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Senat beschließt nächsten Schritt im Vergabeverfahren für die Gaskonzession
Aus der Sitzung des Senats am 9. April 2013:
Der Senat hat den nächsten Schritt im Verfahren zur Vergabe der Gaskonzession vorgenommen: Auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum hat er den sogenannten 2. Verfahrensbrief Gas zustimmend zur Kenntnis genommen. Er wird jetzt dem Abgeordnetenhaus zugeleitet.
Der 2. Verfahrensbrief informiert die Bewerber um die Konzession über die damit verbindlich festgelegten Auswahlkriterien und deren Gewichtung für die Vergabe der Konzession für das Gasversorgungsnetz im Land Berlin. Eine nachträgliche Änderung dieser Kriterien, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung mit Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, abzielen, ist dann nicht mehr möglich. Mit dem 2. Verfahrensbrief Gas werden die Bewerber aufgefordert, präzisierte Angebote für die Konzessionsvergabe abzugeben sowie Nachweise über die Finanzierung der Netzübernahme vorzulegen.
Der Senat wird die Angebote bewerten und gewichten. Im Anschluss daran werden die verbliebenen Bewerber mit dem 3. Verfahrensbrief um verbindliche Angebote gebeten. Vor der endgültigen Erteilung der Konzession muss das Abgeordnetenhaus nach dem Berliner Energieeinspargesetz seine Zustimmung erteilen.
Der Konzessionsvertrag für Gas mit der GASAG endet am 31. Dezember 2013.
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