Am 11. Januar 2023 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (kurz OVG BB) in einem Normenkontrollverfahren* (Az.: 10 A 03.17) das Sanierungsgebiet „Friedrichshain-Kreuzberg Rathausblock“ mit dem Grundstück „Dragonerareal“ für unwirksam erklärt und keine Revision zugelassen. Daraufhin hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (kurz SenStadt) gegen das Urteil Rechtsmittel in Form einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 5. Februar 2024 die Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt (Beschluss BVerwG 4 BN 14.23, 10 A 3.17). Damit ist das Urteil vom 10. Januar 2023 rechtskräftig und das Sanierungsgebiet unwirksam. Das OVG BB hatte in der 13. Rechtsverordnung zur Festsetzung des Sanierungsgebietes einen formalen Abwägungsmangel bei der Bewertung des Verkehrswertes des Dragonerareals festgestellt.
Das Grundstück „Dragonerareal“ ist bekanntlich inzwischen im landeseigenen Besitz und seit dem 29. August 2023 als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b Baugesetzbuch (kurz BauGB) festgesetzt. Das Urteil des OVG hat damit keine Auswirkungen auf die geplante Quartiersentwicklung und den Wohnungsneubau. Mit dem Planungsinstrument Stadtumbaugebiet nach BauBG können weiterhin Städtebaufördermittel aus dem Programm Lebendige Zentren und Quartiere eingesetzt und die Ziele zur Entwicklung des neuen Stadtquartiers gemäß des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (kurz ISEK) für den Rathausblock weiterverfolgt werden.
Das soziale Erhaltungsgebiet Hornstraße (Milieuschutzgebiet, gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) zum Schutz der sozialen und demografischen Struktur der Bewohner*innenschaft hat ebenfalls weiterhin Bestand.
(*) Bei einem Normenkontrollverfahren wird überprüft, ob eine Rechtsnorm nach höherrangigem Recht gültig ist.