Ein Pflegefall?

Ein Mann liegt im Bett und wird von einer Pflegerin versorgt

Rudolf Winterfeldt

Wenn ein Pflegefall eintritt, ist es in der Regel ein Problem in der Familie. Oft entwickelt sich eine solche Situation auf lange Zeit und manchmal geschieht das auch ganz plötzlich. Der Betroffenen selbst und auch seine Angehörigen stehen dann vor einer Aufgabe, die sie bisher noch nicht bewältigen mussten.

Seit dem 1. Januar 2017 sind neue Regelungen in der Pflege wirksam. Die Pflegestärkungsgesetze 1 bis 3 beinhalten die grundlegenden Änderungen in der Pflege. Neu ist z.B. die Einteilung in fünf Pflegegrade. Damit verbunden auch die Neugestaltung der finanziellen Zuwendungen. Auch die Bewertungen bei der Prüfung des Antrages auf einen Pflegegrad sind geändert worden und sind dadurch umfassender. Wurde bis 2016 geprüft was ein Mensch braucht um vernünftig leben zu können, so wird jetzt ermittelt was ein Mensch noch kann und was nicht. Somit wird z.B. erstmals ein Demenzkranker für die Pflegebedürftigkeit besser berücksichtigt.

Die Prüfung umfasst sechs Module:

  1. Mobilität, werden Teilhilfen notwendig, kann er sich im Bett bewegen usw.
  2. Kann er Personen erkennen, örtliche Orientierung, auch zeitliche Orientierung
  3. Emotionen, Gefühle, Verhalten usw.
  4. Selbstversorgung wie Waschen, Inkontinenz, Körperpflege insgesamt
  5. Umgang mit seiner Krankheit und den Medikamenten, ist er darüber informiert
  6. Gestaltung des Alltags, soziale Kontakte, kann er noch planen usw.

Das Ergebnis wird in Punkten ausgedrückt und danach der Pflegegrad festgelegt. Es gibt fünf Pflegegrade wobei der Pflegegrad 1 die niedrigste finanzielle Leistung (134,00 €) und Pflegegrad 5 die höchste Leistung (901,00 €) als Pflegegeld erhält.

Was ist nun beim Eintreten einer Situation des Pflegefalles zu tun?
Empfehlenswert ist die Kontaktaufnahme zu einem Pflegestützpunkt. Als Angehöriger kann man eine Freistellung von 10 Tagen bei seinem Arbeitgeber beantragen. Ebenso kann man Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Bei der Pflegekasse ist der Antrag auf Pflegeeinstufung zu stellen. Eine kostenlose Beratung ist zu empfehlen, weil dort viele Fragen geklärt werden können.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat eine Broschüre zu diesem Thema herausgegeben.