Quartiersentwicklung

Fortschreibung der Ziele für das Quartier

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat im Juni 2023 das, fortgeschriebene und im Forum Rathausblock diskutierte, integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepts (ISEK) Rathausblock für das Fördergebiet beschlossen. Das ISEK fasst die verschiedenen Ziele von Fachinteressen, Bedarfe und Entwicklungen zu einer Gesamtstrategie für das Gebiet zusammen. In der Fortschreibung werden die Ergebnisse der bisher erstellten Konzepte und Gutachten für den Rathausblock aufgenommen und die gesetzten Sanierungsziele aus dem Schlussbericht der VU konkretisiert. An der Fortschreibung hat die Kooperation im Modellprojekt gemeinsam unter Beteiligung der bezirklichen Fachämter gearbeitet.

  • Endbericht Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes | 15.05.2023

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  • Anhang Endbericht ISEK | 15.05.2023

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Update zur Förderkulisse des Modellprojekts Rathausblock - Vom Sanierungsgebiet zum Stadtumbaugebiet

Am 11. Januar 2023 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (kurz OVG BB) in einem Normenkontrollverfahren* (Az.: 10 A 03.17) das Sanierungsgebiet „Friedrichshain-Kreuzberg Rathausblock“ mit dem Grundstück „Dragonerareal“ für unwirksam erklärt und keine Revision zugelassen. Daraufhin hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (kurz SenStadt) gegen das Urteil Rechtsmittel in Form einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 5. Februar 2024 die Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt (Beschluss BVerwG 4 BN 14.23, 10 A 3.17). Damit ist das Urteil vom 10. Januar 2023 rechtskräftig und das Sanierungsgebiet unwirksam. Das OVG BB hatte in der 13. Rechtsverordnung zur Festsetzung des Sanierungsgebietes einen formalen Abwägungsmangel bei der Bewertung des Verkehrswertes des Dragonerareals festgestellt.

Das Grundstück „Dragonerareal“ ist bekanntlich inzwischen im landeseigenen Besitz und seit dem 29. August 2023 als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b Baugesetzbuch (kurz BauGB) festgesetzt. Das Urteil des OVG hat damit keine Auswirkungen auf die geplante Quartiersentwicklung und den Wohnungsneubau. Mit dem Planungsinstrument Stadtumbaugebiet nach BauBG können weiterhin Städtebaufördermittel aus dem Programm Lebendige Zentren und Quartiere eingesetzt und die Ziele zur Entwicklung des neuen Stadtquartiers gemäß des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (kurz ISEK) für den Rathausblock weiterverfolgt werden.

Das soziale Erhaltungsgebiet Hornstraße (Milieuschutzgebiet, gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) zum Schutz der sozialen und demografischen Struktur der Bewohner*innenschaft hat ebenfalls weiterhin Bestand.

(*) Bei einem Normenkontrollverfahren wird überprüft, ob eine Rechtsnorm nach höherrangigem Recht gültig ist.

Städtebauliche Missstände

Für das Gesamtverfahren wurden verschiedene städtebauliche Missstände ausgemacht:

  • zu wenige Kitas, Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Spielplätze und Grünanlagen
  • starke Belastung durch Verkehr, Straßenlärm und Abgase
  • Schäden an der Bausubstanz, insbesondere bei denkmalgeschützten und historischen Gebäuden.
  • Unzugänglichkeit von Grundstücken
  • Konflikte aufgrund der hohen Dichte im Stadtquartier und der räumlichen Nähe von Wohnen und Arbeiten
  • Anteil der versiegelten Flächen übersteigt den der Grünflächen um ein Vielfaches.
  • Verdacht auf gesundheitsschädliche Bodenverunreinigungen, sogenannte „Altlasten“

Im Rahmen des Gesamtverfahrens sollen diese funktionalen und substanziellen städtebaulichen Missstände behoben werden. Die vorhandenen Strukturen sollen behutsam und sozialverträglich verbessert und bewahrt werden. Wichtig ist dabei die Weiterentwicklung der Kreuzberger Mischung aus Wohnen, Kultur und Arbeit im Rathausblock.

Sprechstunde der Gebietsbeauftragten S.T.E.R.N.

Haben Sie Fragen zum Modellprojekt oder dem Sanierungsverfahren? Möchten Sie gerne Anregungen äußern oder Kritik loswerden?

Die Sprechstunde der Gebietsbeauftragten findet immer mittwochs von 16 bis 18 Uhr im Kiezraum statt. Mit der Sprechstunde wird das Informations- und Beteiligungsangebot im Modellprojekt Rathausblock um eine Facette vor Ort direkt auf dem Dragonerareal erweitert.

Die Gebietsbeauftragte S.T.E.R.N. ist durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mit der Begleitung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Rathausblock beauftragt und ist somit in eine Vielzahl von Prozessen im Modellprojekt eingebunden.

Können Ihre Fragen nicht beantwortet werden, fungiert die Sanierungsbeauftragte gern als Schnittstelle zu den weiteren Kooperationspartner*innen.

Eingang Areal und Finanzamt

Vorbereitende Untersuchungen

Von Oktober 2015 bis Mai 2016 fanden vorbereitende Untersuchungen statt. Dabei wurde deutlich, dass der Rathausblock in seiner Funktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist. In den Bereichen Wohnen und Gemeinbedarf genügt er nicht den Anforderungen an einen Stadtraum in zentraler Lage. Weitere Informationen

Ansicht Dragonerareal

Bau- und Nutzungsanforderungen

Wie bekommen wir die unterschiedlichen Ansprüche an das Dragonerareal unter einen Hut? Welche Nutzungen brauchen wie viel Fläche? Wie geht es weiter mit der Kreuzberger Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Kultur? Das klären wir ab April 2019 im Prozessschritt „Bau- und Nutzungsanforderungen“. Weitere Informationen

Zwischenpräsentation SWV 4

Städtebauliches Werkstattverfahren

Wie können wir die geplanten Nutzungen für das Dragonerareal städtebaulich umsetzen? Dazu erarbeiten Planerteams ab Sommer 2019 in einem städtebaulichen Werkstattverfahren konkrete Entwürfe. Weitere Informationen

Perspektive SMAQ

Gestaltungsleitfaden

Im Prozess des Modellprojekts hat sich ergeben, dass zwischen dem städtebaulichen Entwurf aus dem Werkstattverfahren und dem Bebauungsplan eine weitere Ebene notwendig wird. Diese Ebene soll mit dem Gestaltungsleitfaden gefüllt werden. Weitere Informationen

Nutzungskonzept

Bebauungsplan

Mit dem Bebauungsplan schafft die Bauleitplanung die rechtliche Grundlage für die Entwicklung des Dragonerareals und der angrenzenden Flächen zu einem innerstädtischen Quartier mit Wohnen, Gewerbe, Kultur und sozialen Einrichtungen. Weitere Informationen

Gewerbe

Potenzialstudie nicht belegter Gebäude und Freiräume für das Dragonerareal.

Hier finden Sie Informationen zur Potenzialstudie nicht belegter Gebäude und Freiräume für das Dragonerareal, die im Januar 2024 veröffentlicht wurde. Weitere Informationen