Ein „aufsässiger“ Hintersasse und seine „Bestrafung“ -- ein aufschlussreiches Gerichtsverfahren von 1823

Auszug aus einer Gerichtsakte über Jacob Enge

von Wolfgang Prietsch

Zunächst: Was ist ein Hintersasse?
Hintersassen (auch Hintersiedler, Kossäten, Kleinhäusler u.a.) waren Landleute, welche ohne geschlossene Güter, nur mit einem Haus, Garten oder einzelnen Feldern „angesässen“ waren. Die Bezeichnung wurde vom Mittelalter bis zur Bauernbefreiung verwendet, im Deutschen Reich stellenweise bis in die 1880er Jahre. Hintersasse wurde als Sammelbegriff für vom Grundherren abhängige Bauern gebraucht, die wirtschaftlich und sachrechtlich zu Leistungen verpflichtet waren (nach WIKIPEDIA):

Bei Recherchen über die frühen Vorfahren meiner Frau im Sächsischen stießen wir auch auf den Nachbarn und Hintersässer Jacob Enge (geb. 1776 in Sernitz bei Borna/Sa.) aus Thierbach bei Borna. Er war in der 6. Generation der Ur-Ur-Ur-Ur-Großvater (also genealogisch korrekt der Alt-Urgroßvater) meiner Frau.

Im Kreisarchiv des Rathauses Kitzscher liegt unter Ortschronik Thierbach in der Rubrik Erbzinsen und Frondienste eine Kopie einer aufschlussreichen Gerichtsakte über diesen Jacob Enge und weitere Mitangeklagte. Die im Sächsischen Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig unter der Akte des Bestandes 20562 Rittergut Thierbach bei Borna noch in Original-Handschrift vorliegende Akte ist nicht nur vom Inhalt her (z.B. Rechtsauffassung der damaligen Zeit), sondern auch von der Form her für uns Heutige hochinteressant (das Bild zeigt z. B. den Anfang einer anderen Gerichtsakte über Jacob Enge aus dem gleichen Aktenbestand des Staatsarchivs Leipzig).

Es soll hier der (mühselig!) aus der damaligen Handschrift ermittelte Sachverhalt im Originaltext auszugsweise wiedergegeben werden:

Thierbach, den 1.September 1823
Bey meiner heutigen Anwesenheit allhier brachte hiesiger Gerichtsherr, Herr Lieutenant Carl Heinrich Adolph von Nostitz, folgendes beschwerend an:
Besage des zwischen Herrn Hauptmann Tobias Ludolph von Zehmen, als damaligem Ritterguthsbesitzer und den damaligen Gemeinde Nachbarn allhier unterm 21.October 1768 vor Gericht abgeschloßenen Receßes (Vergleich), die von den Unterthanen der Herrschaft zu entrichtenden Erbzinsen und zu leistenden Frohndienste betreffend, mußten unter andern sämtliche Hintersäßer…jährlich jeder Sechs Scheffel Zwey Viertel Dresdner Maas Samen-Korn dreschen und die Körner auf den Boden bringen, auch auf Anheißen zu Neu- Bartholomaei (24. August) mit diesem Saamendrusch anfangen, auch, wenn es verlangt werde, jeder so viel säen, und erhalte dafür Jeder auf jeden Tag, so lange er darüber zubringe, Mittags und Abends Gesindekost, auch täglich zwey Haynichen und zwei Käse.

Schon seit einigen Jahren hätten sich die zu dieser Frohne sonach verpflichteten Personen zum Theile geweigert, gleich nach Neu- Bartholomaei auf Anheißen das Saamenkorn zu dreschen und auch in diesem Jahr sey diese Weigerung von dem Anspammer Johann Gottlieb Härting, sowie denen Hintersäßern… (11 Personen, darunter auch Jacob Enge), welche gleich nach Neu- Bartholomaei von ihm zum Saamendrusch angeheißen worden wären, unter vielen unnützen Vorwänden, namentlich denn daß noch nicht Zeit zur Aussaat sey, und dgl.,wiederholt worden.

Namentlich zeichne sich der Gerichtsschöppe Uhlrich hierbey aus, welcher überhaupt jederzeit anstatt daß seiner Pflicht nach zwischen Herrschaft und Unterthanen ein gutes Vernehmen zu erhalten zu sey, hierbey dergleichen unangenehmen Weigerungen und Einwendungen an der Spitze stehe und ein sehr übles Beyspiel gebe.

Er, Herr Comparent (der Erschienene), wolle daher darauf anfragen, daß den angezeigten Renitenten von der Hand auferlegt werde, bey 5 rth.(Reichstalern) -.-.Strafe sofort auf vorheriges Anheißen sich zum Saamendrusch einzufinden, bey fortgesetzter Weigerung aber allergehorsamster Bericht zu erstatten.
Diesem Gesuche … ist Herrn Comparenten zugesichert worden…..
Friedrich Salomo Lucius

Die Gerichtsakte enthält leider keinerlei Angaben darüber, was das Gericht selbst als wahre Gründe für die Weigerung der Hintersassen ansah. So bleibt es uns, den heutigen Lesern, überlassen, über die Gründe für die Weigerung der Thierdorfer Hintersässer nachzudenken.

Der von den Hintersässern als Grund im Protokoll angegebene zu frühe Zeitpunkt für den Drusch dürfte es wohl allein nicht gewesen sein. Vielleicht kam die Druschaufforderung immer dann, wenn Arbeiten auf den eigenen Feldern z.B aus Wettergründen dringend wurden.

Wahrscheinlicher ist es aber, dass diese Weigerung ja in einer Zeit stattfand, wo die Bauernbefreiung auf der Tagesordnung stand: In Sachsen geschah das im Jahre 1831, also kurz nach der Thierbacher Verweigerung. Die Revolution 1848 vollendete dann für ganz Deutschland diesen Prozess.

In jedem Falle gewinnt der Leser aus einem derartigen Protokoll schlaglichtartige Einblicke in die gesellschaftlichen Verhältnisse der damaligen Zeit.