriebe-Gesetzes festgelegt.
Eine Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals erfolgt, da es den Unternehmen nicht möglich ist, das Kapital anderweitig anzulegen. Die Verzinsung ist Bestandteil der Kalkulation der Kundentarife der BWB und BSR.
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