Zukunftsrat

Mitglieder des Zukunftsrates

Der Zukunftsrat ist das zentrale Gremium, das die gemeinwohlorientierte Entwicklung des Modellprojektes Rathausblock vorantreiben, in gemeinsamen Vereinbarungen konkretisieren und das Verfahren steuern soll. Der Zukunftsrat ist aus allen im Verfahren aktiven Akteuren – den Kooperationspartner*innen besetzt. Die Gründung des Zukunftsrates wurde im Zuge der Kooperationsvereinbarung durch den Gründungsrat vorbereitet. Mit der Wahl von Angela Brown und Thomas Fues als Delegierten des Forums ist der Zukunftsrat am 13. August 2019 komplettiert worden. Er konstituiert sich offiziell bei seiner Sitzung am 2. September 2019.

Im Gründungsrat sind folgende Institutionen vertreten:

  • Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
  • Forum Rathausblock
  • Vernetzungstreffen Rathausblock
  • Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte (WBM)
  • Berliner Immobilienmanagement (BIM)
  • Mitglieder des Zukunftsrates
    Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg (2 Sitze)
    • Bezirksstadtrat Florian Schmidt
    • Alexander Matthes, Stadtplanungsamt / Gruppe Infrastruktur und Städtebauförderung
    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (1 Sitz)
    • Staatssekretär Stephan Machulik
    Senatsverwaltung für Finanzen (1 Sitz)
    • NN
    Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (1 Sitz)
    • Thorsten Schäperkötter
    Vernetzungstreffen Rathausblock (4 Sitze, davon 1 Sitz für Gewerbetreibende)
    • Bertram Dudschus
    • Enrico Schönberg
    • Holger Gumz
    • Pamela Schobeß (Sprecherin der Gewerbetreibenden auf dem Dragonerareal)
    Gewählte Delegierte aus dem Forum Rathausblock (2 Sitze)
    • Doris Fortwengel
    • Jens Ullrich
    • Stellvertretung: Yann Colonna
    Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) (1 Sitz)
    • Birgit Möhring, Geschäftsführerin
    Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) (1 Sitz)
    • Steffen Helbig, Geschäftsführer
  • Aufgaben des Zukunftsrates

    Die Aufgaben des Zukunftsrates sind in der Kooperationsvereinbarung dargelegt, die im Juni 2019 vom Gründungsrat verabschiedet und unterzeichnet wurde.

    • Der Zukunftsrat besitzt zentrale Steuerungs- und Entscheidungsfunktion für die Entwicklung des Rathausblocks. Er hat gesetzte sowie gewählte Mitglieder aus Institutionen und Interessensvertretungen, die mit Entscheidungsrechten ausgestattet sind (siehe auch Zusammensetzung des Zukunftsrats).
    • Der Zukunftsrat hat Entscheidungs- und Empfehlungsfunktion, er gibt ein Votum für die Art von Entscheidungen ab, die von den Verwaltungsstellen, weiteren Gremien, der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) oder dem Abgeordnetenhaus (AGH), der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH getroffen und verantwortet werden müssen.
    • Der Zukunftsrat bestimmt und überprüft die Ziele der Entwicklung, verabschiedet weiterführende Projektvereinbarungen zur Kooperationsvereinbarung und begleitet deren Umsetzung. Die Kooperationsvereinbarung wurde im vorangegangenen Gründungsrat (Oktober 2018 – Juli 2019) verabschiedet und legt die künftigen Arbeitsstrukturen fest.

    Sie finden diese hier: www.berlin.de/rathausblock-fk/zusammenarbeit/kooperationsvereinbarung

    • Der Zukunftsrat passt je nach Erfordernis Prozess-, Arbeits- und Abstimmungsstrukturen an, kann Arbeitsgruppen, Projekte, Werkstätten oder andere Arbeitsformate einberufen bzw. auch aufheben oder in andere Formate überführen. Der Zukunftsrat tagt in der Regel zweimonatlich. Der Zukunftsrat wird durch eine Geschäftsstelle betreut. Eine Vorbereitungsgruppe, deren Zusammensetzung den Institutionen und Interessensvertretungen des Zukunftsrats entspricht, trifft sich bis zu zwei Mal
      zwischen den Sitzungen des Zukunftsrats, um diesen vorzubereiten und erforderliche Entscheidungsgrundlagen aufbereitet in angemessener zeitlicher Frist vorzulegen. Auch hier sollten die Delegierten des Forums Rathausblock teilnehmen.
  • Projektvereinbarungen

    Folgende Themen sollen in den kommenden Monaten und Jahren durch Projektvereinbarungen des Zukunftsrates bearbeitet werden:

    • Gewinnung weiterer Partner*innen für die Entwicklung (Ziel: Vielfalt an Partner*innen zur gemeinwohlorientierten Quartiersentwicklung)
    • Wohnen (Ziel: Ermöglichung von 100% leistbarem und bedarfsgerechten Wohnraum für vielfältige Lebensmodelle)
    • gemeinschaftliche Wohnformen zur Miete (Ziel: Gemeinschaftliches und inklusives Wohnen ermöglichen; frühzeitige Einbindung der Mieter*innen und Träger für besondere Wohnformen)
    • Mieter*innenvertretung (Etablierung adäquater Formen von Mieter*innenvertretungen)
    • Gewerbeentwicklung (Ziel: Sicherung und Weiterentwicklung der Fläche für vorhandenes Handwerk und Gewerbe, Erhalt des Bestands und eine nachhaltige Ausrichtung des neuen Gewerbes; Integration von Räumen für Kunst und Kultur; Schaffung von Planungssicherheit für die Gewerbebetriebe; Unterstützung bei ggf. notwendiger Neuaufstellung von Betrieben durch neue Kooperationsformen, Verlagerungen)
    • Gemeinwohlräume („Waben“) (Ziel: Schaffung und Sicherung definierter und nichtvordefinierter Räume für gemeinwohlorientierte Nutzungen; systematisch soll Platz vorgehalten werden für neue Bedarfe aus der Stadtgesellschaft)
    • Lern- und Geschichtsort (Ziel: dauerhaften Lern- und Geschichtsort etablieren; inhaltlicher Fokus: politische Bil-dungsarbeit insbesondere für junge Menschen; Schwerpunkthemen: Gewaltgeschichte, Krieg/Frieden, Demokratie/ Freiheit)
    • Bodenmodell (Ziel: Ausloten geeigneter Rechtsformen für die gemeinwohlorientierte Immobilienentwicklung und Prüfung geeigneter Instrumente und verschiedener Eigentums- und Entscheidungsstrukturen)
    • Flächenvergabe (die zukünftigen Nutzungen sollten den Zielen des Modellprojektes entsprechen und die lokale Kreislaufwirtschaft stärken)
    • Kiezraum (Ziel: Entwicklung eines diskriminierungsfreien Ortes für nachbarschaftliche Begegnung und zivilgesellschaftliches Engagement für vielfältige nachbarschaftliche und soziale Zwecke; Selbstverwaltung durch Nutzer*innen; dauerhafte Sicherung über den Zeitraum des Sanierungsverfahrens hinaus)
    • Öffentlichkeitsarbeit (Ziel: gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der Kooperation)
    • Gemeinwesenaufbau (Ziel: Aufbau eines langfristig stabilen und ganzheitlichen Gemeinwesens; Aktivierung und Befähigung der Nachbarschaft und Einbindung ihrer Bedarfe; Förderung der Eigeninitiative und Selbstorganisationskräfte der Bewohner*innen im Quartier; zentrale, gut erreichbare, barrierefreie Räume für die Gemeinwesenarbeit)
    • Evaluation (Ziel: Optimierung und Weiterentwicklung der kooperativen Zusammenarbeit)
  • Begleitkreis

    Um den Zukunftsrat bei der Ausgestaltung des Modellprojekts Rathausblock Kreuzberg fachlich zu begleiten und zu beraten, wird ein Begleitkreis mit Fachleuten aus verschiedenen Themenfeldern eingerichtet (z.B. Wohnen, Gewerbe, Gemeinwesen/Soziales, Ökologie/Freiraum, Verkehr/Mobilität, Denkmalschutz und Transformation zu einer nachhaltigen Gesellschaft).

Ergebnisse der Sitzungen

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #1 (September 2019)

    Wie wollen wir zukünftig zusammenarbeiten?

    Eine spannende Woche für den Rathausblock: Mitten im Auftakt des städtebaulichen Werkstattverfahrens trifft sich der Zukunftsrat am 2. September zu seiner ersten und damit konstituierenden Sitzung. Bevor es an die Arbeit geht, wird gemeinsam reflektiert, was sich die Mitglieder für die zukünftige Zusammenarbeit wünschen. Die Anwesenden äußern unter anderem den Wunsch

    • Diskussionen konstruktiv zu führen und Diskussionen durch gut strukturierte Entscheidungsvorlagen vorzubereiten;
    • Kompromissbereitschaft zu zeigen, um inhaltliche und zeitliche Zielvorgaben zu erreichen;
    • gegensätzliche Standpunkte zuzulassen;
    • neue Mitglieder des Zukunftsrates einzuführen und Sachverhalte gut zu erklären;
    • inhaltlich modellhaft zu sein und wichtige Themen zu besprechen;
    • Erreichtes stärker nach Außen zu tragen und modellhaft zu sein für andere Orte und Projekte.

    Insgesamt ist man sich einig, dass die Arbeit im Gründungsrat bisher gut war, dass die kommende Phase aber neue Herausforderungen bringen wird und der Druck zunehmen könnte.

    Neue Aufgaben für den Zukunftsrat

    Nachdem man sich über einige „weiche“ Kriterien der Zusammenarbeit ausgetauscht hat, geht es nun darum wichtige Punkte in einer neuen Geschäftsordnung festzuhalten. Die Geschäftsordnung des Gründungsrates und die Kooperationsvereinbarung dienen dabei als Vorlage, einige Punkte müssen jedoch ergänzt werden. So werden beispielsweise als neue Aufgaben für das Gremium festgehalten:

    Der Zukunftsrat

    • gibt ein Votum für die Art von Entscheidungen ab, die von den Verwaltungsstellen, weiteren Gremien, der BVV oder AGH, der BIM und WBM getroffen und verantwortet werden müssen.
    • bestimmt und überprüft die Ziele der Entwicklung im Rathausblock und gibt ein Votum zu konkretisierenden Sanierungszielen ab.
    • verabschiedet weiterführende Projektvereinbarungen zur Kooperationsvereinbarung, begleitet deren Umsetzung, würdigt und bewertet daraus entstehende Ergebnisse und Einzelprozesse und sichert die gemeinsam erarbeiteten Inhalte ab.
    • passt je nach Erfordernis Prozess-, Arbeits- und Abstimmungsstrukturen an, kann Arbeitsgruppen, Projekte, Werkstätten oder andere Arbeitsformate einberufen bzw. auch aufheben oder in andere Formate überführen. Ausnahme bilden hier die durch das Forum initiierten Arbeitsgruppen, die zum Zwecke der Ausrichtung von Lernlaboren gebildet werden.
    • erörtert Projekte der öffentlichen Infrastruktur.
    • vereinbart Prüfaufträge.

    Nicht öffentlich, aber transparent!

    Ein wichtiger Punkt ist außerdem die Frage, ob der Zukunftsrat öffentlich tagen sollte. Die Sitzungen des Gründungsrates waren bisher nicht öffentlich, auch wenn die Mitglieder eine größtmögliche Transparenz ihrer Arbeit stets unterstützt haben. Von einer Öffnung der Sitzungen wurde bisher abgesehen, da das Gremium eine vertraute und konzentrierte Arbeitsatmosphäre benötigt. Aus den gleichen Gründen spricht sich eine Mehrzahl der Mitglieder auch jetzt dafür aus, die Sitzungen vorerst nicht öffentlich tagen zu lassen. Um den Austausch mit der Öffentlichkeit zu stärken, werden jedoch die Delegierten des Forums eingeladen mit ihren Stellvertreter*innen an den Sitzungen teilzunehmen. Außerdem bieten die Delegierten an, regelmäßig im Forum über die Arbeit des Zukunftsrates zu berichten und Fragen aus dem Forum an das Gremium heranzutragen.

    Eine Aufwandsentschädigung für zivilgesellschaftliche Mitglieder

    Eine weitere Neuerung ist die Aufwandsentschädigung für die zivilgesellschaftlichen Mitglieder des Gremiums. Alle Mitglieder begrüßen eine finanzielle Entschädigung für die Delegierten des Forums und die Vertreter*innen des Vernetzungstreffens. Schließlich fordert die Arbeit im Zukunftsrat und den vorbereitenden Gruppen viel Zeit und Engagement. Wie hoch die Entschädigung sein könnte und was ein praktikables Abrechnungsverfahren wäre, muss jedoch noch ausgehandelt werden. Diese Details werden in der Vorbereitungsgruppe für den Zukunftsrat weiter besprochen.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #2 (Oktober 2019)

    Geflüchtetenwohnen im Rathausblock

    An der Obentrautstraße 31, einem Nachbargrundstück des Dragonerareals, könnten in den nächsten Jahren Wohnungen für Geflüchtete entstehen. Um die Planungen an die Prozesse im Rathausblock anzubinden, stellt Herr Müller vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg am 21. Oktober dem Zukunftsrat den bisherigen Stand des Konzeptes für Geflüchtetenwohnen im Bezirk vor. Spezifischer geht er auf den Standort Obentrautstraße ein. Das Grundstück ist eine Liegenschaft des Landes Berlin und soll in Erbbaurecht vergeben werden. Hier könnten ca. 40 bis 50 Plätze für Geflüchtetenwohnen realisiert werden. Insbesondere soll Wohnraum für besonders schutzbedürftige Geflüchtete geschaffen werden. Im Erdgeschoss könnte zudem Gewerbenutzung vorgesehen werden. Die Umsetzung ist noch nicht festgelegt, könnte aber im Rahmen einer Konzeptvergabe erfolgen. Die Mitglieder des Zukunftsrates begrüßen, dass Wohnraum für Geflüchtete im Rathausblock entstehen soll und geben erste Hinweise, die dabei zu beachten sind. Um hier in einen weiteren Austausch zu kommen, wird ein gemeinsames Treffen mit Herrn Müller und der Arbeitsebene des Zukunftsrates verabredet.

    Was steht im Grundstücksübertragungsvertrag?

    Im November 2018 wurde das Dragonerareal vom Bund an das Land Berlin übergeben. Ganz konkret unterschrieben dafür am 30. November 2018 die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) und die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) einen Vertrag, der jedoch nicht öffentlich einsehbar ist. Um abschätzen zu können, ob dort Vereinbarungen getroffen wurden, die für die weitere Entwicklung des Dragonerareals wichtig sind, hatte der Zukunftsrat die zuständige Senatsverwaltung für Finanzen gebeten grundsätzliche Sachverhalte des Vertrags erörtern zu dürfen. Die Senatsverwaltung stimmte diesem Vorgehen zu. Herr Matthes vom Bezirksamt stellt dem Zukunftsrat deshalb die grundlegenden Inhalte des Grundstücksübertragungsvertrags vor, die jedoch streng vertraulich behandelt werden müssen. Das Dokument enthält einige Punkte, die mögliche Spielräume für das Bau- und Nutzungskonzept bieten. Dies betrifft beispielsweise die Kosten für zusätzlichen Wohnraum und Gewerbeflächen auf dem Areal.

    Der Zukunftsrat hat eine Geschäftsordnung!
    Die bereits in der ersten Sitzung erarbeitet Geschäftsordnung wurde in der Vorbereitungsgruppe für den Zukunftsrat finalisiert und ist nun beschlussfähig. Die Aufwandsentschädigung wurde pro Sitzung des Zukunftsrats, Vorbereitungsgruppe und Begleitkreis mit 30 € brutto festgelegt (Grundlage hierfür sind die Regelegungen für die bezirklichen Sozialkommissionen gemäß § 4 Abs. 1 DebEntschGDV BE). Mit einer letzten kleinen Änderung stimmen alle Anwesenden der neuen Geschäftsordnung zu. Diese wird im Anschluss auf der Transparenzplattform veröffentlicht.

    Erste Überlegungen zum Begleitkreis

    In der Kooperationsvereinbarung haben die Kooperationspartner*innen beschlossen, einen Begleitkreis einzuführen, der den Zukunftsrat zu bestimmten Fragestellungen und Themen berät und fachlichen Input einbringt. Aber wie soll dieser Kreis aussehen? Wer sind seine Mitglieder und was sind die Themen, die dort erörtert werden? Die Vorbereitungsgruppe des Zukunftsrates hat sich bereits über mögliche Ziele und Aufgaben des Begleitkreises ausgetauscht und sich dabei zu folgenden Eckpunkten verständigt: Der Begleitkreis soll den Zukunftsrat einerseits zu den jeweils aktuellen anstehenden Themen beraten, er soll aber auch Feedback auf den Prozess geben und den „Blick von Außen“ im Verfahren stärken. Darüber hinaus soll über den Begleitkreis die Vernetzung in die Nachbarschaft gestärkt und Botschafter für das Verfahren gewonnen werden. Mit Blick auf das breite Spektrum der Aufgaben konnte man sich bisher noch nicht auf einen Personenkreis einigen, dies soll aber in einem nächsten Schritt passieren. Auch das Format der Sitzungen muss dafür bedacht werden. Es gibt also noch viel zu tun für die Vorbereitungsgruppe des Zukunftsrates, die dem Zukunftsrat in der nächsten Sitzung das finale Konzept vorstellen möchte.

    Workshop zum Thema „Bodenmodell“

    Das Modellprojekt hat sich zum Ziel gesetzt ein gemeinwohlorientiertes Quartier zu schaffen. Dafür gilt es, auch rechtliche Rahmenbedingungen und Spielräume zu klären. Unter Federführung der BIM sollen in einem Workshop zum Thema „Bodenmodell“ erste Ideen und Erfahrungen mit Rechtsformen und Instrumenten für eine gemeinwohlorientierte Immobilienentwicklung gesammelt werden. Um einen konstruktiven Austausch zu ermöglichen, soll der Kreis möglichst klein bleiben und die Einladung richtet sich daher primär an die Vertreter*innen der Zivilgesellschaft. Aber auch die WBM und die Mitarbeiter*innen aus der Verwaltung melden Interesse am Thema und würden es begrüßen diesen Prozess von Anfang an gemeinsam zu gestalten und voneinander zu lernen. Der Workshop wird daher für alle Interessierte geöffnet, ein Termin wird für Januar angesetzt.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #3 (Januar 2020)

    Projektvereinbarung zum Thema Kommunikation und Kommunikationskonzept

    Mit Voranschreiten der städtebaulichen Planungsprozesse rund um den Rathausblock stellt sich immer wieder die Frage, wie die Entwicklungen transparent und sinnvoll nach außen kommuniziert werden können. Hierfür beschließen die Kooperationspartner*innen eine Vereinbarung, die unter anderem die wichtigsten Kernbotschaften für die Kommunikation beinhalten. So soll das Modellprojekt Rathausblock Kreuzberg als Beispiel für eine kooperative und gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung hervorgehoben werden. Als Ziele setzen sich die Kooperationspartner*innen u.a. eine größtmögliche Transparenz über laufende Aktivitäten sowie eine offene und frühzeitige Kommunikation zu anstehenden Vorhaben und Veranstaltungen. Die Projektvereinbarung wird ergänzt durch ein Kommunikationskonzept.

    Begleitkreis

    Der Zukunftsrat soll durch einen Begleitkreis flankiert werden. Die Kooperationspartner*innen diskutieren daher heute die Zielsetzung und Funktionsweise eines solchen Begleitkreises: soll dieser eher die Form eines Konsultationsgremiums für fachliche Fragen annehmen, oder stärker eine „Botschafterfunktion“ ausfüllen und zur weiteren Vernetzung, auch in den politischen Raum hinein, dienen? Der Zukunftsrat beschließt letztlich eine Mischform mit ca. 20 Mitgliedern, schwerpunktmäßig aus dem gesellschaftspolitischen Bereich.

    Genossenschaftsförderung

    Auf die Bitte eines Kooperationspartners hin, wird die Genossenschaftsförderung des Senats spontan auf die Tagesordnung gesetzt. Staatssekretär Sebastian Scheel stellt daraufhin die wesentlichen Eckpunkte der Förderung vor. Hintergrund ist der aktuelle Haushaltsplan für Stadtentwicklung und Wohnen, in dem eine Ergänzung zur Genossenschaftsförderung beschlossen wurde. Das Genossenschaftsförderprogramm hat ein Volumen von insg. 20 Mio. Euro und wird in den Wohnraumförderfonds Berlin eingebracht. Der Senat wird darin beauftragt, ein Modellförderprogramm „dauerhafte Bindungen“ zu entwickeln, das auf einer Grundstücksvergabe im Erbbaurecht basiert und Mietpreis- und Belegungsbindungen für die gesamt Laufzeit sichert. Staatssekretär Sebastian Scheel betont, dass die Anwendung der Genossenschaftsförderung für die sogenannte Ewigkeitsbindung (=max. 99 Jahre bei Erbbaupachtverträgen) im Dragonerareal gewünscht sei.

    Gewerbebestand

    Auf dem Dragonerareal befinden sich diverse Gewerbebestandsmieter*innen, die durch die städtebaulichen Entwicklungen auf dem Areal betroffen sind. Welche Auswirkungen die drei vorliegenden städtebaulichen Konzepte des Werkstattverfahrens auf diese Gruppe haben, stellt die BIM vor. Hierfür hat die BIM alle Bestandsmieter*innen des Areals und deren individuelle Betroffenheit in den drei vorliegenden städtebaulichen Konzepten erfasst. Die Untersuchung der BIM zeigt, dass in allen Entwürfen die meisten Gewerbemieter*innen innerhalb des Dragonerareals verlagert werden müssten, meist mit einer Zwischenumsetzung, was eine individuelle Ansprache erfordere.
    Es wird vereinbart, einen Informationstermin für die Bestandsmieter*innen zu machen, um sie über mögliche Interimslösungen, Art und Umfang der Umzüge und Voraussetzungen für die Umzüge zu informieren.

    Workshop Bodenmodell

    Die BIM berichtet von einem Workshop zum Thema Bodenmodell, den sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft durchgeführt hat. Während des Workshops wurde das SODA („Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin“) dem Modell des kommunalen Bodenfonds gegenübergestellt und überlegt, wie diese zusammengebracht werden könnten. Ebenfalls besprochen wurden auf dem Workshop die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft am SODA, zu dem auch das Dragonerareal gehört.

    Prozessevaluation

    Das Modellprojekt Rathausblock Kreuzberg ist dadurch gekennzeichnet, dass es neue Wege der Kooperation geht. Was daran gut funktioniert und wo noch Luft nach oben ist, soll in einer Prozessevaluation erhoben werden. Zu den Fragen, wie die Prozessevaluation ablaufen soll und welche inhaltlichen Schwerpunkte gesetzt werden sollen, beraten sich die Kooperationspartner*innen heute.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #4 (März 2020)

    Neue Formen der Kooperation und Beteiligung in Zeiten von Corona

    Aufgrund der Corona-Pandemie findet die 4. Sitzung des Zukunftsrats in digitaler Form per Videokonferenztool statt. Viele der Anwesenden arbeiten aus dem Home-Office und stellen sich auf den digitalen Alltag ein. Das hat auch Effekte auf das Modellprojekt. Ein schnelles Umdenken zwischen digitalen und analogen Formaten der Kooperation und Beteiligung ist notwendig – Den Kooperationspartner*innen ist es dabei wichtig, weiterhin das Echo der Bevölkerung einzufangen. Das betrifft zum einen die bevorstehenden Veranstaltungen wie die des Forums aber auch die kooperative, dialogischen Arbeitsweise zwischen den Kooperationspartner*innen. Vor allem die zivilgesellschaftlichen Akteur*innen sind in ihrer Arbeitsweise eingeschränkt, da persönlicher Austausch nur bedingt möglich ist und es zeitlichen Ressourcen fehlt. Neue Arbeits- und Kommunikationsstrukturen in der Kooperation müssen sich erst noch entwickeln. Die Kooperation stellt sich darauf ein, dass mit Verzögerungen im Prozess zu rechnen ist und es wichtig ist, trotz aller Umstände, die gemeinsame Arbeit weiterhin aktiv voranzutreiben.

    Kommende Themen im Modellprojekt, auch in digitaler Form

    Der Zukunftsrat bleibt aktiv und sucht in kommenden digitalen Treffen nach Wegen auf die aktuelle Situation zu reagieren und ggf. nötige Anpassungen im Zeitplan vorzunehmen.
    Die aktuell relevanten Punkte, die es weiter zu bearbeiten gilt, werden in den Fokus gerückt.
    Dabei steht unter anderem die Überarbeitung des Städtebaulichen Konzepts im Vordergrund. Auf Basis dieses Konzepts sollen Gutachten, die für das Bebauungsplanverfahrens notwendig sind, beauftragt werden. Des Weiteren soll der Prozess eines städtebaulichen Vertrags vorangetrieben werden. Ein wichtiger nächster Schritt ist die Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens und die damit verbundenen Vorbereitungen. Ausschreibungen für anstehende Gutachten, wie die Machbarkeitsstudie Verkehr und das energetische Quartierskonzept, sollen unter Beteiligung der Zivilgesellschaft vorbereitet werden. Dabei muss abgewogen werden, in wie weit eine Beteiligung der Arbeitsgemeinschaften (AG), zum Beispiel die Mitarbeit der AG Ökologie beim energetischen Quartierskonzept, im Rahmen des Zeitplans möglich ist. Es wird deutlich gemacht, dass alle Verfahrensschritte auch weiterhin kooperativ bearbeitet und diskutiert werden.

    Aktuelles zum Rathausgrundstück

    Ein besonders aufreibendes Thema ist die Debatte zum Rathausgrundstück.
    Bereits in den Bau- und Nutzungsanforderungen und in der Auslobung war das Rathausgrundstück nur als Optionsfläche vorgesehen. Dies bezog sich im Wesentlichen auf einen möglichen Flächentausch und Erhöhung des Anteils für gemeinwohlorientierte Dritte im Rahmen der 90/10-Regelung. Im Laufe des städtebaulichen Werkstattverfahrens konnte die Verfügbarkeit des Grundstücks jedoch nicht final geklärt werden. Eine Entscheidung des Bezirksamtes ist auch von der Entwicklung des Grundstücks am Ostbahnhof abhängig. Von dieser Frage hängt auch ab, welche konkreten Erweiterungsbedarfe der Bezirk auf dem Rathausgrundstück hat und welche Flächen ggf. anderweitig genutzt werden können. Solange der Beschluss nicht abgestimmt ist, kann der Bezirk die Entscheidung und Aussage über die Anzahl von möglichen Wohnungen auf dem Bezirksgrundstück nicht treffen.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #5 (Mai 2020)

    Aktueller Stand Bebauungsplan-Verfahren (B-Plan-Verfahren)

    Ein nächster Schritt in Richtung Planreife (der Zeitpunkt, ab dem Bauanträge für einen neu aufzustellen Bebauungsplan genehmigt werden dürfen) wurde gemacht: Die Ausschreibungen für die Fachgutachten zum B-Plan wurden auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Das Stadtplanungsamt arbeitet mit Hochdruck an dem Verfahren, entscheidend für die kommenden Gutachten ist jedoch die Finalisierung des städtebaulichen Entwurfs, da dieser die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren darstellt. Eine große Herausforderung besteht hier noch in der Frage zur Nutzung des Rathausgrundstücks. Der städtebauliche Entwurf sieht unter anderem die Errichtung von Wohnungen auf der Fläche vor, eine definitive Entscheidung des Bezirks, wie die Fläche genutzt werden kann, steht jedoch noch aus. Dies soll in einer internen Sitzung der Mitglieder des Bezirksamtes zeitnah besprochen werden. Den Mitgliedern des Zukunftsrates ist es wichtig, hier zu einem guten Kompromiss zu kommen. Man einigt sich, ein Schreiben an das Bezirksamt aufzusetzen, in dem der Mehrwert, den der aktuelle städtebauliche Entwurf für den Bezirk beinhaltet, betont und um Unterstützung des Modellprojektes gebeten wird.

    Eine Quartiersfibel und ein Gestaltungsleitfaden sollen entstehen

    Um alle relevanten Verfahrenshinweise und inhaltlichen Abstimmungen im Modellprojekt zusammenzuführen, hat die Vorbereitungsgruppe für den Zukunftsrat den Vorschlag einer Quartiersfibel erarbeitet. Dieses „Kompendium“ soll die weitere Entwicklung des Rathausblocks begleiten und als Handwerkszeug für Akteure dienen, die neu in den Prozess kommen.

    Als ein Bestandteil der Quartiersfibel soll bereits zeitnah mit der Erstellung eines Gestaltungsleitfadens begonnen werden, der das städtebauliche Konzept an einzelnen Stellen verfeinert und einen Rahmen für Antragsteller wie Bauherren und Weitere geben soll. Im Fokus stehen dabei Aussagen zu Gestaltungsmerkmalen wie Materialien,die Gestaltung von Erdgeschosszonen oder die Fassadenabwicklungen treffen. Auch soll betrachtet werden, ob besondere Orte aufgrund ihrer Nutzung eine besondere Gestaltung erfahren sollen. Für den Erarbeitungszeitraum sind etwa sechs Monate vorgesehen. Es sollen externe Dienstleister beauftragt werden, wobei aktuell diskutiert wird, ob eine Beauftragung des Planungsteams SMAQ sinnvoll und wünschenswert wäre. Der Zukunftsrat stimmt im Grundsatz dem Instrument des Gestaltungsleitfadens zu. Die Frage, wer dafür beauftragt wird, wird vertagt und in der Vorbereitungsgruppe erneut aufgerufen.

    Es gibt neue Arbeitsgruppen im Modellprojekt!

    Das Bezirksamt berichtet, dass sich bereits im Herbst 2019 in einem Forum Rathausblock eine Gruppe an Interessierten gefunden habe, die sich seitdem mit Fragen der Ökologie und Nachhaltigkeit beschäftigt. Bisher gab es zwischen der Gruppe und dem Bezirksamt nur Kooperationsgespräche, nun soll die Gruppe als offizielle AG in das Verfahren aufgenommen werden. Eine erste Aufgabe, die die AG begleiten soll, ist das Energetische Quartierskonzept. Der Zukunftsrats stimmt der Gründung einer AG Ökologie und Nachhaltigkeit einstimmig zu.
    Darüber hinaus werden im weiteren Projektverlauf auch verkehrstechnische Fragen einen größeren Stellenwert einnehmen. Es ginge zum Beispiel darum, wie der Straßenraum um den Rathausblock perspektivisch anders gestaltet werden kann, um ihn verträglicher für den Umweltverbund zu machen. Dazu gab es im November Herbst 2019 ein Forum, das sich mit verkehrlichen Belangen beschäftigt hat. Auch hier soll nun eine offizielle AG gegründet werden, die eine Machbarkeitsstudie und ein Mobilitätskonzept begleiten soll. Der Zukunftsrat stimmt der Gründung einer AG Verkehr und Mobilität ebenfalls einstimmig zu.

    Herausforderungen der Corona-Pandemie

    Die Corona-Pandemie stellt die Öffentlichkeitsbeteiligung im Projekt vor eine große Herausforderung. Das VTR macht deutlich, wie schwierig es sei unter den aktuellen Kontaktbeschränkungen mit der Zivilgesellschaft zu kommunizieren und Meinungen einzuholen, da viele Formate, wie aufsuchende Beteiligungen oder persönliche Treffen nicht möglich sind. Gerade in dieser Zeit ist gegenseitige Unterstützung besonders wichtig. Das VTR wünscht sich, dass Unterstützungsbedarfe noch deutlicher zwischen den verschiedenen Partner*innen kommuniziert werden. Außerdem ist es wichtig, Rücklauf- und Vorbereitungsfristen großzügig zu planen, um dem VTR mehr Zeit für Abstimmungen und interne Kommunikation zu ermöglichen. Die Mitglieder des Zukunftsrates zeigen Verständnis und bieten ihre Unterstützung an, wenn es konkrete Bedarfe gibt.

    Das Modellprojekt wird beforscht

    Das Bezirksamt stellt gemeinsam mit dem VTR ein Forschungsprojekt vor, das sich mit gemeinwohlorientierter Stadtentwicklung beschäftigt und sich auf die Kooperation zwischen Zivilgesellschaft und Bezirk im Rathausblock konzentriert. Das Vorhaben wird vom IRS Erkner gemeinsam mit der Bauhaus-Universität Weimar betreut. Das Bezirksamt berichtet, dass bereits eine Absichtserklärung mit der Zivilgesellschaft unterzeichnet wurde, die vorsieht für dieses Forschungsprojekt eng zusammenzuarbeiten. Der Zukunftsrat wird gefragt, ob er einer stillen Mithörerschaft des IRS während der Sitzungen zustimmt. Zu dieser Frage gibt es seitens der Teilnehmenden keine Einwände.

    Ergebnisse des städtebaulichen Werkstattverfahrens

    Um das städtebauliche Werkstattverfahren aufzubereiten, soll ein Auftrag für die Erstellung einer Broschüre und Installationen vor Ort vergeben werden. Es ist vorgesehen dafür Fördergelder aus der Städtebauförderung zu nutzen. Die Sanierungsbeauftragte S.T.E.R.N. schlägt vor, beide Ausschreibungen gemeinsam vorzubereiten und abzustimmen. Eine konkrete Idee zu Installationen gibt es bisher nicht, diese sollte in einem gemeinsamen Workshop entwickelt werden. Im Vorfeld zum gemeinsamen Workshop würde sich die Vorbereitungsgruppe Gedanken über konkrete Inhalte machen, die die Grundlage für die weitere Arbeit darstellen kann. Seitens der Teilnehmenden gibt es dazu keine Einwände.

    Abschluss und Ausblick

    Für alle Mitglieder des Zukunftsrat steht eine spannende Zeit bevor. Es ist nach wie vor unklar, wann wieder ein persönliches Treffen möglich ist und es gibt aktuell große Herausforderungen wie die Frage zum Rathausgrundstück und den Start des B-Plan-Verfahrens zu bewältigen. Trotz der Herausforderung digital zu kommunizieren, bewerten die Beteiligten die Video- und Telefonkonferenz als konstruktiv und sprechen sich dafür aus, die Corona-Phase auch als Chance zum Ausprobieren für Neues zu nutzen und Elemente daraus in die Zukunft zu übertragen. Der Zukunftsrat blickt also größtenteils optimistisch in die nächsten Sitzungen.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #6 (Juni 2020)

    Zukunftsrat wieder analog!

    Das 6. Treffen des Zukunftsrats ist das erste analoge Treffen seit Beginn der Corona-Krise. Ein aktuelles Thema ist erneut das Rathausgrundstück. Die Kooperationspartner*innen wollen den Sommer dafür nutzen, um Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen zu führen, um einen Kompromiss für die Nutzung des Grundstücks zu finden. Man verständigt sich außerdem darauf, ein weiteres Schreiben aufzusetzen, in dem die kommunalen Bedarfe, die durch den städtebaulichen Entwurf bereits abgebildet sind, detaillierter dargestellt werden.

    Zeitplan Bebauungsplanverfahren

    Ein zentraler Meilenstein im Modellprojekt ist die Aufstellung eines Bebauungsplans, um Planreife für das Dragonerareal und angrenzende Bereiche zu erreichen. Der Zeitplan, auf den sich die Kooperationspartner*innen in der Kooperationsvereinbarung geeinigt haben, sieht dafür Herbst 2021 vor. Wie der Bezirk in der heutigen Sitzung jedoch erläutert, wird sich diese Zeitschiene nach Hinten verschieben. Die Gründe dafür sind vielschichtig, unter anderem kommt es zu Verzögerungen bei der Finalisierung des städtebaulichen Entwurfs. Einen hohen Zeitbedarf benötigt unter anderem die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (TÖB). Um diesen Prozess zu beschleunigen, wird von den Mitgliedern des Zukunftsrates vorgeschlagen, einen planungsbegleitenden Ausschuss einzurichten, der die Belange frühzeitig aufnimmt und an die Planer*innen kommuniziert. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten eine mögliche zeitliche Straffung im Bebauungsplanverfahren zu prüfen.

    Konzept und Zeitplan Sonderforum Überarbeitungsphase

    Zebralog stellt stellvertretend für die Vorbereitungsgruppe des Forums ein Konzept und einen Zeitplan für ein digitales Forum vor. Während der Veranstaltung sollen Interessierte über die Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs, mit dem Schwerpunkt der nord-westlichen Wohnbebauung gegenüber der Obentraustraße, informiert werden und ihre Rückmeldung dazu abgeben. Die digitale Veranstaltung wird durch eine Ausstellung auf dem Dragonerareal begleitet. Der Zukunftsrat stimmt dem vorgeschlagenen Konzept und Zeitplan zu. In der Diskussion um die Inhalte des Sonderforums wird deutlich, dass noch interner Besprechungsbedarf zum Thema Garagennutzung besteht. Einen Konsens zur Garagenfrage gibt es bisher nicht in der Kooperation.

    Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

    Die WBM nutzt die heutige Sitzung für eine Einführung in das Thema der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Ziel ist dabei zu prüfen, in welchem Rahmen freifinanzierter Wohnungsbau ohne öffentliche Wohnraumförderung in dem Projekt kalkuliert wird, um damit gemeinwohlorientierte Nutzungen zu ermöglichen. Die Geschäftsführerin Frau Geib kündigt an, dass weitere Termine dazu stattfinden werden und der aktuelle Stand der Berechnung ein Startpunkt für weitere Aushandlungen sein soll. Die Teilnehmenden bedanken sich für die transparente Vorstellung und begreifen die Wirtschaftlichkeitsberechnung als Rechenmodul, die für die weitere Arbeit wichtig ist.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #7 (September 2020)

    Städtebaulicher Entwurf: Rathausgrundstück

    Nach Gesprächen zwischen den Senatsverwaltungen und dem Bezirksamt ist der Einbezug des Rathausgrundstücks in den Bebauungsplan absehbar. Es gilt nun, den finalen und offiziellen Bezirksamtsbeschluss abzuwarten. Die Frage der Gestaltung des Freiraums und der Erhalt des Baumbestands wird hierbei weiterhin eine Rolle spielen, doch der Zukunftsrat ist optimistisch, pragmatische Szenarien und Lösungen entwickeln zu können. Ziel ist es, Lösungen zu finden, die sowohl den Baumbestand schützen, die Freiraumqualität verbessern und zusätzliche Wohnungen ermöglichen. Die Einigung zum Rathausgrundstück bringt das Vorgehen voran, eröffnet jedoch gleichzeitig neue Parameter, die im weiteren Verfahren neu gedacht werden müssen. Eine Überarbeitung des Entwurfs ist daher unabdingbar. Trotz der neuen Parameter für das Rathausgrundstück besteht Einigkeit darüber, dass der Siegentwurf von SMAQ in jedem Fall weiterhin die Grundlage für die Einarbeitung der neuen Ansprüche in dem Plangebiet darstellt.

    Städtebaulicher Entwurf: Jugendfreizeiteinrichtung

    Auf dem Rathausblock soll zukünftig eine Jugendfreizeiteinrichtung entstehen. Dafür stehen aktuelle zwei Standortvarianten zur Diskussion. Zum einen die Alte Reithalle und zum anderen der nördliche Anbau des Finanzamts. Klären soll dies eine Machbarkeitsstudie in 2021. Bislang gibt es jedoch keine finanzielle Sicherheit für den Anbau des Finanzamts, sodass die finale Standortentscheidung auch davon abhängig ist.

    Zeitplan und Meilensteine im Modellprojekt

    Das Bezirksamt berichtet über den aktuellen Fahrplan zur Errichtung des B-Plans. Dieser sieht vor, die Planreife im März 2022 zu erreichen. Damit würde Baurecht für die Wohnbebauung geschaffen. Bis dorthin stehen noch einige Prozessschritte an. Beispielsweise müssen Gutachten in Auftrag gegeben und umgesetzt werden. Bis Ende des Jahres 2020 könnten die Gutachten zum Schallschutz und zum Verkehr abgeschlossen werden. In nachfolgenden Verfahrensschritten werden die Ergebnisse aufgegriffen und eingearbeitet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind auf das Frühjahr 2021 datiert.

    Ein zentraler Baustein ist die Finanzierung des Gewerberiegels („Urbane Fabrik“). Planungsrechtlich könnte hier bereits mit baulichen Maßnahmen begonnen werden, jedoch ist die Finanzierung noch nicht gesichert. Die Errichtung des Gewerberiegels ist für die bauliche Entwicklung des Areals zentral, da dieser auch als Schallschutz zwischen Gewerbe und Wohnbebauung fungiert. Die Kooperation ist sich einig, dass Gespräche mit der Senatsverwaltung für Finanzen aufgenommen werden sollten, um in der Finanzierungsfrage weiter voranzuschreiten.

    Prozesssteuerung

    Als letztes Thema der Sitzung steht die Prozesssteuerung auf der Tagesordnung. Dabei geht es zunächst darum, ein gemeinsames Verständnis der Steuerungsbedarfe zu ermitteln, da sich die Steuerung sowohl auf baulogistische Aspekte beziehen kann wie auch auf die Steuerung von damit zusammenhängenden Nutzungen und Prozessen auf dem Gelände. Die zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen haben die aus ihrer Sicht bestehenden Fehlstellen und Bedarfe für eine Prozesssteuerung in einem Dokument zusammengefasst. Der Zukunftsrat einigt sich darauf, dass für die technische Projektsteuerung ein Leistungsverzeichnis erstellt werden soll und das Thema darüber hinaus im Rahmen eines Evaluationsworkshops weiter vertieft wird.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #8 (Oktober 2020)

    Genossenschaftsförderung und Ewigkeitsbindung

    Im Rahmen des ersten Programmpunkts der 8. Sitzung des Zukunftsrats stellt André Moschke von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen den aktuellen Stand zur Förderung von Genossenschaften sowie die Regelungen zu Erbbaurechten vor. Dabei geht es um die Konditionen, Voraussetzungen sowie die Nutzungsentgelte und Belegungsbindungen bei genossenschaftlichem Neubau wie auch bei Bestandserwerb durch Genossenschaften. Darüber hinaus stellt André Moschke die Eckpunkte für die Konzeptverfahren bei der Vergabe von Erbbaurechten auf landeseigenen Grundstücken, wie dem Dragonerareal, vor. Die Informationen zur Genossenschaftsförderung und den Konzeptverfahren haben eine hohe Relevanz für den Rathausblock, da hier der Bau von bis zu 100 Wohneinheiten in genossenschaftlicher Bauträgerschaft geplant ist. Nach seinem Vortrag steht André Moschke für die Fragen der Mitglieder des Zukunftsrats zur Verfügung.

    Bebauung des Baufelds Süd durch die WBM

    Zum aktuellen Stand gibt es noch keine Vereinbarung darüber, welcher Akteur (WBM und gemeinwohlorientierte Dritte wie z.B. Genossenschaften) an welcher Stelle auf dem Areal zukünftig bauen wird. Die Felder zur Wohnbebauung sind durch den städtebaulichen Entwurf bereits festgelegt, jedoch noch nicht den Akteuren zugeordnet. Vor dem Hintergrund des zeitlichen Realisierungsdrucks für den Wohnungsbau durch die WBM, möchte diese das Thema weiter voranbringen. Sie bittet den Zukunftsrat daher um Erörterung, ob eine exklusive Bebauung auf dem südlichen Baufeld durch die WBM möglich sei. Eine solche Zusage würde der WBM ermöglichen, zügig mit der Planung der Wohneinheiten zu beginnen.
    Vonseiten der anderen Kooperationspartner*innen gibt es bezüglich der Anfrage der WBM noch einige Fragen, die vor einer Entscheidung zu klären seien. Die WBM nimmt die Fragen und Hinweise auf und erarbeitet einen schriftlichen Vorschlag für das Baufeld Süd, der in einer der folgenden Sitzungen weiter diskutiert werden soll.

    Unterstützungsschreiben für die Finanzierung des Gewerberiegels
    Kooperationsmanagement

    Das Vernetzungstreffen Rathausblock (VTR) stellt zwei Anträge vor, die eine stärkere Einbindung der zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen der Kooperation absichern sollen. Zum einen geht es um die Besetzung von Jurys bei zukünftigen Ausschreibungen. Das VTR bittet darum, einen garantierten Platz in solchen Jurys zu erhalten (wie es auch für die institutionelle Kooperationspartner*innen vorgesehen ist). Hierzu gibt es keine Einwände, der Antrag wird angenommen.
    In dem zweiten Antrag fordert das VTR eine zuverlässige Einbindung der Zivilgesellschaft in projektprägende Meilensteine. Insbesondere geht es dabei um die rechtzeitige Einladung und Kommunikation von Terminen, was aus Sicht des VTR nicht immer vollumfänglich funktioniere. Auch zu diesem Antrag gibt es keine Einwände. Aus Sicht der Kooperationspartner*innen kann dieser Antrag als Erinnerung an alle dienen, beständig an ihrer Kommunikation zu arbeiten.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #9 (Dezember 2020)

    Raum- und Flächenkuratorium

    Die BIM stellt den aktuellen Sachstand sowie den weiteren Prozess zur Fertigstellung der Projektvereinbarung zum Raum- und Flächenkuratorium vor. Ziel sei es, in der ersten Zukunftsratssitzung des neuen Jahres die Projektvereinbarung zu beschließen und eine Konstituierung des Raum- und Flächenkuratoriums im ersten Quartal 2021 zu erreichen. Im Raum- und Flächenkuratorium wird in Zukunft die Vergabe von Räumen und Flächen auf dem Areal erörtert und geprüft, ob diese im Einklang mit den Zielen und Vorstellungen der Kooperationsvereinbarung steht.

    Baufeldfreimachung der Baufelder Süd und Nord

    Bei diesem Thema geht es um die Baufeldfreimachung im Sinne einer Auflösung bestehender Mietverhältnisse auf dem Areal sowie die Bereitstellung neuer Alternativstandorte für die Gewerbetreibenden. Teilweise konnten bereits Vereinbarungen über Alternativstandorte getroffen werden, teilweise gibt es noch keine Einigung. Konkret wird in dieser Sitzung die Frage diskutiert, ob Kündigungen noch in diesem Jahr erfolgen sollten, um im Zeitplan der Baufeldfreimachung zu bleiben. Vor dem Hintergrund der Pandemie und da noch nicht für alle Gewerbemieter Alternativstandorte gefunden wurden, einigt sich der Zukunftsrat darauf, dass es in diesem Jahr keine Kündigungen mehr geben solle, auch wenn dies zu einer Verzögerung der Baufeldfreimachung führen könne.

    Bebauung des Baufelds Süd durch die WBM

    Die Frage nach einer Bebauung des Baufelds Süd durch die WBM wird in dieser Sitzung vertiefend diskutiert. Die WBM hat diesbezüglich einen Antrag eingereicht. Hintergrund des Antrags ist der angestrebte Start zur Wohnbebauung durch die WBM im Jahr 2023. Da es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Finanzierungszusage für den Bau des Gewerbehofs im Norden des Areals gibt und die daran angrenzenden Wohnbebauungen jedoch aus Schallschutzgründen erst nach der Errichtung des Gewerbehofs erfolgen können, bittet die WBM den Zukunftsrat um die Zusage, das südliche Baufeld exklusiv bebauen zu können. Die WBM sagt zu, den Anteil für das gemeinschaftliche Wohnen bei der WBM auf bis zu 30 % zu erhöhen.
    Die Delegierten des VTR und des Forums positionieren sich in Form einer schriftlichen Stellungnahme zu dem Antrag der WBM. Aus ihrer Sicht ist ein Beschluss dieser Art zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da noch zahlreiche Fragen offen seien, die zunächst beantwortet und ausgehandelt werden müssten. Dazu gehörten z.B. die Frage nach dem Verhältnis der Wohnungsanzahl der WBM und den gemeinwohlorientierten Dritten (z.B. Genossenschaften), unter der Annahme, dass die anvisierte Gesamtwohnungszahl von 500 nicht erreicht werden könne. Ebenso möchten das VTR und Forum erreichen, dass der Anteil des gemeinschaftlichen Wohnens bei der WBM auf mindestens 30 % festgeschrieben wird und dass Möglichkeiten zum Selbstausbau durch gemeinwohlorientierte Dritte auf dem Baufeld Süd entstehen.
    Im Rahmen dieser Sitzung kann noch kein einvernehmlicher Beschluss erreich werden, sodass das Thema in einer der nächsten Sitzungen weiter behandelt werden soll.

    Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs

    In der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs gibt es noch Punkte, die einer weiteren Vertiefung durch die Kooperationspartner*innen bedürfen. In dieser Sitzung wird der aktuelle Stand zu den Themen Finanzamt (Ergänzungsbauten), Verkehrsflächen sowie einem potenziellen Zielkonflikt im Baufeld Nord dargestellt und kurz erörtert.
    Beim Thema Finanzamt wird insbesondere die Frage nach einem vier- oder einem fünfgeschossigen Anbau in den Blick genommen sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für die Unterbringung der Jugendfreizeiteinrichtung. Die Denkmalbehörden haben sich kritisch gegenüber einem fünfgeschossigen Anbau gezeigt. Bei einem viergeschossigen Anbau könnten jedoch nicht alle vorgesehenen Nutzungen in vollem Umfang umgesetzt werden (so z.B. auch die Jugendfreizeiteinrichtung).
    Zum Thema Verkehrsflächen sieht der aktuelle Entwurf drei verschiedenen Wegekategorien vor (Mischverkehrsflächen, über- und untergeordnete Fußwege). Ziel sei es, eine öffentliche Zugänglichkeit des gesamten Areals zu gewährleisten.
    Beim Thema Baufeld Nord geht es um die Perforierung von Wohngebäuden. Die von einigen Kooperationspartner*innen gewünschte Perforierung führe möglicherweise zu einer Verringerung der Wohnungsanzahl sowie zu einer Erhöhung der Baukosten. Diese potenziellen Konsequenzen müssten hinsichtlich des ursprünglichen Ziels, 500 Wohneinheiten auf dem Areal zu errichten sowie dem Ziel durchgängig leistbarer Mieten, abgewogen werden.
    Alle Themen werden im Laufe des weiteren Prozesses tiefergehend erörtert.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #10 (Februar 2021)

    Potenzieller Lärmkonflikt Gewerbe – Wohnen

    Das Nebeneinander von Wohnen und (lautem) Gewerbe soll zukünftig auf dem Dragonerareal möglich sein. Eine der zentralen Herausforderungen besteht daher in der Suche nach Lösungen, die die Lärmbelastung in den Wohngebäuden auf ein verträgliches – und baurechtlich zulässiges – Niveau beschränkt, ohne das bestehende und zukünftige Gewerbe zu sehr einzuschränken. Im Rahmen des B-Planverfahrens wird ein Schallgutachten erstellt, welches die zu erwartenden Lärmbelastungen für die Wohngebäude ermittelt. In dieser Sitzung werden erste grobe Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen diskutiert und potenzielle Lösungs- und Steuerungsmöglichkeiten dargestellt. Diese bestehen beispielsweise in der Einschränkung des Gewerbes während der Nachtzeiten, in der Steuerung durch das noch zu erstellende Nutzungskonzept für das Gewerbe, in der räumlichen Ausrichtung der lärmemittierenden Gewerbetreibenden sowie in der Umsetzung des „Schöneberger Modells“ (verglaste Loggien in Wohngebäuden).

    In der darauffolgenden intensiven Diskussion werden die verschiedenen Positionen und Ansichten verdeutlicht. So wird beispielsweise die Sorge geäußert, dass zeitliche Einschränkung gerade für manche Betriebe problematisch seien. Bei der Planung der Wohngebäude solle daher der Schallschutz bereits von Beginn an mitgedacht werden. Es wird auch auf die im Vergleich zum Wohnen ungeschütztere Situation des Gewerbes hingewiesen. Es muss voraussichtlich eine Mischung aus aktiven Schallschutzmaßnahmen (z.B. Bau der urbanen Fabrik oder zeitliche Einschränkungen des Gewerbes) und passiven Schallschutzmaßnahmen (z.B. durch bauliche Maßnahmen beim Wohnen) gefunden werden.

    Der Zukunftsrat vereinbart das Thema nach Vorliegen des Gutachtens weiter zu erörtern, um nach geeigneten Lösungen zu suchen.

    Raum- und Flächenkuratorium

    Die BIM stellt die kooperativ erarbeitete Projektvereinbarung zum Raum- und Flächenkuratorium vor, mit dem Ziel, diese in der heutigen Sitzung zu verabschieden. Letzte Fragen werden geklärt und Feinheiten in der Projektvereinbarung angepasst. Der Zukunftsrat verabschiedet die Projektvereinbarung, womit die Arbeit des Raum- und Flächenkuratoriums nun offiziell beginnen kann.

    Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs

    S.T.E.R.N. stellt den aktuellen Stand der Überarbeitungen des städtebaulichen Entwurfs vor. Dabei geht es um die Ergänzungsbauten des Finanzamts sowie die Wohnbebauungen Nord und West.

    Bei den Ergänzungsbauten des Finanzamts stehen Fragen des Denkmalschutzes im Mittelpunkt, die vorab mit dem Landesdenkmalamt und der unteren Denkmalbehörde erörtert wurden. Eine Herausforderung stellt diesbezüglich die Unterbringung aller gewünschten Nutzungen für diese Gebäudeteile dar. Unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes steht eine verringerte Nutzfläche zur Verfügung, die z.B. die Unterbringung der Jugendfreizeiteinrichtung in den Anbau nicht in jedem Fall ermöglichen würde.

    Bei der Wohnbebauung Nord geht es um die potenziellen Nutzungen von Garagen und dem Anbau der Schmiede. Im Rahmen des B-Plan muss festgelegt werden, ob diese Gebäude als Haupt- oder als Nebennutzung geführt werden. Eine Nebennutzung würde bestimmte Nutzungen, wie z.B. die Nutzung der Garagen als Gewerbestandorte, ausschließen. Die Frage wird an die Vorbereitungsgruppe Zukunftsrat delegiert und dort weiter thematisiert.

    Im Bereich der Wohnbebauung West wird auf das potenzielle Problem der Verschattung der Bestandsgebäude in der Großbeerenstraße hingewiesen, welches insbesondere durch die 8-Geschossigkeit des Gebäudes entstehe. Ein möglicher Weg könne darin bestehen, die Erdgeschosse als Wohnraum zu nutzen anstatt als Gewerbe, wodurch die Deckenhöhen für das Erdgeschoss niedriger angesetzt werden könnten.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #11 (März 2021)

    Umzugsmanagement

    Für die zukünftige Wohnbebauung auf dem Areal werden für die Bestandsgewerbemieter alternative Standorte gesucht. Die BIM berichtet, dass für zwei Mieter im Baufeld Süd nun Standorte im Landesvermögen gefunden wurden und noch im März die Verträge abgeschlossen werden sollen. Für einen weiteren Mieter ist eine Einigung noch im Gange.

    Kommunikation des städtebaulichen Entwurfs

    Die Kooperationspartner*innen möchten den Abschluss der Überarbeitungsphase des städtebaulichen Entwurfs und die Einleitung einer neuen Phase der Kooperation der Öffentlichkeit präsentieren. Da es noch Vertiefungsbedarfe im Entwurf gibt, stellen sich die Kooperationspartner*innen die Frage nach dem geeigneten Zeitpunkt für den Schritt in die Öffentlichkeit und nach der Darstellungsweise des Entwurfs. Dieser soll sowohl einen detaillierten Einblick in die zukünftige bauliche Ausgestaltung des Rathausblocks ermöglichen wie auch offene Punkte transparent benennen.

    Weitere Überarbeitungsschritte des städtebaulichen Entwurfs

    Für die Finalisierung des städtebaulichen Entwurfs stehen noch einige letzte Abstimmungsschritte an. Die Sanierungsbeauftragte S.T.E.R.N. hat hierfür eine Übersichtstabelle erstellt, in der die offenen Punkte und Prozessschritte beschrieben werden und stellt diese dem Zukunftsrat vor. Ergänzend dazu haben die zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen des VTR und Forums eine Stellungnahme erarbeitet, in der die aus ihrer Sicht noch zu bearbeitenden Themen des städtebaulichen Entwurfs dargestellt werden. Die Aufgabe der Kooperationspartner*innen besteht nun darin, die identifizierten Vertiefungsbedarfe inhaltlich und im Konsens zu klären. Dies erfolgt in weiteren Schritten auf der Arbeitsebene. Die Ergebnisse werden final in einer der kommenden Zukunftsratssitzungen beschlossen.

    Update zum Thema Wohnen

    Die WBM präsentiert dem Zukunftsrat einen aktuellen Zwischenstand ihrer Arbeit. Es liegen erste Erkenntnisse zu den voraussichtlichen Mietkosten auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs vor. Diese hat die WBM mit der asum-Studie „Leistbares Wohnen in der Kreuzberg-West“ abgeglichen und untersucht, inwiefern die Mietenmodelle zu Verdrängung im Untersuchungsgebiet führen würde. Insbesondere bei 4- und 5-Zimmerwohnungen im frei finanzierten Bereich bestehe die Gefahr, die Verdrängungsschwelle zu überschreiten, weshalb insbesondere diese Wohnungstypen bei der Erstellung eines Mietkonzepts ein besonderes Augenmerk benötigten.

    Darüber hinaus erörtert die WBM den aktuellen Stand zum gemeinschaftlichen Wohnen bei der WBM. Bei der weiteren Bearbeitung dieses Themas soll die Kooperation mit dem zivilgesellschaftlichen Arbeitskreis Gemeinschaftlich Wohnen in Selbstverwaltung (AK GeWiSel) fortgesetzt werden. Dabei geht es beispielsweise darum, ein gemeinsames Verständnis der gemeinschaftlichen Wohnformen zu entwickeln, Mitwirkungsmöglichkeiten zu erörtern oder Kriterien für den Vergabeprozess festzulegen.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #12 (April 2021)

    Schallgutachten zum Bebauungsplan

    Das zukünftige Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten auf dem Rathausblock ist eine städtebauliche Herausforderung – insbesondere im Hinblick auf die potenziellen Lärmemissionen des Gewerbes. Um diese Auswirkungen zu prüfen, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse in dieser Sitzung vorgestellt wurden. Dabei ging es um die Verträglichkeit der bestehenden sowie der geplanten gewerblichen Aktivitäten mit den bestehenden sowie den geplanten Wohnbebauungen in Tag- und Nachtsituation auf dem Rathausblock und angrenzender Nachbarschaft.

    Zentrale Ergebnisse zur Tagzeit sind:
    • Die aktuelle gewerbliche Nutzung (ohne zukünftige Urbane Fabrik) wäre verträglich mit den Wohnbebauungen, wenn diese als Urbanes Gebiet ausgewiesen werden.
    • Bei Wohnbebauungen, die als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen würden (möglicherweise die südliche Wohnbebauung), fände bereits durch die aktuelle Nutzung (ohne Urbane Fabrik) eine Lärmüberschreitung statt.
    • Durch den Bau der Urbanen Fabrik würden die Lärmemissionen verringert werden (abschirmende Wirkung), sodass auch eine als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Wohnbebauung im Südteil des Gebietes möglich würde.
    Zentrale Ergebnisse zur Nachtzeit sind:
    • Die aktuelle gewerbliche Nutzung (ohne Urbane Fabrik) überschreitet zwischen 22 und 6 Uhr den Lärmpegel, der für die geplanten Wohnbebauungen zulässig wäre (sowohl als Allgemeines Wohngebiet, wie auch als Urbanes Gebiet) zwar nicht in der Nachbarschaft Obentrautstraße, jedoch für die geplante Neuordnung auf dem Dragonerareal.
    • Durch den Bau der Urbanen Fabrik wäre die Wohnbebauung im südlichen Baufeld (ggf. ausgewiesen als Allgemeines Wohngebiet) bei einem eingeschränkten Gewerbebetrieb auf jetzigem Niveau zwischen 22 und 6 Uhr möglich, die Lärmeinwirkung auf das Hochhaus (ausgewiesen als Urbanes Gebiet) wären jedoch in den oberen Stockwerken ohne aktiven Schallschutz am Wohngebäude zu hoch.
    • Eine Ausweisung des Gesamtareals mit Wohnnutzung als Urbanes Gebiet wird durch den Gutachter als sinnvoll erachtet, sofern die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
    • Die bestehenden nächtlichen Lärmemissionen könnten durch Schallschleusen und Maßnahmen im Außenraum (Gretchen) und eine Einhausung der Ladezone (LPG) verringert werden.

    Überarbeitungsphase des städtebaulichen Werkstattverfahrens

    Die noch offenen Abstimmungen zum städtebaulichen Werkstattverfahren betreffen Aspekte der Wegeführung, die Freiflächengliederung im südlichen Baufeld sowie potenzielle Standorte für eine Kita. Diese Themen sollen im Rahmen eines Workshops unter Beteiligung der Fachämter sowie der an der Planung beteiligten Büros geklärt werden. Bezüglich der potenziellen Kitastandorte wird es eine fachliche Einschätzung der Kitaaufsicht und des Jugendamts geben.

    Stufenkonzept zur Verträglichkeit von Wohnen und Gewerbe

    Ausgehend von der Unsicherheit bezüglich der Finanzierung der Urbanen Fabrik (die aus Schallschutzgründen wichtig für die Wohnbebauung ist), hat die BIM ein Stufenkonzept entwickelt. Darin sind Realisierungsvarianten enthalten, die eine stufenweise Wohnbebauung vorschlagen, unter der Annahme, dass die Urbane Fabrik erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden kann. So soll sichergestellt werden, dass der Wohnungsbau nicht aufgrund der unklaren Finanzierungslage der Urbanen Fabrik in Verzug gerät.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #13 (Juni 2021)

    Städtebauliches Werkstattverfahren

    Zur Klärung noch offener Punkte im Städtebau fand ein Workshop zwischen den Kooperationspartner*innen, Fachämtern sowie an der Planung beteiligten Büros statt. Nicht alle offenen Punkte konnten dort geklärt werden, sodass in der Frage nach einem geeigneten Kitastandort und der dazugehörigen Wegeführung nach wie vor ein Dissens besteht. Dieser Dissens führt dazu, dass Gutachten, die im Rahmen des Bebauungsplans erstellt werden müssen, derzeit nicht fortgesetzt werden können. Im Rahmen der Zukunftsratssitzung wurde erörtert, wie der weitere Prozess zur Finalisierung des städtebaulichen Entwurfs aussehen kann.
    Derzeit finden noch weitere Prüfungen durch SMAQ und Man Made Land zur Wegeführung statt. Darüber hinaus wird es eine Machbarkeitsstudie geben, die die Bestandsgebäude Alte und Neue Reithalle hinsichtlich ihrer Eignung als Standort für eine Jugendfreizeiteinrichtung bzw. Kita überprüfen soll.

    Grundstücksteilung Rathausgrundstück

    Im westlichen Teil des Rathausblocks wird auf einer aktuell noch dem Bezirk gehörenden Fläche Wohnraum entstehen. Diese Fläche wird zukünftig aus dem Bezirksvermögen gelöst und in das „Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin“ (SODA) übertragen. Wo genau die zukünftige Grenze zwischen dem Rathausgrundstück und dem SODA verläuft, erläuterte das Bezirksamt in dieser Sitzung.

    Erbbaurechtsvergabe

    Zum Bau von Wohnungen auf dem Rathausblock müssen Erbbaurechtsverträge zwischen den Bauträgern (aktuell WBM, zukünftig werden weitere gemeinwohlorientierte Dritte hinzukommen) und der BIM als Verwalterin der landeseigenen Flächen abgeschlossen werden. Da einerseits die genaue Zuteilung von Baufeldern bzw. Wohngebäuden zu den Bauträgern noch nicht abgeschlossen ist, andererseits aber die WBM ihre bauvorbereitende Planung vertiefen möchte, wurde im Zukunftsrat folgendes vereinbart: Der WBM wird eine symbolische Fläche auf dem Rathausblock zugesichert. Mit dieser Zusicherung kann die BIM den Prozess der Erbbaurechtsbestellung beginnen und die WBM ihre Planung vertiefen.

    Projektvereinbarung zum Kiezraum

    In einer Projektvereinbarung hat der Zukunftsrat die Eckpfeiler für den Kiezraum auf dem Rathausblock beschlossen. Der Kiezraum befindet sich im Herzen des Rathausblocks in einem denkmalgeschützten Gebäude – ein ehemaliger Pferdestall der Garde-Dragoner-Kaserne. In der Projektvereinbarung werden das Nutzungskonzept sowie die Nutzungsperspektive beschrieben und ein Organisationsmodell zur zukünftigen zivilgesellschaftlichen Trägerschaft des Kiezraums festgelegt.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #14 (August 2021)

    Kooperation im Modellprojekt

    Der erste Tagesordnungspunkt wird dazu genutzt, den Status Quo der Kooperation zu überprüfen, um daraus Schritte zur Stärkung der Kooperation abzuleiten. Konflikte auf der Arbeitsebene sollen durch eine extern begleitete Mediation geklärt werden. Grundlegende Aspekte der Zusammenarbeit des Zukunftsrats werden im Rahmen einer Evaluationswerkstatt im Herbst erörtert. Dort sollen auch Entscheidungen über mögliche Anpassungen in der Zusammenarbeit getroffen werden

    Rathauserweiterung

    Das Rathaus Kreuzberg soll saniert und erweitert werden. Der Leiter des Hochbauservices des Bezirksamts, Andreas Pietrek, stellt die Erweiterungsvarianten im Rahmen des Zukunftsrats vor. Er berichtet von einer durch das Bezirksamt beauftragten Machbarkeitsstudie durch LSW Architekten. Dort wurden mehrere Varianten entwickelt und eine politisch durch das Bezirksamt entschieden. Diese Variante beinhalte den dreigeschossigen Anbau eines Foyers im Westen, einen Dachausbau des Altbaus inklusive Dachbegrünung sowie einen zwölfgeschossigen Turmbau an der östlichen Seite des Rathauses. Durch die geplante Erweiterung werden bis zu 285 neuer Arbeitslätze für die Mitarbeitenden des Bezirksamts geschaffen.

    Baufeldfreimachung südliches Wohncluster

    Im Zuge der bauvorbereitenden Maßnahmen für das zukünftige südliche Wohncluster diskutiert der Zukunftsrat über den Umgang mit den aktuellen gewerblichen Bestandsmietern. Mit beiden betroffenen Mietern laufen seit einiger Zeit Verhandlungen über mögliche Alternativstandorte, mit unterschiedlichen Ergebnissen. Um einen weiteren zeitlichen Verzug in den bauvorbereitenden Maßnahmen zu vermeiden, verständigt sich der Zukunftsrat auf folgende Punkte: Es wird weiterhin das Gespräch mit den Bestandsmietern gesucht und Unterstützungsangebote gemacht. Zusätzlich erfolgt jedoch bereits zeitnah eine formale Kündigung zum 31.03.2022. Die zivilgesellschaftlichen Akteur*innen enthalten sich bei der Abstimmung.


    Städtebauliches Werkstattverfahren

    Um die Überarbeitung des Städtebaulichen Entwurfs abzuschließen und die nächsten Schritte bei der Entwicklung des B-Planverfahrens gehen zu können, bedarf es bei einigen Punkten weiterhin einer Einigung. Diskutiert werden verschiedene Varianten zur Unterbringung einer Kita auf dem Areal und die damit zusammenhängende Wegeführung. Es liegen vier Varianten vor, welche von den Kooperationspartner*innen unterschiedlich bewertet werden. In dieser Sitzung wird noch keine Einigung auf eine Variante erzielt. Der Zukunftsrat verständigt sich jedoch darauf, zwei der vorliegenden Varianten vertieft zu prüfen.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #15 (Oktober 2021)

    Überarbeitungsphase Städtebaulicher Entwurf

    Der Zukunftsrat erörtert in dieser Sitzung vertiefend die Varianten für einen Kitastandort und die Durchwegungen auf dem Areal rund um die Alte Reithalle. Im Hinblick auf das B-Planverfahren ist insbesondere die Verständigung auf eine Durchwegung bedeutend, die Gebäudenutzungen können auch zu einem späteren Zeitpunkt noch festgelegt werden. Da jedoch Durchwegungen und die spätere Gebäudenutzungen eng miteinander verknüpft sind, werden diese zusammen diskutiert.

    In der heutigen Sitzung kann noch kein Konsens zu den beiden Punkten gefunden werden. Es besteht Dissens darüber, ob die Alte Reithalle als Kitastandort genutzt und ob eine Durchwegung westlich der Alten Reithalle im B-Plan vorgesehen werden soll. Beide Fragen benötigen weiterer Klärungsschritte. Zur weiteren Klärung wird daher unter anderem eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die den Standort Alte Reithalle hinsichtlich der grundsätzlichen Eignung als Kitastandort prüft. Die Machbarkeitsstudie untersucht auch, ob die Alte Reithalle mit einer Teilfläche für die Unterbringung einer Jugendfreizeiteinrichtung geeignet wäre. Ergebnisse der Machbarkeitsstudie liegen voraussichtlich Ende Februar 2022 vor.

    Weitere Fragen, die im Rahmen des Städtebaus erörtert werden, beziehen sich auf die Erweiterungsbauten des Finanzamts, einer möglichen zusätzlichen Erschließung des Gewerbehofs über die Obentrautstraße und auf das Konzept für die Urbane Fabrik. Zentral für die diskutierten Fragestellungen ist hier ebenfalls deren Auswirkung auf das B-Planverfahren und den Denkmalschutz. Die Kooperationspartner*innen verfolgen dabei das Ziel, einerseits das B-Planverfahren weiter voranzubringen und andererseits eine möglichst hohe Flexibilität des B-Plans zu erzielen, sodass auch spätere Anpassungen noch möglich bleiben. Zur Auslotung des baulichen Entwicklungsrahmens werden weitere Abstimmungen mit der Denkmalpflege des Bezirks und Landes Berlin geführt.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #16 (Dezember 2021)

    Information zum Abstimmungsstand Wohnraumförderung und dauerhafte
    Bindungen zwischen SenSBW und SenFin

    André Moschke (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) stellt den Mitgliedern des Zukunftsrats den aktuellen Abstimmungsstand für die soziale Wohnraumförderung des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaus vor. Förderungsmöglichkeiten im Kontext von dauerhaften Bindungen (z.B. durch Erbpachtverträge über einen Zeitraum von 99 Jahren) sind relevant für das Areal, da hier zukünftig Wohngebäude entstehen sollen, die von Genossenschaften oder anderen gemeinwohlorientierten Akteuren erbaut werden.

    Überarbeitungsphase Städtebauliches Werkstattverfahren

    Hinsichtlich des noch nicht geklärten Standorts für die Kita auf dem Areal, stellt das Bezirksamt eine neue dezentrale Variante vor, die bereits mit der Kitaaufsicht abgestimmt werden konnte. Diese beinhaltet eine Unterbringung einer kleineren Kita im Wohnen West sowie weitere Plätze in der Obentrautstraße und ergänzende Standorte für eine Kindertagespflege im Südcluster. Damit liegt nun eine Option vor, die unabhängig von einer Entscheidung für oder gegen einen Kitastandort in der Neuen Reithalle funktioniert und somit dazu beitragen könnte, den Dissens über diesen potenziellen Standort zu lösen. Die Variante wird von den Vertreter*innen der Zivilgesellschaft begrüßt.

    Ergänzend zur Frage des Kitastandorts ist nach wie vor die Erschließung des sogenannten Dorfplatzes nördlich der Neuen Reithalle zu klären. Dabei geht es um die Frage, ob eine Erschließung sowohl westlich als auch östlich entlang der Neuen Reithalle verlaufen solle. Die westliche Erschließung wird von einigen Kooperationspartner*innen abgelehnt, da dadurch eine zusammenhängende Freifläche zerteilt würde.
    Auf der anderen Seite befürchten manche Kooperationspartner*innen, dass eine alleinige Erschließung östlich der Neuen Reithalle zu Konflikten zwischen Fahrradfahrer*innen und andern Nutzer*innen des Dorfplatzes und dieses Weges führen würde. Aus Sicht des Planungsbüros Inno2grid für das Mobilitätskonzept Dragonerareal und angrenzende Bereiche könnten diese Konflikte durch Maßnahmen oder planerisch gelöst werden.

    Innerhalb der Kooperation besteht grundsätzlich eine Offenheit dafür auf die westliche Erschließung zu verzichten, jedoch sollen zunächst noch offene Fragen geklärt werden. Das Thema wird in der nächsten Zukunftsratssitzung erneut aufgegriffen.

    Artenschutz im Bauprozess

    Der „Arbeitskreis (AK) Modell: Artenschutz im Bauprozess“ hat einen Antrag zu den artenschutzrechtlichen Maßnahmen der Planungs- und Bauprozesse auf dem Dragonerareal eingereicht. Dieser Antrag beinhaltet Forderungen und Vorschläge u.a. zu Ausgleichsmaßnahmen für Gebäudebrüter, Animal-Aided Design, der Bestandsflora und -fauna sowie zum Recycling rückgebauter Strukturen. Im Rahmen der Vorbereitungsgruppe Zukunftsrat haben sich die Kooperationspartner*innen bereits mit den Inhalten des Antrags auseinandergesetzt. In der heutigen Sitzung entscheidet der Zukunftsrat über das abgestimmte Antwortschreiben an den AK.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #17 (Februar 2022)

    Prozess zur Entscheidungsfindung im Zukunftsrat

    Zebralog hat einen Vorschlag zur Konkretisierung und Formalisierung der Entscheidungsprozesse im Konsens für den Zukunftsrat vorgelegt. Der Vorschlag sieht u.a. vor, dass für jeden Beschluss des Zukunftsrats eine schriftliche Beschlussvorlage erstellt werden muss, die zunächst in der Vorbereitungsgruppe Zukunftsrat diskutiert und angepasst wird. Anschließend kann sie in den Zukunftsrat zur Abstimmung eingebracht werden. Der Zukunftsrat nutzt für die Herbeiführung von Beschlüssen ein fünfstufiges Abstimmungsschema. Folgende Optionen stehen den stimmberechtigten Mitgliedern dabei zur Verfügung:

    1. Ja („Ich stimme dem Vorschlag voll und ganz zu.“)
    2. Ja, mit Bedenken oder Hinweisen („Ich stimme zu und trage die Entscheidung mit, habe aber Bedenken oder Hinweise im Hinblick auf die Entscheidung.“)
    3. Enthaltung („Ich überlassen die Entscheidung den anderen.“)
    4. Nein („Ich kann den Vorschlag nicht vertreten, stoppe ihn jedoch nicht.“)
    5. Veto („Ich blockiere den Vorschlag, er darf nicht beschlossen werden.“)

    Alle stimmberechtigten Zukunftsrat stimmen dem Vorschlag zur zukünftigen Entscheidungsfindung zu.

    Städtebauliches Konzept: Klärung noch offener Punkte

    Beschluss zum Verzicht der Umfahrung westlich der Neuen Reithalle

    Um das B-Planverfahren weiter voranzubringen, wird eine Festlegung auf die Wegeführungen auf dem gesamten Areal benötigt. Der Vorschlag einer zusätzlichen Umfahrung westlich der Neuen Reithalle wurde bereits seit einiger Zeit diskutiert. Diese westliche Umfahrung würde allerdings die nötige Freifläche für den potenziellen Kitastandort in der Neuen Reithalle durchschneiden, sodass diese Durchwegung von einigen Kooperationspartner*innen abgelehnt wird. In dieser Sitzung verständigt sich der Zukunftsrat darauf, auf die Umfahrung westlich der Neuen Reithalle zu verzichten. Für den Fall, dass die Freifläche an der Neuen Reithalle nicht für die Kita genutzt wird, kann immer noch eine privatrechtliche westliche Durchwegung ergänzt werden, die nicht im B-Plan verankert werden muss, sondern über die Verwaltungsvereinbarung geregelt werden kann.

    Beschluss zur Fußdurchwegung Nord-Süd im Gewerbehof

    Die aktuelle Fassung des städtebaulichen Konzepts beinhaltet eine Fußdurchwegung im Gewerbehof, die der historischen Nord-Süd-Wegeachse entspricht und auch weiterhin erlebbar bleiben soll. Zwischenzeitlich sind jedoch Bedenken deutlich geworden hinsichtlich der Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr auf dem Gewerbehof sowie in der Durchwegung der zukünftigen Urbanen Fabrik. Der Zukunftsrat beschließt daher, auf einen fest im B-Plan verankerten Weg von Nord-Süd im Gewerbehof zu verzichten. Stattdessen wird dieser als Ziel im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung festgehalten. Die Konfliktsituationen sollen im Zuge des geplanten Architekturwettbewerbs für die Urbane Fabrik weiter vertieft werden.

    Gewerbliche Nutzungen und mögliche Zwischennutzungen auf dem Dragonerareal: Umsetzungsmaßnahmen

    Für die Realisierung der zukünftigen Wohnungen und Gewerbeeinheiten auf dem Areal sind Umsetzungen der bestehenden Gewerbebetriebe erforderlich. Die BIM stellt dem Zukunftsrat den aktuellen Stand der Vereinbarungen mit den Bestandsmieter*innen vor, für die geeignete Ersatzstandorte entweder auf dem Dragonerareal oder an anderen Orten in Berlin gefunden werden müssen. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt für die meisten Gewerbetreibenden gelungen. Um auch für die verbleibenden Gewerbebetriebe gute Lösungen zu finden und mögliche Zwischennutzungen auf dem Dragonerareal zu erörtern, bildet sich eine Taskforce, zunächst aus Bezirksamt und BIM.

    Baufeldaufteilung „gemeinwohlorientierte Dritte“/WBM

    Die Bebauung des Dragonerareals erfolgt in Teilen durch die WBM und in Teilen durch „gemeinwohlorientierte Dritte“, die zu einem späteren Zeitpunkt hinzugezogen werden. Damit die WBM das politische Ziel der Finalisierung ihrer Wohnungen bis zum Jahr 2026 erreichen kann, benötigt sie Klarheit darüber, welche Baufelder sie zukünftig bebauen wird. In der heutigen Sitzung einigt sich der Zukunftsrat über eine Aufteilung der Baufelder zwischen der WBM und den „gemeinwohlorientierten Dritten“: die WBM wird vollständig das Baufeld Süd bebauen sowie das Wohnhochhaus errichten. Das westliche Baufeld wird gemeinsam durch die WBM mit einem „gemeinwohlorientierten Dritten“ entwickelt. Das nördliche Baufeld wird durch die „gemeinwohlorientierten Dritten“ bebaut. Darüber hinaus soll ein Gewerbegebäude im nördlichen Baufeld durch „gemeinwohlorientierte Dritte“ realisiert werden. Das in der Obentrautstraße zu entwickelnde Geflüchtetenwohnen soll genossenschaftlich entwickelt werden. Die Baufelder mit den „gemeinwohlorientierten Dritten“ können erst später entwickelt werden, da hierfür erst nach Änderung des Bebauungsplans ein sogenanntes Konzeptverfahren seitens der BIM durchgeführt werden muss, was ca. 1,5 Jahre dauert.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #18 (Mai 2022)

    Präsentation städtebauliches Konzept

    Das städtebauliche Konzept von SMAQ und manmadeland liegt nach einer ca. zweijährigen Überarbeitungsphase abschließend vor. In dieser Überarbeitungsphase haben die Kooperationspartner*innen eine Vielzahl von größeren und kleineren Festlegungen getroffen, die von SMAQ und manmadeland in das Konzept eingearbeitet wurden. Das städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für den Bebauungsplan (B-Plan). Im Zuge der B-Planung erfolgen weitere Vertiefungen der Planung in Form von Gutachten und Machbarkeitsstudien.

    Workshop zu Konzeptvergabe Baufeld Nord

    Die BIM plant einen Workshop mit ausgewählten Akteur*innen durchzuführen, zur unverbindlichen Abfrage und Sammlung von Vorschlägen hinsichtlich möglicher Anforderungen für das geplante Konzeptverfahren der Wohnungs- und Gewerbebauten im Baufeld Nord. Dabei geht es u.a. um Eingangskriterien, Nutzungszwecke, die Anzahl an Verfahren und Zielgruppen. Der Zukunftsrat stimmt diesem Vorgehen zu.

    Leitbild zum Mobilitätskonzept Dragonerareal

    Das Mobilitätskonzept für das Dragonerareal definiert Rahmenbedingungen und Maßnahmen für die Realisierung des zukünftig autoarmen Quartiers. Die verkehrliche Belastung soll minimiert werden, zeitgleich soll eine hohe Mobilität ermöglicht werden. Im Leitbild zum Mobilitätskonzept werden die Zielstellungen für die Mobilität im Quartier konkretisiert und zusammengefasst. Neben dem Thema „Emissionsarme Mobilität“ geht es im Leitbild um „Qualitätsvolle öffentliche Räume“ sowie die „Stärkung der Identität“. Der Zukunftsrat stimmt dem Leitbild zu, somit kann das Mobilitätskonzept veröffentlicht werden.

    Energieversorgung: Beauftragung einer Vorplanung durch die Berliner Stadtwerke

    Für die Versorgung des Quartiers mit Energie (Strom und Wärme) wurde von Megawatt, in Kooperation mit der AG Ökologie und Nachhaltigkeit, das energetische Quartierskonzept entwickelt. Zur Validierung der in diesem Konzept erarbeiteten Vorzugsvariante zur Beheizung des Quartiers mit Wärme des Abwasserkanals im Mehringdamm soll eine Vorplanung durch die Berliner Stadtwerke erfolgen. Der Zukunftsrat und die AG Ökologie und Nachhaltigkeit sollen bei der weiteren Entwicklung des Vorhabens weiterhin maßgeblich einbezogen werden.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #19 (Juni 2022)

    Präsentation des Entwurfstands des Bebauungsplans

    Dagmar Schniesko von der Freien Planungsgruppe Berlin stellt den Stand des Entwurfs zum Bebauungsplan mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen auf dem Dragonerareal vor. Sie erläutert wie durch die Art der baulichen Nutzung potenzielle Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzungen auf dem Dragonerareal vermieden werden sollen; wo mit möglichen Baubereichen und wo mit festen Baukörperausweisungen gearbeitet wird und berichtet zum Stand der öffentlichen Erschließung.
    Derzeit ist noch in Klärung, ob und wie die Planzeichnungen und textlichen Festsetzung auch für die zivilgesellschaftlichen Kooperationspartner*innen zur Verfügung gestellt werden können. Hintergrund ist, dass das Bezirksamt, als federführender Akteur bei der Erstellung des B-Plans, Verfahrensfehler vermeiden muss, die gemeinsame Informationsgrundlage aller Kooperationspartner*innen jedoch wichtig ist für eine Kooperation auf Augenhöhe. Das Bezirksamt stellt eine Klärung in Aussicht.

    Bericht zur Entwicklung des Gewerbehofkonzepts

    Neben der Bereitstellung von bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum sollen auf dem Dragonerareal auch gewerbliche, kulturelle und gemeinwohlorientierte Nutzungen erhalten und entwickelt werden. Der Anspruch ist dabei, das lokale Bestandsgewerbe weitestgehend zu erhalten, neues Gewerbe mit Profil zu anzusiedeln und ein verträgliches Miteinander von Wohnen und Gewerbe zu ermöglichen. Unter Federführung der BIM und begleitet durch das Raum- und Flächenkuratorium wird daher ein Konzept für den zukünftigen Gewerbehof entwickelt. Ziel ist es, bis Ende 2022 ein konkretes Konzept zu erarbeiten, das durch den Zukunftsrat beschlossen werden soll.

    Erweiterung des Zukunftsrats um SenFin und SenWEB

    Vor dem Hintergrund der angestrebten Planreife des Bebauungsplans im 3. Quartal 2023 rücken die Finanzierung des Gewerbehofs und der Umgang mit den Gewerbetreibenden zunehmend in den Fokus. Aus Sicht des Zukunftsrats ist daher die Einbindung der Senatsverwaltungen für Finanzen sowie für Wirtschaft, Energie und Betriebe geboten, um die finanziellen und wirtschaftspolitischen Interessen in den Zukunftsrat integrieren zu können. Der Zukunftsrat spricht sich in dieser Sitzung dazu aus, eine Erweiterung des Gremiums um obengenannte Senatsverwaltungen auf Staatssekretär*innenebene anzustreben.

    Machbarkeitsstudie Kita- und Jugendfreizeiteinrichtungs-Standorte

    Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden die potenziellen Standorte Neue Reithalle (Kita) und Alte Reithalle (Jugendfreizeiteinrichtung) hinsichtlich ihrer grundlegenden Eignung für die jeweiligen Nutzungen geprüft. Hinsichtlich des Standorts Neue Reithalle gibt es denkmalpflegerische Bedenken, weshalb ein weiteres Bestandsgebäude (Pferdehospiz bzw. Stall für kranke Pferde) für eine Nutzung als Kitastandort geprüft wird. Das Bezirksamt berichtet, dass eine Vorzugsvariante in Abstimmung zwischen Denkmalschutz und Jugendplanung für den Standort Alte Reithalle nun vorliegen und im Rahmen eines Sondertermins der Kooperation vorgestellt werden.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #20 (August 2022)

    Begrüßung der neuen Mitglieder SenFin und SenWEB

    In dieser Sitzung tagt der Zukunftsrat zum ersten Mal in erweiterter Form: die Senatsverwaltungen für Finanzen sowie für Wirtschaft, Energie und Betriebe sind mit ihren jeweiligen Staatssekretär*innen Barbo Dreher (SenFin) und Tino Schopf (SenWEB) von nun an stimmberechtigte Mitglieder des Zukunftsrats. Herzlich willkommen!

    Kitastandort im Pferdehospiz / Stall für kranke Pferde

    Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass die Neue Reithalle als zukünftiger Kitastandort aus Denkmalschutzgründen nicht geeignet ist. Dieser Standort wurden von verschiedenen Kooperationspartner*innen lange präferiert. Daraufhin wurde ein weiteres Bestandsgebäude, das Pferdehospiz bzw. der Stall für kranke Pferde, auf eine Nutzung als Kita geprüft. Dieser Standort wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie und vonseiten des Jugendamts weitgehend positiv bewertet. Zukünftig könnten hier, abhängig von weiteren Abstimmungen mit der Kitaufsicht, dem Träger und der Kooperation, zwischen 55 und 70 Kinder betreut werden könnten.
    Auf dieser Grundlage diskutiert der Zukunftsrat Fragestellungen hinsichtlich einer möglichen Drittnutzung des Pferdehospizes sowie der zugehörigen Freifläche. Bei der Drittnutzung geht es um die Frage, ob in den dem so genannten Dorfplatz zugewandten Teilen des Pferdehospizes andere Nutzungen als durch die Kita möglich wären. Ziel dieser Drittnutzung wäre die Belebung des so genannten Dorfplatzes auch nach Ende der Betreuungszeiten der Kita. Zentraler Knackpunkt bleibt dabei die Genehmigungsfähigkeit der Kita. Bei der Freifläche dreht es sich um die Frage, inwiefern ein öffentlicher Erschließungsweg, der über einen Teil der zukünftigen Kita-Freifläche verlaufen könnte (zwischen Pferdehospiz und Neuer Reithalle), möglich ist. Dieser soll auf dem sogenannten Dorfplatz den Fuß- und Radverkehr reduzieren, da die bislang vorgesehene Hauptdurchwegung quer über den Platz verläuft. Bedenken werden dahingehend geäußert, dass eine solche Durchwegung die Kitafreifläche und damit Kitaplätze reduziert, eine höhere Versiegelung darstellt und Genehmigungsfähigkeit durch die Kitaaufsicht infrage stellen könnte.
    Der Zukunftsrat beschließt das Pferdehospiz als zukünftigen Hauptstandort für eine Kita auf dem Dragonerareal. Zu den Themen Drittnutzung und Freiflächen werden Prüfaufträge festgehalten.

    Standort für eine Jugendfreizeiteinrichtung

    Als weitere soziale Infrastruktur soll eine Jugendfreizeiteinrichtung auf dem Dragonerareal errichtet werden. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde die Alte Reithalle als grundsätzlich geeignetes Bestandsgebäude identifiziert. Zu diesem Standort gibt es jedoch teilweise erhebliche Bedenken einzelner Kooperationspartner*innen, die sich insbesondere auf das Quartiersgefüge beziehen und auf die Integration der Jugendfreizeiteinrichtung in das Ensemble um den so genannten Dorfplatz.
    In dieser Sitzung konnten hierfür keine Lösungen gefunden werden, sodass das Thema im nächsten Zukunftsrat nochmals aufgerufen wird.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #21 (Oktober 2022)

    Standort für eine Jugendfreizeiteinrichtung

    In der letzten Sitzung hat sich der Zukunftsrat bereits auf den Hauptstandort für eine Kita auf dem Dragonerareal verständigt (Pferdehospiz). In dieser Sitzung erfolgt nun der Beschluss über die Verortung der zweiten zentralen sozialen Infrastruktur, der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE).
    Im Rahmen des Überarbeitungsprozesses zum städtebaulichen Werkstattverfahren wurden zwei potenzielle JFE-Standorte identifiziert: zum einen der nördliche Teil des geplanten Finanzamtsanbaus und zum anderen die Alte Reithalle. Im Laufe des Prozesses zeigte sich jedoch, dass der Standort Finanzamtsanbau nicht ausreichend Flächenpotenziale bieten würde für die Bedarfe des Finanzamts und der JFE, weshalb diese Standortoption nun ausgeschlossen wird. Zudem ist die Finanzierung für die Finanzamtserweiterungen noch unklar. Die Möglichkeiten und Potentiale, die der Finanzamtsanbau für die zukünftige Entwicklung des Quartiers bietet, sollen dennoch im Blick behalten werden. Eine ergänzende Nutzung ist zum Beispiel durch die Ansiedelung von Gewerbe im Erdgeschoss vorgesehen.
    Hinsichtlich des zweiten potenziellen Standorts, der Alten Reithalle, liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die dem historischen Gebäude eine grundsätzliche Eignung als JFE bescheinigt. Hier ist der Einsatz von Städtebaufördermitteln zur baulichen Sanierung möglich. In vorangegangenen Sitzungen wurden zu diesem Standort jedoch teilweise erhebliche Bedenken einzelner Kooperationspartner*innen geäußert. Durch eine Integration der Bedenken in Form von Zielstellungen und Prüfaufträgen, zum Beispiel für eine stärkere Berücksichtigung der Eingliederung der JFE in das Quartier, konnte nun eine Einigung zu diesem Standort gefunden werden. Der Zukunftsrat beschließt somit die Verortung der JFE in der Alten Reithalle und folgt dem Votum des Jugendhilfeausschusses und der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg, die sich am 20.09.22 ebenfalls für diesen Standort ausgesprochen hat.

    Schallschutz

    Das Thema Schallschutz begleitet den Zukunftsrat weiterhin. Das im städtebaulichen Konzept vorgesehene Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen stellt eine Herausforderung dar, die technische und organisatorische Lösungen gleichermaßen erforderlich macht. Derzeit wird intensiv nach Möglichkeiten gesucht, um Schallemissionen, die durch den Betrieb des Biosupermarkts LPG und den Club Gretchen ausgehen, zu minimieren. Diese müssen eng mit dem Denkmalschutz abgestimmt werden.

    Finanzierung der ZusammenStelle

    Die ZusammenStelle, eine Struktur zur Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Kooperationspartner*innen im Rathausblock, wird auch in den nächsten zwei Jahren ihre Arbeit fortsetzen können. Die Finanzierung durch das Bezirksamt, die WBM und die BIM wird im Rahmen dieser Sitzung zugesagt.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #22 (November 2022)

    Arbeitsschwerpunkte und Prioritäten für das Jahr 2023

    In der letzten Sitzung des Jahres 2022 stellt die Sanierungsbeauftragte S.T.E.R.N. einen Überblick der Meilensteine für das kommende Jahr vor. So stehen 2023 beispielsweise die Erarbeitung des Freiflächen- und Entwässerungskonzepts, eine Potentialstudie für die nicht mit Nutzung belegten Bestandsgebäude auf dem Dragonerareal sowie das Gewerbehofkonzept an. Die Bauplanungsunterlagen für die Straßen des Areals sowie für den Umbau des Stalls für kranke Pferde zu einer Kita sollen erstellt werden. Auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Bebauungsplanungsverfahrens ist in die Wege zu leiten.

    Schallschutz

    Der Schallschutz bleibt weiterhin ein wichtiges Thema für die Kooperation. Um dem städtebaulichen Konzept gerecht zu werden und um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen, müssen wichtige Schallschutzfragen geklärt werden. Diese betreffen insbesondere die Vereinbarkeit des bestehenden und zukünftigen Gewerbes mit der Wohnbebauung.
    In dieser Sitzung verständigen sich die Kooperationspartner*innen auf eine zügige Klärung der Schallschutzthematik. Prioritär sollen in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz technische und organisatorische Lösungen für die Lärmemissionen des Clubs „Gretchen“ und des LPG Biomarktes gefunden werden. Die Kooperationspartner*innen verständigen sich ebenfalls darauf, die noch offenen Finanzierungsfragen für die geplante Urbane Fabrik auf Leitungsebene weiter voranzubringen. Hierfür sollen unterschiedliche Finanzierungsoptionen geprüft werden. Die Urbane Fabrik spielt eine wichtige Rolle für den Schallschutz auf dem Dragonerareal.

    Konzeptverfahren Baufeld Nord

    Für das Baufeld im Norden des Dragonerareals möchte die BIM ein Konzeptverfahren zur Flächenvergabe durchführen. Ein Konzeptverfahren ermöglicht die Schaffung von bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum sowie einer standortgerechten Gestaltung zukunftsfähiger und attraktiver Gebiete. Die Vergabe von Grundstücken an gemeinwohlorientierte Dritte über das Konzeptverfahren erfolgt über die Qualität der Nutzungskonzepte. Im Rahmen dieser Sitzung stellt die BIM Ideen für die Anforderung an das Konzeptverfahren vor. Die Kooperationspartner*innen diskutieren und ergänzen die Ideen, die als Empfehlungen an den Steuerungsausschuss Konzeptverfahren weitergereicht werden.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #23 (Februar 2023)

    In der 23. Sitzung des Zukunftsrats wurden die für das erste Quartal anstehenden Sachstände zu den laufenden und anstehenden Aufgaben und Prozessen durchgesprochen. Aktuelle Themen, die in der Sitzung aufgerufen wurden, sind der Status des Sanierungsgebiets, Anliegen zum Bebauungsplan, die verkehrliche und medientechnische Erschließung auf dem Dragonerareal sowie unter anderem auch archäologische Funde auf dem Baufeld Süd. Die besprochenen Themen werden auszugsweise hier dargestellt.
    h3. Status Sanierungsgebiet

    Anfang des Jahres 2023 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die 13. Verordnung (2016) über eine förmliche Festlegung für das Sanierungsgebiet Rathausblock für unwirksam erklärt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen diese Urteilsbegründung einreicht. Bis zur Ausschöpfung der Rechtsmittel ist das Sanierungsgebiet schwebend wirksam.
    Das Urteil des OVG hat keine Auswirkungen auf die Planungen und laufenden Verfahrensschritte oder Finanzierung aus der Städtebauförderung. Auf der Grundlage des aktuellen Planungsstandes wird ein Senatsbeschluss vorbereitet, mit dem noch in 2023 die Förderkulisse als Stadtumbaugebiet wiederhergestellt werden soll.

    Aktueller Stand Bebauungsplan-Verfahren

    Um den nächsten Verfahrensschritt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) einzuleiten, müssen noch einzelne Sachverhalte in den Fachgutachten, wie etwa zum Schallschutz, finalisiert werden.
    Da künftig Wohnen und Arbeiten auf dem Dragonerareal näher zusammenrücken, muss der Schallschutz künftige Grenzwerte für das geplante Urbane Wohngebiet berücksichtigen. So konnte erreicht werden, dass der LPG-Biomarkt zukünftig erst nach 6 Uhr Lieferverkehr abwickelt, um die Grenzwerte für Nachtruhe einzuhalten. Für den Club „Gretchen“ können temporäre Schallschutzschleusen zum Südhof angebaut werden, sodass auch hier Lärmemissionen eine zukünftige Wohnbebauung nicht beeinträchtigen.
    Die Schallschutzmaßnahmen am Standort LPG werden vertraglich fixiert und umgesetzt. Am Standort Gretchen sind die temporären Lösungsansätze mit der Denkmalpflege abgestimmt.

    Kita-Planung

    Als zukünftiger Kita-Standort auf dem Dragonerareal ist das Pferdehospiz (auch „Stall für kranke Pferde“) vorgesehen. Hier können zwischen 55 und 70 Kinder betreut werden. Da ursprünglich von einem Bedarf von 100 Plätzen ausgegangen wurde, wurden ergänzende Standorte auf dem Areal vorgesehen. Mit der Bevölkerungsprognose 2021 – 2040 wird nun von einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Kreuzberg ausgegangen. Dieser Prognose zufolge müsste der Bezirk auf dem Dragonerareal nur 70 Plätze vorhalten.
    Es wird geklärt, ob die ergänzenden Alternativstandorte weiterhin in der Planung berücksichtigt werden sollen. Mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird nun geklärt, ob die Bauplanungsunterlage für die Kita im Pferdehospiz erstellt werden kann.

    Archäologische Funde Baufeld Süd

    Die BIM informiert, dass auf dem Baufeld Süd archäologische Funde und die daraus resultierenden Abstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden zu einer Verzögerung bei der Fertigstellung der Abrissarbeiten geführt haben. Hierbei handelt es sich unter anderem um historische Stallfundamente.
    Die archäologischen Funde wurden seitens der Denkmalpflege als nicht historisch erhaltenswert eingestuft und können nach der erfolgten Dokumentation abgetragen werden.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #24 (April 2023)

    In der 24. Sitzung des Zukunftsrats wurde die Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für das Fördergebiet Rathausblock beschlossen. Anlass hierzu war nach zahlreichen vorbereitenden Studien und Gutachten die Sicherung dieser Ergebnisse für die nunmehr anstehende sukzessive bauliche Umsetzung. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) von Januar 2023 erklärt die Rechtsverordnung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Rathausblock für unwirksam (s. Ergebnisse: Zukunftsrat #23, Februar 2023). Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat die Festsetzung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b Baugesetzbuch vorgeschlagen, um weiterhin Städtebaufördermittel aus dem Programm Lebendige Zentren und Quartiere einsetzen zu können. Außerdem wurde über den aktuellen Stand zum Lärmschutz informiert sowie gemeinsame Überlegungen zur Medienerschließung mit Wärme und PV-Strom angestellt.

    Status Sanierungsgebiet: Beschluss Fortschreibung integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

    Zur Entscheidung über die mehr als 100-seitige Begründung der ISEK-Fortschreibung brachte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eine Beschlussvorlage ein. Im Vorfeld waren die Themen des ISEKs am 21. März 2023 im FORUM Rathausblock vorgestellt und Hinweise und Ergänzungen gesammelt worden. Der Beschluss wurde im Zuge der Sitzung des Zukunftsrats gefasst – ein Schritt, der als Sicherung und Zusammenführung der bislang erarbeiteten Entwicklungsziele sowie als konzeptionelle Grundlage für die Finanzierung von Maßnahmen im Städtebauförderprogramm Lebendige Zentren und Quartiere gilt. Die ISEK-Fortschreibung wird im nächsten Schritt durch das Bezirksamt beschlossen und fließt dann in eine Beschlussvorlage für den Senat zur Festsetzung des Stadtumbaugebietes ein. Mit dem letzten Schritt ist im 3. Quartal 2023 zu rechnen.
    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat gegen das OVG-Urteil Rechtsmittel eingelegt. Bis hierzu abschließend befunden wurde, ist das Sanierungsgebiet schwebend wirksam.

    Medienerschließung – Wärme und PV-Strom

    Sowohl BIM als auch WBM stimmen grundsätzlich einem Nahwärmekonzept zu, das einen Anschluss an die Abwasserdruckleitung im Mehringdamm vorsieht. Für die Entscheidung, ob das Rathausgrundstück ebenfalls an die Abwasserdruckleitung angeschlossen werden kann, müssen noch weitere Abstimmungen im Bezirksamt erfolgen. Dazu soll u.a. die Fachexpertise der mit der Planung beauftragten Berliner Stadtwerke sowie des mit der Erstellung des energetischen Quartierskonzeptes beauftragten Büros megawatt hinzugezogen werden.
    Der Zukunftsrat nimmt eine Stellungnahme von Xberg-Klimaneutral zur Kenntnis. Der im Verfahren engagierte Verein benennt darin aus seiner Sicht notwendige Klärungspunkte für eine Entscheidung über die künftige Wärmeversorgung des Quartiers. Grundsätzlich ist es Xberg-Klimaneutral wichtig, weiterhin eng in das Verfahren einbezogen zu werden. Einer Nutzung der Abwasserdruckleitung für die Wärmeversorgung des Quartiers stehen die Mitglieder grundsätzlich positiv gegenüber, wenn dies in der Abwägung aller Faktoren als beste Lösung nachgewiesen wird.

    Lärmschutz und eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe)

    In den letzten Wochen und Monaten erfolgten in Bezug auf den Lärmschutz wichtige Klärungen. Damit rückt ein Beschluss zum eingeschränkten Gewerbegebiet (GEe) und dessen Kompatibilität mit der in direkter Nachbarschaft geplanten Wohnbebauung näher. Neben den bereits erfolgten Absprachen bezüglich der Anlieferzeiten des LPG-Biomarkts und Schallschutzmaßnahmen für den Club „Gretchen“ (s. Ergebnisse: Zukunftsrat #23, Februar 2023), steht zum Beschluss des GEe noch eine Regelung zu den nächtlichen Ladetätigkeiten für Bühnentechnik im Hof des Clubs „Gretchen“ aus. In der 24. Zukunftsratssitzung wurde darüber informiert, dass hierbei nicht nur bauliche Maßnahmen betrachtet werden. Ausgangspunkt für weitere Lärmschutzvarianten sind ausstehende Lärmmessungen. Der Abschluss des Gutachtens wird für Ende Mai erwartet.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #25 (August 2023)

    Im 25. Zukunftsrat wurde Stephan Machulik, Staatssekretär für Wohnen und Mieterschutz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt), begrüßt. Er löst den ehemaligen Staatssekretär Christian Gaebler ab. Schwerpunkte der Sitzung waren der zukünftige Umgang mit der Alten Reithalle, der Stand des Bebauungsplanverfahrens und die Vorstellung des Gewerbehofkonzeptes.

    Begrüßung eines neuen Mitglieds

    Stephan Machulik ist seit April 2023 Staatssekretär für Wohnen und Mieterschutz in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt).

    Beschluss zur Übertragung des Fachvermögens Alte Reithalle

    In der Sitzung wurde positiv für die Übertragung der Alten Reithalle – inklusive angrenzender Freiflächen – in das Fachvermögen des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg votiert. Nun müssen ein Bezirksamtsbeschluss und weitere Formalitäten mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) sowie der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) folgen, damit die Alte Reithalle vom Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) in das Fachvermögen des Bezirks übertragen werden kann. Die Dringlichkeit dieser Entscheidung wurde insbesondere mit zwei Punkten unterstrichen: Drohender Verfall bereitstehender Fördermittel und der dringende Bedarf an Jugendangeboten im unterversorgten Gebiet. Im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung der Alten Reithalle wurde über das Wabenkonzept und die Ziele der Gemeinwohlorientierung diskutiert, die weiter bestehen bleiben sollen. Mit dem Amt für Weiterbildung und Kultur wurde außerdem ein neuer Akteur für die Alte Reithalle vorgestellt, der im Zukunftsrat selbst durch den Gast Stéphane Bauer (Leitung des Fachbereichs Kultur und Geschichte) vertreten wurde und sich offen für Gemeinwohlaspekte beim Nutzungskonzept zeigte.

    Meilensteinplanung Bauen und B-Planverfahren; Auswirkungen auf die Umsetzung

    Auch das Modellprojekt muss in der Planung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen mit Kostensteigerungen und Zeitverzögerungen im komplexen Verfahren umgehen. Um diese Herausforderungen in der Kooperation erfolgreich zu meistern, ist ein Austausch über die Auswirkungen zeitlicher Verschiebungen und steigenden Kosten daher umso wichtiger. Der 25. Zukunftsrat bot Raum, Abhängigkeiten von zeitlichen Verschiebungen im B-Planverfahren herauszuarbeiten und sich über die Realitäten und Zwänge der diversen Akteure bewusst zu werden. Beispielhaft wurden bevorstehende Schritte, wie dringend notwendiger Wohnungsbau, besprochen sowie Reaktionsmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen durchgespielt. Die Vorbereitungsgruppe des Zukunftsrats wird auf Arbeitsebene das Einhalten des jetzigen Zeitplans anstreben und hierzu die Suche nach innovativen Lösungsansätzen weiterverfolgen.

    Gewerbehofkonzept

    Der Gewerbehof mit dem Arbeitstitel xWerk61* wird als erster klimapositiver Gewerbehof der Stadt Berlin präsentiert und soll Gewerbe und Branchen beherbergen, die einen unmittelbaren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. In seiner Entwicklung wurde besonderer Wert auf den Einbezug des Gewerbebestands sowie die Konsensfindung vorangegangener Workshops gelegt. In einer Feedbackrunde loben ZR-Mitglieder insbesondere die potenzielle Strahlkraft: Für ein solches Leuchtturmprojekt mit klimagerechter Ausrichtung sei politische Zustimmung wünschenswert. Die Finanzierung des ambitionierten Projektes muss nun vorrangig vorangebracht werden.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #26 (Dezember 2023)

    Für das Modellprojekt Rathausblock Kreuzberg endet das Jahr 2023 mit der 26. Zukunftsrats-Sitzung am 20. Dezember. Unter anderem hieß die Runde neue zivilgesellschaftliche Delegierte aus FORUM und VTR willkommen. Die ZusammenStelle berichtete von ihrer Arbeit und reflektierte das vergangene Jahr. Zudem wurde positiv für den Beschlussentwurf zur Potentialstudie für noch nicht mit Nutzungen belegter Bestandsgebäude, im Besonderen den Erhalt der Adlerhalle als Gebäude statt nur des Stahldaches, gestimmt. Darüber hinaus war die 26. Zukunftsrats-Sitzung vor allem eine der Reflektion und der Vorausschau: Wie soll es im Jahr 2024 weitergehen? Passend zum Jahreswechsel wurden Neustarts bezüglich des finanziellen Rahmens und Strukturen diskutiert.

    Delegierte des FORUMS und des VTR

    Neben Holger Gumz und Enrico Schönberg saßen auch Peter Manz und Bertram Dudschus für das VTR im Zukunftsrat. Doris Fortwengel nahm, als neue Delegierte des FORUMS, das erste Mal an einer Zukunftsrats-Sitzung teil.

    Beschluss zur Potentialstudie nicht belegter Bestandsgebäude

    Stimmberechtigte Mitglieder, bestehend aus den Hausleitungen der SenStadt, SenWiEnBe, BIM, WBM, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen stimmten mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung positiv für den Beschluss zur Potentialstudie für noch nicht mit Nutzungen belegter Bestandsgebäude. Diese Entscheidung positioniert sich für den Umgang mit der Adlerhalle abweichend vom städtebaulichen Entwurf von SMAQ/Man Made Land (Überarbeitungsstand Mai 2022). Der weitere Prozess konzentriert sich damit auf die Adlerhalle als Gebäude. Diese soll jedoch zusätzliche Öffnungen und durch Durchgänge, ggf. mit neuen Fassadenelementen, erhalten, um eine größere Transparenz zum Stadtraum zu erzielen.

    Austausch zur Evaluationswerkstatt am 13.12.2023

    Die Mitglieder der KOOP sehen sich seit geraumer Zeit einer Aufgabenlage gegenüber, die sich mit Schritten der Umsetzung und nicht mehr nur mit Planung und Konzeption beschäftigt: Eine nächste Phase des Modellprojektes wurde eingeläutet. Die aktive Verwirklichung zeige sich vor allem darin, dass neue Aufgaben und Herausforderungen sichtbar würden. Dies war auch Thema der jährlichen Evaluation Mitte Dezember, die auf Arbeitsebene stattfand und in der Vergangenes resümiert sowie erste Vorschläge für das Jahr 2024 gemacht wurden. Die Vorschläge umfassten insbesondere die Absichten, Arbeitsstrukturen zukunftsfest zu machen, allgemeine Prozessunsicherheiten zu verstehen sowie die Zusammenarbeit anlass- und projektbezogen zu stärken. Die Evaluation und strategische Neuausrichtung wird in einem Workshop zwischen den Kooperationspartner*innen auf der Arbeitsebene im Jahr 2024 fortgesetzt.

    Meilensteinplanung Bauen und B-Planverfahren; Auswirkungen auf die Umsetzung

    Während des 26. Zukunftsrats wurde auch informiert und besprochen: Der Baustart für den ersten Wohnungsbauabschnitt ist nach aktueller Planung nicht mehr Mitte 2026, sondern im Frühjahr 2027 zu erwarten. In diesem Kontext wurde auch über die veränderte wirtschaftliche Lage (u.a. durch Haushaltseinschnitte und Auswirkungen der Corona-Pandemie und Steigerungen von Baukosten) und deren limitierenden Konsequenzen für das Projekt, informiert.

  • Ergebnisse: Zukunftsrat #27 (März 2024)

    In der ersten Zukunftsrats-Sitzung des Jahres 2024, am 29. Februar, wurde Jan Stricker als neuer zivilgesellschaftlicher Delegierter des Vernetzungstreffens Rathausblock (VTR) willkommen geheißen. Der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) berichtet von Abstimmungen auf Senatsebene zu Umsetzungsperspektiven und Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung des Wohnungsneubaus und Gewerbehofes. Um den Aufgaben der eingeläuteten Umsetzungsphase gerecht zu werden, stimmten die Mitglieder außerdem dafür, dass die Arbeitsebene einen Vorschlag zur Transformation der Zusammenarbeit entwickelt. Eine Vorstellung ist für den nächsten Zukunftsrat am 25. April 2024 geplant.

    Neues Mitglied im VTR

    Das VTR verzeichnete einen Wechsel: Jan Stricker, Vorstand des constructlab und Aktiver auf dem Gelände, stellt sich als neuer Delegierter vor. Enrico Schönberg, ehemals Delegierter des VTR, ist ab sofort als ständiger Gast für die ZusammenStelle vertreten.

    Senatsinterne Abstimmungen zur Umsetzung des Verfahrens

    Stephan Machulik, Staatssekretär der SenStadt, berichtet von Abstimmungen zwischen SenStadt, der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin), der Berliner Immobilienmanagement GmbH BIM und der Senatsverwaltung für Energie, Wirtschaft und Betriebe (SenEnWiBe). Die Abstimmungen auf Senatsebene betrafen Umsetzungsperspektiven und die Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung des Wohnungsneubaus und Gewerbehofes. Grundsätzliche Ziele der erfolgten Abstimmungen sind die Beschleunigung des Neubaus von rund 470 Wohnungen durch Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten und Beschleunigung der Erschließung des neuen Quartiers. Die Herstellung und Sicherung der Wirtschaftlichkeit des Wohnungsneubaus vor Baubeginn sowie die Klärung der Zuständigkeiten und Bauträgerschaften sowie Klärung der aktuellen Erschließungskosten und der Einsatz einer einzelprojektübergreifenden Gesamtsteuerung. Die Abstimmungen werden fortgeführt und eine weitere Information hierzu erfolgt in der kommenden Sitzung des Zukunftsrates. Die Ausführungen von Staatssekretär Machulik führten zu zahlreichen Nachfragen seitens der Mitglieder.

    Ein Auftrag für die Arbeitsebene: Transformation der Zusammenarbeit

    Die Anwesenden berieten auch über Umstrukturierungen der Zusammenarbeit. Der Wechsel von der Planungs- in die Umsetzungsphase erfordert Anpassungen der Strukturen, um die Aufgaben effizienter anzugehen. Diesbezüglich ist vielen der Teilnehmenden wichtig, an den aufgebauten Strukturen anzuknüpfen.

    Um den Prozess der Umstrukturierung zu beginnen, traf die Kooperation die Entscheidung, dass sich die Arbeitsebene mit den Ergebnissen der Evaluationswerkstatt (13. Dezember 2023), den vergangenen Gesprächen der Vorbereitungsgruppe und den letzten Zukunftsratssitzungen (20. Dezember 2023 und 29. Februar 2024) auseinandersetzt und eine Beschlussvorlage für die Umstrukturierung der Strukturen für die nächste Zukunftsratssitzung erarbeitet.

Geschäftsordnung für den Zukunftsrat Rathausblock

  • Geschäftsordnung für den Zukunftsrat Rathausblock

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